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BGH, 15.11.1994 - 5 StR 237/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 370
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- wistra 1995, 69
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
Auszug aus BGH, 15.11.1994 - 5 StR 237/94
b) Die Annahme einer fortgesetzten Handlung, die nicht im Einklang mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138) und der für die Steuerhinterziehung getroffenen Folgeentscheidung des Senats vom 20. Juni 1994 (wistra 1994, 266) steht, beschwert die Angeklagte nicht. - BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93
Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für …
Auszug aus BGH, 15.11.1994 - 5 StR 237/94
b) Die Annahme einer fortgesetzten Handlung, die nicht im Einklang mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138) und der für die Steuerhinterziehung getroffenen Folgeentscheidung des Senats vom 20. Juni 1994 (wistra 1994, 266) steht, beschwert die Angeklagte nicht.
- BGH, 10.11.1999 - 5 StR 221/99
Steuerhinterziehung; Time-Sharing; Dauerwohnrechten nach § 31 WEG; …
Da sich hinter den mitgeteilten Zahlen die verschiedensten Sachverhalte verbergen können, die für das Finanzamt nicht erkennbar sind, besteht zumindest eine Offenbarungspflicht für diejenigen Sachverhaltselemente, deren rechtliche Relevanz objektiv zweifelhaft ist (vgl. auch BGH wistra 1986, 27, 28; wistra 1995, 69). - KG, 14.12.2016 - 121 Ss 175/16
Steuerhinterziehung: Kindergeldbezug für in der Türkei lebende Kinder; …
Soweit das Landgericht zur inneren Tatseite abschließend ausführt, dass bedingter Vorsatz vorliege, weil die Angeklagte "trotz dieser Zweifel den Kindergeldbezug fortgesetzt [habe], ohne die Zweifel etwa durch eine Klärung bei der Kindergeldkasse auszuräumen", liegt dem zwar die zutreffende Rechtsauffassung zugrunde, dass bedingter Vorsatz anzunehmen ist, wenn ein Steuerpflichtiger Zweifel an der Berechtigung einer fortlaufend gezahlten Steuervergünstigung hat und gleichwohl - ohne gegenüber dem Finanzamt die Zweifel offenzulegen und sachkundigen Rat einzuholen - den Leistungsbezug fortsetzt (vgl. [zur Rechtmäßigkeit einer Abrechnungspraxis] BGH wistra 1995, 69). - FG Saarland, 27.09.1995 - 1 K 60/94
Umsatzsteuer; Mehrfacheinschaltung eines Unternehmers bei Reihengeschäft
Er hätte insoweit notwendige Zweifel mit dem zuständigen Finanzamt abklären oder aber einen steuerlichen Berater einschalten können (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 15. November 1994 5 StR 237/94, wistra 1995, 69).