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   BGH, 01.11.1995 - 5 StR 535/95   

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BGH, 01.11.1995 - 5 StR 535/95 (https://dejure.org/1995,817)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 136
  • StV 1996, 215
  • BStBl II 1996, 33
  • wistra 1996, 105
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 01.11.1995 - 5 StR 535/95
    Der Senat hält an seiner ständigen Rechtsprechung fest, daß der Abgabe einer falschen Umsatzsteuerjahreserklärung (§ 18 Abs. 3 UStG) im Verhältnis zu den vorangegangenen unzutreffenden monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen in demselben Kalenderjahr (§ 18 Abs. 1 UStG) in steuerstrafrechtlicher Hinsicht ein selbständiger Unrechtsgehalt zukommt; es handelt sich nicht um eine mitbestrafte Nachtat (BGHSt 38, 165, 171).

    Dasselbe gilt, wenn nach unterlassenen oder unrichtigen Voranmeldungen keine Jahreserklärung abgegeben wird (BGHSt 38, 165, 171).

  • BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92

    Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung

    Auszug aus BGH, 01.11.1995 - 5 StR 535/95
    Diese in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung des Senats liegt auch den Entscheidungen in BGHSt 38, 366 und BGHSt 39, 233 zugrunde.
  • BGH, 26.05.1993 - 5 StR 190/93

    Steuerhinterziehung (Verhältnis zwischen Unterlassen einer fristgerechten

    Auszug aus BGH, 01.11.1995 - 5 StR 535/95
    Diese in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung des Senats liegt auch den Entscheidungen in BGHSt 38, 366 und BGHSt 39, 233 zugrunde.
  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08

    Hinterziehungsumfang bei der Umsatzsteuer (Steuerhinterziehung "auf Zeit";

    Jede Steueranmeldung hat einen eigenständigen Erklärungswert, der auch durch die Zusammenfassung in der Jahreserklärung nicht deckungsgleich wird (BGH NStZ 1996, 136, 137).

    Deshalb ist die Steuerhinterziehung aufgrund der Verletzung der Pflicht zur (rechtzeitigen) Abgabe einer wahrheitsgemäßen Umsatzsteuerjahreserklärung auch nicht mitbestrafte Nachtat, wenn der Täter bereits wegen Verletzung seiner Pflicht zur (rechtzeitigen) Abgabe zutreffender Umsatzsteuervoranmeldungen strafbar ist (vgl. BGHSt 38, 165, 171; BGH NStZ 1996, 136, 137).

    Soweit der Bundesgerichtshof in früheren Entscheidungen möglicherweise abweichende Aussagen getroffen hat (vgl. BGHSt 43, 270, 276; BGH wistra 1997, 262, 263; wistra 1998, 225, 226; wistra 1998, 146; freilich jeweils unter Bezugnahme auf BGHSt 38, 165 und BGH wistra 1996, 105, aus denen sich lediglich eine Differenzierung in eine Steuerverkürzung auf Zeit und eine solche auf Dauer ergeben könnte), hält der Senat an dieser Rechtsprechung nicht fest.

  • BGH, 10.11.1999 - 5 StR 221/99

    Steuerhinterziehung; Time-Sharing; Dauerwohnrechten nach § 31 WEG;

    Danach führt die Abgabe falscher Umsatzsteuervoranmeldungen lediglich zu einer Steuerverkürzung auf Zeit; erst die Abgabe einer falschen Umsatzsteuerjahreserklärung bewirkt die endgültige Steuerverkürzung auf Dauer (st. Rspr.; vgl. dazu BGHSt 38, 165, 171; 43, 270, 276; BGH wistra 1996, 105, 106; 1997, 262, 263).
  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00

    Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei der Untreue (mangelhafte Dokumentation

    Bei der Pflicht zur Abgabe einer Jahreserklärung handelt es sich um eine gegenüber der Pflicht zur Abgabe von Voranmeldungen eigenständige Erklärungspflicht, deren Nichterfüllung einen selbständigen Unrechtsgehalt besitzt (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 - Konkurrenzen 13).
  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 206/04

    Einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen

    Beiden Arten von Steuererklärungen kommt jedoch ein eigenständiger Erklärungswert zu, der auch durch die Zusammenfassung in der Jahreserklärung nicht deckungsgleich wird (vgl. nur BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 13 m.w.N. und Erläuterungen zur Systematik des Umsatzsteuerrechts).

    Die Voranmeldungen dienen nämlich nur der zeitnahen Erfassung und Erhebung der Umsatzsteuer; auf der Grundlage der monatlichen oder vierteljährlichen Anmeldungen wird die Steuer als Vorauszahlung vom Steuerpflichtigen berechnet oder vom Finanzamt festgesetzt (vgl. nur BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 13 m.w.N.).

  • BGH, 22.07.2004 - 5 StR 85/04

    Verfassungswidrigkeit der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung (Merkmal "in großem

    Dies gilt auch im Fall 6, in dem ersichtlich auf die unterlassene Jahreserklärung 2001 statt auf die monatlichen abgegebenen Voranmeldungen abgestellt worden ist (vgl. BGH wistra 1996, 105).
  • BGH, 22.10.1997 - 5 StR 223/97

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts (Besetzung der Schöffen bei der

    Dies gilt auch, wenn nach unterlassenen oder nach unrichtigen Voranmeldungen keine Jahreserklärung abgegeben wird (std. Rspr., vgl. dazu im einzelnen: BGHSt 38, 165; BGH wistra 1996, 105; 1997, 262).
  • BGH, 17.03.2005 - 5 StR 328/04

    Steuerhinterziehung bei der Abgabe unrichtiger Umsatzsteuerjahreserklärungen

    Bei der Abgabe falscher Umsatzsatzsteuervoranmeldungen (§ 18 Abs. 1 UStG) und der Abgabe einer falschen Umsatzsteuerjahreserklärung für dasselbe Kalenderjahr (§ 18 Abs. 3 UStG) handelt es sich materiellrechtlich um jeweils selbständige Taten im Sinne von § 53 StGB (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 13; BGH NJW 2005, 836; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Januar 2005 - 5 StR 271/04).
  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 178/99

    Kenntnis der Finanzbehörden; Tatbestandsmäßigkeit der Steuerhinterziehung;

    Zwar führt die Abgabe falscher Umsatzsteuervoranmeldungen lediglich zu einer Steuerverkürzung auf Zeit; erst die Abgabe einer falschen Umsatzsteuerjahreserklärung bewirkt die endgültige Steuerverkürzung auf Dauer (st. Rspr., vgl. dazu BGHSt 38, 165, 171; 43, 270, 276; BGH wistra 1996, 105, 106; 1997, 262, 263).
  • BGH, 12.01.2005 - 5 StR 271/04

    (Gewerbsmäßige) Steuerhinterziehung (Verhältnis zwischen der Abgabe falscher

    Beiden Arten von Steuererklärungen kommt jedoch ein eigenständiger Erklärungswert zu, der auch durch die Zusammenfassung in der Jahreserklärung nicht deckungsgleich wird (BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 13).
  • BGH, 17.02.1998 - 5 StR 624/97

    Umsatzsteuerhinterziehung durch Unterlassen der Ausweisung der Umsatzsteuer nach

    Dies gilt auch, wenn nach unterlassenen oder nach unrichtigen Voranmeldungen keine Jahreserklärung abgegeben wird (std. Rspr., vgl. dazu im einzelnen: BGHSt 38, 165; BGH wistra 1996, 105; 1997, 262).
  • BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97

    Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung -

  • BFH, 23.04.2010 - V B 89/09

    Vertrauensschutz nach § 176 AO

  • BGH, 22.05.2018 - 4 StR 598/17

    Verurteilung wegen einer tatmehrheitlich begangenen vorsätzlichen Brandstiftung

  • BGH, 06.02.2002 - 5 StR 443/01

    Steuerhinterziehung; Verkürzung auf Zeit (monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen;

  • OLG Köln, 22.07.2005 - 82 Ss 6/05

    Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

  • BGH, 21.01.1998 - 5 StR 686/97

    Steuerhinterziehung wegen Nichtvorlage schuldlos verbrannter Unterlagen aus dem

  • BGH, 04.02.1997 - 5 StR 680/96

    Strafbarkeit eines für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nicht

  • FG Hessen, 20.06.1996 - 7 K 1835/95

    Zinsvereinbarungen eines Steuersparmodells; Zurechnungsdurchgriff bei

  • BGH, 17.04.1996 - 5 StR 93/96

    Zum Unterlassen einer Abgabe der Jahressteuererklärungen - Zur Abgabe

  • BGH, 25.04.1996 - 5 StR 122/96

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Steuerhinterziehung

  • BGH, 16.11.1995 - 5 StR 562/95

    Verwerfung einer Revision

  • LG Frankfurt/Main, 31.10.2003 - 13 KLs 75/94 Js 9639099
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   BGH, 22.11.1995 - 3 StR 478/95   

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https://dejure.org/1995,2460
BGH, 22.11.1995 - 3 StR 478/95 (https://dejure.org/1995,2460)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1995 - 3 StR 478/95 (https://dejure.org/1995,2460)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1995 - 3 StR 478/95 (https://dejure.org/1995,2460)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • wistra 1996, 105
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.03.1995 - 3 StR 625/94

    Strafmaß - Serientäter

    Auszug aus BGH, 22.11.1995 - 3 StR 478/95
    Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1).

    Die Häufung der Taten innerhalb eines kurzen Zeitraums mußte hier nicht ausdrücklich erwähnt werden, zumal sich ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang zwischen den einzelnen Taten bei der Gesamtstrafenbildung mäßigend auf die Erhöhung der Einsatzstrafe auswirken kann (vgl. BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1).

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 22.11.1995 - 3 StR 478/95
    Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1).

    In Zweifelsfällen muß das Revisionsgericht die Bewertung des Tatgerichts hinnehmen (BGHSt 29, 319, 320; BGH GA 1982, 39 f.; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1).

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 456/86

    Aufhebung der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund eines

    Auszug aus BGH, 22.11.1995 - 3 StR 478/95
    In Zweifelsfällen muß das Revisionsgericht die Bewertung des Tatgerichts hinnehmen (BGHSt 29, 319, 320; BGH GA 1982, 39 f.; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 22.11.1995 - 3 StR 478/95
    Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1).
  • BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90

    Begründung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich einer unterlassenen Aufklärung des

    Auszug aus BGH, 22.11.1995 - 3 StR 478/95
    Diese Grundsätze gelten auch für die Bildung der Gesamtstrafe (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5) und für die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung.
  • BGH, 08.08.2001 - 1 StR 291/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Unbillige Härte; Bruttoprinzip;

    Jeder Schematismus ist verfehlt (BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 3; BGH NStZ 2001, 365, 366; BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 11; BGH NStZ 2001, 365, 366).
  • BGH, 19.01.2006 - 4 StR 374/05

    Wettbewerbsbeschränkende Absprache bei Ausschreibungen; Strafaussetzung zur

    Diese Grundsätze gelten auch für die Bildung der Gesamtstrafe und für die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 11 m.w.N.).
  • BGH, 23.10.2007 - 5 StR 270/07

    Gewerbsmäßiger Computerbetrug (Strafzumessung: Revisibilität, Aussetzung zur

    Das Landgericht hat innerhalb des durch § 54 StGB vorgegebenen Rahmens bei der erforderlichen Gesamtschau (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 7, 10, 11) die bestimmenden Gesichtspunkte rechtsfehlerfrei erkennbar gemacht (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5).
  • BGH, 28.03.2012 - 2 StR 16/12

    Revisibilität der Strafzumessung (Gesamtstrafe; gerechter Schuldausgleich)

    Diese Grundsätze gelten auch für die Bildung der Gesamtstrafe ( BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 11).
  • OLG Nürnberg, 14.10.2009 - 1 St OLG Ss 41/09

    Beleidigung: Bezeichnung eines Polizisten als "Ausländerhasser" im Zusammenhang

    Das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen wird oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegt (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 11).
  • KG, 03.03.2023 - 161 Ss 212/22

    Entbehrlichkeit von Feststellungen zum Betäubungsmittel-Wirkstoffgehalt;

    Es ist grundsätzlich die Aufgabe des Tatgerichts, auf der Grundlage des umfassenden Eindrucks, den es in der Hauptverhandlung von der Tat und der Persönlichkeit des Täters gewonnen hat, die wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände festzustellen, sie zu bewerten und gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 1995 - 3 StR 478/95 -, juris).
  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 432/97

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern - Aussetzung der

    Diese Grundsätze gelten auch für die Bildung der Gesamtstrafe und entsprechend für die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 11).
  • BGH, 23.10.1997 - 4 StR 226/97
    Das Landgericht hat bei der Gesamtstrafe - unter zulässiger Bezugnahme auf die Strafzumessungserwägungen bei den Einzelstrafen (vgl. BGHSt 24, 268, 271; BGH NStZ 1987, 183 ) - ebenso wie bei den Einzelstrafen die für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände umfassend gewürdigt und - wie hier geboten (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1, 11) - den "engen persönlichen, zeitlichen, psychologischen und situativen Zusammenhang der Einzeltaten" strafmildernd berücksichtigt.
  • OLG Karlsruhe, 22.02.1996 - 2 Ss 272/95
    Die Strafzumessung, unter die auch die Entscheidung des Tatrichters über die Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung fällt (vgl. dazu neuestens BGH U. v. 22.11.1995 -3 StR 478/95), ist grundsätzlich Sache des Tatrichters.
  • OLG München, 19.06.2006 - 4St RR 90/06

    Gleich hohe Strafbemessung trotz Feststellung weiterer Milderungsumstände;

    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist dagegen ausgeschlossen (BGH wistra 1996, 105 ).
  • OLG München, 24.05.2006 - 4St RR 87/06

    Anwendungsvoraussetzungen des § 31 BtMG; Gleich hohe Strafbemessung trotz

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