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   BGH, 13.11.1997 - 1 StR 323/97   

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BGH, 13.11.1997 - 1 StR 323/97 (https://dejure.org/1997,1070)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1997 - 1 StR 323/97 (https://dejure.org/1997,1070)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1997 - 1 StR 323/97 (https://dejure.org/1997,1070)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bestechung und Urkundenfälschung eines Direktors einer Fachhochschule - Eigenständiger Charakter, wenn die Laufzeit der Vorteilsgewährung offen ist

  • bibliotheksurteile.de

    Bestechlichkeit beim Bezug von Fachbüchern | Hochschulbibliothek, Strafrecht

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Bestechlichkeit durch überhöhte Rabattvereinbarung für Bücher

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 332, § 267, § 52

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Verwaltungsdirektors wegen Bestechlichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 269
  • wistra 1998, 106
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 03.12.1987 - 4 StR 554/87

    Annahme von Geldzuwendungen, welche zur Weiterleitung an politische Parteien

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 1 StR 323/97
    Vorteil im Sinne des § 332 StGB ist jede Leistung, auf die der Amtsträger keinen Anspruch hat und die seine wirtschaftliche, rechtliche oder auch nur persönliche Lage objektiv verbessert (vgl. BGHSt 31, 264, 279 [BGH 10.03.1983 - 4 StR 3745/82]; 33, 336, 339; 35, 128, 133).

    Nach den Feststellungen hat der Angeklagte hier jedenfalls durch die von ihm angestrebte und von seiner Vertragspartnerin hingenommene Möglichkeit zur unkontrollierten Verfügung über das seinem privaten Baukonto jeweils vereinbarungsgemäß gutgeschriebene Buchgeld einen eigenen wirtschaftlichen Vorteil erlangt (vgl. BGHSt 35, 128, 135; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 332 Rdn. 11a).

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 1 StR 323/97
    Die Annahme einer fortgesetzten Handlung, die zu einer Gesamtverjährung führen könnte, kommt nach den Grundsätzen von BGHSt 40, 138 ff. auch für Bestechungsdelikte nicht mehr in Betracht (BGHSt 41, 292, 302; BGH NStZ 1995, 92).

    Ersteres Rechtsinstitut ist - auch für die Urkundenfälschung (BayObLG wistra 1996, 236, 237) - mit BGHSt 40, 138 ff. entfallen, letzteres greift hier ersichtlich nicht ein.

  • BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94

    Verfolgbarkeit von Mitarbeitern des MfS der DDR nach der Wiedervereinigung für

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 1 StR 323/97
    Die ihnen einheitlich zugrundeliegende Unrechtsvereinbarung verklammert diese Handlungen nicht zur tatbestandlichen Handlungseinheit (BGHSt 41, 292, 302 f.; BGH NStZ 1995, 92).

    Die Annahme einer fortgesetzten Handlung, die zu einer Gesamtverjährung führen könnte, kommt nach den Grundsätzen von BGHSt 40, 138 ff. auch für Bestechungsdelikte nicht mehr in Betracht (BGHSt 41, 292, 302; BGH NStZ 1995, 92).

  • BGH, 13.10.1994 - 1 StR 614/93

    Untreue - Selbständige Taten - Vermögensbetreuungspflicht - Bestechungsdelikte -

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 1 StR 323/97
    Die ihnen einheitlich zugrundeliegende Unrechtsvereinbarung verklammert diese Handlungen nicht zur tatbestandlichen Handlungseinheit (BGHSt 41, 292, 302 f.; BGH NStZ 1995, 92).

    Die Annahme einer fortgesetzten Handlung, die zu einer Gesamtverjährung führen könnte, kommt nach den Grundsätzen von BGHSt 40, 138 ff. auch für Bestechungsdelikte nicht mehr in Betracht (BGHSt 41, 292, 302; BGH NStZ 1995, 92).

  • BGH, 25.09.1997 - 1 StR 481/97

    Zurechnung von Taten, die nicht auf dem gemeinsamen Tatplan basieren - Vollendung

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 1 StR 323/97
    Ob die - engen - Voraussetzungen einer natürlichen Handlungseinheit vorliegen (BGH, Urt. vom 25. September 1997 - 1 StR 481/97 m.w.Nachw.), unterliegt in Grenzfällen tatrichterlicher Wertung.
  • BGH, 21.05.1991 - 4 StR 144/91

    Möglichkeit der Verletzung des Verschlechterungsverbots im Falle einer

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 1 StR 323/97
    Diese dürfen jeweils und hinsichtlich der daraus (hypothetisch) zu bildenden Gesamtstrafe die frühere Einzelstrafe nicht übersteigen (vgl. BGHSt 14, 5, 7; BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 5).
  • BayObLG, 11.01.1996 - 3St RR 105/95
    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 1 StR 323/97
    Ersteres Rechtsinstitut ist - auch für die Urkundenfälschung (BayObLG wistra 1996, 236, 237) - mit BGHSt 40, 138 ff. entfallen, letzteres greift hier ersichtlich nicht ein.
  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 1 StR 323/97
    Herstellen einer falschen Urkunde oder Verfälschen einer echten Urkunde und Gebrauchmachen hiervon sind nach der Rechtsprechung grundsätzlich rechtlich selbständige Handlungen (BGHSt 17, 97, 99 f.; BGH, Urt. vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96), sofern keine fortgesetzte Handlung oder natürliche Handlungseinheit vorliegt.
  • BGH, 16.05.1995 - 1 StR 117/95

    Strafmilderung - Strafänderung - Strafzumessung - Verminderte Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 1 StR 323/97
    Dies kann insbesondere dann gelten, wenn es sich bei der rechtsfehlerhaft festgesetzten Einzelstrafe um die höchste Einzelstrafe (sog. Einsatzstrafe) handelt oder wenn die abgeurteilten Taten in einem engen inneren Zusammenhang stehen (BGH, Urt. vom 16. Mai 1995 - 1 StR 117/95).
  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 291/59
    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 1 StR 323/97
    Diese dürfen jeweils und hinsichtlich der daraus (hypothetisch) zu bildenden Gesamtstrafe die frühere Einzelstrafe nicht übersteigen (vgl. BGHSt 14, 5, 7; BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 5).
  • BGH, 23.01.1962 - 1 StR 455/61
  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60

    Anforderungen an ein tatbestandliches Handeln im Sinne des § 332 Strafgesetzbuch

  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

  • BGH, 21.10.1985 - 1 StR 316/85

    Herstellen einer gefühlsmäßigen Verpflichtung des Wählers; Begriff des Vorteils

  • BGH, 05.06.1996 - 3 StR 534/95

    Verbrechen des Landesverrats - Kein Dauerdelikt - Tatbestandliche

  • BGH, 13.05.1981 - 3 StR 126/81

    Strafschärfungsgrund - Absicht des Täters - Tod des Opfers

  • BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

    Insoweit gelten für die planerische Abwägung dieselben Grundsätze, die der Bundesgerichtshof für Ermessensentscheidungen aufgestellt hat (vgl. BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 5).

    Der Umstand, daß die Strafkammer die vorangegangene Zeit strafrechtlich unberücksichtigt gelassen hat, beschwert den Angeklagten ebensowenig wie die rechtliche Beurteilung der Geldzahlungen als eine einheitliche Tat (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 269 m.w.N.).

  • BGH, 24.03.2022 - 3 StR 375/20

    Keine Verhängung von Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe trotz Antrags

    Die Annahme einer fortgesetzten Handlung kommt nach der Aufgabe dieser Rechtsprechung durch die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 1994 - GSSt 2/93 u.a., BGHSt 40, 138) auch für die Bestechungsdelikte nicht mehr in Betracht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 252/16, juris Rn. 19; Urteil vom 17. März 2015 - 2 StR 281/14, NStZ 2015, 451, 453; Beschlüsse vom 11. Februar 2014 - 1 StR 355/13, juris Rn. 40; vom 31. März 2011 - 4 StR 657/10, wistra 2011, 308 Rn. 4; Urteile vom 24. Juni 2010 - 3 StR 84/10, BGHR StGB § 332 Abs. 1 Konkurrenzen 8 Rn. 6; vom 11. Februar 2009 - 2 StR 339/08, NStZ 2009, 445, 446; vom 14. November 2003 - 2 StR 164/03, BGHR StGB § 78b Abs. 4 Strafdrohung 2; vom 20. August 2003 - 2 StR 160/03, wistra 2004, 29; vom 11. Mai 2001 - 3 StR 549/00, BGHSt 47, 22, 30; vom 13. November 1997 - 1 StR 323/97, NStZ-RR 1998, 269; Beschluss vom 5. Juni 1996 - 3 StR 534/95 II, BGHR StGB § 1 Bestechung 1; Urteile vom 18. Oktober 1995 - 3 StR 324/94, BGHSt 41, 292, 302 f.; vom 13. Oktober 1994 - 1 StR 614/93, BGHR StGB § 1 Bestechlichkeit 1; AnwK-StGB/Wollschläger, 3. Aufl., § 299 Rn. 35; LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 299 Rn. 59; Matt/ Renzikowski/Sinner, StGB, 2. Aufl., § 299 Rn. 33; MüKoStGB/Krick, 3. Aufl., § 299 Rn. 132; SK-StGB/Rogall, 9. Aufl., § 299 Rn. 111; SSW-StGB/Rosenau, 5. Aufl., § 299 Rn. 47).
  • BGH, 14.02.2007 - 5 StR 323/06

    Vorteilsgewährung; Vorteilsannahme; Bestechlichkeit (Unrechtsvereinbarung;

    Ergeben sich die inhaltlichen Grenzen der vorzunehmenden Diensthandlungen nicht ohne weiteres auf Grund solcher Vorgaben, steht vielmehr dem Amtsträger ein Ermessens- oder Gestaltungsspielraum zu, kann die Pflichtwidrigkeit der Diensthandlung auch darin bestehen, dass der Amtsträger sich nicht ausschließlich von sachlichen Gesichtspunkten leiten lässt, sondern auch die ihm zugewandten oder bereits zugesagten Vorteile in die Abwägung einfließen lässt (BGHSt 47, 260, 263; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 5 und § 334 Abs. 3 Nr. 2 Unrechtsvereinbarung 1).
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 252/16

    Ruhen der Verjährung (Hemmungswirkung eines Prozessurteils; Beschränkung auf das

    In Fällen, in denen die Laufzeit der Vorteilsgewährung offen ist, die Vorteilsgewährung also "open end'-Charakter trägt, erfüllt jede einzelne Zahlung erneut den Tatbestand der Bestechung im geschäftlichen Verkehr (vgl. Senat, Urteil vom 11. Februar 2009 - 2 StR 339/08, NStZ 2009, 445; BGH, Urteil vom 13. Oktober 1994 - 1 StR 614/93, NStZ 1995, 92; Urteil vom 13. November 1997 - 1 StR 323/97, NStZ-RR 1998, 269; Beschluss vom 5. Juni 1996 - 3 StR 534/95 II, BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten; Urteil vom 18. Oktober 1995 - 3 StR 324/94, BGHSt 41, 292, 302).
  • BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00

    Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

    Der Angeklagte ist zumindest nicht dadurch beschwert, daß das Landgericht in diesen Fällen lediglich eine Tat der Bestechlichkeit angenommen hat, obwohl der Angeklagte aufgrund einer jeweils einheitlichen Unrechtsvereinbarung nicht nur laufende Zahlungen erhielt sondern auch noch Einzelzuwendungen entgegennahm, die nicht von vorneherein festgelegt waren (vgl. BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Bestechlichkeit 1 und Bestechung 1; BGH NStZ-RR 1998, 269).
  • BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99

    Bestechlichkeit; Verletzung des Dienstgeheimnisses; Anstiftung; Verwarnung mit

    Vorteil im Sinne des § 332 StGB ist nach ständiger Rechtsprechung jede Leistung, auf die der Amtsträger keinen Anspruch hat und die seine wirtschaftliche, rechtliche oder auch nur seine persönliche Lage objektiv verbessert (BGHSt 31, 264, 279; 33, 336, 339; 35, 128, 133; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 - Vorteil 5).
  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01

    Gefährliche Körperverletzung (Glimmende Zigarette); Tateinheit auch trotz Taten,

    Daher ist der Senat an einer Bestätigung des Strafausspruchs gehindert (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 7), so daß der Strafausspruch aufzuheben war, wobei der Senat im Hinblick auf die Ähnlichkeit der Taten auch die Strafe im Fall B. aufgehoben hat (vgl. hierzu BGH wistra 1998, 106, 108 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.09.2018 - 2 StR 400/17

    Mittelbare Falschbeurkundung (keine Erfassung von Gewerbeanmeldungen mangels

    (3) Gleiches gilt, wenn der Täter eine unechte Urkunde zu einem bestimmten Täuschungszweck herstellt, die Urkunde später aber zu einem anderen Täuschungszweck gebraucht (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1953 - 1 StR 318/53, BGHSt 5, 291, 293; Urteil vom 13. November 1997 - 1 StR 323/97, NStZ-RR 1998, 269, 270).
  • OLG Koblenz, 14.09.2018 - 1 Ws 327/18

    Urkundenfälschung: Mehrfaches Gebrauchmachen von derselben Urkunde gegenüber

    Rechtlich selbständige Taten liegen dann vor, wenn die einzelnen Tathandlungen auf einem jeweils neuen Entschluss des Täters beruhen, der Täter die Urkunde etwa angefertigt oder verfälscht und später aufgrund eigens gefassten Vorsatzes von ihr einmal oder in mehreren Fällen Gebrauch gemacht hat (vgl. BGHSt 5, 291; 17, 97; BGH wistra 1998, 106, 107 f.; Beschluss vom 28. Dezember 1989 - 1 StR 629/89 [juris]; s. bereits RGSt 3, 311, 312; Fischer a.a.O.; Heine/Schuster, in: Schönke/Schröder, 29. Aufl., § 267 Rn. 79b; Zieschang, in: Leipziger Kommentar, 12. Aufl., § 267 Rdn. 287 f. m.w.Nachw.; a.A. Hoyer, in: Systematischer Kommentar, StGB, 8. Aufl., § 267 Rdn. 114).
  • BGH, 03.12.1997 - 2 StR 267/97

    Bestechlichkeit eines Polizeibeamten

    Trotz der auf Dauer angelegten Unrechtsvereinbarung stellt jede einzelne Vorteilsgewährung (die Annahme der Getränke) eine neue Tat dar, eine natürliche Handlungseinheit oder ein Fall "tatbestandlicher Bewertungseinheit" (vgl. BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4 m.w.N.) ist nicht gegeben (BGHSt 41, 292, 302, 303; BGHR StGB vor § 1 Serienstraftaten - Bestechlichkeit 1; Bestechung 1; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Konkurrenzen 5; BGH, Urt. vom 4. Oktober 1994 - 5 StR 503/94 und vom 13. November 1997 - 1 StR 323/97).
  • OLG Karlsruhe, 19.03.2001 - 2 Ws 193/00

    Bestechlichkeit; Bestechung; Vorteilsbegriff; Unrechtsvereinbarung;

  • LG Hamburg, 17.07.2020 - 630 KLs 5/16

    Besonders schwere Fälle der Bestechung im ausländischen Wettbewerb und

  • BGH, 20.01.2000 - 4 StR 342/99

    Bestechlichkeit; Unterlassen einer Diensthandlung; Amtsträger; Tatidentität;

  • LG Köln, 13.05.2004 - 107-3/04
  • OLG Stuttgart, 28.10.2002 - 1 Ss 304/02

    Vorteilsannahme zu Gunsten eines Dritten

  • BGH, 23.03.1999 - 1 StR 35/99

    Urteil gegen Verwaltungsdirektor wegen Bestechlickeit rechtskräftig

  • LG Köln, 14.12.2004 - 107-5/04
  • OLG Stuttgart, 28.10.2002 - l Ss 304/02

    Vorteilsannahme für einen Dritten; Rechtsstaatliches Rückwirkungsverbot bei

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