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   LG Bielefeld, 22.06.1998 - Qs 283/98 I   

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LG Bielefeld, 22.06.1998 - Qs 283/98 I (https://dejure.org/1998,9520)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 22.06.1998 - Qs 283/98 I (https://dejure.org/1998,9520)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 22. Juni 1998 - Qs 283/98 I (https://dejure.org/1998,9520)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • wistra 1998, 362
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Wuppertal, 19.05.1999 - 26 KLs 29/98

    Strafbare Beihilfe von Bank- und Sparkassenmitarbeitern durch Kapitaltransfer mit

    Zusammen mit weiteren Indizien sei daher die Annahme, daß "im Betrieb der Beschwerdeführerin systematisch Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet worden sei, keinesfalls willkürlich, sondern ohne weiteres nachvollziehbar, wenn nicht sogar naheliegend" (BVerfG, 2 BvR 396/94, wistra 1994, 221 ; BVerfG, 1 BvR 894/94, wistra 1995, 139 ; vgl. zu Durchsuchungen bei Banken: für zulässig erachtet: LG Bielefeld, wistra 1998, 362 ; LG Düsseldorf, wistra 1985, 201; Carl/Klos, wistra 1994, 211 ; Streck, Strafverteidiger 1994, 355; Kniffka, wistra 1987, 309; ablehnend: LG Kiel, wistra 1998, 363 ; LG Baden-Baden, ZIP 1989, 766 ; LG Köln, Strafverteidiger 1983, 56 ; LG Arnsberg, ZIP 1984, 889; Leisner, BB 1995, 525; Leisner, BB 1994, 1941; Hamacher, DB 1995, 2284).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 14.12.1998 - 2 BJs 82/98

    digitale Datenträger - § 110 StPO ist auch anwendbar auf die Durchsicht von Daten

    Da die Durchsicht gemäß § 110 StPO ausschließlich auf die Staatsanwaltschaft übertragen ist und dieser einen eigenverantwortlichen Ermessensspielraum einräumt (BGH NJW 1995, 3397), ist die entsprechende Anwendung des § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO auf diese Maßnahme angebracht (vgl. LG Frankfurt NStZ 1997, 564; LG Koblenz WM 1998, 2290, 2292; SK-Rudolphi StPO § 110 Rdn. 12; G. Schäfer in LR aaO § 110 Rdn. 17).
  • BVerfG, 29.01.2002 - 2 BvR 494/01

    Fehlende Rechtswegerschöpfung mangels Nutzung der Rechtsbehelfe der §§ 98 Abs 2 S

    Da die vorläufige Sicherstellung von Unterlagen zur Durchsicht eine der späteren Beschlagnahme vergleichbare Beschwer begründet, ist nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung dagegen entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO ein Antrag auf richterliche Entscheidung zulässig (vgl. BGH - Ermittlungsrichter, CR 1999, S. 292 f. mit Anm. Bär; LG Koblenz, WM 1998, S. 2290 ff.; Park, wistra 2000, S. 453 ).
  • LG Bielefeld, 14.01.1999 - Qs 701/98

    Strafrecht; Durchsuchung bei Kreditinstituten

    Vielmehr geht die Kammer hier davon aus, daß ein Anfangsverdacht lediglich in den Fällen vorliegt, in denen in anonymisierter Form ein Transfer über bankinterne Konten abgewickelt wurde (vgl. BVerfG NJW 1994, 2079; LG Koblenz WM 1998, 2290, 2292).
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