Rechtsprechung
BGH, 23.03.1999 - 1 StR 19/99 (1) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB a.F.; § 263 StGB n.F.; § 2 Abs. 3 StGB; § 46 Abs. 2 StGB;
Strafzumessung; Betrug; Lex mitior; Ausländerrechtliche Folgen; - HRR Strafrecht
§ 46 StGB;
Strafzumessung; Ausländerrechtliche Folgen; Besondere Härte - Wolters Kluwer
Änderung des Betrugstatbestands; Ausweisung als Strafzumessungsgrund; Voraussetzungen der Begründung eines Freispruchs
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; AuslG § 47 Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 47 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2000, 79
- wistra 1999, 262
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.06.1998 - 1 StR 162/98
Anwendbarkeit von § 213 StGB unter Berücksichtigung der wesentlich mittragenden …
Auszug aus BGH, 23.03.1999 - 1 StR 19/99
Nur besondere Umstände können im Einzelfall eine andere Beurteilung rechtfertigen (BGH, Urt. vom 16. Juni 1998 - 1 StR 162/98 - m.w.Nachw., vgl. bei Detter NStZ 1999, 122).
- BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09
Ausländische Vorverurteilung; Härteausgleich; Berücksichtigung bei der …
Gleiches gilt für eine drohende Ist-Ausweisung, sofern diese im Einzelfall eine außergewöhnliche Härte für den Angeklagten darstellt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 5; BGH StV 2008, 298), und für berufs- oder dienstrechtliche Folgen einer Verurteilung (…vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 8 und 18;… Schäfer/Sander/van Gemmeren aaO Rdn. 430). - BGH, 17.05.2000 - 3 StR 167/00
Ausländerrechtliche Folgen einer Tat als bestimmender Strafzumessungsgrund"; …
Ausländerrechtliche Folgen einer Tat sind in der Regel keine bestimmende Strafzumessungsgründe, nur besondere Umstände können im Einzelfall eine andere Beurteilung rechtfertigen (BGHR StGB § 46 II Ausländer 5 = wistra 1999, 262). - BGH, 05.12.2001 - 2 StR 273/01
Darstellung der Strafzumessung (bestimmende Strafzumessungsgründe; …
Nur besondere Umstände können im Einzelfall eine andere Beurteilung rechtfertigen (BGH NStZ-RR 2000, 297; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 5;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 37; BGH NStZ 1997, 77; 1996, 595).
- BGH, 31.08.2007 - 2 StR 304/07
Strafzumessung (Berücksichtigung ausländerrechtlicher Folgen; Ausweisung)
Selbst die Ausweisung eines Ausländers ist nur dann ein bestimmender Strafzumessungsgrund, wenn sie nach dem Ausländerrecht zwingend zu erfolgen hat und zusätzlich besondere Umstände in der Person des Angeklagten hinzukommen, die die Ausweisung für ihn als besondere Härte erscheinen lassen (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 79, 80). - BGH, 17.04.2008 - 5 StR 155/08
Unzureichende Darstellung, ob die in Anwendung der Vollstreckungslösung gewährte …
Zwar sind ausländerrechtliche Folgen in der Regel keine bestimmenden Strafzumessungsgründe (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 5 und 6; BGH NStZ-RR 2004, 11). - BGH, 22.09.2003 - 5 StR 389/03
Strafzumessung (ausländerrechtliche Folgen; besondere Umstände; zwingender …
Nur besondere Umstände können im Einzelfall eine andere Beurteilung rechtfertigen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 5, 6). - BGH, 10.01.2006 - 3 StR 456/05
Strafzumessung
Zur Rüge, die Strafzumessung sei rechtsfehlerhaft, verweist der Senat ergänzend auf BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 5. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2001 - 18 B 1777/99 vgl. hierzu Gemeinschaftskommentar zum AuslR, Stand: Dezember 2000, II-§ 47, Rdnr. 15; Huber, Handbuch des Ausländer- und Asylrechts, Stand: April 2000, Band 2, § 47 AuslG, Rdnr. 8; Kloesel/Christ/Häußer, AuslR, Stand: Juli 1999, § 47 AuslG, Rdnr. 11; Renner, Ausländerrecht, 7. Aufl., § 47 AuslG, Rdnr. 6; BGH, Beschluss vom 23. März 1999 - 1 StR 19/99 -, NStZ-RR 2000, 79.
Rechtsprechung
BGH, 20.04.1999 - 5 StR 275/98 (2) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 55 StGB; § 358 Abs. 2 StPO;
Gesamtstrafenbildung; Verschlechterungsverbot; Reformatio in peius; - Judicialis
StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 154 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 55 Abs. 1; ; StGB § 55; ; StGB § 58 Abs. 1; ; StGB § 56 Abs. 2 Satz 1; ; GVG § 132 Abs. 3 Satz 3; ; StrEG § 4 Abs. 1 Nr. 2
- rechtsportal.de
StGB § 55 Abs. 1
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 07.12.1998 - 5 StR 275/98
- BGH, 20.04.1999 - 5 StR 275/98 (2)
Papierfundstellen
- wistra 1999, 262
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 10.04.1997 - 5 StR 507/96
Zur Annahme alkoholbedingter Schuldunfähigkeit - Grundlagen der …
Auszug aus BGH, 20.04.1999 - 5 StR 275/98
Die Gesamtstrafenbildung im angefochtenen Urteil steht im Ergebnis im Einklang mit dem Senatsurteil vom 10. April 1997 - 5 StR 507/96 (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Einbeziehung 6 = NStZ 1997, 385), wonach auch in Fällen unterbliebener Einzelstraffestsetzung bei einer Vorverurteilung eine Anwendung des § 55 Abs. 1 StGB unter Zugrundelegung der denkbar günstigsten Einzelstrafen als zulässig und geboten erachtet wird. - BGH, 07.12.1998 - 5 StR 275/98
Verwendung eines früheren Urteils als Gegenstand einer nachträglichen …
Auszug aus BGH, 20.04.1999 - 5 StR 275/98
Auf die Anfrage des Senats vom 7. Dezember 1998 (abgedruckt in wistra 1999, 99 und NStZ 1999, 185) haben der 2. Strafsenat mit Beschluß vom 15. Januar 1999 - 2 ARs 535/98 - und der 4. Strafsenat mit Beschluß vom 23. Februar 1999 - 4 ARs 11/98 - an ihren Auffassungen festgehalten. - BGH, 07.12.1990 - 2 StR 513/90
Gesamtstrafenbildung bei Straftat zwischen rechtskräftigen Vorverurteilungen
Auszug aus BGH, 20.04.1999 - 5 StR 275/98
Naheliegend müßte - da eine Einbeziehung der zweijährigen Gesamtfreiheitsstrafe, die gesondert bestehen bleibt, nicht in Betracht kommt auf die Revision des Angeklagten nach dem Verschlechterungsverbot (vgl. BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 4) die für die Brandstiftung verhängte Einzelstrafe auf ein Jahr Freiheitsstrafe reduziert werden.
- BGH, 13.01.1999 - 3 ARs 17/98
Gesamtstrafenbildung
Auszug aus BGH, 20.04.1999 - 5 StR 275/98
Der 3. Strafsenat (Beschluß vom 13. Januar 1999 - 3 ARs 17/98 -) tritt einer Einzelstrafbestimmung in der einzubeziehenden Sache nach dem Zweifelsgrundsatz ebenfalls nach wie vor entgegen; er hält indes in Fällen dieser Art die Einbeziehung der Gesamtstrafe - ähnlich wie bei Einbeziehung einer "Hauptstrafe" nach DDR-Strafrecht - für angezeigt (das entspräche der Verfahrensweise des Landgerichts im vorliegenden Fall, so daß auch danach hier die Revision zu verwerfen wäre). - BGH, 26.03.1997 - 2 StR 107/97
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe, wenn das frühere Urteil auf eine …
Auszug aus BGH, 20.04.1999 - 5 StR 275/98
Gleichwohl kann der Senat die - zu Schuldspruch und Einzelstraffestsetzung sonst offensichtlich unbegründete - Revision des Angeklagten nicht verwerfen; daran hindert ihn, die Gesamtstrafe betreffend, entgegenstehende Rechtsprechung anderer Strafsenate zur Unanwendbarkeit des § 55 Abs. 1 StGB in Fällen dieser Art (Beschluß des 2. Strafsenats vom 26. März 1997 - 2 StR 107/97 -, BGHSt 43, 34; Beschluß des 3. Strafsenats vom 6. Dezember 1995 - 3 StR 550/95 -, BGHSt 41, 374; Beschluß des 4. Strafsenats vom 19. Juni 1998 - 4 StR 230/98 -, BGH NStZ-RR 1998, 296). - BGH, 06.12.1995 - 3 StR 550/95
Erneute Bildung einer Gesamtstrafe, wenn bei einer früheren Gesamtstrafenbildung …
Auszug aus BGH, 20.04.1999 - 5 StR 275/98
Gleichwohl kann der Senat die - zu Schuldspruch und Einzelstraffestsetzung sonst offensichtlich unbegründete - Revision des Angeklagten nicht verwerfen; daran hindert ihn, die Gesamtstrafe betreffend, entgegenstehende Rechtsprechung anderer Strafsenate zur Unanwendbarkeit des § 55 Abs. 1 StGB in Fällen dieser Art (Beschluß des 2. Strafsenats vom 26. März 1997 - 2 StR 107/97 -, BGHSt 43, 34; Beschluß des 3. Strafsenats vom 6. Dezember 1995 - 3 StR 550/95 -, BGHSt 41, 374; Beschluß des 4. Strafsenats vom 19. Juni 1998 - 4 StR 230/98 -, BGH NStZ-RR 1998, 296). - BGH, 19.06.1998 - 4 StR 230/98
Anstiftung zur versuchten schweren räuberischen Erpressung
Auszug aus BGH, 20.04.1999 - 5 StR 275/98
Gleichwohl kann der Senat die - zu Schuldspruch und Einzelstraffestsetzung sonst offensichtlich unbegründete - Revision des Angeklagten nicht verwerfen; daran hindert ihn, die Gesamtstrafe betreffend, entgegenstehende Rechtsprechung anderer Strafsenate zur Unanwendbarkeit des § 55 Abs. 1 StGB in Fällen dieser Art (Beschluß des 2. Strafsenats vom 26. März 1997 - 2 StR 107/97 -, BGHSt 43, 34; Beschluß des 3. Strafsenats vom 6. Dezember 1995 - 3 StR 550/95 -, BGHSt 41, 374; Beschluß des 4. Strafsenats vom 19. Juni 1998 - 4 StR 230/98 -, BGH NStZ-RR 1998, 296). - BGH, 03.02.1999 - 1 ARs 14/98
Auszug aus BGH, 20.04.1999 - 5 StR 275/98
Auch jener Lösung ist der 4. Strafsenat in seiner Antwort nach § 132 Abs. 3 Satz 3 GVG ausdrücklich entgegengetreten, und zwar unter Heranziehung von Argumenten aus einem Beschluß des mit dem Streit um die Rechtsfrage nicht unmittelbar befaßten 1. Strafsenats vom 3. Februar 1999 - 1 ARs 14/98 -. - BGH, 02.02.1999 - 1 StR 3/99
Gesamtstrafenbildung
Auszug aus BGH, 20.04.1999 - 5 StR 275/98
Der Anwendungsbereich des § 55 StGB, zumal in seiner Ausgestaltung durch die Rechtsprechung, ist insgesamt überaus kompliziert (vgl. nur BGH, Beschluß vom 2. Februar 1999 - 1 StR 3/99 -) und - wie die Sanktionierung von Mehrfachtätern im Erwachsenenstrafrecht insgesamt dringend reformbedürftig. - BGH, 23.02.1999 - 4 ARs 11/98
Auszug aus BGH, 20.04.1999 - 5 StR 275/98
Auf die Anfrage des Senats vom 7. Dezember 1998 (abgedruckt in wistra 1999, 99 und NStZ 1999, 185) haben der 2. Strafsenat mit Beschluß vom 15. Januar 1999 - 2 ARs 535/98 - und der 4. Strafsenat mit Beschluß vom 23. Februar 1999 - 4 ARs 11/98 - an ihren Auffassungen festgehalten.
- BGH, 24.11.2000 - 2 StR 361/00
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe
Dies würde auch dann gelten, wenn das frühere Urteil auf eine Gesamtstrafe erkannt hätte, aber keine Einzelstrafen enthielte (vgl. dazu BGHSt 41, 374; 43, 34; 44, 179; BGH NStZ 1999, 185; wistra 1999, 262). - BGH, 13.01.1999 - 3 ARs 17/98 hier: Anfrage des 5. Strafsenats in der Strafsache 5 StR 275/98 .
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Anfrage des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 1998 - 5 StR 275/98 am 13. Januar 1999 beschlossen:.
- BGH, 04.09.2019 - 4 StR 294/19
Die rechtskräftige Gesamtstrafe ohne Einzelstrafen - und die spätere weitere …
Soweit es demgegenüber der 5. Strafsenat in seinem Beschluss vom 20. April 1999 - 5 StR 275/98, wistra 1999, 262 - für vorzugswürdig gehalten hat, eine neue Gesamtstrafe unter Zugrundelegung der denkbar günstigsten Einzelstrafen aus der Vorverurteilung zu bilden, hat er mitgeteilt, dass er an dieser Rechtsauffassung nicht mehr festhält.