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   OLG Hamm, 01.03.2001 - 2 Ss 44/01   

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https://dejure.org/2001,8638
OLG Hamm, 01.03.2001 - 2 Ss 44/01 (https://dejure.org/2001,8638)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.03.2001 - 2 Ss 44/01 (https://dejure.org/2001,8638)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. März 2001 - 2 Ss 44/01 (https://dejure.org/2001,8638)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellung des Verfahrens; Tateinheit; Tatmehrheit; Beitragsvorenthaltung; Innerer Zusammenhang

  • Judicialis

    StPO § 206 a; ; StPO § 264; ; GG Art. 103 Abs. 3; ; StGB § 52; ; StGB § 53

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung des Verfahrens; Tatidentität; Tateinheit; Tatmehrheit; Beitragsvorenthaltung; innerer Zusammenhang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 2001, 238
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Jena, 26.08.2011 - 1 Ss 40/11

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Nichtzahlung gemeldeter

    Damit wird nicht ausgeschlossen, dass unter besonderen Umstände dennoch eine prozessuale Tat im Sinne des § 264 StPO vorliegt, so wie es das Oberlandesgericht Hamm in seiner Entscheidung vom 1.3.2001 (OLG Hamm wistra 2001, 238) angenommen hat.

    Zutreffend geht das Amtsgericht davon aus, dass mehrere sachlich-rechtlich selbständige Taten dann eine Tat im prozessualen Sinne bilden, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern nach den ihnen zu Grunde liegenden Ereignissen bei natürlicher Betrachtung unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerhalb derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu den anderen Handlungen geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden würde (vgl. BGHSt 23, 141, 143; OLG Hamm wistra 2001, 238; KK-Engelhardt, StPO, 6. Aufl., Rn. 5 zu § 264 m.w.N.).

    Es besteht keine Veranlassung, die Sache gem. § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof wegen Abweichung von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 1.3.2001 (a.a.O.) vorzulegen.

  • LG Duisburg, 16.11.2018 - 34 KLs 7/17

    Steuerhinterziehung und Verkürzung von Sozialversicherungsbeiträgen in der

    Mehrere selbständige Handlungen im Sinne des § 53 StGB bilden jedoch dann eine Tat, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden würde (OLG Hamm, VRS 101, 207-208 m. w. N.).

    Mehrere selbständige Handlungen im Sinne des § 53 StGB bilden jedoch dann eine Tat, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden würde (OLG Hamm, VRS 101, 207-208 m. w. N.).

  • OLG Hamm, 12.01.2004 - 2 Ws 326/03

    Haftbeschwerde; Fluchtgefahr; hohe Strafe, Verdunkelungsgefahr; bestimmte

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (StV 2002, 149 (Ls.) = wistra 2001, 238 = StraFo 2002, 140; PStR 2002, 76 = StV 2002, 205 = wistra 2002, 236) besteht der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr, wenn das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Tatverdacht begründet, dass er durch bestimmte Handlungen auf sachliche oder persönliche Beweismittel einwirken und dadurch die Ermittlung der Wahrheit erschwert wird (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 112 Rn. 27; Löwe-Rosenberg-Hilger, StPO, 25. Aufl., § 112 Rdnr. 44; KK-Boujong, § 112 Rdnr. 23).
  • OLG Hamm, 07.10.2002 - 2 Ss 795/02

    Beitragsvorenthaltung, erforderlicher Umfang der tatsächlichen Feststellungen,

    Für das weitere Verfahren weist der Senat zudem darauf hin, dass bei festzustellender Leistungsfähigkeit des Angeklagten eine Verknüpfung der einzelnen Taten durch dieses Tatbestandsmerkmal in Betracht kommt ( Senatsbeschluss vom 1. März 2001, wistra 2001, 238 ).
  • OLG Hamm, 06.05.2002 - 2 Ss 318/02

    Beitragsvorenthaltung, Umfang der Feststellungen, Zahlungsfähigkeit

    Für das weitere Verfahren weist der Senat zudem darauf hin, dass bei festzustellender Leistungsfähigkeit des Angeklagten eine Verknüpfung der einzelnen Taten durch dieses Tatbestandsmerkmal in Betracht kommt ( Senatsbeschluss vom 1. März 2001, wistra 2001, 238 ).
  • OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ss 243/03

    Verfahrensrüge, Begründung; Urkundenbeweis; Urkunde nicht verlesen,

    Diesen zutreffenden Ausführungen tritt der Senat in vollem Umfang bei und weist ergänzend zur Tatbestandserfüllung des § 266 a Abs. 1 StGB auf seine bisher hierzu ergangene Rechtsprechung hin (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Oktober 2002 in 2 Ss 795/02 = wistra 2003, 73; vom 6. Mai 2002 in 2 Ss 318/02 = StV 2002, 545; vom 1. März 2001 in 2 Ss 44/01 = wistra 2001, 238, jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 07.01.2003 - 3 Ss 383/02

    Erforderlichkeit der Mitteilung der Höhe des Beitragssatzes im Urteil bei

    Nach Wegfall der fortgesetzten Tat ist eine Beitragsvorenthaltung je Monat gegenüber jeder einzelnen Einzugsstelle als eine rechtlich selbständige Tat zu würdigen (vgl. OLG Frankfurt/M., NStZ-RR 1999, 104; OLG Hamm, wistra 2001, 238).
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