Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.09.2000 - 2 BL 165/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4204
OLG Hamm, 26.09.2000 - 2 BL 165/2000 (https://dejure.org/2000,4204)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.09.2000 - 2 BL 165/2000 (https://dejure.org/2000,4204)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. September 2000 - 2 BL 165/2000 (https://dejure.org/2000,4204)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4204) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortdauer einer Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus bei Vorliegen eines wichtigen Grundes oder der Schwierigkeit des Fällens eines Urteils; Dringender Tatverdacht bei vollendeten Betrugstaten i.S.d § 112 Abs. 1 S. 1 Strafprozessordnung (StPO)

  • Judicialis

    StPO § 121; ; StPO § 122

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2000, 631 (Ls.)
  • wistra 2001, 35
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2000 - 2 BL 165/00
    Das Bundesverfassungsgericht betont in ständiger Rechtsprechung, daß den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv der sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG ergebende Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten entgegenzuhalten ist und das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse sich mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößert (vgl. u.a. BVerfGE 53, 152, 158 f. mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 2475/94

    Willkürliche Versagung einer Haftentschädigung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2000 - 2 BL 165/00
    Der Senat hat schon Zweifel, ob "dringender Tatverdacht" im Sinn von § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO für vollendete Betrugstaten gegeben ist (zum Begriff siehe BVerfG NJW 1996, 1049; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., 1999, § 112 Rn. 5; Burhoff Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 2. Aufl., 1999, Rn. 812, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2000 - 2 BL 165/00
    Bei der insoweit erforderlichen Prüfung des Verfahrens(fort)gangs sind die Ausnahmetatbestände des § 121 Abs. 1 StPO grundsätzlich auch eng auszulegen (vgl. u.a. BVerfGE 36, 264, 271 mit weiteren Nachweisen; siehe auch BVerfG NJW 1980; 1448; 1992, 1749 f. = StV 1991, 565; vgl. die weiteren Rechtsprechungsnachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 121 StPO Rn. 18 ff.; zu allem auch Burhoff StraFo 2000, 109, 114, 116).
  • OLG Hamm, 15.10.1998 - 2 Ws 474/98

    Fluchtgefahr, hohe Strafe, Verurteilung zu drei Jahren, Geständnis, dem Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2000 - 2 BL 165/00
    Jedenfalls kann, worauf der Senat in der Vergangenheit wiederholt hingewiesen hat (vgl. die Senatsentscheidungen in StV 1999, 37 und StV 1999) eine - ggf. hohe - Straferwartung allein nicht zur Annahme von Fluchtgefahr führen (Senat, a.a.O., sowie die weiteren Nachweise bei Burhoff, a.a.O., Rn. 814 a und in StraFo 2000, 109, 113).
  • BVerfG, 04.11.1991 - 2 BvR 1327/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2000 - 2 BL 165/00
    Bei der insoweit erforderlichen Prüfung des Verfahrens(fort)gangs sind die Ausnahmetatbestände des § 121 Abs. 1 StPO grundsätzlich auch eng auszulegen (vgl. u.a. BVerfGE 36, 264, 271 mit weiteren Nachweisen; siehe auch BVerfG NJW 1980; 1448; 1992, 1749 f. = StV 1991, 565; vgl. die weiteren Rechtsprechungsnachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 121 StPO Rn. 18 ff.; zu allem auch Burhoff StraFo 2000, 109, 114, 116).
  • OLG Hamm, 27.12.2011 - 3 Ws 424/11

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Strafhaft in anderer Sache ohne Notierung von

    Dabei kann selbst bei schwersten Tatvorwürfen die Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes die Aufhebung des Haftbefehls erfordern (BVerfG, StV 2006, 73; StV 2007, 644) Diese Grundsätze bedingen eine auf den Einzelfall bezogene Analyse des Verfahrensablaufs, wobei Untersuchungshaftverfahren mit der größtmöglichen Beschleunigung durchzuführen sind und grundsätzlich Vorrang vor der Erledigung anderer Strafverfahren haben (BVerfG, StV 2006, 73; OLG Hamm, StraFo 2001, 32 = wistra 2001, 35; StV 2006, 481).
  • OLG Hamm, 04.05.2006 - 2 Ws 111/06

    Haftprüfung; U-Haft, Terminierung; Verhinderung des Verteidigers;

    Sie haben grundsätzlich Vorrang vor der Erledigung anderer Strafverfahren (BVerfG StV 2006, 73 = NJW 2006, 672 mit weiteren Nachweisen; OLG Hamm StraFo 2001, 32 = wistra 2001, 35).
  • OLG Hamm, 13.06.2013 - 3 Ws 148/13

    Anforderungen an die Umsetzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen im Rahmen

    Dabei kann selbst bei schwersten Tatvorwürfen die Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes die Aufhebung des Haftbefehls erfordern (BVerfG, StV 2006, 73; StV 2007, 644) Diese Grundsätze bedingen eine auf den Einzelfall bezogene Analyse des Verfahrensablaufs, wobei Untersuchungshaftverfahren mit der größtmöglichen Beschleunigung durchzuführen sind und grundsätzlich Vorrang vor der Erledigung anderer Strafverfahren haben (BVerfG, StV 2006, 73; Senat, a.a.O.; OLG Hamm, StraFo 2001, 32 = wistra 2001, 35; StV 2006, 481).
  • OLG Hamm, 09.11.2001 - 2 (s) Sbd 6-163/01

    Pauschvergütung, Wahlverteidigerhöchstgebühr, gesetzliche Gebühr, Erlass eines

    Am 26. September ist dann im Haftprüfungsverfahren nach den §§ 121, 122 StPO der Haftbefehl durch Beschluss des Senats aufgehoben (vgl. Beschluss des Senats in 2 BL 165/2000, inzwischen veröffentlicht in StV 2000, 631 [Ls.] = ZAP EN-Nr. 747/2000 = StraFo 2001, 32 = wistra 2001, 35) und der ehemalige Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ws 56/06

    Haftbeschwerde, Terminierung; zu lange Verfahrensdauer; Beschleunigungsgrundsatz;

    Sie haben grundsätzlich Vorrang vor der Erledigung anderer Strafverfahren (BVerfG StV 2006, 73; OLG Hamm StraFo 2001, 32 = wistra 2001, 35).
  • OLG Hamm, 03.09.2001 - 2 BL 148/01

    Haftprüfung durch das Oberlandesgericht; Fluchtgefahr, hohe Straferwartung

    Die übrigen für die grundsätzliche Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft erforderlichen Voraussetzungen im Verfahren nach den §§ 121, 122 StPO sind gegeben (vgl. dazu Senat in StV 2000, 631 Ls. = ZAP EN-Nr. 747/2000).
  • OLG Hamm, 01.03.2012 - 3 Ws 37/12

    Zulässigkeit eines Abwartens auf Entscheidungen in strafgerichtlichen

    Diese Grundsätze bedingen eine auf den Einzelfall bezogene Analyse des Verfahrensablaufs, wobei Untersuchungshaftverfahren mit der größtmöglichen Beschleunigung durchzuführen sind und grundsätzlich Vorrang vor der Erledigung anderer Strafverfahren haben (BVerfG, StV 2006, 73; OLG Hamm, StraFo 2001, 32 = wistra 2001, 35; StV 2006, 481).
  • OLG Hamm, 30.03.2006 - 2 Ws 71/06

    Strafsenat entlässt Angeklagten aus Untersuchungshaft

    Sie haben grundsätzlich Vorrang vor der Erledigung anderer Strafverfahren (BVerfG StV 2006, 73 = NJW 2006, 672 mit weiteren Nachweisen; OLG Hamm StraFo 2001, 32 = wistra 2001, 35).
  • OLG Hamm, 13.06.2013 - 3 Ws 161/13

    Beschleunigungsgrundsatz, Haftsache, Terminsplanung, Urlaub

    Dabei kann selbst bei schwersten Tatvorwürfen die Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes die Aufhebung des Haftbefehls erfordern (BVerfG, StV 2006, 73; StV 2007, 644) Diese Grundsätze bedingen eine auf den Einzelfall bezogene Analyse des Verfahrensablaufs, wobei Untersuchungshaftverfahren mit der größtmöglichen Beschleunigung durchzuführen sind und grundsätzlich Vorrang vor der Erledigung anderer Strafverfahren haben (BVerfG, StV 2006, 73; Senat, a.a.O.; OLG Hamm, StraFo 2001, 32 = wistra 2001.35; StV 2006, 481).
  • OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 305/01

    Haftbefehl, Außervollzugsetzung, Haftbeschwerde, weitere Beschwerde,

    Dies kann im Einzelfall unter Umständen dazu führen, dass die Nichtbeachtung des Beschleunigungsgebots, welches sich aus Art. 2 Abs. 2 GG ergibt, ungeachtet von Art und Schwere des Tatvorwurfs zur Aufhebung auch eines nicht vollzogenen Haftbefehls zwingen kann (vgl. hierzu auch den Beschluss des Senats vom 26. September 2000 in 2 BL 165/2000).
  • OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 474/02

    Haftbeschwerde, Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls, Abwägung sämlticher

  • OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 306/01

    Haftbefehl, Außervollzugsetzung, Haftbeschwerde, weitere Beschwerde,

  • OLG Hamm, 23.07.2020 - 1 Ws 293/20
  • OLG Hamm, 24.03.2003 - 2 Ws 76/03

    Haftbefehl, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Invollzugsetzung, bestimmte

  • OLG Hamm, 20.01.2003 - 2 Ws 15/03

    weitere Beschwerde, weitere Haftbeschwerde, Haftbefehl außer Vollzug gesetzt

  • OLG Hamm, 04.03.2002 - 2 BL 22/02

    Haftprüfung durch das OLG, wichtiger Grund, umfangreiche Ermittlungen,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht