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Rechtsprechung
   BGH, 10.07.2001 - 5 StR 188/01, 5 StR 391/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4107
BGH, 10.07.2001 - 5 StR 188/01, 5 StR 391/00 (https://dejure.org/2001,4107)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2001 - 5 StR 188/01, 5 StR 391/00 (https://dejure.org/2001,4107)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2001 - 5 StR 188/01, 5 StR 391/00 (https://dejure.org/2001,4107)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Strafaussetzung zur Bewährung - Prognose - Nachtatverhalten - Schadenswiedergutmachung - Nebenentscheidungen

  • Judicialis

    StGB § 56 Abs. 1; ; StGB § 56 Abs. 3; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 268a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 3
    Erforderlichkeit einer Gesamtwürdigung bei § 56 Abs. 3 StGB

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 2001, 378
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.07.1990 - 2 StR 270/90

    Gebotenheit der Vollstreckung der Strafe anstelle der Aussetzung zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 10.07.2001 - 5 StR 188/01
    Im übrigen erfordert nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Prüfung, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 3 StGB zu versagen ist, auch eine umfassende Würdigung von Tat und Täter, die den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles gerecht wird (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 7, 8 m.w.N.).
  • BGH, 20.07.1990 - 3 StR 211/90

    Verbüßung zumindest eines Teils der Strafe aus generalpräventiven Gründen

    Auszug aus BGH, 10.07.2001 - 5 StR 188/01
    Im übrigen erfordert nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Prüfung, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 3 StGB zu versagen ist, auch eine umfassende Würdigung von Tat und Täter, die den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles gerecht wird (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 7, 8 m.w.N.).
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 554/95

    Strafaussetzung - Freiheitsstrafe - Bewährung - Besondere Umstände -

    Auszug aus BGH, 10.07.2001 - 5 StR 188/01
    Hier ergeben jedoch die einer Ergänzung nicht bedürftigen Feststellungen, daß im Hinblick auf das Gewicht der für den Angeklagten sprechenden Milderungsgründe die Voraussetzungen des § 56 Abs. 1 StGB zweifelsfrei vorliegen (vgl. Senat StV 1996, 265, 266).
  • OLG Karlsruhe, 18.02.2003 - 1 Ss 82/02

    Fahrlässige Tötung: Versagung der Strafaussetzung bei Verkehrsunfall

    Die hierin zum Ausdruck kommenden generalpräventiven Erwägungen dürfen indes nicht dazu führen, bestimmte Tatbestände oder Tatbestandsgruppen von der Möglichkeit der Aussetzung der Strafe zur Bewährung generell auszuschließen, vielmehr bedarf es stets einer dem Einzelfall gerecht werdenden Abwägung, bei welcher Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGH StV 1998, 260 ff.; wistra 2001, 378 f.; NStZ 2001, 319; StV 1999.645 f.; LK-Gribbohm, StGB, 11. Aufl. 1993, § 56 Rn. 45 ff.) .
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2008 - 1 Ss 127/07

    Strafaussetzung zur Bewährung - Merkmal der Verteidigung der Rechtsordnung

    Dabei dürfen die hierin zum Ausdruck kommenden generalpräventiven Erwägungen nicht dazu führen, bestimmte Tatbestände oder Tatbestandsgruppen von der Möglichkeit der Aussetzung der Strafe zur Bewährung generell auszuschließen, vielmehr bedarf es stets einer dem Einzelfall gerecht werdenden Abwägung, bei welcher Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (Senat a.a.O.; BGH StV 1998, 260 ff.; wistra 2001, 378 f.; NStZ 2001, 319; StV 1999.645 f.; LK-Gribbohm, StGB, 11. Aufl. 2003, § 56 Rn. 45 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2007 - 5 Ss 96/07

    Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung i.F. des Sitzens des Angeklagten

    Die allein in Betracht kommende Entscheidung, dass die Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafen zur Bewährung auszusetzen ist, trifft der Senat in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO selbst (vgl. BGH wistra 2001, 378; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. [2007], § 354 Rdnr. 26d mwN).
  • BayObLG, 28.02.2002 - 4St RR 17/02

    Verteidigung der Rechtsordnung bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen wegen

    Soweit die Strafkammer der Auffassung ist, die Verteidigung der Rechtsordnung (vgl. zu diesem Begriff BGHSt 24, 40) gebiete die Vollstreckung der sechsmonatigen Freiheitsstrafe, lässt die angefochtene Entscheidung schon über diesen Satz hinaus jede Begründung vermissen, obwohl die Prüfung, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 3 StGB zu versagen ist, eine umfassende Würdigung von Tat und Täter erfordert, die den Besonderheiten des Einzelfalles gerecht werden muß (st. Rspr., vgl. z.B. BGH wistra 2001, 378; 1999, 418; StV 1998, 260, BGHR § 56 Abs. 3 StGB Verteidigung 16 jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.07.2001 - 4 StR 65/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4450
BGH, 19.07.2001 - 4 StR 65/01 (https://dejure.org/2001,4450)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2001 - 4 StR 65/01 (https://dejure.org/2001,4450)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2001 - 4 StR 65/01 (https://dejure.org/2001,4450)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 53 StGB; § 25 Abs. 1 StGB
    Abgrenzung von Tatmehrheit und Tateinheit bei mittelbarer Täterschaft (eigener Tatbeitrag); Aufrechterhaltung des Strafausspruches trotz fehlerhafter Annahme von Tatmehrheit

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • wistra 2001, 378
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.11.2015 - 4 StR 115/15

    Urteilsgründe (Darstellungsanforderungen bei mehreren Taten); Betrug (Schaden:

    Bestand ihr Tatbeitrag zum Abschluss der Kauf- und Werbeverträge aber lediglich in der Leitung und Organisation einer der beteiligten Gesellschaften, läge nur eine Tathandlung vor (vgl. Senatsurteil vom 19. Juli 2001 - 4 StR 65/01, wistra 2001, 378; Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07, NStZ 2008, 352, 353; zum sog. uneigentlichen Organisationsdelikt vgl. ferner BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177; Beschluss vom 29. Juli 2009 - 2 StR 160/09, NStZ 2010, 103).
  • BGH, 18.10.2007 - 4 StR 481/07

    Urteilsgründe (geschlossene Darstellung des in der Hauptverhandlung

    Bestand der Tatbeitrag des Angeklagten H. zu dem Abschluss der Kaufverträge aber lediglich in der Leitung und Organisation der Gesellschaft als faktischer Geschäftsführer, läge nur eine Tathandlung vor (vgl. BGH wistra 2001, 378; BGHR StGB § 263 Täterschaft 1, jew. m.w.N.).
  • BGH, 21.04.2010 - 4 StR 635/09

    Konkurrenzen (Voraussetzungen der Tatmehrheit; natürliche Handlungseinheit;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB auf den eigenen Tatbeitrag des jeweiligen Täters an (vgl. nur Senatsbeschluss vom 17. Juni 1997 - 4 StR 60/97, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 10; Senatsurteil vom 19. Juli 2001 - 4 StR 65/01, wistra 2001, 378).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.07.2001 - 3 StR 244/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5563
BGH, 19.07.2001 - 3 StR 244/01 (https://dejure.org/2001,5563)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2001 - 3 StR 244/01 (https://dejure.org/2001,5563)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2001 - 3 StR 244/01 (https://dejure.org/2001,5563)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Betrug - Telefonstube - Sukzessive Mittäterschaft - Beihilfe - Schuldspruchänderung - Tilgungsreife einer Jugendstrafe

  • Judicialis

    BZRG § 46 Abs. 1 Nr. 1 d; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 354 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    StGB § 25 Abs. 2, § 27 Abs. 1
    Abgrenzung sukzessive Mittäterschaft - Beihilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 2001, 378
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.06.1989 - 3 StR 156/89

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil mit den Feststellungen

    Auszug aus BGH, 19.07.2001 - 3 StR 244/01
    Er hat durch seine Tätigkeit den Haupttäter nur wenige Tage bei der finanziellen Ausnutzung des bereits vollendeten Betruges unterstützt und dabei insgesamt eine eher untergeordnete Rolle gespielt (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 5).
  • BGH, 30.09.2020 - 5 StR 99/20

    Gerichtliche Kognitionspflicht (prozessuale Tat als Gegenstand der Prüfung);

    Dem Landgericht ist bei seiner Prüfung aber aus dem Blick geraten, dass sukzessive Mittäterschaft oder Beihilfe auch aufgrund von Tatbeiträgen zwischen Vollendung und Beendigung eines Betruges vorliegen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2001 - 3 StR 244/01, wistra 2001, 378; vom 14. Juni 1989 - 3 StR 156/89, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 5).
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