Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 04.10.2001

Rechtsprechung
   BayObLG, 07.11.2001 - 5St RR 285/01   

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BayObLG, 07.11.2001 - 5St RR 285/01 (https://dejure.org/2001,5175)
BayObLG, Entscheidung vom 07.11.2001 - 5St RR 285/01 (https://dejure.org/2001,5175)
BayObLG, Entscheidung vom 07. November 2001 - 5St RR 285/01 (https://dejure.org/2001,5175)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zur schriftlichen Vollmacht des Verteidigers beim Nichterscheinen des Angeklagten

  • IWW
  • Judicialis

    StPO § 234; ; StPO § 329 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 411 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Selbstunterzeichnete Verteidigervollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die vom Verteidiger selbst unterzeichnete Vollmacht, zulässig oder nicht?

  • IWW (Leitsatz)

    Berufungsverwerfung - Vertretung des Angeklagten durch seinen Verteidiger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verteidiger; Schriftliche Vollmacht; Einvernehmen; Hauptverhandlung; Strafbefehl

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufungsverwerfung - Vertretung des Angeklagten durch seinen Verteidiger

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 277
  • NZV 2002, 199
  • StV 2002, 476 (Ls.)
  • BayObLGSt 2001, 153
  • wistra 2002, 160
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 20.11.1962 - RReg. 2 St 641/62

    Erteilung der Vertretungsvollmacht an einen Verteidiger durch einen Dritten

    Auszug aus BayObLG, 07.11.2001 - 5St RR 285/01
    Dabei macht es keinen rechtlich bedeutsamen Unterschied zur vorliegenden Fallgestaltung, dass bei der in den Urteilsgründen zitierten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20.11.1962 (BayObLGSt 1962, 282) eine Büroangestellte, mithin eine Dritte, vorliegend aber der zur Vertretung Bevollmächtigte selbst die schriftliche Vollmacht unterzeichnet hat.
  • OLG Köln, 03.07.2020 - 1 RBs 171/20

    Leichtfertig unterlassene Meldung des wirtschaftlich Berechtigten an

    Es ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass jeden, der eine spezielle berufliche oder sonstige Tätigkeit ausübt, die Pflicht trifft, sich über die einschlägigen, den entsprechenden Tätigkeitsbereich betreffenden Vorschriften auf dem Laufenden zu halten (vgl. BayObLG NStZ 2000, 148; OLG Karlsruhe NStZ 2002, 277; OLG Düsseldorf GewArch 1995, 119; allgemein Göhler- Gürtler , OWiG, 17. Auflage 2017, § 11 Rz. 25; KK-OWiG- Rengier , 5. Auflage 2017, § 11 Rz. 65 ff. m. zahlr. N.).
  • OLG Köln, 12.06.2018 - 1 RVs 107/18

    Gerichtspost in die Wärmestube

    Es kann daher  - ungeachtet insoweit bestehender weiterer Bedenken (dazu vgl. die Gesetzesmaterialien zur Neufassung des § 329 StPO BT-Drs. 18/3562 S. 68; OLG Hamburg B. v. 25.07.2017 - 1 Rev 37/17 = BeckRS 2017 110201, freilich - in Abgrenzung zu der Entscheidung BayObLG NStZ 2002, 277 - zu einer mündlichen Ermächtigung) - auch nicht beurteilt werden, ob der Verteidiger zur Ausstellung einer (weiteren) Vollmacht, wie sie im Termin zur Berufungshauptverhandlung von diesem namens des Angeklagten gefertigt worden ist, ermächtigt war.
  • OLG Hamburg, 25.07.2017 - 1 Rev 37/17

    Berufung bei Verfahrenseinleitung durch Strafbefehl: Anforderungen an eine

    Die formlose Erteilung einer Vertretungsvollmacht durch den Angeklagten und deren anschließende Verschriftlichung durch den Verteidiger genügen nicht (gegen BayObLG, Beschl. v. 7. November 2001 - 5 St RR 285/01, NStZ 2002, 277 f.).

    b) Die Gegenansicht (BayObLG, Beschl. v. 7. November 2001 - 5 St RR 285/01, NStZ 2002, 277 f.; OLG Dresden, Beschl. v. 21. August 2012 - 3 Ss 336/12 [zum Einspruchsverfahren vor dem Amtsgericht]; Beck-OK-StPO/Gorf, 27.Ed., § 234 Rn. 6; SSW-StPO/Grube, 2. Aufl., § 234 Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 234 Rn. 5) wird dem Schutzzweck der Norm nicht hinreichend gerecht.

  • OLG Köln, 24.09.2019 - 1 RBs 328/19

    Bußgeldverfahren, Vertretungsvollmacht, Nachweis, Zulässigkeit der

    Nach der Gesetzesbegründung aus dem Jahr 2015 zur Änderung des § 329 StPO soll es dafür nunmehr ausdrücklich nicht (mehr) ausreichen, wenn diese Vertretungsvollmacht aufgrund mündlicher Ermächtigung durch den Angeklagten von dem zu bevollmächtigenden Verteidiger selbst unterzeichnet wird (vgl. BT-Drucks. 18/3562, S. 68; so aber bisher : BayObLG, Beschluss vom 07.11.2001, Az.: 5St RR 285/01; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.02.2015, Az.: (1 Z) 53 Ss- OWi 619/14 (351/14); OLG Celle, Beschluss vom 20.01.2014, Az.: 322 SsRs 247/13; vgl. nunmehr : Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 25.07.2017, Az.: 1 Rev 37/17; KG Berlin, Beschluss vom 23.11.2017, Az.: (4) 161 Ss 158/17 (213/17); Münchener Kommentar zur StPO, 1. Auflage, § 234 Rn. 4ff, insbesondere Rn. 6).
  • OLG Dresden, 21.08.2012 - 3 Ss 336/12

    Formfreiheit einer Vollmacht zur Vertretung eines Angeklagten vor Gericht

    Dass die dem Gericht vorgelegte Vollmacht aufgrund mündlich erteilten Auftrags des Angeklagten vom Verteidiger für diesen mit seinem eigenen Namen unterzeichnet war, steht dem aber nicht entgegen (BayObLG vom 07. November 2001, NStZ 2002, 277 - 278).
  • VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 60-IV-13
    Soweit der Verteidiger Bezug nimmt auf die Entscheidung des Bayrischen Obersten Landesgerichts vom 07. November 2001 (Az.: 5 StRR 285/01) bzw. des Senats vom 21. August 2012 (Az.: 3 Ss 336/12), ist der jeweilige Sachverhalt mit dem Vorliegenden nicht vergleichbar, da dort eine vom Verteidiger mit seinem eigenen Namen unterzeichnete schriftliche Vollmacht aufgrund mündlich erteilten Auftrags des Angeklagten vorlag." Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer eine Verletzung seiner Grundrechte aus Art. 38 Satz 1 und Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf. Dem Einspruch seines Verteidigers vom 8. Februar 2012 gegen den Bußgeldbescheid vom 24. Januar 2012 habe eine schriftliche Vollmacht beigelegen, in der der Verteidiger sowohl zur Verteidigung als auch zur Vertretung des Beschwerdeführers, insbesondere auch für Anträge auf Entbindung von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung sowie zur Vertretung in der Hauptverhandlung, ermächtigt worden sei.
  • OLG Köln, 09.07.2021 - 1 RVs 121/21

    Ende des Mandats Wahlverteidigung bei Bestellung zum Pflichtverteidiger;

    18/3562 S. 68; so aber bisher : BayObLG, NStZ 2002, 277 = VRS 101, 436; OLG Brandenburg, ZfS 2015, 470; OLG Celle B. v. 20.01.2014 - 322 SsRs 247/13 - bei Juris; vgl. nunmehr : OLG Hamburg, StraFo 2017, 371; KG StraFo 2018, 71; s. zum Ganzen SenE v. 24.09.2019 - III-1 RBs 328/19 = DAR 2020, 50).
  • KG, 12.12.2016 - 3 Ws (B) 660/16

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Ausbleiben des

    In ihr kann zugleich die Ermächtigung enthalten sein, eine etwa erforderliche Vollmachtsurkunde im Namen des Vollmachtgebers zu unterzeichnen (vgl. Senat VRR 2014, 155 [Volltext bei juris]; BayObLG NStZ 2002, 277; Brandenburgisches OLG zfs 2015, 470; OLG Celle VRR 2014, 83 [Volltext bei juris]; OLG Dresden StRR 2013, 26 [Volltext bei juris]; HK-OWiG/Krumm, OWiG § 73 Rn. 28; Bohnert/Krenberger/Krumm, OWiG 4. Aufl., § 74 Rn. 21; Krumm, Fahrverbot in Bußgeldsachen, 3. Aufl., § 21 Rn. 11).
  • KG, 23.11.2017 - 161 Ss 158/17

    Revision in Strafsachen: Vertretung des abwesenden Angeklagten in der

    Nicht ausreichend ist es insoweit, wenn die Vollmacht aufgrund einer mündlichen Ermächtigung durch den Angeklagten von dem zu bevollmächtigten Verteidiger selbst unterzeichnet wird (so ausdrücklich der dem § 329 Abs. 1 StPO in der seit dem 25. Juli 2015 geltenden Fassung zugrunde liegende Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucks. 18/3562, Seite 68, unter Abkehr von der abweichenden früheren Rechtsprechung des BayObLG NStZ 2002, 277 f. zu § 234 StPO; zur aktuellen Rechtslage wie hier bereits OLG Hamburg StraFo 2017, 371 mwN).
  • KG, 12.06.2013 - 3 Ws (B) 202/13

    Entbindung, Hauptverhandlung, Vertretungsvollmacht, Unterzeichnung, Verteidiger

    In ihr kann zugleich die Ermächtigung enthalten sein, eine etwa erforderliche Vollmachtsurkunde im Namen des Vollmachtgebers zu unterzeichnen [vgl. BayObLG NStZ 2002, 277; OLG Dresden StRR 2013, 261).
  • OLG Brandenburg, 29.08.2012 - 53 Ss OWi 334/12

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Gehörsverletzung bei Ablehnung eines Antrags auf

  • OLG Celle, 20.01.2014 - 322 SsRs 24/13

    Erteilung einer umfassenden Vertretungsvollmacht hinsichtlich der besonderen Form

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Rechtsprechung
   BayObLG, 04.10.2001 - 3 ObOWi 73/01, 3 ObOWi 73/2001   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9474
BayObLG, 04.10.2001 - 3 ObOWi 73/01, 3 ObOWi 73/2001 (https://dejure.org/2001,9474)
BayObLG, Entscheidung vom 04.10.2001 - 3 ObOWi 73/01, 3 ObOWi 73/2001 (https://dejure.org/2001,9474)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Oktober 2001 - 3 ObOWi 73/01, 3 ObOWi 73/2001 (https://dejure.org/2001,9474)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    OWiG § 81 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    OWiG § 81 Abs. 2
    Aufklärungs- und Sachrüge der Staatsanwaltschaft bei fehlendem Antrag zum Übergang vom Bußgeld- zum Strafverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Staatsanwaltschaft; Bußgeldverfahren; Rechtsbeschwerde; Überleitung in das Strafverfahren; Kampfhund

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 81
  • BayObLGSt 2001, 123
  • wistra 2002, 160 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.05.1988 - 1 StR 600/87

    Überleitung des Bußgeldverfahrens in ein Strafverfahren

    Auszug aus BayObLG, 04.10.2001 - 3 ObOWi 73/01
    Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 35, 298) entschieden, dass das Bußgeldverfahren auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren in ein Strafverfahren übergeleitet werden kann und dann regelmäßig als Revisionsverfahren fortzusetzen ist, jedenfalls dann, wenn die Staatsanwaltschaft als Beschwerdeführerin nicht innerhalb der Rechtsmittelbegründungsfrist den Übergang in das Strafverfahren beantragt und auch nicht zugleich ihr Rechtsmittel als Berufung bezeichnet (BGHSt 35, 298/305; a.A. KK/Steindorf OWiG 2. Aufl. § 81 Rn. 20).
  • BayObLG, 18.01.1999 - 3 ObOWi 115/98

    Zur Pflicht, in ein Zwei-Fahrer-Gerät nur ein Schaublatt einzulegen

    Auszug aus BayObLG, 04.10.2001 - 3 ObOWi 73/01
    Ein Hinweis nach § 81 Abs. 2 Satz 1 OWiG ist von Amts wegen aber nur zu erteilen, wenn ein hinreichender Tatverdacht einer Straftat im Sinne des § 203 StPO besteht und keine Verfahrenshindernisse vorliegen (BayObLGSt 1999, 18/19 = VRS 96, 469/470; Göhler OWiG 12. Aufl. § 81 Rn. 8).
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