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   KG, 13.03.2002 - (5) 1 Ss 243/01 (6/02)   

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https://dejure.org/2002,15381
KG, 13.03.2002 - (5) 1 Ss 243/01 (6/02) (https://dejure.org/2002,15381)
KG, Entscheidung vom 13.03.2002 - (5) 1 Ss 243/01 (6/02) (https://dejure.org/2002,15381)
KG, Entscheidung vom 13. März 2002 - (5) 1 Ss 243/01 (6/02) (https://dejure.org/2002,15381)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit wegen Bankrotts nach § 283 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) wegen Verletzung der Bilanzierungspflicht; Normaddressat für § 283 StGB bei einer GmbH; Strafbares Unterlassen der rechtzeitigen Bilanzierung bei Unmöglichkeit ihrer tatsächlichen Erstellung; Verpflichtung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verantwortlichkeit des faktischen und des förmlich bestellten Geschäftsführers für eine Verletzung der Bilanzierungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2002, 313
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 13.10.2016 - 3 StR 352/16

    Fortbestehende Verantwortlichkeit des formellen (Strohmann-)Geschäftsführers

    Die Verantwortlichkeit des formellen Geschäftsführers entfällt nicht dadurch, dass ihm - als sog. "Strohmann' - rechtsgeschäftlich im Innenverhältnis keine bedeutsamen Kompetenzen übertragen wurden, um auf die rechtliche und wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft Einfluss zu nehmen (so aber OLG Hamm, Beschluss vom 10. Februar 2000 - 1 Ss 1337/99, NStZ-RR 2001, 173; KG, Beschluss vom 13. März 2002 - (5) 1 Ss 243/01 (6/02), wistra 2002, 313, 314 f.; Krumm, NZWiSt 2015, 102, 103; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 266a Rn. 5; LK/Schünemann, StGB, 12. Aufl., § 14 Rn. 75; NK-StGB/Tag, 4. Aufl., § 266a Rn. 30).

    Dementsprechend knüpft § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB die Verantwortlichkeit an die Organstellung, nicht - auch - an das regelmäßig zugleich bestehende dienstvertragliche Anstellungsverhältnis (vgl. Maurer, wistra 2003, 174, 175; ferner S/S/Perron, StGB, 29. Aufl., § 14 Rn. 16/17).

  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 166/08

    Insolvenzverschleppung (kein Entfallen der Insolvenzantragspflicht des Schuldners

    Das strafbewehrte "Aufleben" der Antragspflicht infolge neuer die Kosten eines Insolvenzverfahrens nunmehr voraussichtlich deckender Vermögensmittel im Beendigungsstadium der nach Auflösung abzuwickelnden GmbH ist vom Wortlaut der Strafvorschriften der § 84 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 71 Abs. 4, § 64 Abs. 1 GmbHG nicht erfasst (a.A. Tiedemann aaO § 84 Rdn. 88; Müller-Gugenberger/Bieneck aaO § 84 Rdn. 21; Köhler in Wabnitz/Janovsky, Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts 3. Aufl. Kap. 7 Rdn. 338; Wegner in Achenbach/Ransiek aaO Rdn. 41; Maurer wistra 2003, 174, 176; vgl. auch Schaal in Erbs/Kohlhaas aaO § 84 GmbHG Rdn. 22 gegen ein strafbewehrtes Wiederaufleben der Antragspflicht bei einer bereits gelöschten GmbH; zustimmend Michalski, GmbHG 2002 § 84 Rdn. 90; Pelz in Heidelberger Kommentar zum AktG, § 401 Rdn. 3).
  • KG, 18.07.2007 - 1 Ss 261/06

    Bankrott: Verletzung der Pflicht zur rechtzeitigen Bilanzerstellung

    § 283 Abs. 1 Nr. 7 b StGB ist ein echtes Unterlassungsdelikt; eine Strafbarkeit entfällt daher, wenn der Täter aus fachlichen oder finanziellen Gründen zur Erstellung einer Bilanz nicht in der Lage war (vgl. BGH NStZ 2003, 546, 548; KG, wistra 2002, 313 bei juris; jeweils m.w.N.).
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