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   BGH, 04.12.2002 - 2 StR 332/02   

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https://dejure.org/2002,3300
BGH, 04.12.2002 - 2 StR 332/02 (https://dejure.org/2002,3300)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2002 - 2 StR 332/02 (https://dejure.org/2002,3300)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 2 StR 332/02 (https://dejure.org/2002,3300)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Feststellungen zum Betrugsvorsatz - Fehlerhafte Feststellungen zum Vorteil als Kehrseite des Schadens beim Betrug - Voraussetzungen einer täuschungsbedingten Vermögensverfügung - Vermittlung von Kapitalanlagen im Bankgarantiehandel - Verschweigen der ...

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1
    Stoffgleichheit beim Betrug (hier: Bankgarantiehandel)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 264
  • wistra 2003, 180
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.04.1954 - 5 StR 74/54
    Auszug aus BGH, 04.12.2002 - 2 StR 332/02
    Der Tatbestand des Betruges setzt voraus, daß der vom Täter erstrebte Vermögensvorteil und der verursachte Vermögensschaden einander entsprechen (BGHSt 6, 115, 116).
  • BGH, 02.03.1994 - 2 StR 620/93

    Fahrlässige umweltgefährdende Abfallbeseitigung (Umfang der Sorgfaltspflichten

    Auszug aus BGH, 04.12.2002 - 2 StR 332/02
    Der Betrugsvorsatz wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Täter hoffte, es werde letzten Endes alles gutgehen und das Risiko werde sich nicht realisieren (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vorsatz 1 und 2).
  • BGH, 03.11.1987 - 1 StR 292/87

    Rüge einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigung durch angebliche

    Auszug aus BGH, 04.12.2002 - 2 StR 332/02
    Der Betrugsvorsatz wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Täter hoffte, es werde letzten Endes alles gutgehen und das Risiko werde sich nicht realisieren (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vorsatz 1 und 2).
  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Dabei müssen der vom Täter erstrebte Vermögensvorteil und der verursachte Vermögensschaden einander "spiegelbildlich" entsprechen (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10, juris Rn. 10), das eine muss also "gleichsam die Kehrseite des anderen" sein (Stoffgleichheit; BGH, Urteile vom 6. Mai 1954 - 5 StR 74/54, BGHSt 6, 115, 116, juris Rn. 11; vom 4. Dezember 2002 - 2 StR 332/02, wistra 2003, 180, juris Rn. 6).

    Der Vorteil muss dem Täter oder dem Dritten direkt aus dem geschädigten Vermögen zufließen (BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 2 StR 332/02, wistra 2003, 180, juris Rn. 6).

  • BGH, 25.01.2019 - V ZR 38/18

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für ein Grundstück aufgrund

    Dafür reicht es aus, dass er die schadensbegründenden Umstände kannte (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2002 - 2 StR 332/02, NStZ 2003, 264).
  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 359/13

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug durch Verkauf von Eigentumswohnungen zu

    Der Vorteil muss somit die Kehrseite des Schadens, d.h. unmittelbare Folge der täuschungsbedingten Vermögensverfügung sein und dem Täter direkt aus dem geschädigten Vermögen zufließen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2002 - 2 StR 332/02, wistra 2003, 180 mwN).
  • BGH, 04.02.2021 - III ZR 7/20

    Haftung für fehlgeschlagene Kapitalanlage: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

    Insbesondere wird der Betrugsvorsatz nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Täter hoffte, es werde letzten Endes alles gut gehen und das Risiko werde sich nicht realisieren (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2002 - 2 StR 332/02, NStZ 2003, 264 Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 1 Ss 559/12

    Anforderungen an Urteilsgründe bei Freispruch; Verschrereibungserschleichung von

    Können auch Verfügender und Geschädigter beim Betrug auseinander fallen, so fehlt es selbst bei Zugrundeliegen desselben Entstehungstatbestandes an der Stoffgleichheit zwischen Vermögensvorteil und Vermögensschaden, wenn der Vorteil dem Täter aus dem Vermögen eines Dritten zufließt (BGH NStZ 2003, 264 ; Satzger/Schmitt/Widmaier, § 263 RN 230; Schönke-Schröder, § 263 RN 168; v. Heintschel-Heinegg, StGB , § 263 RN 78).
  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 529/10

    Verurteilung wegen "Hausverlosung" im Internet rechtskräftig

    Der Umstand, dass er bei der Tatbegehung möglicherweise darauf hoffte, dass die zuständigen Behörden letztlich keine Einwände erheben und ihm die Durchführung des Gewinnspiels einschließlich der Verlosung gestatten würden, lässt die Annahme eines (bedingten) Betrugsvorsatzes nicht entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2002 - 2 StR 332/02, NStZ 2003, 264 mwN).
  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 207/06

    Altersteilzeit - Insolvenz - Wertguthaben - Betrug

    Es reicht aus, dass der Täter die schadensbegründenden Umstände kennt (BGH 4. Dezember 2002 - 2 StR 332/02 - NStZ 2003, 264).
  • LG Stuttgart, 17.03.2014 - 28 O 183/13

    Klage von Hedgefonds gegen eine Holding-Gesellschaft: Schadensersatzansprüche

    Der Vorteil muss die Kehrseite des Schadens, d.h. unmittelbare Folge der täuschungsbedingten Vermögensverfügung sein und dem Täter direkt aus dem geschädigten Vermögen zufließen (einhellige Auffassung, vgl. nur BGH, NStZ 2003, 264; BeckOK/ Beukelmann , StGB, § 263 Rn. 78).
  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 229/10

    Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben - persönliche Haftung des

    dem Täter oder dem Dritten direkt aus dem geschädigten Vermögen zufließt (vgl. BGH 4. Dezember 2002 - 2 StR 332/02 - zu II 1 der Gründe, NStZ 2003, 264) .
  • OLG Dresden, 20.12.2022 - 4 U 2742/21

    1. Die Anforderungen an den Vortrag greifbarer Anhaltspunkte für den

    Dabei müssen der vom Täter erstrebte Vermögensvorteil und der verursachte Vermögensschaden einander "spiegelbildlich" entsprechen (BGH, Beschluss vom 07.12.2010 - 3 StR 434/10, juris Rdnr. 10), das eine muss also gleich "gleichsam die Kehrseite des anderen" sein (Stoffgleichheit; BGH, Urteile vom 06.05.1954 - 5 StR 74/54; vom 04.12.2002 - 2 StR 332/02).

    Der Vorteil muss dem Täter oder dem Dritten dabei direkt aus dem geschädigten Vermögen zufließen (BGH, Urteil vom 04.12.2002, a.a.O.).

  • LG Hof, 25.05.2022 - 32 O 50/22

    Kein Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen im Zusammenhang mit

  • OLG Frankfurt, 29.08.2008 - 19 U 107/08

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung: Heilung von Zustellungsmängeln

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 36/10

    Unterbliebene Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben - persönliche

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 22 U 212/23

    Vertragsschluss ist keine Bonitätsbestätigung!

  • BGH, 20.12.2022 - 2 StR 341/22

    Banden- und gewerbsmäßige Urkundenfälschung (Mittäterschaft: kein eigenhändiges

  • OLG Hamm, 29.05.2020 - 19 U 960/19
  • LG Stuttgart, 25.08.2016 - 27 O 170/15
  • LG Stuttgart, 25.09.2020 - 19 O 118/20

    Schadensersatzprozess wegen des Erwerbs eines Gebrauchtfahrzeugs nach

  • OLG Hamm, 20.03.2020 - 19 U 230/19
  • OLG Hamm, 12.05.2020 - 19 U 689/19
  • BGH, 15.07.2021 - 6 StR 182/21

    Betrug (Vermögensverfügung; Vermögensschaden: schadensgleiche

  • OLG Hamm, 28.04.2020 - 19 U 192/19
  • OLG München, 30.04.2008 - 15 U 4660/07

    Sittenwidrige Schädigung: Täuschung über die Verwendung eines Darlehens zu

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