Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.01.2003 - 3 Ss 383/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,22796
OLG Frankfurt, 07.01.2003 - 3 Ss 383/02 (https://dejure.org/2003,22796)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.01.2003 - 3 Ss 383/02 (https://dejure.org/2003,22796)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Januar 2003 - 3 Ss 383/02 (https://dejure.org/2003,22796)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,22796) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 266a StGB
    Erforderlichkeit der Mitteilung der Höhe des Beitragssatzes im Urteil bei Verurteilung wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 266a
    Anforderungen an die Feststellung einer Verurteilung wegen Vorenthaltung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2003, 236
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.03.1996 - 2 StR 4/96

    Verurteilung - Angaben über die Anzahl der Beschäftigten - Beschäftigungszeiten -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2003 - 3 Ss 383/02
    "Nach ständiger Rechtsprechung bedarf es zur Feststellung der Beitragsvorenthaltung regelmäßig der Angaben über die Anzahl der Beschäftigten, deren Beschäftigungszeiten, das zu zahlende Arbeitsentgelt und die Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen X, um eine revisionsrechtliche Überprüfung zu ermöglichen (BGH NStZ 1996, 543; StV 1994, 426; StV 1993, 364; OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 20.09.1994 - 4 Ss 224/94 - Beschluss vom 01.11.1994 - 2 Ss 264/94 - Beschluss vom 31.10.1995 - 2 Ss 273/95 - Beschluss vom 09.07.1998 - 1 Ss 183/98 -), und zwar gesondert für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte (BGH StV 1993, 364).

    Das Nichtabführen solcher Beiträge aber ist nicht gemäß § 266a StGB strafbar (BGH NStZ 1996, 543).

  • OLG Hamm, 01.03.2001 - 2 Ss 44/01

    Einstellung des Verfahrens, Tatidentität; Tateinheit, Tatmehrheit,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2003 - 3 Ss 383/02
    Nach Wegfall der fortgesetzten Tat ist eine Beitragsvorenthaltung je Monat gegenüber jeder einzelnen Einzugsstelle als eine rechtlich selbständige Tat zu würdigen (vgl. OLG Frankfurt/M., NStZ-RR 1999, 104; OLG Hamm, wistra 2001, 238).
  • OLG Frankfurt, 22.09.1998 - 2 Ss 284/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2003 - 3 Ss 383/02
    Nach Wegfall der fortgesetzten Tat ist eine Beitragsvorenthaltung je Monat gegenüber jeder einzelnen Einzugsstelle als eine rechtlich selbständige Tat zu würdigen (vgl. OLG Frankfurt/M., NStZ-RR 1999, 104; OLG Hamm, wistra 2001, 238).
  • OLG Frankfurt, 09.07.1998 - 1 Ss 183/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2003 - 3 Ss 383/02
    "Nach ständiger Rechtsprechung bedarf es zur Feststellung der Beitragsvorenthaltung regelmäßig der Angaben über die Anzahl der Beschäftigten, deren Beschäftigungszeiten, das zu zahlende Arbeitsentgelt und die Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen X, um eine revisionsrechtliche Überprüfung zu ermöglichen (BGH NStZ 1996, 543; StV 1994, 426; StV 1993, 364; OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 20.09.1994 - 4 Ss 224/94 - Beschluss vom 01.11.1994 - 2 Ss 264/94 - Beschluss vom 31.10.1995 - 2 Ss 273/95 - Beschluss vom 09.07.1998 - 1 Ss 183/98 -), und zwar gesondert für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte (BGH StV 1993, 364).
  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2003 - 3 Ss 383/02
    Es fehlen auch die erforderlichen (vgl. zuletzt BGH, NJW 2002, 2480, 2483) Feststellungen zur Zahlungsfähigkeit.
  • BGH, 25.10.2000 - 5 StR 399/00

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Steuerhinterziehung / Vorenthalten von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2003 - 3 Ss 383/02
    Diese Rechtsanwendung obliegt dem Strafrichter, nicht den als Zeugen gehörten Ermittlungsbeamten bzw. den Bediensteten der Einzugsstelle (BGH wistra 2001, 22).".
  • BGH, 15.07.2010 - 4 StR 164/10

    Unterschlagung (keine Zueignung bei Absicht, den Eigentümer ärgern zu wollen);

    Die bisherigen Feststellungen legen vielmehr eine Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266a Abs. 3 StGB nahe, wobei für jeden Fälligkeitszeitpunkt eine Tat vorliegen würde (OLG Frankfurt/Main, wistra 2003, 236, 237; NStZ-RR 1999, 104; OLG Celle, NStZ-RR 1997, 324; Fischer aaO § 266a Rn. 36).

    Bei Nichtentrichten der Beiträge an mehreren Fälligkeitsterminen liegt Tatmehrheit vor (OLG Frankfurt/Main, wistra 2003, 236, 237; NStZ-RR 1999, 104; OLG Celle, NStZ-RR 1997, 324; Fischer aaO § 266a Rn. 36).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht