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   BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03   

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BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03 (https://dejure.org/2004,2055)
BGH, Entscheidung vom 31.03.2004 - 1 StR 482/03 (https://dejure.org/2004,2055)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2004 - 1 StR 482/03 (https://dejure.org/2004,2055)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1 StGB; § 263a StGB; § 265a StGB; § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB
    Betrug (Irrtumserfordernis bei "Betrug" mit Telefonkarten und 0190-Nummern); Computerbetrug (unbefugtes Verwenden von Daten: hier Telefonkarten; Maßgeblichkeit des Innenverhältnisses der Beteiligten für den Vermögensschaden); Erschleichen von Leistungen; schwerer ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Betrug durch Benutzung fremder Telefonkarten; Missbräuchliche Verwendung durch den berechtigten Karteninhaber; Rechtswidrigkeit des Vermögensvorteils; Risikoverteilung im Innenverhältnis bei Dreiecksbeziehungen; Anordnung des Wertersatzverfalls

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 154 Abs. 3; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 73; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 73a; ; StGB § 73d

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betrug und Computerbetrug bei Nutzung einer Telefonkarte; Verfall bei Anspruchsverzicht des Berechtigten und bei nach § 154 StPO eingestellten Taten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Benutzen fremder Telefonkarten nicht zwangweise Betrug

  • beck.de (Leitsatz)

    Unbefugte Verwendung von Telefonkarten - SIM-Karten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Benutzen fremder Telefonkarten nicht zwangweise Betrug

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 213
  • StV 2004, 488 (Ls.)
  • MMR 2005, 95
  • wistra 2004, 299
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 17.12.2002 - 1 StR 412/02

    Betrug; Computerbetrug (Verwendung unbefugter Daten; absprachewidrige Abhebung)

    Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03
    Ein betrügerisches Verhalten kann danach allenfalls in Betracht kommen im Zusammenhang mit dem Abschluß eines Mobiltelefonvertrages, wobei über die eigene Einschätzung der Zahlungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft getäuscht wird, aber auch dadurch, daß dem berechtigten Karteninhaber die Telefonkarte durch Täuschung "abgeschwindelt" wird (vgl. BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 1).

    Ein Computerbetrug liegt schließlich auch dann nicht vor, wenn der berechtigte Inhaber die Karte einem anderen überläßt und dieser die Karte abredewidrig nutzt (BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 1; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 6).

  • BGH, 07.01.2003 - 3 StR 421/02

    Verfall des Wertersatzes; Bruttoprinzip; Beruhen; Kronzeugenregelung

    Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03
    Damit ist es wegen dieser Taten vorläufig beendet und die Verhängung von darauf bezogenen Rechtsfolgen im subjektiven Verfahren ohne Wiederaufnahme nach § 154 Abs. 3 StPO nicht möglich (BGH NStZ 2003, 422; vgl. auch BGHSt 28, 369).

    Ein solcher kommt hier - wie ausgeführt - wegen der Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO nicht in Betracht (vgl. aber BGH NStZ 2003, 422).

  • BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01

    Abhebung am Geldautomaten

    Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03
    Dieser Tatbestand erfaßt die Verwendung gefälschter, manipulierter oder mittels verbotener Eigenmacht erlangter Karten durch einen Nichtberechtigten (BGHSt 47, 160).

    Nicht tatbestandsmäßig ist hingegen die mißbräuchliche Verwendung durch den berechtigten Karteninhaber; denn die Strafvorschrift ist "betrugsspezifisch" auszulegen, so daß nur täuschungsäquivalente Handlungen unbefugt im Sinne des Tatbestandes sind (vgl. BGHSt 47, 160).

  • BGH, 03.04.2002 - 1 StR 540/01

    Unmittelbarkeit (Zeuge vom Hörensagen; Inhalt abgehörter fremdsprachlicher

    Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03
    § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB gilt für den erweiterten Verfall nicht (BGH NJW 2001, 2239; BGH, Beschl. vom 3. April 2002 - 1 StR 540/01).
  • BGH, 30.10.2003 - 3 StR 276/03

    Untreue (Nichteinzahlung auf Anderkonto durch einen Rechtsanwalt; subjektiver

    Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03
    Anders kann es dann liegen, wenn die Geschädigte keinen Anspruch geltend macht und darauf verzichtet, dem Angeklagten also keine doppelte Inanspruchnahme droht und der Geschädigten auch keine Ersatzmöglichkeit entzogen wird (BGH, Beschl. vom 30. Oktober 2003 - 3 StR 276/03 - BA S. 6).
  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche

    Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03
    Damit ist es wegen dieser Taten vorläufig beendet und die Verhängung von darauf bezogenen Rechtsfolgen im subjektiven Verfahren ohne Wiederaufnahme nach § 154 Abs. 3 StPO nicht möglich (BGH NStZ 2003, 422; vgl. auch BGHSt 28, 369).
  • BGH, 18.02.2004 - 5 StR 21/04

    Kein Verfall bei Schadensersatzanspruch des durch die Tat Verletzten

    Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03
    aa) Soweit die Erlöse aus der Prostitution der Zeugin G. in Rede stehen, war die Strafkammer an der Verfallanordnung nicht deshalb gehindert, weil die Zeugin Verletzte der zu ihrem Nachteil begangenen Tat ist und grundsätzlich schon allein die Existenz tatbedingter Schadensersatzansprüche dem Verfall entgegenstehen kann (§ 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; vgl. BGHR StGB § 73 Tatbeute 1; BGH NStZ 1996, 332; 2003, 533; BGH, Beschl. v. 2. Juli 2003 - 5 StR 182/03; Beschl. vom 18. Februar 2004 - 5 StR 21/04).
  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03
    aa) Soweit die Erlöse aus der Prostitution der Zeugin G. in Rede stehen, war die Strafkammer an der Verfallanordnung nicht deshalb gehindert, weil die Zeugin Verletzte der zu ihrem Nachteil begangenen Tat ist und grundsätzlich schon allein die Existenz tatbedingter Schadensersatzansprüche dem Verfall entgegenstehen kann (§ 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; vgl. BGHR StGB § 73 Tatbeute 1; BGH NStZ 1996, 332; 2003, 533; BGH, Beschl. v. 2. Juli 2003 - 5 StR 182/03; Beschl. vom 18. Februar 2004 - 5 StR 21/04).
  • BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03

    Dirigierende Zuhälterei (Bestimmen zur Prostitution bei Eingliederung in die

    Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03
    Unter diesen Umständen ist weder die Annahme listiger Anwerbung und der Bestimmung zur Prostitution noch die von Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt der Prostituierten in einem fremden Land verbunden ist, von Rechts wegen zu beanstanden (vgl. zum "Bestimmen" auch BGH, Beschl. vom 1. August 2003 - 2 StR 186/03 - BA S. 8) b) Die Anordnung des Wertersatzverfalls begegnet auch hinsichtlich der "Erlöse aus Prostitution" in Höhe von 36.000 EUR keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
  • EuGH, 17.05.2001 - C-450/98

    IECC / Kommission

    Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03
    § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB gilt für den erweiterten Verfall nicht (BGH NJW 2001, 2239; BGH, Beschl. vom 3. April 2002 - 1 StR 540/01).
  • BGH, 09.04.1992 - 1 StR 158/92

    Anforderungen an die Erhebung der allgemeinen Sachrüge - Voraussetzungen für das

  • BGH, 02.07.2003 - 5 StR 182/03

    Verfall (Schadensersatzansprüche einer Prostituierten; Verletzter; Schutzgesetz;

  • BGH, 07.05.2003 - 5 StR 536/02

    Förderung der Prostitution (milderes Gesetz); Strafzumessung (rechtsstaatswidrige

  • BGH, 12.03.1996 - 4 StR 24/96

    Verfall - Erstreckung - Mittelbarer Gewinn

  • OLG Hamm, 08.08.2013 - 5 RVs 56/13

    Selbstbedienungskasse getäuscht - Diebstahl begangen

    Das Merkmal der unbefugten Verwendung von Daten (3. Var.) ist nach ganz überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat anschließt, "betrugsspezifisch" auszulegen (vgl. BGHSt 38, 120, 121; BGH, NStZ 2005, 213; NJW 2008, 1394; OLG Köln, NJW 1992, 125, 126 f.); unbefugt ist die Verwendung danach dann, wenn sie gegenüber einer natürlichen Person Täuschungscharakter hätte.
  • OLG Koblenz, 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14

    Computerbetrug: Unberechtigte Nutzung einer vom Arbeitgeber überlassenen

    aa) Der Tatbestand des § 263a Abs. 1 StGB ist wegen seiner Struktur- und Wertgleichheit mit dem Betrugstatbestand betrugsspezifisch auszulegen (vgl. BGH, 2 StR 260/01 v. 21.11.2011 - BGHSt 47, 160 ; 1 StR 482/03 v. 31.3.2004 - StraFo 2004, 284 ; OLG Koblenz, 1 Ss 161/98 v. 17.6.1998).

    Nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist in den Fällen des Einsatzes von Codekarten die für die Erfüllung von § 263a StGB zu fordernde Täuschungsäquivalenz daher nur dann gegeben, wenn der Täter die Karte gefälscht, manipuliert oder mittels verbotener Eigenmacht erlangt hat (BGH NJW 2013, 1017 aaO.; 4 StR 559/04 v. 29.6.2005 - BGHSt 50, 174 ; 1 StR 482/03 v. 31.3.2004 - StraFo 2004, 284 ).

    Demgegenüber stellt die nur im Innenverhältnis abredewidrig erfolgte Benutzung einer im Außenverhältnis wirksam überlassenen Codekarte keine für § 263a StGB erforderliche täuschungsgleiche Handlung dar (vgl. BGH, 1 StR 412/02 v. 17.12.2002 - BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 1 ; 1 StR 482/03 v. 31.3.2004 - NStZ 2005, 213 ; OLG Celle, 1 Ws 277/10 v. 5.11.2010 - NStZ 2011, 218 für Tankkarte; OLG Köln, Ss 624/90 v. 9.7.1991 - NJW 1992, 125 für EC-Karte; LG Bonn, 32 Qs 144/99 v. 18.6.1999 - NJW 1999, 3726 für Mobilfunkcodekarte; Fischer, aaO. Rn. 13; Schönke/Schröder-Perron, aaO. Rn. 16; Küpper, jurisPR-StrafR 6/2011 Anm. 3; LK-StGB-Tiedemann/Valerius, 12. Aufl. § 263a Rn. 55; Brand/Hotz, JuS 2014, 714 ).

  • OLG Rostock, 06.02.2019 - 20 RR 90/18

    Betrug: Bezahlung an einem Selbstbedienungsterminal mit dem elektronischen

    Die Täuschung setzt jedoch die intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen voraus; folglich ist eine solche Handlung nur gegenüber einem Menschen denkbar (vgl. BGH, Beschluss vom 31.03.2004, 1 StR 482/03, zitiert nach Juris; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 263 Rdn. 5).
  • BGH, 29.06.2005 - 4 StR 559/04

    Betrug (tatbestandliche Vermögensverfügung bei einem durch Täuschung erreichten

    Nach den getroffenen Feststellungen scheidet auch eine (mit-)täterschaftliche Beteiligung des Angeklagten an der betrügerischen Beschaffung der SIM-Karten (vgl. BGH StV 2004, 488 = wistra 2004, 299) aus.

    Danach scheidet eine Strafbarkeit nach § 263 a StGB auch dann aus, wenn der solchermaßen "berechtigte" Karteninhaber die Karte einem anderen überläßt und dieser die Karte abredewidrig nutzt (so für Mobiltelefonkarten BGH StV 2004, 488 = wistra 2004, 299).

  • BGH, 23.11.2016 - 4 StR 464/16

    Computerbetrug (unbefugte Verwendung von Daten bei absprachewidriger Geldabhebung

    Der Senat braucht danach nicht mehr zu entscheiden, ob in Fällen, in denen der Täter an einem Geldautomaten mit der ihm vom Berechtigten überlassenen Bankkarte und unter Verwendung der ihm vom Berechtigten bekannt gegebenen Geheimzahl (absprachewidrig) Geld abhebt, ein Computerbetrug gemäß § 263a Abs. 1 3. Fall StGB mit der Begründung abgelehnt werden kann, es liege keine unbefugte Datenverwendung vor (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 2 StR 16/15, NStZ-RR 2015, 337, 338; Beschluss vom 31. März 2004 - 1 StR 482/03, NStZ 2005, 213; Beschluss vom 17. Dezember 2002 - 1 StR 412/02, BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 1; Tiedemann in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 263a Rn. 50; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 263a Rn. 13 jeweils mwN).
  • OLG Hamm, 04.06.2020 - 4 RVs 64/20

    Betrug, Computerbetrug, Täuschung, Irrtum, erforderliche Feststellungen,

    Die Täuschung setzt die intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen voraus, folglich ist eine solche Handlung nur gegenüber einem Menschen denkbar (vgl. BGH, Beschluss vom 31.03.2004, 1 StR 482/03; OLG Rostock, Beschluss vom 06.02.2019, 20 RR 90/18-1Ss 93/18).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 2 Ss 155/08

    Straflosigkeit einer in Zahlungsunwilligkeit erfolgten Bestellung eines

    Selbst wenn eine solche Vorgehensweise bei der Tatvariante der Beförderungserschleichung als ausreichend anzusehen sein sollte, so erfordert das Tatbestandsmerkmal des "Erschleichens" in den anderen in § 265a StGB geregelten Fällen nach nahezu einhelliger Meinung eine Umgehung von Sicherheitseinrichtungen im Sinne einer Einflussnahme auf den technischen Ablauf (BGH bei Holtz, MDR 1985, 795; NStZ 2004, 333, 334; 2005, 213; SchlHOLG StV 1986, 484; Lackner-Kühl zu § 265a Rn 6a; Sch/Sch-Lenckner-Perron zu § 265a Rn 9; NK-Hellman zu § 265a Rn 25; Hilgendorf JuS 1997, 130, 131).

    Da vorliegend im elektronischen Ablauf der Bestellung weder bei der Zuteilung des Passworts, mit der der Kunde die Berechtigung zum Zugang zu der angebotenen Datenverarbeitung erhielt, noch bei der einzelnen Bestellung im Rahmen der dem Angeklagten eröffneten Zugangsmöglichkeit die Bonität des Kunden geprüft wurde, liegt eine unbefugte Verwendung von Daten nicht vor (vgl. BGHSt 47, 160, 163; BGH NStZ 2004, 333, 334; 2005, 213).

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 24 U 208/09

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts beim Abschluss eines Vergleichs; Abweisung

    Durch § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB, der sich im Rahmen des § 73 Abs. 3 StGB auf Ansprüche gegen den Dritten bezieht (vgl. BGH, NStZ 2001, 257), soll dabei sichergestellt werden, dass der Täter nicht zweimal zahlen muss, nämlich durch den Verfall und außerdem noch durch die Erfüllung des Ausgleichsanspruchs; dem Täter bzw. dem Dritten soll keine doppelte Inanspruchnahme drohen (BGH, wistra 2001, 96; 2004, 299; 2004, 61).

    Soweit diese Gefahr nicht gegeben ist und dem Geschädigten auch keine Ersatzmöglichkeit entzogen wird, etwa weil der Geschädigte auf den Anspruch verzichtet oder der Anspruch verjährt ist, kommt ein Verfall daher auch bei existierenden zivilrechtlichen Ansprüchen in Betracht (vgl. Schönke/Schröder/Eser, 26. Auflage, § 73 Rdn. 27; BGH, wistra 2004, 299; 2004, 61; wistra 2006, 380).

  • OLG Frankfurt, 21.01.2005 - 3 Ws 42/05

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zurückgewinnungshilfe und Arrestgrund

    Hierdurch soll zum einen der Angeklagte vor einer doppelten Inanspruchnahme, andererseits der Geschädigte vor einem Entzug der Ersatzmöglichkeiten geschützt werden (BGH, Beschlüsse vom 30.10.2003 - 3 StR 276/03 - und 31.03.2004 - 1 StR 482/03 - vgl. auch Tröndle/Fischer, 51. Auflage, § 73 StGB, Rdnr. 11).
  • LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 KLs 5/13

    Hohe Haftstrafen im sog. Rotlicht Rethelstraßen-Strafverfahren

    Dies gilt entsprechend für andere Karten, z.B. Mobil-Telefonkarten (vgl. Fischer, a.a.O., § 263a Rn. 13 m.w.N.; BGH NStZ 2005, 213, juris Rn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2021 - 1 Rv 21 Ss 58/21

    Strafbarkeit wegen missbräuchlicher Verwendung einer Tankkarte

  • BGH, 11.05.2006 - 1 StR 23/06

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche der Geschädigten; Einleitung einer gesetzlich

  • OLG Hamm, 19.01.2023 - 5 RVs 39/22

    Nutzung einer durch verbotene Eigenmacht erlangten Bankkarte als unbefugte

  • BGH, 31.07.2006 - 1 StR 70/06

    Verfallsanordnung (entgegenstehende Ansprüche der Geschädigten; möglicher

  • OLG Koblenz, 04.01.2016 - 2 Ws 459/15

    Aufrechterhaltung eines dinglichen Arrests für einen befristeten Zeitraum:

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