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Rechtsprechung
   BGH, 12.05.2004 - 5 StR 46/04   

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BGH, 12.05.2004 - 5 StR 46/04 (https://dejure.org/2004,4025)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2004 - 5 StR 46/04 (https://dejure.org/2004,4025)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - 5 StR 46/04 (https://dejure.org/2004,4025)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Unordentliche Buchführung als schadengleiche Vermögensgefährdung

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 559
  • wistra 2004, 348
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00

    Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei der Untreue (mangelhafte Dokumentation

    Auszug aus BGH, 12.05.2004 - 5 StR 46/04
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß in den Fällen unordentlicher Buchführung ein Nachteil im Sinne des § 266 StGB als schadensgleiche Vermögensgefährdung angenommen werden kann, soweit die Durchsetzung berechtigter Ansprüche erheblich erschwert, wenn nicht gar verhindert worden ist (vgl. BGHSt 47, 8, 11 m.w.N.).
  • BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98

    Mord durch vergiftetes Eis nicht beweisbar

    Auszug aus BGH, 12.05.2004 - 5 StR 46/04
    Der Senat schließt aus, daß eine neue Hauptverhandlung zu weitergehenden, den Angeklagten belastenden Feststellungen wird führen können, und spricht den Angeklagten deshalb entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst frei (vgl. BGH NJW 1999, 1562, 1564).
  • BGH, 03.02.2005 - 5 StR 84/04

    BGH hebt Verurteilung wegen Veruntreuungen beim Leipziger ABM-Stützpunkt auf

    Dabei gelten die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof zur Untreue durch fehlerhafte Dokumentation oder durch unordentliche Buchführung entwickelt hat (BGHSt 47, 8, 11; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 58).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.06.2004 - 5 StR 554/03   

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https://dejure.org/2004,4023
BGH, 07.06.2004 - 5 StR 554/03 (https://dejure.org/2004,4023)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2004 - 5 StR 554/03 (https://dejure.org/2004,4023)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2004 - 5 StR 554/03 (https://dejure.org/2004,4023)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 234 Abs. 3 EGV; § 373 AO; § 374 AO
    Schmuggel und Steuerhehlerei (Berechnungsdarstellung; Schätzung); Tabaksteuergesetz (richtlinienkonforme Auslegung). Vorlagepflicht nach Europarecht (acte clair Doktrin; gesetzlicher Richter)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Bestimmung eines Zollwertes für eingeschmuggelte Zigarettenpartien; Tabaksteuer als teilharmonisierte Verbrauchsteuer mit gemeinschaftsrechtlicher Grundlage

  • Judicialis

    AO § 373; ; AO § 374; ; StPO § 349 Abs. 2; ; TabStG § 4; ; TabStG § 5 Abs. 4 Satz 2; ; TabStG § 21; ; TabStG § 32 Abs. 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Bestimmung des Zollwerts eingeschmuggelter Zigaretten; Ermittlung der hinterzogenen Tabaksteuer

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 2004, 348
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02

    Gewerbsmäßiger Schmuggel; Steuerhinterziehung (Verkürzungsvorsatz; Urteilsgründe;

    Auszug aus BGH, 07.06.2004 - 5 StR 554/03
    Allerdings dürfen solche Wertansätze in das Steuerstrafverfahren nicht ungeprüft übernommen werden (BGHSt 48, 108; BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 10; BGH wistra 2001, 308, 309).

    Auch die Übernahme einer Schätzung der Finanzbehörden im Einzelfall kommt nur in Betracht, wenn der Tatrichter diese eigenverantwortlich nachgeprüft hat und von ihrer Richtigkeit auch bei Zugrundelegung der strafrechtlichen Verfahrensgrundsätze überzeugt ist (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 48, 108 m.w.N.).

  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 448/00

    Anforderungen an die Berechnungsdarstellung bei Steuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 07.06.2004 - 5 StR 554/03
    Allerdings dürfen solche Wertansätze in das Steuerstrafverfahren nicht ungeprüft übernommen werden (BGHSt 48, 108; BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 10; BGH wistra 2001, 308, 309).
  • BGH, 20.11.2008 - 1 StR 546/08

    Steuerhehlerei (Zigarettenschmuggel; Strafzumessung); Schätzung im

    a) In Umsetzung der Richtlinie (EWG) Nr. 95/59 des Rates über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als Umsatzsteuer (Tabaksteuerstrukturrichtlinie) und der Richtlinie (EWG) Nr. 92/79 des Rates über die Annäherung der Verbrauchsteuern auf Zigaretten (Tabaksteuersatzrichtlinie) hat die Bundesrepublik Deutschland in § 4 TabStG einen nach der jeweiligen Erzeugungseinheit berechneten spezifischen Verbrauchsteuersatz und einen proportionalen Steuersatz festgelegt (vgl. dazu BGH wistra 2004, 348).

    Anderenfalls würde der illegale Verbringer steuerlich besser gestellt und gerade deshalb gegenüber dem legalen Händler begünstigt, weil er sich regelwidrig verhält (vgl. BGH wistra 2004, 348).

    Existiert für ausländische Markenzigaretten in Deutschland kein legaler Kleinverkaufspreis auf der Grundlage versteuerter Zigaretten, ist zwar nicht der Schwarzmarktpreis anzusetzen; denn dies würde den illegalen Verbringer zu Unrecht begünstigen (vgl. BGH wistra 2004, 348).

  • BGH, 19.08.2009 - 1 StR 314/09

    Anwendung von ausländischem Recht und von Gemeinschaftsrecht bei der

    Die Angaben der Finanzverwaltung darf er nur übernehmen, wenn er diese eigenverantwortlich nachgeprüft hat und von ihrer Richtigkeit auch unter Zugrundelegung strafrechtlicher Verfahrensgrundsätze überzeugt ist (st. Rspr., vgl. nur BGH wistra 2004, 348; BGH wistra 2007, 346).

    Anknüpfungspunkte für die Schätzung können bei Fehlen besserer Erkenntnisse auch die vom Bundesministerium der Finanzen festgesetzten "Anhaltswerte" sein (vgl. BGH wistra 2004, 348; siehe auch Krüger in Dorsch, Zollrecht, Stand 118. Lfg.

  • BGH, 19.04.2007 - 5 StR 549/06

    Unzureichende Berechnungsdarstellung bei Steuerhinterziehung; Steuerstrafrecht

    Insoweit gilt bei der Zollwertbestimmung nichts anderes als für die entsprechenden Erlasse des Bundesministers der Finanzen in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 10; BGH wistra 2004, 348, 349).
  • BGH, 18.07.2007 - 5 StR 271/07

    Strafzumessung (Ausschluss des Beruhens)

    Ergänzend bemerkt der Senat zum Strafausspruch: Angesichts der moderaten Strafzumessung des Landgerichts kann der Senat ausschließen, dass die Strafkammer selbst auf der Grundlage eines um einige Cent geringeren Kleinverkaufspreises und einer daraus etwa folgenden etwas geringeren Steuerhinterziehungssumme (vgl. zur Berechnung hinterzogener Tabaksteuer BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 4, 11) bei dem einschlägig vorbestraften Angeklagten, der die Tat innerhalb der Bewährungszeit begangen hat, zu einer noch geringeren Freiheitsstrafe als einer solchen von einem Jahr und sechs Monaten gelangt wäre.
  • OLG Rostock, 11.07.2005 - 1 Ss 113/05

    Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Kriterien für eine

    Die Anwendung steuerrechtlicher Vorschriften auf den festgestellten Sachverhalt ist ebenso Rechtsanwendung wie die daraus folgende Berechnung der verkürzten Steuern, durch die der Schuldumfang der Straftat bestimmt wird (BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 4, 10, 11).
  • LG Münster, 21.10.2022 - 7 KLs 4/22
    Anderenfalls würde der illegale Verbringer steuerlich besser gestellt und gerade deshalb gegenüber dem legalen Händler begünstigt, weil er sich regelwidrig verhält (vgl. BGH wistra 2004, 348).
  • FG Hamburg, 20.09.2006 - 4 K 28/05

    Einfuhrabgaben auf der zollamtlichen Überwachung entzogene Zigaretten

    Es ist sachgerecht, den für die Marke anzunehmendem Kleinverkaufspreis zu Grunde zu legen, der bei einer legalen Einfuhr realistisch wäre und keinen Abschlag vorzunehmen, der sich an einem möglichen Verkaufspreis der - wie der Kläger ausführt - "billigen chinesischen Ware" im Bundesgebiet orientiert (so auch BGH, Beschluss vom 7.6.2004, 5 StR 554/03).
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