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   OLG Jena, 20.09.2006 - 1 Ss 226/06   

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https://dejure.org/2006,31260
OLG Jena, 20.09.2006 - 1 Ss 226/06 (https://dejure.org/2006,31260)
OLG Jena, Entscheidung vom 20.09.2006 - 1 Ss 226/06 (https://dejure.org/2006,31260)
OLG Jena, Entscheidung vom 20. September 2006 - 1 Ss 226/06 (https://dejure.org/2006,31260)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2007, 236
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.12.2002 - 1 StR 412/02

    Betrug; Computerbetrug (Verwendung unbefugter Daten; absprachewidrige Abhebung)

    Auszug aus OLG Jena, 20.09.2006 - 1 Ss 226/06
    Hebt jemand an einem Geldautomaten vom Konto eines anderen mit dessen Codekarte und der Geheimnummer Geld ab, so liegt ein Computerbetrug durch unbefugte Verwendung von Daten dann nicht vor, wenn ihm die Daten vom Kontoinhaber überlassen wurden und er lediglich absprachewidrig handelt (BGH BGHR StGB § 263 a Anwendungsbereich 1).

    Hebt jemand an einem Geldautomaten vom Konto eines anderen mit dessen Codekarte und der Geheimnummer Geld ab, so liegt ein Computerbetrug durch unbefugte Verwendung von Daten dann nicht vor, wenn ihm - wie hier - die Daten vom Kontoinhaber überlassen wurden und er lediglich absprachewidrig handelt (BGHR StGB § 263 a Anwendungsbereich 1).

  • BGH, 18.12.1964 - 2 StR 461/64

    Unterhaltsquittung - § 263 StGB, Täuschung auch möglich bei Übereinstimmung mit

    Auszug aus OLG Jena, 20.09.2006 - 1 Ss 226/06
    Denn der Gesamtwert des Vermögens der Zeugin D. wäre nur dann nicht gemindert, wenn die Geldforderung durch die Abhebung erfüllt wurde (vgl. BGHSt 20, 136, 138 ).
  • BGH, 13.04.1962 - 1 StR 41/62
    Auszug aus OLG Jena, 20.09.2006 - 1 Ss 226/06
    Dieses muss sich mithin als selbstschädigender Akt des Gebens seitens des Opfers darstellen, also ohne weitere Handlungen des Täters oder nicht dem Risikobereich des Opfers zurechenbarer Dritter die Vermögensminderung herbeiführen ( BGHSt 17, 205, 209 ).
  • BGH, 11.03.1960 - 4 StR 588/59

    Gerichtliche Aufklärungspflicht von Amts wegen bei Unklarheiten über

    Auszug aus OLG Jena, 20.09.2006 - 1 Ss 226/06
    Verfügung ist jedes Tun oder Unterlassen, das sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt ( BGHSt 14, 170, 171 ).
  • BGH, 09.04.1992 - 1 StR 158/92

    Anforderungen an die Erhebung der allgemeinen Sachrüge - Voraussetzungen für das

    Auszug aus OLG Jena, 20.09.2006 - 1 Ss 226/06
    Durch die Abhebung von 650, 00 EUR - aber auch erst durch diese (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 6 unter Bezugnahme auf Sch/Sch/Cramer, StGB, 24. Aufl., § 263 Rn. 19 a.E. =.
  • BGH, 16.12.1963 - GSSt 1/63

    Anforderungen an das Vorliegen eines rechtswidrigen Vermögensvorteils im Sinne

    Auszug aus OLG Jena, 20.09.2006 - 1 Ss 226/06
    Der erstrebte Vorteil ist nur rechtswidrig, wenn nach materiellem Recht kein Rechtsanspruch auf den Vorteil besteht ( BGHSt 19, 206, 216 ).
  • BGH, 11.08.2021 - 3 StR 63/21

    Abhebung von Bargeld durch abredewidrige Verwendung von Karte und PIN

    Denn einer Verwendung von Karte und Geheimzahl und damit der Daten durch den Angeklagten B. hatte die Geschädigte - wenngleich zweckgebunden in der Führerscheinsache - zugestimmt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. August 2016 - 3 StR 109/16, juris Rn. 8 f.; vom 16. Juli 2015 - 2 StR 16/15, NStZ 2016, 149 Rn. 9 ff.; vom 16. Juli 2015 - 2 StR 15/15, StV 2016, 359 Rn. 8 ff.; vom 15. Januar 2013 - 2 StR 553/12, juris Rn. 2; OLG Jena, Beschluss vom 20. September 2006 - 1 Ss 226/06, wistra 2007, 236; MüKoStGB/Mühlbauer, 3. Aufl., § 263a Rn. 58).
  • BGH, 09.08.2016 - 3 StR 109/16

    Amtsanmaßung (ausdrücklicher oder konkludenter Hinweis auf allgemein gehaltene

    Indem diese ihm die PIN nannten, räumten sie ihm nicht anders als bei einer auf die gleichzeitige Erlangung des Besitzes an einer EC-oder Kreditkarte und der PIN gerichteten Täuschung (vgl. dazu BGHR § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 6; BGHR § 263a StGB Anwendungsbereich 1; BGH NStZ-RR 2015, 337 ff.) oder der betrügerischen Erlangung nur des Kartenbesitzes in Fällen, in denen dem Täter die PIN bereits - wie der Geschädigte weiß - bekannt ist (vgl. OLG Jena wistra 2007, 236 f.), irrtumsbedingt die faktische Verfügungsmöglichkeit ein, die es dem Angeklagten ermöglichte, unter Missbrauch des ihm entgegengebrachten Vertrauens anschließend die Geldabhebungen an den Geldautomaten zu tätigen.
  • AG Villingen-Schwenningen, 11.04.2019 - 6 Ds 31 Js 5757/18

    Betrug bei abredewidriger Abhebung von Geldbeträgen nach Überlassung der

    Dementsprechend entfällt bei einer missbräuchlichen Verwendung einer konsensual verschafften EC-Karte mit PIN Nummer die Strafbarkeit gemäß § 263a Abs. 1 Variante 3 StGB (st. Rspr. OLG Köln, Urteil vom 09.07.1991 - Ss 624/90 = NJW 1992, 125; OLG Jena, Beschluss vom 20.09.2006 - 1 Ss 226/06 = BeckRS 2007, 05394 OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.01.1998 - 2 Ss 437/97 - 123/97 II = NStZ-RR 1998, 137 OLG Dresden, Beschluss vom 13.04.2005 - 2 Ss 654/04 = BeckRS 2005, 6487).
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