Rechtsprechung
BGH, 08.01.2008 - 5 StR 582/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO; § 46 StGB
Kompensationsverbot beim Vorsteuerabzug (Strafzumessung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Minderung der im Rahmen der Strafzumessung zu beachtenden verschuldeten Auswirkungen der Tat durch eine unterlassene Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs; Folgen des Unterlassens der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen; Auswirkung des Nichtentstehens von Vorsteuern
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; AO § 370 Abs. 4 Satz 3; ; StGB § 46 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 51 Abs. 4 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 2; AO § 370 Abs. 4
Strafzumessung und steuerstrafrechtliches Kompensationsverbot - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- wistra 2008, 153
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.07.2002 - 5 StR 516/01
Berichtigung von Scheinrechnungen nach den vom Gerichtshof der Europäischen …
Auszug aus BGH, 08.01.2008 - 5 StR 582/07
a) Allerdings weist der Beschwerdeführer zutreffend darauf hin, dass es wegen des Kompensationsverbots des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO zwar keine tatbestandlichen Auswirkungen hat, wenn der Täter einer Steuerhinterziehung tatsächlich entstandene Vorsteuern nicht geltend gemacht hat, dass aber ein nicht geltend gemachter Vorsteuerabzug zu einer Minderung der nach § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB im Rahmen der Strafzumessung zu beachtenden verschuldeten Auswirkungen der Tat führen kann (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 47, 343, 351; BGH NStZ 2004, 579, 580). - BGH, 13.12.2006 - 5 StR 315/06
Berücksichtigung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung von Amts wegen …
Auszug aus BGH, 08.01.2008 - 5 StR 582/07
Zugleich lässt er die entbehrliche Kennzeichnung einzelner Taten als gemeinschaftlich begangen (vgl. BGH wistra 2007, 149 m.w.N.) und die damit zusammenhängende Unterscheidung der Fälle im Urteilstenor entfallen. - BGH, 05.02.2004 - 5 StR 420/03
Steuerhinterziehung (Umsatzsteuer; Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 …
Auszug aus BGH, 08.01.2008 - 5 StR 582/07
a) Allerdings weist der Beschwerdeführer zutreffend darauf hin, dass es wegen des Kompensationsverbots des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO zwar keine tatbestandlichen Auswirkungen hat, wenn der Täter einer Steuerhinterziehung tatsächlich entstandene Vorsteuern nicht geltend gemacht hat, dass aber ein nicht geltend gemachter Vorsteuerabzug zu einer Minderung der nach § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB im Rahmen der Strafzumessung zu beachtenden verschuldeten Auswirkungen der Tat führen kann (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 47, 343, 351; BGH NStZ 2004, 579, 580).
- BGH, 13.09.2018 - 1 StR 642/17
Steuerhinterziehung (Kompensationsverbot: Begriff des Anspruchs auf einen …
Denn das Recht zum Vorsteuerabzug und der Umfang dieses Rechts bestimmt sich danach, ob ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen Ein- und Ausgangsumsatz besteht (vgl. EuGH…, Urteil vom 6. September 2012, Portugal Telecom - C-496/11, UR 2012, 762, 766 Rn. 36 mwN;… Heidner in Bunjes, UStG, 17. Aufl., § 15 Rn. 18; anders noch BGH…, Urteil vom 18. April 1978 - 5 StR 692/77 Rn. 23, UR 1978, 151, 152 und Beschluss vom 8. Januar 2008 - 5 StR 582/07 Rn. 4, wistra 2008, 153).Soweit das Gericht erneut zu dem Ergebnis kommt, dass der Angeklagte die Aufzeichnungspflichten aus § 25a Abs. 6 UStG verletzt hat, hat es ggf. die Höhe der Differenz zu schätzen (§ 261 StPO), da jedenfalls im Rahmen der Strafzumessung die verschuldeten Auswirkungen der Tat zu berücksichtigen sind (§ 46 Abs. 2 Satz 2 StGB; vgl. BGH, Urteile vom 11. Juli 2002 - 5 StR 516/01, BGHSt 47, 343, 350 f. …und vom 5. Februar 2004 - 5 StR 420/03, NStZ 2004, 579, 580 Rn. 4; Beschluss vom 8. Januar 2008 - 5 StR 582/07 Rn. 4, wistra 2008, 153).
- BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10
Fall Schreiber muss neu verhandelt werden
Die vom Kompensationsverbot erfassten steuermindernden Umstände sind dann aber bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2008 - 5 StR 582/07, wistra 2008, 153); ihr Umfang ist erforderlichenfalls ebenfalls durch Schätzung zu bestimmen. - OLG Koblenz, 19.08.2015 - 2 OLG 4 Ss 91/15
Strafzumessung bei Umsatzsteuerhinterziehung: Berücksichtigung einer nicht …
Wegen des Kompensationsverbots des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO hat es keine tatbestandlichen Auswirkungen, wenn der Täter einer Umsatzsteuerhinterziehung tatsächlich entstandene Vorsteuern nicht geltend gemacht hat (vgl. BGH, 5 StR 582/07 v. 08.01.2008 - wistra 2008, 153 ).Ein nicht geltend gemachter Vorsteuerabzug kann jedoch zu einer Minderung der nach § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB bei der Strafzumessung zu beachtenden verschuldeten Auswirkungen der Tat führen (vgl. BGH, 5 StR 582/07 v. 08.01.2008 - wistra 2008, 153 ; 5 StR 516/01 v. 11.07.2002 - BGHSt 47, 343 ; 5 StR 420/03 v. 05.02.2004 - NStZ 2004, 579 ; OLG Koblenz, 1 Ss 31/03 v. 19.02.2003).
- BGH, 10.08.2016 - 1 StR 233/16
Steuerhinterziehung (Bestimmung des Steuerschuldumfangs: subsidiäre Möglichkeit …
Ein nicht geltend gemachter Vorsteuerabzug kann jedoch zu einer Minderung der nach § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB im Rahmen der Strafzumessung zu beachtenden verschuldeten Auswirkungen der Tat führen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. Januar 2008 - 5 StR 582/07 mwN).' Dem schließt sich der Senat an. - BGH, 21.04.2021 - 1 StR 27/21
Umsatzsteuerhinterziehung (Verjährungsbeginn bei Nichtabgabe der …
Dieser Umstand wäre - abhängig davon, ob das Kompensationsverbot eingreift (vgl. BGH…, Urteil vom 13. September 2018 - 1 StR 642/17 Rn. 16 ff.) - entweder im Hinblick auf den auf Tatbestandsebene relevanten Verkürzungsumfang und damit die Voraussetzungen des Regelbeispiels nach § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO oder im Rahmen der konkreten Strafzumessung vor dem Hintergrund einer Minderung der nach § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB zu beachtenden verschuldeten Auswirkungen der Tat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2016 - 1 StR 233/16 Rn. 7 und vom 8. Januar 2008 - 5 StR 582/07 Rn. 4 mwN) von Bedeutung. - OLG München, 26.10.2020 - 2 Ws 1103/20
Anrechnungsmaßstab von Auslieferungshaft bei unterbliebenem Ausspruch im Urteil
Eine unterbliebene Anordnung kann im Instanzenzug nachgeholt werden, in der Revisionsinstanz entsprechend § 354 Abs. 1 StPO, sofern keine weiteren Ermittlungen über den Anrechnungsmaßstab geboten sind (Heintschel-Heinegg, BeckOK StGB, 47. Ed. 01.08.2020, § 51, Rn 17; BGH BeckRS 2017, 136251; BGH BeckRS 2008, 1447).