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   BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1050/07   

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https://dejure.org/2007,2002
BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1050/07 (https://dejure.org/2007,2002)
BVerfG, Entscheidung vom 20.12.2007 - 2 BvR 1050/07 (https://dejure.org/2007,2002)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 2 BvR 1050/07 (https://dejure.org/2007,2002)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung des verfassungsrechtlichen Schuldprinzips durch disziplinarische Entfernung aus dem Dienst nach umfassender Berücksichtigung der für und gegen den Beschwerdeführer sprechenden Erwägungen

  • Wolters Kluwer

    Geltung des Schuldprinzips und des Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot) im Disziplinarverfahren

  • hensche.de

    Beamtenverhältnis

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 20 Abs. 3, Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1
    Vereinbarkeit der Entfernung eines Beamten auf Lebenszeit aus dem Dienst mit dem Schuldprinzip

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen disziplinarische Entfernung aus dem Dienst

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Gnade für Beamten bei Unterschlagung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Gnade für Beamten bei Unterschlagung

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen disziplinarische Entfernung aus dem Dienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2008, 179
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1050/07
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).

    Die Strafe muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und dem Verschulden des Täters stehen (BVerfGE 50, 5 ; 73, 206 ; 86, 288 ; 96, 245 ).

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1050/07
    Die Strafe muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und dem Verschulden des Täters stehen (BVerfGE 50, 5 ; 73, 206 ; 86, 288 ; 96, 245 ).

    Insoweit deckt sich der Schuldgrundsatz in seinen die Strafe begrenzenden Auswirkungen mit dem Übermaßverbot (vgl. BVerfGE 50, 205 ; 73, 206 ; 86, 288 ).

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1050/07
    Die Strafe muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und dem Verschulden des Täters stehen (BVerfGE 50, 5 ; 73, 206 ; 86, 288 ; 96, 245 ).

    Insoweit deckt sich der Schuldgrundsatz in seinen die Strafe begrenzenden Auswirkungen mit dem Übermaßverbot (vgl. BVerfGE 50, 205 ; 73, 206 ; 86, 288 ).

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1050/07
    a) Das Schuldprinzip folgt aus dem Zusammenspiel von Art. 2 Abs. 1 GG und dem Rechtsstaatsprinzip sowie dem wertsetzenden Gehalt des Art. 1 Abs. 1 GG: Jede Strafe, nicht nur die Strafe für kriminelles Unrecht, sondern auch die strafähnliche Sanktion für sonstiges Unrecht, setzt Schuld voraus (BVerfGE 57, 250 ; 58, 159 ; 80, 244 ; 95, 96 ).

    Das Bundesverfassungsgericht prüft nur nach, ob dem Schuldgrundsatz überhaupt Rechnung getragen und seine Tragweite bei der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts grundlegend verkannt worden ist, nicht dagegen, ob die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte in jeder Hinsicht zutreffend gewichtet worden sind oder ob eine andere Entscheidung näher gelegen hätte (BVerfGE 95, 96 ).

  • BVerwG, 19.12.2006 - 2 B 42.06

    Prognosebasis für die Einschätzung des Vorliegens eines schweren

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1050/07
    In Übereinstimmung mit der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 13 BDG (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252, Rn. 38-39 ; Beschluss vom 19. Dezember 2006 - BVerwG 2 B 42.06 -, Rn. 12 ) hat das Oberverwaltungsgericht ferner ausgeführt, dass sich die Würdigung von Entlastungsgründen gerade nicht nur auf die Prüfung bestimmter, "anerkannter" Milderungsgründe wie etwa das Handeln in einer wirtschaftlichen Notlage oder in einer psychischen Ausnahmesituation beschränken dürfe.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1050/07
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1050/07
    In Übereinstimmung mit der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 13 BDG (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252, Rn. 38-39 ; Beschluss vom 19. Dezember 2006 - BVerwG 2 B 42.06 -, Rn. 12 ) hat das Oberverwaltungsgericht ferner ausgeführt, dass sich die Würdigung von Entlastungsgründen gerade nicht nur auf die Prüfung bestimmter, "anerkannter" Milderungsgründe wie etwa das Handeln in einer wirtschaftlichen Notlage oder in einer psychischen Ausnahmesituation beschränken dürfe.
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1050/07
    Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass auch in der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte Straftaten zum Nachteil des Vermögens des Arbeitgebers ohne weiteres die außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen (vgl. nur BAG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 2 AZR 36/03 -, NZA 2004, S. 486).
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78

    Kompensation schuldmindernder mit schulderhöhenden Umständen bei Mord

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1050/07
    Die Strafe muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und dem Verschulden des Täters stehen (BVerfGE 50, 5 ; 73, 206 ; 86, 288 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1050/07
    Insoweit deckt sich der Schuldgrundsatz in seinen die Strafe begrenzenden Auswirkungen mit dem Übermaßverbot (vgl. BVerfGE 50, 205 ; 73, 206 ; 86, 288 ).
  • BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01

    Verletzung des Schuldprinzips durch Aberkennung des Ruhegehalts eines

  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

  • BVerfG, 07.05.1974 - 2 BvR 276/71

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnungsregelung in § 96 Abs. 3 BDO

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

  • VG Stade, 22.09.2005 - 9 A 1141/04
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvR 575/80

    Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen in der Zwangsvollstreckung nicht ohne

  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

  • BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 63.08

    Behördliches Disziplinarverfahren; Einleitungsvermerk; Dienstvorgesetzter;

    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller erschwerenden und mildernden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 - NJW 2005, 1344 und vom 20. Dezember 2007 - 2 BvR 1050/07 - ZBR 2008, 173; BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 1).
  • BGH, 30.09.2014 - 3 ARs 13/14

    Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung

    Bezüglich letzterer Konkretisierung stellt das Schuldprinzip eine spezielle Ausprägung des Übermaßverbotes dar (BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 2 BvR 1050/07, wistra 2008, 179 mwN).
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2012 - 19 LD 4/11

    Ausscheiden der Berücksichtigung einer überlangen Verfahrensdauer zu Gunsten

    Die allein darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 20.12.2007 - 2 BvR 1050/07 -, juris Langtext Rdnr. 11; Beschl. v. 19.2.2003 - 2 BvR 1413/01 -, NVwZ 2003, 1504 - OVG Lüneburg, Urt. v. 22.6.2010 - 20 LD 13/08 -, juris Langtext Rdnr. 62; VGH München, Urt. v. 23.3.2011 - 16b D 09.2749 -, juris Langtext Rdnr. 74, jeweils m. w. N.).

    Daher kann dem Beklagten auch nicht ein - von ihm indirekt eingefordertes - Recht auf eine "zweite Chance" eingeräumt werden (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 20.12.2007 - 2 BvR 1050/07 -, juris Langtext Rdnr. 17).

  • VG Hamburg, 11.03.2024 - 32 D 2984/23
    Dazu gehöre auch, dass die entlastenden Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen seien (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 20.12.2007, 2 BvR 1050/07 und v. 8.12.2004, 2 BvR 52/02).
  • BVerfG, 12.08.2015 - 2 BvR 2646/13

    Die disziplinarische Entfernung aus dem Dienst erfordert vor dem Hintergrund des

    Nicht nachgeprüft wird dagegen, ob die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte in jeder Hinsicht zutreffend gewichtet worden sind oder eine andere Entscheidung näher gelegen hätte (vgl. zum Ganzen: BVerfGE 95, 96 und BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvR 1050/07 -, juris, Rn. 12).
  • VGH Bayern, 21.12.2016 - 16a D 13.2335

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Bürgermeisters wegen Verletzung der

    Die allein darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig (BVerfG, B.v. 20.12.2007 - 2 BvR 1050/07 - juris; BayVGH, U.v. 23.3.2011 - 16b D 09.2749 - juris, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.08.2009 - 2 B 66.09

    Kriterien für die Zuordnung eines Dienstvergehens zu einer der gesetzlich

    Die auf dieser Grundlage verhängte Disziplinarmaßnahme muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 - NJW 2005, 1344 ; vom 20. Dezember 2007 - 2 BvR 1050/07 - ZBR 2008, 173 und vom 18. Januar 2008 - 2 BvR 313/07 - NVwZ 2008, 669; BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 a.a.O.; Beschluss vom 18. November 2008 - BVerwG 2 B 63.08 - NVwZ 2009, 399 ).
  • OVG Niedersachsen, 22.03.2016 - 3 LD 1/14

    ADHS; ADS; Aufmerksamkeitdefizitsyndrom; Disziplinarmaßnahme; Milderungsgründe;

    Die allein darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig (BVerfG, Beschl. v. 20.12.2007 - 2 BvR 1050/07 -, juris, Beschl. v. 19.2.2003 - 2 BvR 1413/01 -, NVwZ 2003, 1504, Nds. OVG, Urt. v. 22.6.2010 - 20 LD 13/08 -, juris, VGH München, Urt. v. 23.3.2011 - 16b D 09.2749 -, juris, jeweils m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2013 - 3 LD 2/12

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Unterschlagung dienstlich anvertrauter

    Die allein darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig (BVerfG, Beschl. v. 20.12.2007 - 2 BvR 1050/07 -, juris Langtext Rdnr. 11; Beschl. v. 19.2.2003 - 2 BvR 1413/01 -, NVwZ 2003, 1504 - Nds. OVG, Urt. v. 22.6.2010 - 20 LD 13/08 -, juris Langtext Rdnr. 62; VGH München, Urt. v. 23.3.2011 - 16b D 09.2749 -, juris Langtext Rdnr. 74, jeweils m. w. N.).
  • VGH Bayern, 20.08.2008 - 16a D 06.3393

    Disziplinarrecht

    Als Zugriffsdelikt im dargelegten Sinn stellt sich das Verhalten des Beamten als ein Dienstvergehen dar, das regelmäßig geeignet ist, das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn zu zerstören, so dass grundsätzlich die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Disziplinarmaßnahme ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.02.2003 a.a.O.; vom 20.12.2007, Az. 2 BvR 1050/07, ZBR 2008, 173).
  • VG Hamburg, 01.10.2010 - 32 D 3275/08

    Disziplinarmaß der Zurückstufung wegen Kinderpornographie bei Lehrer

  • VGH Bayern, 15.07.2009 - 16a D 07.884

    Disziplinarrecht; Polizeibeamter; disziplinarmaßbeschränkte Berufung der

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