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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.2009 - 2 StR 545/08   

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https://dejure.org/2009,7833
BGH, 20.03.2009 - 2 StR 545/08 (https://dejure.org/2009,7833)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2009 - 2 StR 545/08 (https://dejure.org/2009,7833)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2009 - 2 StR 545/08 (https://dejure.org/2009,7833)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO
    Zur Prozessverschleppung gestelltes Ablehnungsgesuch (Rechtsmissbrauch; Prozessdestruktion; Konfliktverteidigung; haltlose Provokation; engagierte, gegebenenfalls auch mutigen Strafverteidigung im wohlverstandenen Interesse des Beschuldigten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Befangenheitsgesuch wegen Zweifeln an der prozessordnungsgemäßen Leitung der Verhandlung durch den Vorsitzenden der Strafkammer; Verwerfung einer Revision gegen ein Urteil als offensichtlich unbegründet

  • Judicialis

    StPO § 26a Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 26a Abs. 1; StPO § 349 Abs. 2
    Befangenheitsgesuch wegen Zweifeln an der prozessordnungsgemäßen Leitung der Verhandlung durch den Vorsitzenden der Strafkammer; Verwerfung einer Revision gegen ein Urteil als offensichtlich unbegründet

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-hannover.de PDF (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ethik der Anwaltschaft - Selbstregulierung oder Selbstbespiegelung?

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 207
  • wistra 2009, 317
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 07.09.2017 - 1 StR 300/17

    Verwerfung eines Befangenheitsantrags als unzulässig (Recht auf gesetzlichen

    Die Regelung beinhaltet damit eine Abwehrmöglichkeit gegen exzessiv und rechtsmissbräuchlich gestellte Ablehnungsanträge, die etwa auf völlig haltlose und unzutreffende Vorwürfe gestützt werden (BGH, Beschluss vom 20. März 2009 - 2 StR 545/08, NStZ-RR 2009, 207) oder die sich aus einer Gesamtwürdigung von Indizien ergeben (vgl. Siolek in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 26a Rn. 24 und Schmitt in Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 26a Rn. 6 mwN).
  • OLG Frankfurt, 24.03.2011 - 3 W 69/10

    Beanstandung konfrontativen Verhaltens eines Rechtsanwalts im Zivilprozess

    Eine solche hat der Bundesgerichtshof für den Bereich des Strafprozesses in den letzten Jahren mehrfach gerügt, sie zum Anlass genommen, die Rechte der Verfahrensbeteiligten zu beschränken und sie als auch den Interessen des eigenen Mandanten zuwiderlaufend bezeichnet (BGH NStZ-RR 2009, 207; BGH NJW 2007, 2419; BGH GS NStZ 2005, 341; Müller NJW 2009, 3745).
  • OLG München, 24.03.2011 - 3 W 69/10

    Anfechtung einer für verspätet gehaltenen Befangenheitsrüge gegenüber einem

    Eine solche hat der Bundesgerichtshof für den Bereich des Strafprozesses in den letzten Jahren mehrfach gerügt, sie zum Anlass genommen, die Rechte der Verfahrensbeteiligten zu beschränken und sie als auch den Interessen des eigenen Mandanten zuwiderlaufend bezeichnet (BGH NStZ-RR 2009, 207 [BGH 20.03.2009 - 2 StR 545/08] ; BGH NJW 2007, 2419 [BGH 23.04.2007 - GSSt 1/06] ; BGH GS NStZ 2005, 341 [BGH 25.01.2005 - 3 StR 445/04] ; Müller NJW 2009, 3745).
  • LG Frankfurt/Main, 10.03.2011 - 27 KLs 14/10
    Es ist dafür nicht erforderlich, dass die Vortat derart konkretisiert feststeht, dass deren Täter, Tatzeit und Tatort bekannt sind; erforderlich ist nur, dass zur tatrichterlichen Überzeugung zweifelsfrei gesichert ist, dass die betroffenen Geldmittel aus einer Katalogtat des § 261 Abs. 1 S. 2 StGB stammen (so Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.07.2008, Az. 5-04 KLs - 5110 Js 202422/07 [10/08]; bestätigt durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20.03.2009, Az. 2 StR 545/08. Ebenso: Fischer, StGB, 58. Auflage 2011, § 261 Rdn. 9; Beckscher Online-Kommentar zum StGB, Stand 01.12.2010, § 261 Rdn. 10; Schönke/Schröder-Stree, StGB, 28. Auflage 2010, § 261 Rdn. 6).
  • LG Frankfurt/Main, 10.03.2011 - 5-27
    Es ist dafür nicht erforderlich, dass die Vortat derart konkretisiert feststeht, dass deren Täter, Tatzeit und Tatort bekannt sind; erforderlich ist nur, dass zur tatrichterlichen Überzeugung zweifelsfrei gesichert ist, dass die betroffenen Geldmittel aus einer Katalogtat des § 261 Abs. 1 S. 2 StGB stammen (so Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.07.2008, Az. 5-04 KLs - 5110 Js 202422/07 [10/08]; bestätigt durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20.03.2009, Az. 2 StR 545/08. Ebenso: Fischer, StGB, 58. Auflage 2011, § 261 Rdn. 9; Beckscher Online-Kommentar zum StGB, Stand 01.12.2010, § 261 Rdn. 10; Schönke/Schröder-Stree, StGB, 28. Auflage 2010, § 261 Rdn. 6).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.03.2009 - 5 StR 74/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8294
BGH, 26.03.2009 - 5 StR 74/09 (https://dejure.org/2009,8294)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2009 - 5 StR 74/09 (https://dejure.org/2009,8294)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2009 - 5 StR 74/09 (https://dejure.org/2009,8294)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 56b StGB; § 55 StGB; Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG
    Betrug (Individualisierung einzelner Taten bei Serienstraftaten); nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Anrechnung von Leistungen zur Erfüllung von Bewährungsauflagen); rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision eines Angeklagten wegen Einbeziehung einer Vorverurteilung in die Gesamtstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2; StGB § 55; StGB § 56g
    Revision eines Angeklagten wegen Einbeziehung einer Vorverurteilung in die Gesamtstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 205
  • wistra 2009, 317
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.11.2008 - 5 StR 450/08

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung einer zum Erlass reifen, zur

    Auszug aus BGH, 26.03.2009 - 5 StR 74/09
    a) Die Einbeziehung der Strafe gegen den Angeklagten B. aus dem Urteil des Amtsgerichts Brandenburg vom 14. März 2006 setzt voraus, dass wegen des Ablaufs der bis zum 13. März 2008 bestimmten Bewährungszeit noch kein Erlass nach § 56g StGB erfolgt war (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2008 - 5 StR 450/08 Rdn. 3; Fischer, StGB 56. Aufl. § 55 Rdn. 6).
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 26.03.2009 - 5 StR 74/09
    Das neue Tatgericht wird zudem feststellen müssen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Angeklagte B. im Rahmen der Bewährung Leistungen nach § 56b Abs. 2, 3 StGB erbracht hat, die bei der Einbeziehung in eine nicht aussetzungsfähige Gesamtstrafe nach § 58 Abs. 2 Satz 2, § 56f Abs. 3 StGB in der Regel anzurechnen wären (vgl. BGHSt 36, 378, 381 m.w.N.).
  • BGH, 12.01.1993 - 5 StR 606/92

    Möglichkeit der strafmildernden Berücksichtigung einer langen Verfahrensdauer -

    Auszug aus BGH, 26.03.2009 - 5 StR 74/09
    c) Zutreffend weist der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 3. März 2009 darauf hin, dass im Fall des Bestehens einer Gesamtstrafenlage mit der zu a) erörterten Vorverurteilung bei der Bildung der Gesamtstrafe das Spannungsverhältnis zwischen § 55 StGB und § 56g StGB zu würdigen ist (dazu BGHR StGB § 55 Abs. 1 Einbeziehung 2; BGH aaO Rdn. 4).
  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 56/05 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus BGH, 26.03.2009 - 5 StR 74/09
    An einer "Vermittlung" fehlte es, weil die Angeklagten entgegen den ausdrücklichen Erklärungen der Angeklagten L. gegenüber der Bundesagentur miteinander verflochten waren (vgl. zum Begriff der Verflechtung BSG NJW 2007, 1902, 1903 f.).
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 447/11

    Unerlaubtes Erbringen von Finanzdienstleistungen (Organisationsdelikt;

    Dass die Bewährungszeit bei Erlass des erstinstanzlichen Urteils abgelaufen war, stünde der Einbeziehung nicht entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 1990 - 2 BvR 51/90, NJW 1991, 558; BGH, Urteil vom 27. März 1991 - 3 StR 358/90, NJW 1991, 2847; Beschluss vom 26. März 2009 - 5 StR 74/09, wistra 2009, 317).

    Allerdings wäre eine damit einhergehende Härte bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 26. März 2009, aaO mwN); etwaige erbrachte Bewährungsauflagen wären auf die Strafe anzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378, 381).

  • BGH, 15.12.2015 - 1 StR 562/15

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Einbeziehung einer Bewährungsstrafe bei

    Das Landgericht war gehalten, bei der Gesamtstrafenbildung die Härten besonders zu bedenken und zu gewichten, die sich für den Angeklagten daraus ergeben, dass er nach Ablauf der Bewährungszeit durch die Einbeziehung in eine nicht mehr aussetzungsfähige Gesamtstrafe so gestellt wird, als ob die Strafaussetzung widerrufen worden wäre (vgl. BGH, aaO, NStZ 1993, 235; BGH, Beschluss vom 26. März 2009 - 5 StR 74/09, wistra 2009, 317).
  • BGH, 09.12.2009 - 5 StR 459/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung

    Der Schuldspruch ist nach dem Beschluss des Senats vom 26. März 2009 - 5 StR 74/09 - rechtskräftig.
  • BGH, 25.11.2021 - 4 StR 364/21

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

    Die Voraussetzungen für eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung lagen vor, da die Reststrafe der aus den beiden Strafen der vorgenannten Urteile gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Wochen zum Urteilszeitpunkt - trotz Ablaufs der Bewährungszeit ? noch nicht erlassen war (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1993 - 5 StR 606/92; Beschluss vom 26. März 2009 - 5 StR 74/09).
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