Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.09.2009

Rechtsprechung
   BGH, 29.09.2009 - 1 StR 376/09   

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https://dejure.org/2009,4552
BGH, 29.09.2009 - 1 StR 376/09 (https://dejure.org/2009,4552)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2009 - 1 StR 376/09 (https://dejure.org/2009,4552)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2009 - 1 StR 376/09 (https://dejure.org/2009,4552)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 257c StPO; § 302 Abs. 1 StPO aF; § 302 StPO n.F.; § 349 Abs. 1 StPO
    Rechtskraft des absprachebedingt abgegebenen Rechtsmittelverzichts auch nach nachträglicher Abschaffung des absprachebedingten Rechtsmittelverzichts

  • lexetius.com

    StPO § 302 Abs. 1 aF, § 349 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unmittelbare Herbeiführung der Rechtskraft durch Rechtsmittelverzicht beider Verfahrensbeteiligter nach erfolgter Verständigung; Beseitigung einer bereits eingetretenen Rechtskraft durch § 302 Abs. 1 S. 2 Strafprozessordnung (StPO); Ausschluss eines Rechtsmittelverzichts ...

  • Judicialis

    StPO § 257c; ; StPO § 302 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 257c; StPO § 302 Abs. 1 S. 2
    Unmittelbare Herbeiführung der Rechtskraft durch Rechtsmittelverzicht beider Verfahrensbeteiligter nach erfolgter Verständigung; Beseitigung einer bereits eingetretenen Rechtskraft durch § 302 Abs. 1 S. 2 Strafprozessordnung ( StPO ); Ausschluss eines Rechtsmittelverzichts ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsmittelverzicht nach Verständigung im Strafverfahren

Papierfundstellen

  • BGHSt 54, 167
  • NJW 2010, 310
  • StV 2009, 679
  • wistra 2010, 33
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - 1 StR 376/09
    Der nach einer Verständigung wirksam erklärte Rechtsmittelverzicht führt - in Verbindung mit dem Rechtsmittelverzicht der anderen rechtsmittelberechtigten Verfahrensbeteiligten - die Rechtskraft unmittelbar herbei (BGH - GS - BGHSt 50, 40).

    Die - noch innerhalb der Wochenfrist eingelegte - Revision ist unzulässig, weil der Angeklagte wirksam (BGH - GS - BGHSt 50, 40, 57) auf Rechtsmittel verzichtet hat (§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO).

    Denn der nach Urteilserlass erklärte Rechtsmittelverzicht hat - in Verbindung mit dem Rechtsmittelverzicht der anderen rechtsmittelberechtigten Verfahrensbeteiligten - die Rechtskraft unmittelbar herbeigeführt (BGH - GS - BGHSt 50, 40, 58).

  • BGH, 25.10.2005 - 1 StR 416/05

    Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - 1 StR 376/09
    Ein Rechtsmittelverzicht kann grundsätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschl. vom 25. Oktober 2005 - 1 StR 416/05 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 3 Ws 538/10

    Rechtsmittel im Strafverfahren: Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts; Ablauf

    Durch Einfügung von § 302 Abs. 1 Satz 2 StPO aufgrund des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2353) hat sich daran nichts geändert (BGHSt 54, 167).
  • BGH, 15.10.2015 - 2 StR 390/15

    Rechtsmittelverzicht (grundsätzlich keine Unwirksamkeit)

    Ein Rechtsmittelverzicht kann grundsätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. September 2009 - 1 StR 376/09, BGHSt 54, 167 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.09.2009 - 4 StR 120/09   

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https://dejure.org/2009,4831
BGH, 10.09.2009 - 4 StR 120/09 (https://dejure.org/2009,4831)
BGH, Entscheidung vom 10.09.2009 - 4 StR 120/09 (https://dejure.org/2009,4831)
BGH, Entscheidung vom 10. September 2009 - 4 StR 120/09 (https://dejure.org/2009,4831)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsantrags und erneuter Revision nach wirksamer Rücknahme der Revision durch den Pflichtverteidiger des Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 1
    Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsantrags und erneuter Revision nach wirksamer Rücknahme der Revision durch den Pflichtverteidiger des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 55
  • wistra 2010, 33
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.05.1988 - 1 StR 218/88

    Die Revision wird als unzulässig verworfen

    Auszug aus BGH, 10.09.2009 - 4 StR 120/09
    Eine bestimmte Form für diese Ermächtigung ist indes nicht vorgeschrieben; sie kann schriftlich oder mündlich - auch fernmündlich - erteilt werden (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 6; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6).
  • BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89

    Nichtladung eines bei Gericht angegebenen Verteidigers - Sinn und Zweck der

    Auszug aus BGH, 10.09.2009 - 4 StR 120/09
    Der Nachweis der Ermächtigung kann auch noch nach Abgabe der Erklärung geführt werden (BGHSt 36, 259, 260 f.).
  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97

    Verzicht auf die Rechtsmittelbelehrung - Unwirksamkeit einer Verzichtserklärung -

    Auszug aus BGH, 10.09.2009 - 4 StR 120/09
    Damit ist auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist des § 345 Abs. 1 StPO ausgeschlossen (BGH NJW 1997, 2691); der dahingehende Antrag des Angeklagten ist daher ebenfalls zu verwerfen.
  • BGH, 14.05.1992 - 1 StR 264/92

    Rücknahme eines Rechtsmittels durch den Verteidiger - Erfordernis einer

    Auszug aus BGH, 10.09.2009 - 4 StR 120/09
    Eine bestimmte Form für diese Ermächtigung ist indes nicht vorgeschrieben; sie kann schriftlich oder mündlich - auch fernmündlich - erteilt werden (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 6; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6).
  • BGH, 12.07.2000 - 3 StR 257/00

    Zurücknahme einer eingelegten Revision; Feststellung der Zurücknahme durch das

    Auszug aus BGH, 10.09.2009 - 4 StR 120/09
    Daher stellt der Senat die Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme zur verbindlichen Klärung in der Beschlussformel fest (vgl. BGH NStZ 2001, 104; 2005, 113).
  • BGH, 16.12.1994 - 2 StR 461/94

    Wiedereinsetzung - Rechtsmittelrücknahme - Ermächtigung - Formerfordernis

    Auszug aus BGH, 10.09.2009 - 4 StR 120/09
    Die mit Schriftsatz vom 10. Februar 2009 erneut eingelegte Revision ist daher unzulässig und gemäß § 349 Abs. 1 StPO zu verwerfen (BGH NStZ 1995, 356 m.w.N.).
  • BGH, 20.07.2004 - 4 StR 249/04

    Unbegründeter Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts (wirksame

    Auszug aus BGH, 10.09.2009 - 4 StR 120/09
    Daher stellt der Senat die Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme zur verbindlichen Klärung in der Beschlussformel fest (vgl. BGH NStZ 2001, 104; 2005, 113).
  • BGH, 14.04.2010 - 1 StR 64/10

    Wirksame Revisionsrücknahme nach Verständigung (unwirksamer Rechtsmittelverzicht

    Die am 25. November 2009 eingelegte Revision ist damit unzulässig (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 55).
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2015 - 2 (7) SsBs 467/15

    Bußgeldverfahren: Nachweis der rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht des

    Der Nachweis der an keine Form gebundenen Ermächtigung hätte auch noch nachträglich geführt werden können (BGH NStZ-RR 2010, 55).
  • BGH, 24.08.2016 - 1 StR 301/16

    Rechtsmittelverzicht (Wirksamkeit: Voraussetzungen der prozessualen

    Ein - wie hier - wirksamer Verzicht auf das Rechtsmittel führt zu dessen Verlust (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2005 - 1 StR 563/04, StraFo 2005, 161 und vom 10. September 2009 - 4 StR 120/09, NStZ-RR 2010, 55, 56).

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand findet nach wirksamem Rechtsmittelverzicht nicht statt (BGH, Beschlüsse vom 10. September 2009 - 4 StR 120/09, NStZ-RR 2010, 55 und vom 8. Oktober 2015 - 2 StR 103/15, NStZ-RR 2016, 180 mwN).

  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 61/18

    Rechtsmittelrücknahmeerklärung des Angeklagten (Wirksamkeit; Fähigkeit zur

    Die wirksame Rücknahmeerklärung führt zum Verlust des Rechtsmittels (BGH NStZ-RR 2010, 55 f.).'.
  • BGH, 19.06.2012 - 3 StR 190/12

    Wirksamkeit der Ermächtigung des Verteidigers zur Rücknahme der Revision

    Für den Nachweis der Ermächtigung, der noch nach Abgabe der Erklärung geführt werden kann, genügt die anwaltliche Versicherung des Verteidigers (BGH NStZ-RR 2010, 55; NStZ-RR 2005, 211, 212; NStZ 2001, 104; BGH, Beschluss vom 13. September 2007 - 4 StR 394/07).

    Das Revisionsverfahren ist durch die wirksame Rücknahme des Rechtsmittels abgeschlossen (BGH NStZ-RR 2010, 55; NStZ 2001, 104).

  • BGH, 20.08.2013 - 1 StR 305/13

    Rücknahme der Revision; Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

    b) Das rechtswirksam zurückgenommene Rechtsmittel kann nicht erneuert werden (BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1957 - 5 StR 52/57, BGHSt 10, 245, 247; vom 10. September 2009 - 4 StR 120/09, NStZ-RR 2010, 55).
  • BGH, 26.01.2022 - 3 StR 465/21

    Wirksame Revision der minderjährigen Nebenklägerin

    Denn die Zustimmung der Mutter zur Anschlusserklärung der Tochter unterlag - ebenso wie die Vollmacht selbst (§ 167 Abs. 2 BGB) - keinem Formerfordernis (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2000 - 3 StR 257/00, NStZ 2001, 104 mwN; vom 10. September 2009 - 4 StR 120/09, NStZ-RR 2010, 55 mwN zur Ermächtigung nach § 302 Abs. 2 StPO; Grüneberg/Ellenberger, BGB, 81. Aufl., § 125 Rn. 1 zur Wirksamkeit rechtsgeschäftlicher Willenserklärungen).

    Nachweise können, soweit das Gericht sie im Einzelfall für notwendig erachtet, nachgereicht werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 1999 - 3 StR 267/99, juris Rn. 3; vom 10. September 2009 - 4 StR 120/09, NStZ-RR 2010, 55; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., Vor § 137 Rn. 9 mwN).

  • OLG Oldenburg, 31.01.2011 - 2 SsBs 175/10

    Wirksamer Verzicht eines unterbevollmächtigten Verteidigers auf Rechtsmittel in

    Andererseits hat der BGH entschieden, dass der Nachweis der Ermächtigung zu einer Rechtsmittelrücknahme auch noch nach Abgabe der Erklärung geführt werden könne (NStZ-RR 10, 55).

    Da der Rechtsmittelverzicht wirksam war, ist auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeschlossen (vgl. BGH, NStZ-RR 10, 55 f).

  • OLG Stuttgart, 26.10.2010 - 2 Ss 618/10

    Berufungsverfahren: Erforderlichkeit der ausdrücklichen Ermächtigung bei

    Der Senat verkennt nicht, dass die Anforderungen an die "ausdrückliche" Ermächtigung in Rechtsprechung und Literatur nicht streng sind: Zwar muss sie bei Abgabe der Rücknahmeerklärung vorliegen, indes bedarf es keiner Schriftform, auch kann sie erst später nachgewiesen werden (BGH NStZ-RR 2010, 55; KK-Paul, § 302 RN 22).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2013 - 3 RVs 24/13

    Nachweis der Ermächtigung zur nachträglichen Beschränkung des Einspruchs gegen

    Dieser Erklärung kommt naturgemäß derselbe Wert zu, als wenn der Anwalt im umgekehrten Fall (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 55) versichert, ihm sei eine solche Ermächtigung erteilt worden.
  • OLG Oldenburg, 31.01.2011 - 2 Ss 175/10

    Rechtsmittelverzicht, unterbevollmächtigter Verteidiger

  • OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 1 Ws 361/20

    Definition einer Verständigung über Strafmaßhöhe

  • OLG Stuttgart, 25.03.2013 - 2 Ws 21/13

    Strafbefehlsverfahren: Auslegung einer "Berufung" gegen die Höhe der Geldstrafe

  • BayObLG, 16.06.2021 - 206 StRR 226/21

    Erfordernis einer ausdrücklichen Ermächtigung des Verteidigers für die

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