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   BGH, 29.04.2010 - 1 StR 644/09   

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https://dejure.org/2010,6791
BGH, 29.04.2010 - 1 StR 644/09 (https://dejure.org/2010,6791)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2010 - 1 StR 644/09 (https://dejure.org/2010,6791)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2010 - 1 StR 644/09 (https://dejure.org/2010,6791)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 244 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5 Satz 2 StPO
    Umsatzsteuerhinterziehung; rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Auslandszeugen (Abgrenzung vom Beweisermittlungsantrag; Individualisierung des Zeugen; "Unwahrunterstellung"; Begründung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 5 S 2 StPO
    Strafverfahren: Notwendiger Inhalt eines auf die Vernehmung eines Auslandszeugen gerichteten Beweisantrages

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Konkretisierung der Begründung eines einen Beweisantrag ablehnenden Gerichtsbeschlusses; Prognose hinsichtlich des Inhalts einer zu erwartenden Zeugenaussage und Bewertung ihres Wahrheitsgehalts als Grundlage für die Ablehnung eines Beweisantrags

  • rewis.io

    Strafverfahren: Notwendiger Inhalt eines auf die Vernehmung eines Auslandszeugen gerichteten Beweisantrages

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Notwendiger Inhalt eines auf die Vernehmung eines Auslandszeugen gerichteten Beweisantrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 5 S. 2; StPO § 244 Abs. 6
    Anforderungen an die Konkretisierung der Begründung eines einen Beweisantrag ablehnenden Gerichtsbeschlusses; Prognose hinsichtlich des Inhalts einer zu erwartenden Zeugenaussage und Bewertung ihres Wahrheitsgehalts als Grundlage für die Ablehnung eines Beweisantrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2010, 556
  • wistra 2010, 410
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 745/93

    Ladung an der Costa Brava - § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, kein Verbot der

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 1 StR 644/09
    Eine solche Prognose hinsichtlich des Inhalts der zu erwartenden Aussage und dessen Bewertung als unwahr kann Grundlage der Ablehnung eines Beweisantrags gemäß § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO sein (vgl. BGHSt 40, 60, 62).

    Die Begründung der Ablehnung eines Beweisantrages ist nicht nur gegebenenfalls Grundlage einer revisionsrechtlichen Überprüfung der Ablehnung, sondern sie hat auch die Funktion, den Antragsteller davon zu unterrichten, wie das Gericht den Antrag sieht, damit er sich in seiner Verteidigung auf die Verfahrenslage einstellen kann, die durch die Antragsablehnung entstanden ist (BGHSt 40, 60, 63 m.w.N.).

  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93

    Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 1 StR 644/09
    Die Nennung eines Namens ist in diesem Zusammenhang dann entbehrlich, wenn der Zeuge unter Berücksichtigung des Beweisthemas über seine Tätigkeit insbesondere in einer Behörde zu individualisieren ist (vgl. BGH VRS 25, 426, 427; BayObLG b. Rüth DAR 1980, 269; OLG Köln NStZ-RR 2007, 150; einschränkend BGHSt 40, 3, 7; vgl. auch Becker in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 244 Rdn. 105; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 244 Rdn. 21 jew. m.w.N.).
  • BGH, 10.11.1992 - 1 StR 685/92

    Voraussetzungen für einen zulässigen Beweisantrag auf die Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 1 StR 644/09
    Daran ändert sich auch dann nichts, wenn das Gericht den Antrag (zu Unrecht) für einen Beweisantrag hielt und ihn nach den hierfür geltenden Regeln beschieden hat (BGH StV 1996, 581; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 23 jew. m.w.N.).
  • BGH, 11.10.1963 - 4 StR 343/63

    Blutprobe

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 1 StR 644/09
    Die Nennung eines Namens ist in diesem Zusammenhang dann entbehrlich, wenn der Zeuge unter Berücksichtigung des Beweisthemas über seine Tätigkeit insbesondere in einer Behörde zu individualisieren ist (vgl. BGH VRS 25, 426, 427; BayObLG b. Rüth DAR 1980, 269; OLG Köln NStZ-RR 2007, 150; einschränkend BGHSt 40, 3, 7; vgl. auch Becker in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 244 Rdn. 105; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 244 Rdn. 21 jew. m.w.N.).
  • BGH, 15.05.1996 - 1 StR 131/96

    Rüge einer unterlassenen Nachforschung über den Aufenthaltsort eines wichtigen

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 1 StR 644/09
    Daran ändert sich auch dann nichts, wenn das Gericht den Antrag (zu Unrecht) für einen Beweisantrag hielt und ihn nach den hierfür geltenden Regeln beschieden hat (BGH StV 1996, 581; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 23 jew. m.w.N.).
  • OLG Köln, 30.06.2006 - 81 Ss 62/06

    Umfang der gerichtlichen Beweiswürdigung im Strafverfahren; Notwendigkeit der

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 1 StR 644/09
    Die Nennung eines Namens ist in diesem Zusammenhang dann entbehrlich, wenn der Zeuge unter Berücksichtigung des Beweisthemas über seine Tätigkeit insbesondere in einer Behörde zu individualisieren ist (vgl. BGH VRS 25, 426, 427; BayObLG b. Rüth DAR 1980, 269; OLG Köln NStZ-RR 2007, 150; einschränkend BGHSt 40, 3, 7; vgl. auch Becker in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 244 Rdn. 105; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 244 Rdn. 21 jew. m.w.N.).
  • LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19

    Haftstrafen für Hanfblütentee

    Die Nennung eines Namens ist in diesem Zusammenhang dann entbehrlich, wenn der Zeuge unter Berücksichtigung des Beweisthemas über seine Tätigkeit insbesondere in einer Behörde zu individualisieren ist (BGH, StraFo 2010, 341).
  • BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14

    Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere

    Der Ablehnungsbeschluss legt angesichts der jedenfalls unkonkret gehaltenen Beweisbehauptung (vgl. zu den Anforderungen an die Wahrnehmungssituation des Zeugen BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 275/10, NJW 2011, 1299, 1300; BGH, Beschluss vom 24. März 2014 - 5 StR 2/14, NStZ 2014, 351, 353 f.) die maßgeblichen Erwägungen so umfassend dar, dass der Angeklagte seine Verteidigung darauf einstellen konnte; hierdurch kann auch überprüft werden, dass die Antragsablehnung auf einer rational nachvollziehbaren, die wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalles erkennbar berücksichtigenden Argumentation beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2010 - 1 StR 644/09, wistra 2010, 410, 411; Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60, 63; Becker aaO Rn. 359).
  • BGH, 13.06.2013 - 1 StR 226/13

    Steuerhinterziehung (Schenkungsteuer); Verlängerung der Verjährungsfrist gemäß §

    Unabhängig davon kann aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine (möglicherweise) unzulängliche Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags dann unschädlich sein, wenn den Urteilsgründen im Ergebnis die Beweisbehauptungen zu Grunde liegen (BGH, Beschluss vom 29. April 2010 - 1 StR 644/09, wistra 2010, 410, 412).
  • BGH, 13.03.2014 - 4 StR 445/13

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Ladung eines Auslandszeugen (Voraussetzungen:

    In dem hierfür erforderlichen Gerichtsbeschluss (§ 244 Abs. 6 StPO) müssen die maßgeblichen Erwägungen so umfassend dargelegt werden, dass es dem Antragsteller möglich wird, seine Verteidigung auf die neue Verfahrenslage einzustellen und das Revisionsgericht überprüfen kann, ob die Antragsablehnung auf einer rational nachvollziehbaren, die wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalles erkennbar berücksichtigenden Argumentation beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2010 - 1 StR 644/09, wistra 2010, 410, 411; Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60, 63; Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 359).
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