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   BGH, 25.04.2013 - 2 StR 127/13   

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https://dejure.org/2013,12114
BGH, 25.04.2013 - 2 StR 127/13 (https://dejure.org/2013,12114)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2013 - 2 StR 127/13 (https://dejure.org/2013,12114)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2013 - 2 StR 127/13 (https://dejure.org/2013,12114)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 2 StPO, § 13 Abs 2 StPO
    Verbindung von Strafverfahren mit verschiedener örtlicher und sachlicher Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des BGH für die Verbindung von in unterschiedlichen Oberlandesgerichtsbezirken angeklagten Verfahren

  • rewis.io

    Verbindung von Strafverfahren mit verschiedener örtlicher und sachlicher Zuständigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 4 Abs. 2; StPO § 13 Abs. 2
    Zuständigkeit des BGH für die Verbindung von in unterschiedlichen Oberlandesgerichtsbezirken angeklagten Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Verbindung von Strafverfahren mit verschiedener örtlicher und sachlicher Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2013, 321
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 285/01

    Verbindungsbeschluß (Unwirksamkeit bezüglich sachlicher Zuständigkeit);

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - 2 StR 127/13
    Dieser Mangel ist gemäß § 6 StPO vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten (vgl. Senat, Beschluss vom 8. August 2001 2 StR 285/01 m.w.N.).

    Zwar kann der Senat eine nicht wirksame Verbindung grundsätzlich nachholen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. August 2001 2 StR 285/01 und vom 29. November 1996 2 StR 585/96, NStZ-RR 1997, 170).

  • BGH, 30.08.1968 - 4 StR 335/68

    Rechtmäßigkeit der Eröffnung eines Verfahrens über eine bereits an einem anderen

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - 2 StR 127/13
    Die Verbindung, die nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit betraf, konnte nicht durch Vereinbarung der beteiligten Gerichte (§ 13 Abs. 2 StPO) herbeigeführt werden (BGHSt 22, 232, 234).
  • BGH, 29.11.1996 - 2 StR 585/96

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Unerlaubtes

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - 2 StR 127/13
    Zwar kann der Senat eine nicht wirksame Verbindung grundsätzlich nachholen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. August 2001 2 StR 285/01 und vom 29. November 1996 2 StR 585/96, NStZ-RR 1997, 170).
  • BGH, 12.03.2014 - 4 StR 562/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Begriff des sexuellen Handlungen:

    Dieser Beschluss ist unwirksam, weil die Verbindung neben der örtlichen auch die sachliche Zuständigkeit betraf und deshalb nur durch das Oberlandesgericht Hamm als dem gemeinschaftlichen oberen Gericht (§ 4 Abs. 2 StPO) angeordnet werden konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2013 - 2 StR 127/13, wistra 2013, 321; Urteil vom 23. März 2006 - 3 StR 458/05, Rn. 2; Urteil vom 30. August 1968 - 4 StR 335/68, BGHSt 22, 232, 234 f.).
  • OLG Hamm, 25.02.2014 - 2 RVs 6/14

    Verbindung von Verfahren mit unterschiedlicher sachlicher Zuständigkeit

    Dieser Mangel ist gemäß § 6 StPO vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten (vergleiche BGH, Beschluss vom 11. Juli 2013, 3 StR 166/13 - NStZ-RR 2013, 378; Beschluss vom 25. April 2013, 2 StR 127/13 - openJur 28264; BGH, Beschluss vom 8. August 2001, 2 StR 285/01 - JurionRS 2001, 16430, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Zwar kann der Senat grundsätzlich die danach nicht wirksam vorgenommene Verbindung der beiden Verfahren nachholen; dies setzt allerdings voraus, dass durch die nachträgliche Verbindung die Sache insoweit einer endgültigen Erledigung, z.B. durch eine Einstellung des Verfahrens nach § 154 StPO, zugeführt werden kann (vergleiche BGH, Beschluss vom 25. April 2013, 2 StR 127/13; BGH, Beschluss vom 8. August 2001, 2 StR 285/01; BGH, Beschluss vom 29. November 1996, 2 StR 585/96).

  • BGH, 05.06.2013 - 2 ARs 217/13

    Verfahrensverbindung (sachlicher Zusammenhang); unwirksamer Verbindungsbeschluss

    Dem schließt sich der Senat an (vgl. auch Senatsbeschluss vom 25. April 2013 - 2 StR 127/13).
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