Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.08.2013

Rechtsprechung
   BGH, 18.09.2013 - 5 StR 237/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26423
BGH, 18.09.2013 - 5 StR 237/13 (https://dejure.org/2013,26423)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2013 - 5 StR 237/13 (https://dejure.org/2013,26423)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2013 - 5 StR 237/13 (https://dejure.org/2013,26423)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73b StGB, § 73c Abs 1 S 2 StGB
    Verfallsanordnung: Schätzung des Erlangten zur Verfahrensbeschleunigung; Berücksichtigung der Härteregelung, steuerlicher Belastungen und des Resozialisierungsinteresses des Angeklagten

  • Wolters Kluwer

    Anordnung des Verfalls von Wertersatz hinsichtlich des vorsätzlichen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport

  • rewis.io

    Verfallsanordnung: Schätzung des Erlangten zur Verfahrensbeschleunigung; Berücksichtigung der Härteregelung, steuerlicher Belastungen und des Resozialisierungsinteresses des Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73a; StGB § 73c Abs. 1 S. 2 Alt. 1
    Anordnung des Verfalls von Wertersatz hinsichtlich des vorsätzlichen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2013, 462
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.10.2011 - 5 StR 14/11

    Verfall (Berücksichtigung steuerrechtlicher Belastungen); Härtevorschrift (nicht

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 5 StR 237/13
    Hierbei durfte das Landgericht geleistete Steuerzahlungen in Höhe von 47.738,51 EUR (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11, NStZ 2012, 267, 268) sowie 38.357,94 EUR wegen in dieser Höhe zugunsten des Staates erklärten Verzichts des Angeklagten auf Vermögenswerte abziehen.
  • BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02

    Ermessensvorschrift beim Verfall; Vermögen des Betroffenen zum Zeitpunkt der

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 5 StR 237/13
    Hierbei durfte es einerseits das Resozialisierungsinteresse des Angeklagten nach dessen Haftentlassung (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, BGHSt 48, 40, 41) und andererseits berücksichtigen, ob und inwieweit das durch die Taten Erlangte infolge von Luxusausgaben nicht mehr vorhanden ist (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008 - 4 StR 153/08, NStZ-RR 2009, 234, 235).
  • BGH, 02.10.2008 - 4 StR 153/08

    Verfall von Wertersatz; Härtevorschrift (Revisibilität; Ermessen; Begriff der

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 5 StR 237/13
    Hierbei durfte es einerseits das Resozialisierungsinteresse des Angeklagten nach dessen Haftentlassung (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, BGHSt 48, 40, 41) und andererseits berücksichtigen, ob und inwieweit das durch die Taten Erlangte infolge von Luxusausgaben nicht mehr vorhanden ist (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008 - 4 StR 153/08, NStZ-RR 2009, 234, 235).
  • BGH, 26.03.2015 - 4 StR 463/14

    Verfall (Absehen von der Verfallsanordnung, da das Erlangte nicht mehr im

    Hierbei können etwa das "Verprassen" der erlangten Mittel oder ihre Verwendung für Luxus und zum Vergnügen gegen die Anwendung der Härtevorschrift sprechen; andererseits kann ihr Verbrauch in einer Notlage oder zum notwendigen Lebensunterhalt des Betroffenen und seiner Familie als Argument für eine positive Ermessensentscheidung dienen (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 2 StR 134/14; Urteil vom 18. September 2013 - 5 StR 237/13).

    Ferner darf bei dieser Entscheidung das Resozialisierungsinteresse nach der Haftentlassung des Angeklagten Berücksichtigung finden (vgl. BGH, Urteile vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, BGHSt 48, 40, 41; vom 18. September 2013 - 5 StR 237/13, wistra 2013, 462, 463).

  • BGH, 03.02.2016 - 1 StR 606/15

    Anordnung des Verfalls (Absehen von der Anordnung, da das Erlangte nicht mehr im

    Hierbei können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa das "Verprassen' der erlangten Mittel oder ihre Verwendung für Luxus und zum Vergnügen gegen die Anwendung der Härtevorschrift sprechen; andererseits soll der Verbrauch in einer Notlage oder zum notwendigen Lebensunterhalt des Betroffenen und seiner Familie als Erwägung für eine positive Ermessensentscheidung dienen können (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 246/04, BGHR § 73c Härte 10; BGH, Urteil vom 18. September 2013 - 5 StR 237/13, wistra 2013, 462, 463; BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 2 StR 134/14 BGHR StGB § 73c Ermessensentscheidung 1; BGH, Urteil vom 26. März 2015 - 4 StR 463/14, NStZ-RR 2015, 176, 177).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.08.2013 - 1 StR 440/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,24950
BGH, 22.08.2013 - 1 StR 440/13 (https://dejure.org/2013,24950)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2013 - 1 StR 440/13 (https://dejure.org/2013,24950)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2013 - 1 StR 440/13 (https://dejure.org/2013,24950)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 46b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB
    Kronzeugenregelung (Voraussetzungen der Versagung der vertypten Strafmilderung bei einer lediglich anfänglichen Aussagebereitschaft im Ermittlungsverfahren; Ermessensausübung nach einer Gesamtwürdigung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46b Abs 1 Nr 1 StGB
    Strafurteil wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges: Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe im Ermittlungsverfahren bei Aussageverweigerung in der Hauptverhandlung gegen einen Mittäter; notwendige Erörterung der Versagung einer Strafmilderung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafmilderung im Fall von Angaben des Angeklagten zur Aufklärung einer Katalogtat durch Preisgabe eines weiteren Bandenmitglieds

  • rewis.io

    Strafurteil wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges: Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe im Ermittlungsverfahren bei Aussageverweigerung in der Hauptverhandlung gegen einen Mittäter; notwendige Erörterung der Versagung einer Strafmilderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für eine Strafmilderung im Fall von Angaben des Angeklagten zur Aufklärung einer Katalogtat durch Preisgabe eines weiteren Bandenmitglieds

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 163
  • wistra 2013, 462
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.03.1990 - 1 StR 43/90

    Strafmilderung - Widerruf der Aussage

    Auszug aus BGH, 22.08.2013 - 1 StR 440/13
    Der Senat kann diesen Erwägungen nicht entnehmen, ob das Landgericht gemeint hat, in einem solchen Fall lägen die Voraussetzungen des § 46b Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht vor (vgl. dagegen Senat, Urteil vom 27. März 1990 - 1 StR 43/90, StV 1990, 455 f.; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 31 Rn. 57 ff. mwN), oder ob es - was an sich zulässig wäre (vgl. Maier in MükoStGB, 2. Aufl., § 46b Rn. 30) - im Rahmen seiner Ermessensausübung aus diesem Grund die Strafrahmenverschiebung versagen wollte.
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