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   BGH, 26.08.2014 - 5 StR 185/14   

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https://dejure.org/2014,27429
BGH, 26.08.2014 - 5 StR 185/14 (https://dejure.org/2014,27429)
BGH, Entscheidung vom 26.08.2014 - 5 StR 185/14 (https://dejure.org/2014,27429)
BGH, Entscheidung vom 26. August 2014 - 5 StR 185/14 (https://dejure.org/2014,27429)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StGB
    Lückenhafte Beweiswürdigung zur Vortat bei der Geldwäsche; Sichverschaffen von Giralgeld durch Eingang auf dem Konto auch ohne diesbezügliche Kenntnis des Kontoinhabers

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 2 StGB, § 27 StGB, § 261 Abs 1 S 2 Nr 4 Buchst a StGB, § 261 Abs 9 S 2 StGB
    Geldwäsche: Gewerbsmäßige Untreue als taugliche Vortat; Beteiligung an der Vortat bei Tatbegehung im Ausland

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine durch eine hinreichende Begründung und Beweiswürdigung getragene Verurteilung wegen vorsätzlicher Geldwäsche

  • rewis.io

    Geldwäsche: Gewerbsmäßige Untreue als taugliche Vortat; Beteiligung an der Vortat bei Tatbegehung im Ausland

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine durch eine hinreichende Begründung und Beweiswürdigung getragene Verurteilung wegen vorsätzlicher Geldwäsche

  • rechtsportal.de

    StGB § 261 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 Buchst. a)
    Anforderungen an eine durch eine hinreichende Begründung und Beweiswürdigung getragene Verurteilung wegen vorsätzlicher Geldwäsche

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 343
  • wistra 2015, 18
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.11.1999 - 5 StR 476/99

    Gewerbsmäßige Steuerhehlerei; Geldwäsche; In dubio pro reo; Zweifelsgrundsatz;

    Auszug aus BGH, 26.08.2014 - 5 StR 185/14
    a) In den beiden Verurteilungsfällen (Fälle 1 und 2) belegt das Landgericht nicht hinreichend tragfähig (§ 261 StPO), dass die auf das Konto der D. GmbH überwiesenen Gelder zweifelsfrei aus einer konkreten Katalogtat im Sinne des § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 lit. a StGB herrühren (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 1999 - 5 StR 476/99, wistra 2000, 67, und Urteil vom 28. Januar 2003 - 1 StR 393/02, wistra 2003, 260).
  • BGH, 28.01.2003 - 1 StR 393/02

    Geldwäschevorsatz (konkrete Umstände für eine Katalogtat); gewerbsmäßige

    Auszug aus BGH, 26.08.2014 - 5 StR 185/14
    a) In den beiden Verurteilungsfällen (Fälle 1 und 2) belegt das Landgericht nicht hinreichend tragfähig (§ 261 StPO), dass die auf das Konto der D. GmbH überwiesenen Gelder zweifelsfrei aus einer konkreten Katalogtat im Sinne des § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 lit. a StGB herrühren (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 1999 - 5 StR 476/99, wistra 2000, 67, und Urteil vom 28. Januar 2003 - 1 StR 393/02, wistra 2003, 260).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus BGH, 26.08.2014 - 5 StR 185/14
    Die vorgenommene Beweiswürdigung begegnet - auch eingedenk des beschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, NJW 2007, 384, 387 mwN) - durchgreifenden Bedenken, weil sie Lücken zu erörterungsbedürftigen Tatumständen aufweist.
  • BGH, 24.06.2008 - 5 StR 89/08

    Vortaten der Geldwäsche (gewerbsmäßige Untreue des Täters; unzureichende

    Auszug aus BGH, 26.08.2014 - 5 StR 185/14
    Nur bei gewerbsmäßigem Handeln des Haupttäters, nicht aber lediglich demjenigen der Hintermänner als Teilnehmer der Haupttat, vermag eine Verurteilung wegen Geldwäsche zu erfolgen (BGH, Urteil vom 24. Juni 2008 - 5 StR 89/08, NJW 2008, 2516).
  • BGH, 13.04.2010 - 5 StR 428/09

    Untreue bei einer englischen Limited (Gründungsstatut; Gründungstheorie;

    Auszug aus BGH, 26.08.2014 - 5 StR 185/14
    Der Senat verweist das Verfahren an eine Wirtschaftsstrafkammer als Gericht höherer Ordnung (vgl. § 74e Nr. 2, § 74c Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 lit. a GVG) zurück (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 2010 - 5 StR 428/09, wistra 2010, 268, 270), die den komplizierten Fall unter Mitwirkung von drei Berufsrichtern zu verhandeln haben wird.
  • BGH, 23.04.2013 - 2 ARs 91/13

    Übertragung der Zuständigkeit; Phishing und Geldwäsche (Leichtfertigkeit);

    Auszug aus BGH, 26.08.2014 - 5 StR 185/14
    Trotz Sperrung des Kontos durch die Commerzbank wäre der als abstraktes Gefährdungsdelikt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - 2 ARs 91/13, NStZ-RR 2013, 253) ausgestaltete Geldwäschetatbestand damit sogar vollendet.
  • BGH, 24.06.2015 - 1 StR 76/15

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Begriff des Arbeitnehmers;

    Hierbei ist die Zurückverweisung an eine Wirtschaftsstrafkammer angezeigt, da zur Beurteilung des Falles besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind (vgl. BGH, Urteile vom 13. April 2010 - 5 StR 428/09, wistra 2010, 268, 270; und vom 26. August 2014 - 5 StR 185/14, wistra 2015, 18, 20; Franke in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 355 Rn. 2).
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