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Rechtsprechung
   BGH, 19.03.2015 - I ZR 157/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4545
BGH, 19.03.2015 - I ZR 157/13 (https://dejure.org/2015,4545)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2015 - I ZR 157/13 (https://dejure.org/2015,4545)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2015 - I ZR 157/13 (https://dejure.org/2015,4545)
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Volltextveröffentlichungen (26)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Schufa-Hinweis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 1 UWG, § 8 Abs 2 UWG, § 28a Abs 1 S 1 Nr 4 BDSG
    Wettbewerbsverstoß eines Mobilfunkunternehmens: Mahnung unter Hinweis auf bevorstehende Datenübermittlung an die SCHUFA - Schufa-Hinweis

  • Telemedicus

    Irreführende Drohung mit SCHUFA in Mahnung ist rechtswidrig

  • damm-legal.de

    Hinweis nach § 28a Abs. 1 Nr. 4 lit c BDSG darf, um nicht unwirksam zu sein, nicht verschleiern, dass einfaches Bestreiten der Forderung die SCHUFA-Mitteilung unterbindet

  • IWW
  • JurPC

    Schufa-Hinweis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinweis auf die bevorstehende Übermittlung der Daten des Schuldners an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) in einem Mahnschreiben; Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers durch Ausübung von Druck oder durch sonstigen ...

  • kanzlei.biz

    Anforderungen an Schufa-Hinweis in Mahnschreiben

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Unlauterkeit einer Mahnung mit Hinweis auf bevorstehende Mitteilung an Schufa ("Schufa-Hinweis")

  • datenschutz.eu

    Anforderungen an Drohung mit SCHUFA-Eintrag

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Inkassounternehmen darf nicht mit SCHUFA-Eintrag drohen; §§ 4 Nr. 1, 8 Abs. 2 UWG; 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BDSG

  • Betriebs-Berater

    Schufa-Hinweis in Mahnung eines Mobilfunkunternehmens

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß eines Mobilfunkunternehmens: Mahnung unter Hinweis auf bevorstehende Datenübermittlung an die SCHUFA - Schufa-Hinweis

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Schufa-Hinweis

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mahnung, Datenschutz und "Drohung" mit SCHUFA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinweis auf die bevorstehende Übermittlung der Daten des Schuldners an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) in einem Mahnschreiben; Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers durch Ausübung von Druck oder durch sonstigen ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schufa-Hinweis

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Zulässigkeit eines Hinweises auf die Übermittlung der Schuldnerdaten an die SCHUFA in der Mahnung eines Mobilfunkunternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (57)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    SCHUFA-Drohung ist wettbewerbswidrig

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Hinweis nach § 28a Abs. 1 Nr. 4 lit c BDSG darf, um nicht unwirksam zu sein, nicht verschleiern, dass einfaches Bestreiten der Forderung die SCHUFA-Mitteilung unterbindet

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Drohen mit Schufa-Eintrag bei bestrittener Forderung ist unzulässig und wettbewerbswidrig nach § 4 Nr. 1 UWG - unangemessene Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Vodafone darf Kunden nicht (wie bisher) mit Schufa drohen

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Drohung mit einem Schufa-Eintrag bei Nichtzahlung unzulässig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Drohung mit SCHUFA ist wettbewerbswidrig

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Hinweis auf Schufa-Mitteilung erhöht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schufa-Hinweis in der Mahnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Schufa-Hinweis in der Mahnung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Die "Drohung" mit der SCHUFA in Mahnschreiben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schufa-Hinweis: Verbraucher klagen erfolgreich gegen Vodafone

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hinweis auf die bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA in Mahnschreiben

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Drohung mit Schufa-Eintrag rechtswidrig

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf die bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA in Mahnschreiben kann Verbraucher beeinträchtigen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf die bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA in Mahnschreiben kann Verbraucher beeinträchtigen

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Drohung mit Schufa-Eintrag rechtswidrig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf die bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA in Mahnschreiben

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Zum Hinweis auf die bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA in Mahnschreiben

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vodafone droht Kunden mit Schufa-Eintrag - Mahnschreiben üben unzulässig Druck auf zahlungsunwillige Verbraucher aus

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Drohung mit Schufa-Meldung in Mahnschreiben unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkunternehmen muss Kunden korrekt über Mitteilung an Schufa aufklären

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zum Hinweis auf die bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA in Mahnschreiben

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Drohung mit Schufa in Mahnschreiben unzulässig

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Androhung einer angekündigten Datenübermittlung an die SCHUFA ist unzulässig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schufa-Hinweis in der Mahnung eines Mobilfunkunternehmens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mobilfunkunternehmen muss Kunden korrekt über Mitteilung an Schufa aufklären

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 19.03.2015)

    Vodafone durfte nicht mit Schufa drohen

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Die Drohung mit einem SCHUFA-Eintrag beeinflusst den Zahlungsschuldner unangemessen in seiner Entscheidungsfreiheit

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Mahnschreiben und Inkasso - Keine Drohung mit Schufa

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Hinweis auf die bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA in Mahnschreiben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wann die Drohung mit der SCHUFA erlaubt ist

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Zur Drohung mit SCHUFA-Eintrag in Mahnschreiben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vodafone drohte mit vorgetäuschter Pflicht die SCHUFA zu informieren

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Telefonanbieter wird Schufa-Drohung untersagt

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Zahlungsverlangen unter Hinweis auf die Übermittlung der Schuldnerdaten an die SCHUFA

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Media Work GmbH: Abofalle maps-routenplaner.net

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Telefonanbieter wird Schufa-Drohung untersagt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf bevorstehenden SCHUFA-Eintrag in Mahnschreiben teils unzulässig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    SCHUFA-Hinweis in Mahnschreiben unzulässig

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf bevorstehenden SCHUFA-Eintrag in Mahnschreiben teils unzulässig

  • aid24.de (Kurzinformation)

    Eintrag bei der Schufa

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Drohung mit einem SCHUFA-Eintrag im Mahnschreiben kann rechtswidrig sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf bevorstehenden SCHUFA-Eintrag in Mahnschreiben teils unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Drohung mit einem SCHUFA-Eintrag ist unzulässig

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Drohung mit SCHUFA Eintrag bei Mahnung nur dann rechtmäßig, wenn nicht verschleiert wird, dass das bloße Bestreiten der Forderung ausreicht eine Übermittlung der Schuldnerdaten zu verhindern

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Drohung mit SCHUFA-Eintrag kann wettbewerbswidrig sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Drohung mit Schufa-Eintrag rechtswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Drohung mit Schufa in Mahnschreiben durch Vodafone

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mahnung mit Androhung einer Schufa-Meldung erhalten? Drohung häufig rechtswidrig!

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Vodafone darf nicht mit der Schufa drohen

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Drohung mit Mahnschreiben ist unlauter

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Gefährliches Spiel mit der Angst vor der SCHUFA

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Drohung mit Schufa-Eintrag rechtswidrig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Drohung mit SCHUFA-Eintrag eingeschränkt

Besprechungen u.ä. (4)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Hinweis auf Übermittlung von Daten an die SCHUFA

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässige Drohung mit SCHUFA-Eintrag

  • datenschutzbeauftragter-info.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Negativeintrag in der SCHUFA - Druckmittel Mahnschreiben und Inkasso

  • e-recht24.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Mahnung und Inkasso: Ist die Drohung mit einem SCHUFA-Eintrag erlaubt?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3508
  • NJW 2015, 48
  • ZIP 2015, 1998
  • ZIP 2015, 25
  • MDR 2015, 1317
  • GRUR 2015, 1134
  • WM 2015, 1955
  • MIR 2015, Dok. 073
  • BB 2015, 2433
  • BB 2015, 2579
  • DB 2015, 2387
  • K&R 2015, 721
  • wistra 2015, 479
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.04.2014 - I ZR 96/13

    Zur Zulässigkeit einer an Kinder gerichteten Werbung

    Auszug aus BGH, 19.03.2015 - I ZR 157/13
    Dies setzt voraus, dass die beanstandete geschäftliche Handlung geeignet ist, die Rationalität der Entscheidung der angesprochenen Verbraucher vollständig in den Hintergrund treten zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2014 - I ZR 96/13, GRUR 2014, 1117 Rn. 26 f. = WRP 2014, 1301 - Zeugnisaktion, mwN).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 276/14

    Lebens-Kost - Wettbewerbsverstoß: Eingeschränkter Schadensersatzanspruch bei

    Bei der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung dieser Bestimmung liegt eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher im Sinne von § 4 Nr. 1 UWG aF nur dann vor, wenn der Handelnde diese Freiheit gemäß Art. 8 und 9 der Richtlinie 2005/29/EG durch Belästigung, Nötigung oder durch unzulässige Beeinflussung im Sinne des Art. 2 Buchst. j der Richtlinie 2005/29/EG erheblich beeinträchtigt (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2011 - I ZR 167/09, GRUR 2011, 747 Rn. 26 = WRP 2011, 1321 - Kreditkartenübersendung; Urteil vom 3. April 2014 - I ZR 96/13, GRUR 2014, 1117 Rn. 26 = WRP 2014, 1301 - Zeugnisaktion; Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 157/13, GRUR 2015, 1134 Rn. 31 = WRP 2015, 1341 - Schufa-Hinweis).
  • BGH, 19.04.2018 - I ZR 154/16

    Angebot des Werbeblockers AdBlock Plus nicht unlauter

    Nach der Rechtsprechung des Senats folgt hieraus hinsichtlich geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern keine Änderung der Rechtslage, weil bereits § 4 Nr. 1 UWG aF unionsrechtskonform dahingehend auszulegen war, dass eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher im Sinne von § 4 Nr. 1 UWG aF nur dann vorliegt, wenn der Handelnde diese Freiheit gemäß Art. 8 und 9 der Richtlinie 2005/29/EG durch Belästigung, Nötigung oder durch unzulässige Beeinflussung im Sinne des Art. 2 Buchst. j der Richtlinie 2005/29/EG erheblich beeinträchtigt (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 157/13, GRUR 2015, 1134 Rn. 31 = WRP 2015, 1341 - Schufa-Hinweis; Urteil vom 21. April 2016 - I ZR 276/14, GRUR 2016, 831 Rn. 24 = WRP 2016, 866 - Lebens-Kost; Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 127/15, GRUR 2017, 199 Rn. 32 = WRP 2017, 169 - Förderverein).
  • BGH, 22.03.2018 - I ZR 25/17

    Zahlungsaufforderung sowie die Androhung gerichtlicher Schritte und

    Nach der Rechtsprechung des Senats war bereits § 4 Nr. 1 UWG aF unionsrechtskonform dahingehend auszulegen, dass eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher im Sinne von § 4 Nr. 1 UWG aF nur dann vorliegt, wenn der Handelnde diese Freiheit gemäß Art. 8 und 9 der Richtlinie 2005/29/EG durch Belästigung, Nötigung oder unzulässige Beeinflussung im Sinne des Art. 2 Buchst. j der Richtlinie 2005/29/EG erheblich beeinträchtigt (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 157/13, GRUR 2015, 1134 Rn. 31 = WRP 2015, 1341 - Schufa-Hinweis; Urteil vom 21. April 2016 - I ZR 276/14, GRUR 2016, 831 Rn. 24 = WRP 2016, 866 - Lebens-Kost; Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 127/15, GRUR 2017, 199 Rn. 32 = WRP 2017, 169 - Förderverein).

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die beanstandete geschäftliche Handlung geeignet ist, die Rationalität der Entscheidung der angesprochenen Verbraucher vollständig in den Hintergrund treten zu lassen (BGH, GRUR 2015, 1134 Rn. 14 - Schufa-Hinweis).

    Die Ankündigung der unter den Voraussetzungen des § 28a Abs. 1 BDSG zulässigen Übermittlung von Schuldnerdaten an die Schufa schränkt deshalb die Fähigkeit der Verbraucher zu einer informierten Entscheidung wesentlich ein, wenn ein hinreichend klarer Hinweis fehlt, dass der Verbraucher mit dem bloßen Bestreiten der Forderung eine Mitteilung an die Schufa verhindern kann (BGH, GRUR 2015, 1134 Rn. 25 - Schufa-Hinweis).

  • BGH, 12.04.2016 - VI ZB 48/14

    Berufungssumme: Wert der Beschwer bei Verpflichtung zum Widerruf eines

    Denn das Recht, aufgrund Einwilligung des Schuldners oder unter den Voraussetzungen des § 28a BDSG Negativeinträge an Wirtschaftsauskunfteien zu melden, bezweckt nicht, wirtschaftlichen Druck auf den Schuldner dadurch aufzubauen, dass er befürchten muss, Nachteile am Kreditmarkt zu erleiden, wenn er die Forderung, aufgrund derer die Einmeldung erfolgte, nicht begleicht (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 157/13, NJW 2015, 3508 Rn. 17; OLG Celle, WRP 2014, 350 Rn. 22 ff.; AG Leipzig, MMR 2010, 723, 724; Plath/Kamlah, BDSG, § 28a Rn. 32; Elgert, K&R 2013, 288, 291; Ressmann/Serr, NJOZ 2013, 481, 483 f. mwN; Triebe, jurisPR-WettbR 11/2015 Anm. 2; Schulte am Hülse/Appelt, NJW 2015, 3510, 3511).

    Auch die vom Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2254) in § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. c BDSG eingeführte Unterrichtungspflicht beabsichtigt nicht, dem Gläubiger ein zusätzliches, außerprozessuales Druckmittel zur Forderungsdurchsetzung an die Hand zu geben (BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 157/13, NJW 2015, 3508 Rn. 25; Bull, ZRP 2008, 233, 236; vgl. auch die Stellungnahme des Bundesrates, BT-Drucks. 16/10529, S. 24, sowie die Empfehlungen der Ausschüsse, BR-Drucks. 548/1/08, S. 9).

    Sie dient auch dazu, dem Betroffenen, der die geltend gemachte Forderung für unbegründet hält und deshalb keine Veranlassung sieht, auf die Mahnungen zu reagieren, an seine Obliegenheit zu erinnern, die Forderung zu bestreiten, um eine Datenübermittlung zu verhindern (BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 157/13, NJW 2015, 3508 Rn. 25; BeckOK Datenschutzrecht/Kamp, § 28a BDSG Rn. 91 [Stand: 1. Februar 2016]; BT-Drucks. 16/10529, S. 14).

  • KG, 30.07.2019 - 4 U 90/19

    Übermittlung personenbezogener Daten an die SCHUFA: Anspruch auf "Widerruf" des

    Mit den in § 28a Abs. 1 S. 1 BDSG a.F. geregelten Anforderungen an die Zulässigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Betroffene vor der Meldung der Forderung an eine Auskunftei ausreichende Gelegenheit erhält, die Forderung zu begleichen oder das Bestehen der Forderung zu bestreiten (vgl.BT-Drs. 16/10529, S.14; ebenso BGH, Beschluss vom 19. März 2015 - I ZR 157/13 = NJW 2015, 3508 bei Juris zu Tz. 25).

    Dieser hat in ständiger Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 19. März 2015 - I ZR 157/13 = NJW 2015, 3508 bei Juris zu Tz. 25; BGH, Beschluss vom 12. April 2016 zu VI ZB 48/14 = MDR 2016, 847 bei Juris zu Tz. 8 und 9; BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - VI ZB 75/14 = NJW-RR 2016, 1203 bei Juris zu Tz. 8-9) ausgeführt, die Negativeintragung diene dem Schutz der Kreditwirtschaft vor zahlungsunfähigen oder -unwilligen Schuldnern, so dass der Nutzen der Negativeintragung letztlich nicht dem Übermittler entsprechender Daten, sondern Dritten zukomme, die um die (potentielle) Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit nicht wüssten.

  • BGH, 12.04.2016 - VI ZB 75/14

    Berufungsbeschwer bei Widerruf einer Negativeintragung bei der Schufa

    Denn das Recht, aufgrund Einwilligung des Schuldners oder unter den Voraussetzungen des § 28a BDSG Negativeinträge an Wirtschaftsauskunfteien zu melden, bezweckt nicht, wirtschaftlichen Druck auf den Schuldner dadurch aufzubauen, dass er befürchten muss, Nachteile am Kreditmarkt zu erleiden, wenn er die Forderung, aufgrund derer die Einmeldung erfolgte, nicht begleicht (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 157/13, NJW 2015, 3508 Rn. 17; OLG Celle, WRP 2014, 350 Rn. 22 ff.; AG Leipzig, MMR 2010, 723, 724; Plath/Kamlah, BDSG, § 28a Rn. 32; Elgert, K&R 2013, 288, 291; Ressmann/Serr, NJOZ 2013, 481, 483 f. mwN; Triebe, jurisPR-WettbR 11/2015 Anm. 2; Schulte am Hülse/Appelt, NJW 2015, 3510, 3511).

    Auch die vom Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2254) in § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. c BDSG eingeführte Unterrichtungspflicht beabsichtigt nicht, dem Gläubiger ein zusätzliches, außerprozessuales Druckmittel zur Forderungsdurchsetzung an die Hand zu geben (BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 157/13, NJW 2015, 3508 Rn. 25; Bull, ZRP 2008, 233, 236; vgl. auch die Stellungnahme des Bundesrates, BT-Drucks. 16/10529, S. 24, sowie die Empfehlungen der Ausschüsse, BR-Drucks. 548/1/08, S. 9).

    Sie dient auch dazu, dem Betroffenen, der die geltend gemachte Forderung für unbegründet hält und deshalb keine Veranlassung sieht, auf die Mahnungen zu reagieren, an seine Obliegenheit zu erinnern, die Forderung zu bestreiten, um eine Datenübermittlung zu verhindern (BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 157/13, NJW 2015, 3508 Rn. 25; BeckOK Datenschutzrecht/Kamp, § 28a BDSG Rn. 91 [Stand: 1. Februar 2016]; BT-Drucks. 16/10529, S. 14).

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 127/15

    Provisionszahlung an Förderverein einer Schule für die Vermittlung von

    Nach der Rechtsprechung des Senats war bereits § 4 Nr. 1 UWG aF unionsrechtskonform dahingehend auszulegen, dass eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher im Sinne von § 4 Nr. 1 UWG aF nur dann vorliegt, wenn der Handelnde diese Freiheit gemäß Art. 8 und 9 der Richtlinie 2005/29/EG durch Belästigung, Nötigung oder durch unzulässige Beeinflussung im Sinne des Art. 2 Buchst. j der Richtlinie 2005/29/EG erheblich beeinträchtigt (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2011 - I ZR 167/09, GRUR 2011, 747 Rn. 26 = WRP 2011, 1321 - Kreditkartenübersendung; Urteil vom 3. April 2014 - I ZR 96/13, GRUR 2014, 1117 Rn. 26 = WRP 2014, 1301 - Zeugnisaktion; Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 157/13, GRUR 2015, 1134 Rn. 31 = WRP 2015, 1341 - Schufa-Hinweis; Urteil vom 21. April 2016 - I ZR 276/14, GRUR 2016, 831 Rn. 24 = WRP 2016, 866 - Lebens-Kost).
  • OLG Hamburg, 11.06.2020 - 15 U 88/19

    Zulässigkeit von Äußerungen in Anschreiben eines Inkassodienstleisters an

    Nach der zutreffenden und von der Berufung nicht angegriffenen Feststellung des Landgerichts (Seite 13 des Urteils unter 1.) war der Tatbestand von § 4 Nr. 1 a.F. UWG in richtlinienkonformer Auslegung nur erfüllt, wenn der Handelnde die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers erheblich beeinträchtigte (BGH NJW 2015, 3508 Rn. 14 - Schufa-Hinweis).

    Dadurch, dass das von der Beklagten beauftragte Inkassounternehmen für den Fall einer nicht fristgerechten Zahlung eine Übermittlung solcher Daten ankündigt, stellt sie ein künftiges Übel in Aussicht, auf dessen Eintritt sie Einfluss zu haben vorgibt." (BGH, NJW 2015, 3508 Rn. 17 - Schufa-Hinweis).

    Mit der angegriffenen Äußerung erweckt die Beklagte weder den Eindruck, dass sie selbst Einfluss auf die Eintragung in das Schuldnerregister nehmen könne oder auch nur wolle, noch kündigt sie bereits konkrete Schritte an (anders als im Fall BGH NJW 2015, 3508 - Schufa-Hinweis).

  • OLG Stuttgart, 10.03.2016 - 2 U 63/15

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Herkunftsangaben für Kulturchampignons

    Der Senat, dessen Mitglieder als Verbraucher durch die angegriffene Kennzeichnung angesprochen werden, kann das Verständnis, welches diese beim maßgebenden durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (vgl. BGH, Urteile vom 19. März 2015 - I ZR 157/13, MDR 2015, 1317, bei juris Rz. 29 - Schufa-Hinweis; vom 05. Februar 2015 - I ZR 136/13, MDR 2015, 1086, bei juris Rz. 22 - TIP der Woche; vom 30. Juni 2011 - I ZR 157/10, GRUR 2012, 184, Rn. 19 Branchenbuch Berg; vom 08. März 2012 - I ZR 202/10, GRUR 2012, 1053, Rn. 19 - Marktführer Sport) erweckt, aus eigener Kenntnis beurteilen (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 194, 314, Tz. 32 - Biomineralwasser; BGH, Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 34/12, WRP 2014, 1447, Tz. 19 - Runes of Magic II; BGH, Urteile vom 08. März 2012 - I ZR 202/10, MDR 2012, 1238, bei juris Rz. 22 - Marktführer Sport; und vom 03. Mai 2001 - I ZR 318/98, GRUR 2002, 182, 184 = WRP 2002, 74 - Das Beste jeden Morgen).
  • LG Düsseldorf, 26.04.2017 - 12 O 227/16

    Euro Collect GmbH wegen drei Verstößen gegen Verbraucherschutzrechte verurteilt

    Darüber hinaus liegt auch ein Verstoß gegen § 4a Abs. 1 Nr. 2 UWG vor, da der Tatbestand der Nötigung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zu bejahen ist, wenn in einer Mahnung auf bevorstehende Übermittlung der Daten des Schuldners an die T1 hingewiesen und dabei verschleiert wird, dass nach § 28a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BDSG ein Bestreiten der Forderung durch den Schuldner selbst ausreicht, um eine Übermittlung zu verhindern (BGH GRUR 15, 1134 Rn 17, 20ff - T1-Hinweis).
  • LG Kleve, 08.07.2016 - 5 S 97/15

    Unerwünschte Telefonwerbung macht Vertrag nicht unwirksam!

  • LG Hamburg, 05.09.2017 - 312 O 606/15

    Inkassounternehmen: Wettbewerbsverstoß durch ein Versenden von

  • LG Düsseldorf, 13.09.2023 - 12 O 78/22

    Gericht verurteilt Targobank wegen aggressiver Vorgehensweise

  • LG Frankenthal, 24.03.2016 - 2 HKO 97/15
  • LG Frankfurt/Main, 06.08.2021 - 6 O 299/20
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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,25704
BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14 (https://dejure.org/2015,25704)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2015 - KVR 55/14 (https://dejure.org/2015,25704)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2015 - KVR 55/14 (https://dejure.org/2015,25704)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32b GWB, § 33 Abs 3 GWB, § 29 VwVfG, § 40 VwVfG
    Kartellverwaltungsverfahren: Außergesetzliches Akteneinsichtsrecht eines am Verfahren nicht beteiligten Dritten in Akten der Kartellbehörde - Trinkwasserpreise

  • IWW

    § 32b GWB, § ... 33 GWB, § 29 VwVfG, § 13 VwVfG, § 72 GWB, § 406e Abs. 1 StPO, § 40 VwVfG, § 33 Abs. 4 GWB, § 31 Abs. 4 Nr. 2 GWB, § 273 ZPO, Art. 102 AEUV, §§ 13, 29 VwVfG, § 1 IFG, § 33 Abs. 3 GWB, § 32 GWB, Art. 9 VO 1/2003, Art. 101 AEUV, Art. 81 EGV, Art. 2 Nr. 16 der Richtlinie 2014/104/EU, § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, §§ 420 ff. ZPO, § 1 Abs. 1 IFG, § 406e StPO, Art. 6 Abs. 6 der Richtlinie 2014/104/EU, § 78 GWB

  • Wolters Kluwer

    Interesse an der Einsicht in Akten der Kartellbehörde bei Trinkwasserpreisen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Trinkwasserpreise, Anspruch des Eigentümers auf Akteneinsicht in Kartellrechtsverfahren gegen Versorgungsbetrieb zur Vorbereitung einer Schadensersatzklage

  • Betriebs-Berater

    Gewährung von Akteneinsicht an einen möglichen Kartellgeschädigten - Trinkwasserpreise

  • Betriebs-Berater

    Gewährung von Akteneinsicht an einen möglichen Kartellgeschädigten - Trinkwasserpreise

  • rewis.io

    Kartellverwaltungsverfahren: Außergesetzliches Akteneinsichtsrecht eines am Verfahren nicht beteiligten Dritten in Akten der Kartellbehörde - Trinkwasserpreise

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GWB § 32b; VwVfG § 40
    Interesse an der Einsicht in Akten der Kartellbehörde bei Trinkwasserpreisen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kartellrecht: Zum Anspruch auf Akteneinsicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Akteneinsicht beim Kartellamt

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Ein möglicher Kartellgeschädigter kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Akteneinsicht haben

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ein möglicher Kartellgeschädigter kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Akteneinsicht haben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Akteneinsichtsrecht zugunsten eines Kartellgeschädigten in Kartellverwaltungsverfahren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gewährung von Akteneinsicht an einen möglichen Kartellgeschädigten - Trinkwasserpreise

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Akteneinsichtsrecht zugunsten eines Kartellgeschädigten in Kartellverwaltungsverfahren

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Einsicht in Kartellverwaltungsverfahrensakten

  • hoech-partner.de (Kurzinformation)

    Akteneinsicht im Kartellverfahren

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Akteneinsichtsrecht im Kartellverfahren

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Einsicht in Kartellverwaltungsverfahrensakten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3648
  • BB 2015, 2433
  • BB 2015, 2504
  • wistra 2015, 479
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 23.08.1968 - IV C 235.65

    Genehmigung für die Errichtung eines Geschäftshauses - Anspruch auf Aushändigung

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14
    Ob unter diesen Voraussetzungen eine Akteneinsicht zu gewähren ist, hat die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 40 VwVfG) zu entscheiden (st. Rspr., BVerwGE 69, 278, 279 f.; BVerwGE 61, 15, 22 f.; BVerwGE 30, 154, 159 f.; BeckOK-Herrmann, VwVfG, Stand 1.4.2015, § 29, Rn. 7; Kallerhoff in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Aufl., § 29, Rn. 18; Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 15. Aufl., § 29, Rn. 10; aA Palm, Akteneinsicht im öffentlichen Recht, 2002, S. 117 sowie Partsch, Die Freiheit des Zugangs zu Verwaltungsinformationen, 2002, S. 148).

    Ein Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein Akteneinsichtsgesuch ist aus allgemeinen rechtsstaatlichen Gründen anzuerkennen, wenn der Antragsteller im Einzelfall ein eigenes, gewichtiges und auf andere Weise nicht zu befriedigendes Informationsinteresse gegenüber der Behörde, gerade im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Rechten, darlegen kann (BVerwGE 30, 154, 160; BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1990 - 1 C 42/83, NJW 1990, 2761, 2762; OVG Schleswig NVwZ 1996, 408, 409).

    Die Annahme eines solchen Interesses ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen der Antragsteller zu der Behörde in einer konkreten Rechtsbeziehung steht und die fraglichen Akten einen Bezug zu dieser Rechtsbeziehung haben (BVerwGE 30, 154, 160; BVerwGE 61, 15, 22 f.; unklar BVerwGE 69, 278, 280).

  • BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82

    Rechtsweg - Einsichtsrecht - Allgemeine Weisungen - Berechtigtes Interesse

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14
    Ob unter diesen Voraussetzungen eine Akteneinsicht zu gewähren ist, hat die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 40 VwVfG) zu entscheiden (st. Rspr., BVerwGE 69, 278, 279 f.; BVerwGE 61, 15, 22 f.; BVerwGE 30, 154, 159 f.; BeckOK-Herrmann, VwVfG, Stand 1.4.2015, § 29, Rn. 7; Kallerhoff in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Aufl., § 29, Rn. 18; Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 15. Aufl., § 29, Rn. 10; aA Palm, Akteneinsicht im öffentlichen Recht, 2002, S. 117 sowie Partsch, Die Freiheit des Zugangs zu Verwaltungsinformationen, 2002, S. 148).

    Die Annahme eines solchen Interesses ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen der Antragsteller zu der Behörde in einer konkreten Rechtsbeziehung steht und die fraglichen Akten einen Bezug zu dieser Rechtsbeziehung haben (BVerwGE 30, 154, 160; BVerwGE 61, 15, 22 f.; unklar BVerwGE 69, 278, 280).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.1994 - 4 K 1/94
    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14
    Ein Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein Akteneinsichtsgesuch ist aus allgemeinen rechtsstaatlichen Gründen anzuerkennen, wenn der Antragsteller im Einzelfall ein eigenes, gewichtiges und auf andere Weise nicht zu befriedigendes Informationsinteresse gegenüber der Behörde, gerade im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Rechten, darlegen kann (BVerwGE 30, 154, 160; BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1990 - 1 C 42/83, NJW 1990, 2761, 2762; OVG Schleswig NVwZ 1996, 408, 409).

    Vielmehr kann das Interesse auch in der Vorbereitung möglicher Sekundäransprüche liegen, wenn der am Verwaltungsverfahren nicht beteiligte Dritte zur sachgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte auf eine entsprechende Akteneinsicht angewiesen ist (vgl. OVG Münster, NJW 1989, 544 f.; OVG Koblenz, NVwZ 1992, 384; OVG Schleswig, NVwZ 1996, 408, 409; VG Göttingen, Urteil vom 11. Februar 2009 - 1 A 393/06, juris Rn. 15; VG Braunschweig, NJW 1987, 459).

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14
    Ob unter diesen Voraussetzungen eine Akteneinsicht zu gewähren ist, hat die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 40 VwVfG) zu entscheiden (st. Rspr., BVerwGE 69, 278, 279 f.; BVerwGE 61, 15, 22 f.; BVerwGE 30, 154, 159 f.; BeckOK-Herrmann, VwVfG, Stand 1.4.2015, § 29, Rn. 7; Kallerhoff in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Aufl., § 29, Rn. 18; Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 15. Aufl., § 29, Rn. 10; aA Palm, Akteneinsicht im öffentlichen Recht, 2002, S. 117 sowie Partsch, Die Freiheit des Zugangs zu Verwaltungsinformationen, 2002, S. 148).

    Die Annahme eines solchen Interesses ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen der Antragsteller zu der Behörde in einer konkreten Rechtsbeziehung steht und die fraglichen Akten einen Bezug zu dieser Rechtsbeziehung haben (BVerwGE 30, 154, 160; BVerwGE 61, 15, 22 f.; unklar BVerwGE 69, 278, 280).

  • EuGH, 06.06.2013 - C-536/11

    Donau Chemie u.a. - Wettbewerb - Akteneinsicht - Gerichtsverfahren betreffend

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14
    Vorliegend hat die Landeskartellbehörde zwar im Zusammenhang mit der Darstellung eines möglichen Akteneinsichtsrechts nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 6. Juni 2013 - C-536/11, WUW/E EU-R 2746, Rn. 29 ff. - Donau Chemie) sowie hypothetisch für den Fall der Anwendbarkeit von § 29 VwVfG nach Beiladung des Antragstellers Ermessenserwägungen angestellt.
  • EuGH, 05.06.2014 - C-557/12

    Führt ein Kartell dazu, dass die Wettbewerber sich veranlasst sehen, ihre Preise

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14
    Dem entspricht für den Bereich des europäischen Kartellrechts die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, wonach das Recht eines jeden, Schadensersatz zu verlangen, die Durchsetzungskraft der Wettbewerbsregeln der Union erhöht sowie geeignet ist, Unternehmen von Vereinbarungen oder Verhaltensweisen abzuhalten, die den Wettbewerb beschränken oder verfälschen könnten, und damit zur Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs beiträgt (zuletzt EuGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - C-557/12, WuW/E EU-R 3030, Rn. 23 - Kone).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.1988 - 20 A 1063/87

    Baugenehmigung; Anspruch; Akteneinsicht; Bauakten; Berechtigtes Interesse;

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14
    Vielmehr kann das Interesse auch in der Vorbereitung möglicher Sekundäransprüche liegen, wenn der am Verwaltungsverfahren nicht beteiligte Dritte zur sachgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte auf eine entsprechende Akteneinsicht angewiesen ist (vgl. OVG Münster, NJW 1989, 544 f.; OVG Koblenz, NVwZ 1992, 384; OVG Schleswig, NVwZ 1996, 408, 409; VG Göttingen, Urteil vom 11. Februar 2009 - 1 A 393/06, juris Rn. 15; VG Braunschweig, NJW 1987, 459).
  • VG Göttingen, 11.02.2009 - 1 A 393/06

    Akten; Aktenbegriff, materieller; Amtshaftungsklage; Ermessenreduzierung;

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14
    Vielmehr kann das Interesse auch in der Vorbereitung möglicher Sekundäransprüche liegen, wenn der am Verwaltungsverfahren nicht beteiligte Dritte zur sachgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte auf eine entsprechende Akteneinsicht angewiesen ist (vgl. OVG Münster, NJW 1989, 544 f.; OVG Koblenz, NVwZ 1992, 384; OVG Schleswig, NVwZ 1996, 408, 409; VG Göttingen, Urteil vom 11. Februar 2009 - 1 A 393/06, juris Rn. 15; VG Braunschweig, NJW 1987, 459).
  • OLG Hamm, 26.11.2013 - 1 VAs 116/13

    Einsichtsrecht von Zivilgerichten in Akten über Kartellordnungswidrigkeiten

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14
    Um eine Aktenbeiziehung im Zivilprozess zu erreichen (vgl. hierzu OLG Hamm, BB 2014, 526), müsste der Antragsteller zunächst auf eigenes Kostenrisiko eine Zivilklage erheben, ohne zu wissen, ob er, gegebenenfalls mit Hilfe der begehrten Akten, in der Lage sein wird, seinen Schadensersatzanspruch hinreichend zu substantiieren.
  • BVerfG, 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08

    Informationelle Selbstbestimmung; Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich

    Auszug aus BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14
    Danach ist ebenfalls lediglich die Darlegung eines berechtigten Interesses erforderlich, das in der Verfolgung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche liegen kann (vgl. BVerfG, BeckRS 2009, 18693, Rn. 22 ff.), ohne dass einzelne Unterlagen benannt werden müssten.
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1991 - 7 A 10880/91

    Einsichtnahme in Verwaltungsakten; Abschluß des Verwaltungsverfahrens;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2002 - 21 B 589/02

    Zum Auskunftsanspruch nach dem IFG

  • EuGH, 27.02.2014 - C-365/12

    Kommission / Enbw Energie Baden-Württemberg - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr.

  • BVerfG, 06.03.2014 - 1 BvR 3541/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Beiziehung staatsanwaltschaftlicher

  • BGH, 25.09.2019 - IV AR (VZ) 2/18

    Anspruch auf Einsichtnahme in einen spruchkörperinternen

    Wenn der nach §§ 21g Abs. 7, 21e Abs. 9 Halbsatz 1 GVG Einsichtsberechtigte um eine vom Gesetz nicht vorgesehene Art des Zugangs zu einem Geschäftsverteilungsplan ersucht, ist hierüber nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 12 VA 1/19 unter III (n.v.); OLG Hamburg, Beschluss vom 26. Juni 2019 - 2 VA 5/19 unter II 2 b cc (n.v.); OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. März 2019 - 14 VA 2/19, juris Rn. 13; OLG Oldenburg, Beschluss vom 18. März 2019 - 4 VA 4/19 unter II (n.v.); siehe ferner (zum allgemeinen Verwaltungsrecht) BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - KVR 55/14, NJW 2015, 3648 Rn. 14 ff.; BVerwGE 84, 375 unter 5 [juris Rn. 29]; Ritgen in Knack/Henneke, VwVfG 10. Aufl. § 29 Rn. 88; Ramsauer in ders., VwVfG 19. Aufl. § 29 Rn. 41; Kallerhoff/Mayen in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG 9. Aufl. § 29 Rn. 18, 36).
  • BGH, 04.04.2023 - KZR 20/21

    Vertriebskooperation im SPNV

    Die Kartellbehörde trifft mit der Verbindlicherklärung der Verpflichtungszusage keine endgültige Aussage darüber, ob ein Kartellverstoß vorlag oder nicht (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - KVR 55/14, WuW/E DE-R 4883 Rn. 22 - Trinkwasserpreise).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2023 - Kart 6/22

    Klage auf Einsicht in die bei dem Bundeskartellamt geführten Akten oder die

    Zur Begründung wiederholt er die bereits gegenüber dem Bundeskartellamt angeführten Argumente und weist unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - Beschluss vom 14. Juli 2015, KVR 55/14 - darauf hin, dass das berechtigte Interesse auch in der Vorbereitung möglicher Sekundäransprüche liegen könne, wenn der am Verwaltungsverfahren nicht beteiligte Dritte zur sachgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte auf eine entsprechende Akteneinsicht angewiesen sei.

    Hinsichtlich des berechtigten Interesses im Sinne dieser Norm verweist die Regierungsbegründung zur 10. GWB-Novelle auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 2015, KVR 55/14 -Trinkwasserpreise - (Reg.Entw. S. 112).

    Dabei kann an dieser Stelle dahinstehen, ob sich der Beschwerdeführer insoweit aufgrund des Vereinszwecks, der unter anderem darin besteht, sich für die wirtschaftlichen Belange der gesamten Synchronbranche einzusetzen, auf ein eigenes Recht im Sinne der von der Regierungsbegründung in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015, KVR 55/14 -Trinkwasserpreise -) berufen kann, oder ob nur die Rechte seiner Mitglieder betroffen sind.

    Insoweit hat der Bundesgerichtshof in der vom Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung in Bezug genommenen Entscheidung klargestellt, dass ein Anspruch auf ermessenfehlerfreie Entscheidung über die Akteneinsicht nur dann besteht, wenn das Auskunftsinteresse nicht auf andere Weise befriedigt werden kann (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015, KVR 55/14; Reg.Ent. S. 112).

    Zwar macht der Beschwerdeführer im Gegenzug zutreffend geltend, dass er nicht bereits vor der Einsicht oder Auskunft das Bestehen etwaiger zivilrechtlicher Ansprüche schlüssig darlegen muss, sondern ihm vorbehalten bleibt, aufgrund der durch die Akteneinsicht gewonnenen Erkenntnisse endgültig zu entscheiden, ob diese etwaige Ansprüche begründen könnten (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015, KVR 55/14 Rn. 31 bei juris; KK-Gieg, § 475 StPO Rn. 4) .

    Anlass des kartellbehördlichen Tätigwerdens war - anders als etwa in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14. Juli 2015, KVR 55/14, zugrundeliegenden Sachverhalt - nicht der Verdacht des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, sondern allein eine Fusionskontrolle, bei der zu prüfen war, ob der beabsichtigte Zusammenschluss der beiden fusionswilligen Unternehmen (Übernahme der T. durch die J.) zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs führen könnte, indem er insbesondere eine marktbeherrschende Stellung begründete oder verstärkte.

  • BGH, 16.03.2023 - III ZR 104/21

    Zivilprozess, Beiziehung von Ermittlungs-/Strafakten

    Das rechtliche Interesse des Klägers kann nicht damit in Abrede gestellt werden, dass bloße Ausforschung betrieben würde beziehungsweise eine von vornherein aussichtslose Klage vorläge (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - KVR 55/14, NJW 2015, 3648 Rn. 32).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2019 - 20 A 1165/16

    Tierschutzvereinigung hat keinen Anspruch auf Einsicht in Akten über

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juni 1984 - 5 C 73.82 -, BVerwGE 69, 278; BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - KVR 55/14 -, NJW 2015, 3648; Kallerhoff/Mayen in Stelkens/Bonk/Sachs, a. a. O., § 29 Rn. 18 f.
  • OLG Koblenz, 23.08.2018 - U 311/17

    Wasserpreis Mainz - Kartellverstoß: Schadenersatzanspruch aufgrund überhöhter

    Der Kläger hat entsprechend der ihm obliegenden Darlegungslast (vgl. BGH, Beschluss vom 14.07.2015 - KVR 55/14, Rn. 22 - Trinkwasserpreise) zum einen darauf hingewiesen, dass nach einer Erhebung des Bundeskartellamts die Wasserpreise in Mainz im Jahr 2010 erheblich über den Wasserpreisen vergleichbarer Wasserversorger sowie über dem Durchschnitt der Wasserpreise (Erlöse) in den 38 größten Städten Deutschlands und noch deutlicher über dem Durchschnitt aller westdeutschen Städte (ohne Berlin) mit mehr als 200.000 Einwohnern lagen (vgl. S. 3 des Beschlusses des Bundeskartellamts vom 08.05.2012 - B 8 - 159/11, Anlage BB 5, Bl. 572 d. A.).
  • LG Dortmund, 13.03.2023 - 8 O 7/20
    30 f. - Muños; vgl. auch bereits: EuGH, Urteil vom 5. Februar 1963, Rs. 26/62, ECLI:EU:C:1963:1 - van Gend & Loos; ähnlich auch BVerfG, Beschluss vom 6. März 2014, Az. 1 BvR 3541/13, juris Rn. 22; BGH, Urteil vom 14. Juli 2015, Az.: KVR 55/14, juris Rn. 19 - Trinkwasserpreise; BGH, Urteil vom 23. September 2020, Az. KZR 4/19, juris Rn. 50 - Schienenkartell V; BGH, Urteil vom 10. Februar 2021, Az. KZR 63/18, juris Rn. 36 - Schienenkartell VI; BGH, Urteil vom 8. August 2022, Az.: KZR 111/18, juris Rn. 131 - VBL-Gegenwert III).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 447/18

    Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas

    Ob sich die von der Beschwerdeführerin begehrte Akteneinsicht aus anderen Anspruchsgrundlagen, namentlich aus verfahrensunabhängigen und daher nicht vom Tatbestand des § 44a VwGO erfassten Einsichts-, Auskunfts- und/oder Informationsrechten (Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl., § 44a Rn. 12; Stelkens/Schenk, in: Schoch/Schneider, a.a.O., § 44a VwGO Rn. 8, 17 f.; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 44a Rn. 47 ff.; Schenke, in: Kopp/Schenke, a.a.O., § 44a Rn. 4a m.w.N.) ergibt, etwa aus § 1 IFG oder dem ungeschriebenen, im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde stehenden Anspruch auf Akteneinsicht (vgl. BGH, Beschl. v. 14.07.2015 - KVR 55/14, Juris Rn. 13 ff.), kann dahinstehen, weil solche Ansprüche von der Beschwerdeführerin hier nicht geltend gemacht werden.
  • VGH Bayern, 12.03.2020 - 8 N 16.2555

    Zum Erfordernis der Auslegung von Unterlagen und der Erörterung von

    1.2.2 Die Entscheidung über die Gewährung der Akteneinsicht steht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde (mit dieser Befugnis korrespondiert ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung) und setzt ein berechtigtes Interesse des Antragstellers voraus (BGH, B.v. 14.7.2015 - KVR 55/14 - NJW 2015, 3648 = juris Rn. 15 f., m.w.N.; BayVGH, U.v. 22.3.1988 - 21 B 87.3439 - BayVBl 1988, 404 f.; U.v. 17.2.1998 - 23 B 95.1954 - BayVBl 1998, 693 = juris Rn. 32 f.; Kallerhoff/Mayen in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, § 29 Rn. 18 m.w.N.).

    Dieses ist ggf. mit entgegenstehenden öffentlichen und privaten Interessen an der Geheimhaltung der Akteninhalte abzuwägen (vgl. BGH, B.v. 14.7.2015 - KVR 55/14 - NJW 2015, 3648 = juris Rn. 16; Kallerhoff/Mayen in Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 29 Rn. 18b, jew. m.w.N.).

  • BGH, 25.09.2019 - IV AR (VZ) 4/19

    Gewährung der Einsicht in den senatsinternen Geschäftsverteilungsplan des 19.

    Zutreffend ist das Oberlandesgericht davon ausgegangen, dass die Entscheidung über ein Ersuchen des nach §§ 21g Abs. 7, 21e Abs. 9 Halbsatz 1 GVG Einsichtsberechtigten auf eine vom Gesetz nicht vorgesehene Art des Zugangs zu einem Geschäftsverteilungsplan nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen ist (ebenso OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 12 VA 1/19 unter III (n.v.); OLG Hamburg, Beschluss vom 26. Juni 2019 - 2 VA 5/19, unter II 2 b cc (n.v.); OLG Oldenburg, Beschluss vom 18. März 2019 - 4 VA 4/19 unter II (n.v.); siehe ferner (zum allgemeinen Verwaltungsrecht) BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - KVR 55/14, NJW 2015, 3648 Rn. 14 ff.; BVerwGE 84, 375 unter 5 [juris Rn. 29]; Ritgen in Knack/Henneke, VwVfG 10. Aufl. § 29 Rn. 88; Ramsauer in ders., VwVfG 19. Aufl. § 29 Rn. 41; Kallerhoff/Mayen in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG 9. Aufl. § 29 Rn. 18, 36).
  • BayObLG, 18.11.2020 - 101 VA 136/20

    Deutung einer Erklärung als förmlichen Rechtsbehelf

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2018 - 12 B 5.17

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein Akteneinsichtsgesuch im

  • BVerfG, 12.11.2021 - 1 BvR 576/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Einsicht in die Akten

  • LG Berlin, 02.03.2023 - 16 O 21/19

    electronic-cash-System - Ermessen des Gerichts bei der Bemessung der

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2021 - 3 Kart 3/21

    Reichweite eines Akteneinsichtsrechts; Kein Anspruch auf Beziehung und

  • BVerwG, 19.04.2021 - 20 F 9.20

    Anforderungen an eine Sperrerklärung; unbegründete Beschwerde

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - 15 B 1285/20

    Antrag auf einstweilige Anordnung unter Schwärzung etwaiger personenbezogener

  • VG Berlin, 23.02.2023 - 4 K 157.20

    Außenwirtschaftliches Prüfungsverfahren von Unternehmenserwerben: Zulässigkeit

  • VG Mainz, 07.10.2021 - 1 K 451/20

    Informationszugang zu einem Prozessschriftsatz in einem Regulierungsverfahren

  • OLG Frankfurt, 23.09.2019 - 20 VA 21/18

    Akteneinsicht: Notwendige Zustimmung der aktenführenden Behörde bei beigezogenen

  • VG Regensburg, 05.05.2021 - RN 5 E 21.777

    Beschwerde, Anordnungsanspruch, Anordnungsgrund, Antragstellung,

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Rechtsprechung
   BFH, 15.04.2015 - VIII R 1/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24672
BFH, 15.04.2015 - VIII R 1/13 (https://dejure.org/2015,24672)
BFH, Entscheidung vom 15.04.2015 - VIII R 1/13 (https://dejure.org/2015,24672)
BFH, Entscheidung vom 15. April 2015 - VIII R 1/13 (https://dejure.org/2015,24672)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Geltendmachung eines unheilbaren Beweisverwertungsverbots - Mitwirkung des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren nach bereits eingeleitetem Strafverfahren - Beweiskraft eines unangefochtenen Protokolls über die mündliche Verhandlung - Unbegründete Besetzungsrüge bei ...

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 119 Nr 1, FGO § ... 103, FGO § 118 Abs 2, ZPO § 418, FGO § 94, ZPO § 160 Abs 1 Nr 2, AO § 393, FGO § 107 Abs 1, AO § 85, AO § 88, AO § 90, AO § 93, AO § 92, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3, FGO § 96 Abs 1, GG Art 101 Abs 1 S 2
    Geltendmachung eines unheilbaren Beweisverwertungsverbots - Mitwirkung des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren nach bereits eingeleitetem Strafverfahren - Beweiskraft eines unangefochtenen Protokolls über die mündliche Verhandlung - Unbegründete Besetzungsrüge bei ...

  • Bundesfinanzhof

    Geltendmachung eines unheilbaren Beweisverwertungsverbots - Mitwirkung des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren nach bereits eingeleitetem Strafverfahren - Beweiskraft eines unangefochtenen Protokolls über die mündliche Verhandlung - Unbegründete Besetzungsrüge bei ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 119 Nr 1 FGO, § 103 FGO, § 118 Abs 2 FGO, § 418 ZPO, § 94 FGO
    Geltendmachung eines unheilbaren Beweisverwertungsverbots - Mitwirkung des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren nach bereits eingeleitetem Strafverfahren - Beweiskraft eines unangefochtenen Protokolls über die mündliche Verhandlung - Unbegründete Besetzungsrüge bei ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit der Ergebnisse einer Steuerfahndungsprüfung

  • rewis.io

    Geltendmachung eines unheilbaren Beweisverwertungsverbots - Mitwirkung des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren nach bereits eingeleitetem Strafverfahren - Beweiskraft eines unangefochtenen Protokolls über die mündliche Verhandlung - Unbegründete Besetzungsrüge bei ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GG Art. 20 Abs. 3; StPO § 138 Abs. 1
    Verwertbarkeit der Ergebnisse einer Steuerfahndungsprüfung

  • datenbank.nwb.de

    Beweisverwertungsverbot; Protokoll der mündlichen Verhandlung als öffentliche Urkunde i.S. des § 418 ZPO; fehlerhafte Aufnahme des Namens einer ehrenamtlichen Richterin in das FG-Urteil als offenbare Unrichtigkeit berichtigungsfähig

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Durchsuchungsanordnung - und das Beweisverwertungsverbot im Besteuerungsverfahren

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2015, 479
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04

    Fernwirkung von qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverboten -

    Auszug aus BFH, 15.04.2015 - VIII R 1/13
    aa) Ein Beweisverwertungsverbot, das auch nicht durch zulässige, erneute Ermittlungsmaßnahmen geheilt werden kann, kommt als Folge einer fehlerhaften Maßnahme nach ständiger Rechtsprechung nur in Betracht, wenn die zur Fehlerhaftigkeit der Ermittlungsmaßnahme führenden Verfahrensverstöße schwerwiegend waren oder bewusst oder willkürlich begangen wurden (vgl. z.B. BVerfG-Beschluss vom 2. Juli 2009  2 BvR 2225/08, BVerfGK 16, 22; BFH-Urteile vom 4. Oktober 2006 VIII R 53/04, BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227; vom 4. Dezember 2012 VIII R 5/10, BFHE 239, 19, BStBl II 2014, 220, jeweils m.w.N.).

    Fehlt es an einem derart schwerwiegenden Verfahrensmangel, insbesondere an grundrechtsrelevanten Verstößen einer unmittelbaren Ermittlungsmaßnahme, so ist es bei der gebotenen Abwägung zwischen den Individualinteressen von Steuerpflichtigen, nicht aufgrund verfahrensfehlerhafter Ermittlungsmaßnahmen mit einer materiell-rechtlich an sich zutreffenden Steuer belastet zu werden, und der Pflicht des Staates, eine gesetzmäßige und gleichmäßige Steuerfestsetzung zu gewährleisten, gerechtfertigt, eine Fernwirkung eventueller Verwertungsverbote auf spätere, rechtmäßig erlangte Ermittlungsergebnisse zu verneinen (BFH-Urteil in BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227).

    Im Übrigen hat der BFH eine Fernwirkung von Verwertungsverboten allenfalls bei qualifizierten, grundrechtsrelevanten Verfahrensverstößen in Betracht gezogen, die hier nicht vorliegen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227).

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 2 K 1180/11

    Zur Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten

    Auszug aus BFH, 15.04.2015 - VIII R 1/13
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. Februar 2012  2 K 1180/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 574 veröffentlichten Urteil vom 8. Februar 2012  2 K 1180/11 als unbegründet abgewiesen.

  • BFH, 26.02.2010 - VIII B 239/09

    Schätzungsbescheid - Nichtigkeit

    Auszug aus BFH, 15.04.2015 - VIII R 1/13
    An dieser Rechtsprechung hat der BFH in der Folgezeit uneingeschränkt festgehalten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. November 2008 IX B 144/08, BFH/NV 2009, 195; vom 19. Februar 2009 VIII B 164/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R535; vom 25. März 2009 VIII B 210/08, BFH/NV 2009, 1396; vom 26. Februar 2010 VIII B 239/09, BFH/NV 2010, 1084).
  • BFH, 25.03.2009 - VIII B 210/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verwertungsverbot - Prüfungsanordnung

    Auszug aus BFH, 15.04.2015 - VIII R 1/13
    An dieser Rechtsprechung hat der BFH in der Folgezeit uneingeschränkt festgehalten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. November 2008 IX B 144/08, BFH/NV 2009, 195; vom 19. Februar 2009 VIII B 164/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R535; vom 25. März 2009 VIII B 210/08, BFH/NV 2009, 1396; vom 26. Februar 2010 VIII B 239/09, BFH/NV 2010, 1084).
  • BFH, 06.11.2008 - IX B 144/08

    Fernwirkung von Verwertungsverboten - Rückübertragung der Streitsache vom

    Auszug aus BFH, 15.04.2015 - VIII R 1/13
    An dieser Rechtsprechung hat der BFH in der Folgezeit uneingeschränkt festgehalten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. November 2008 IX B 144/08, BFH/NV 2009, 195; vom 19. Februar 2009 VIII B 164/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R535; vom 25. März 2009 VIII B 210/08, BFH/NV 2009, 1396; vom 26. Februar 2010 VIII B 239/09, BFH/NV 2010, 1084).
  • BFH, 30.08.2012 - X B 27/11

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen Überlange

    Auszug aus BFH, 15.04.2015 - VIII R 1/13
    (5) Schließlich kann sich der Kläger für sein Revisionsbegehren nicht auf eine überlange Verfahrensdauer berufen, weil er selbst durch Verschweigen seiner --unstreitig erzielten-- Zinserträge in seiner Steuererklärung für das Streitjahr zu der Verfahrensdauer beigetragen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 6. August 2002 VIII B 56/02, BFH/NV 2002, 1605) und des Weiteren eine überlange Verfahrensdauer allein noch nicht zur Rechtswidrigkeit von Bescheiden führt (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 2012 X B 27/11, BFH/NV 2013, 180, m.w.N.).
  • BFH, 19.02.2009 - VIII B 164/08

    Inhaltliche Bestimmtheit von Steuerbescheiden

    Auszug aus BFH, 15.04.2015 - VIII R 1/13
    An dieser Rechtsprechung hat der BFH in der Folgezeit uneingeschränkt festgehalten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. November 2008 IX B 144/08, BFH/NV 2009, 195; vom 19. Februar 2009 VIII B 164/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R535; vom 25. März 2009 VIII B 210/08, BFH/NV 2009, 1396; vom 26. Februar 2010 VIII B 239/09, BFH/NV 2010, 1084).
  • BFH, 06.08.2002 - VIII B 56/02

    Überlange Verfahrensdauer

    Auszug aus BFH, 15.04.2015 - VIII R 1/13
    (5) Schließlich kann sich der Kläger für sein Revisionsbegehren nicht auf eine überlange Verfahrensdauer berufen, weil er selbst durch Verschweigen seiner --unstreitig erzielten-- Zinserträge in seiner Steuererklärung für das Streitjahr zu der Verfahrensdauer beigetragen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 6. August 2002 VIII B 56/02, BFH/NV 2002, 1605) und des Weiteren eine überlange Verfahrensdauer allein noch nicht zur Rechtswidrigkeit von Bescheiden führt (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 2012 X B 27/11, BFH/NV 2013, 180, m.w.N.).
  • BFH, 21.03.2011 - IX B 137/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensverbindung als prozessleitende Verfügung -

    Auszug aus BFH, 15.04.2015 - VIII R 1/13
    a) Schon nach dem eigenen Vortrag des Klägers wie nach dem unangefochtenen und deshalb als öffentliche Urkunde i.S. des § 418 ZPO bindenden Protokoll der mündlichen Verhandlung gehörte zu diesen an der mündlichen Verhandlung beteiligten Richtern auch der entsprechend § 94 FGO i.V.m. § 160 Abs. 1 Nr. 2 ZPO benannte ehrenamtliche Richter Y; die Unrichtigkeit dieser Feststellung im Protokoll hätte im Übrigen nur durch eine substantiierte Darlegung gerügt werden können, dass das Sitzungsprotokoll berichtigt oder gefälscht worden sei (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. November 1993 V R 85/92, BFH/NV 1994, 722; vgl. zur Beweiskraft unangefochtener Sitzungsprotokolle auch BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 1999 VII B 44/98, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 94, Rechtsspruch 37; vom 21. März 2011 IX B 137/10, BFH/NV 2011, 1369, m.w.N.; Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 20. November 2009  20 W 500/05, Deutsche Notar-Zeitschrift 2011, 48, unter Bezugnahme auf das BGH-Urteil vom 18. Juni 1999 V ZR 40/98, BGHZ 142, 84).
  • BFH, 31.07.2013 - V B 66/12

    Berichtigung des Rubrums im Beschwerdeverfahren, Beschwerdebefugnis, Auslegung

    Auszug aus BFH, 15.04.2015 - VIII R 1/13
    c) Die fehlerhafte Aufnahme des Namens der ehrenamtlichen Richterin stellt sich damit als offenbare Unrichtigkeit der vorinstanzlichen Entscheidung dar, die der Senat als Rechtsmittelinstanz von Amts wegen nach § 107 Abs. 1 FGO zu korrigieren hat (vgl. zur Zuständigkeit der Rechtsmittelinstanz für die Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten des Rubrums vorinstanzlicher Entscheidungen BFH-Beschlüsse vom 20. Januar 1988 IX R 155/83, BFH/NV 1990, 104; vom 12. März 2004 VII B 239/02, BFH/NV 2004, 1114; vom 31. Juli 2013 V B 66/12, BFH/NV 2013, 1933, sowie zur Berichtigung anderer offenbarer Unrichtigkeiten BFH-Beschluss vom 8. Januar 2014 X B 245/12, BFH/NV 2014, 564).
  • BFH, 23.01.2002 - XI R 10/01

    Betriebsprüfung - Das Verhältnis von strafrechtlichem zu steuerrechtlichem

  • BFH, 08.01.2014 - X B 245/12

    Richterliche Hinweispflicht bei steuerlich beratenem Kläger; Berichtigung des

  • BFH, 12.03.2004 - VII B 239/02

    Niederlegung des Urteils bei der Geschäftsstelle

  • BFH, 01.02.2012 - VII B 234/11

    Erzwingungsverbot und strafbefreiende Selbstanzeige

  • OLG Frankfurt, 20.11.2009 - 20 W 500/05

    Notarielles Beurkundungsverfahren: Rechtsmittel gegen die Berichtigung einer

  • BGH, 12.01.2005 - 5 StR 191/04

    Zwangsmittelverbot bei anhängigem Steuerstrafverfahren (nemo tenetur se ipsum

  • BGH, 18.06.1999 - V ZR 40/98

    Ersetzung der notariellen Beurkundung durch einen gerichtlichen Vergleich

  • BFH, 29.01.2002 - VIII B 91/01

    Steuerfahndung - Durchsuchung von Banken; Grundsatz "in dubio pro reo"

  • BFH, 20.01.1988 - IX R 155/83

    Berichtigungsfähigket der eindeutig unzutreffenden Parteibezeichnung im Urteil

  • BFH, 04.12.2012 - VIII R 5/10

    Verwertungsverbot - Rehabilitationsinteresse des Steuerpflichtigen -

  • BFH, 17.05.1999 - VII B 44/98

    Beweiskraft des Protokolls

  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige

  • BFH, 19.10.2005 - X B 88/05

    Schätzung bei eingeleitetem Steuerstrafverfahren

  • BFH, 27.07.2009 - IV B 90/08

    Einleitung eines Steuerstrafverfahrens steht Durchführung einer Außenprüfung

  • BFH, 04.11.1993 - V R 85/92

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • FG Hamburg, 14.01.2020 - 4 K 123/15

    Zur Entstehung von Einfuhrumsatzsteuer und Tabaksteuer beim Einfuhrschmuggel

    Nach der Rechtsprechung des BFH besteht ein steuerliches Verwertungsverbot bei rechtswidrig erlangten Erkenntnissen nur, wenn vorsätzlich gegen Rechte des Beschuldigten verstoßen wird oder sonst ein schwerwiegender Verstoß gegen seine Rechte vorliegt (BFH, Urteil vom 15. April 2015, VIII R 1/13, juris, Rn. 41).
  • FG Niedersachsen, 20.09.2018 - 11 K 267/17

    Steuerrechtliches Verwertungsverbot hinsichtlich eines im Rahmen einer

    Ein derartiges Verwertungsverbot, das auch nicht durch zulässige, erneute Ermittlungsmaßnahmen geheilt werden kann, kommt als Folge einer fehlerhaften Maßnahme nach ständiger Rechtsprechung nur dann in Betracht, wenn die zur Fehlerhaftigkeit der Ermittlungsmaßnahme führenden Verfahrensverstöße schwerwiegend waren oder bewusst oder willkürlich gegangen wurden (BFH, Urteile vom 19. August 2009 I R 106/08, BFH/NV 2010, 5; vom 15. April 2015 VIII R 1/13, wistra 2015, 479 = Juris Rdnr. 41 m. w. N.).

    Fehlt es an einem derart schwerwiegenden Verfahrensmangel, insbesondere an grundrechtsrelevanten Verstößen einer unmittelbaren Ermittlungsmaßnahme, so ist es bei der gebotenen Abwägung zwischen den Individualinteressen von Steuerpflichtigen, nicht aufgrund verfahrensfehlerhafter Ermittlungsmaßnahmen mit einer materiell-rechtlich an sich zutreffenden Steuer belastet zu werden, und der Pflicht des Staates, eine gesetzmäßige und gleichmäßige Steuerfestsetzung zu gewährleisten, gerechtfertigt, eine Fernwirkung eventueller Verwertungsverbote auf spätere rechtmäßig erlangte Ermittlungsergebnisse zu verneinen (BFH, Urteil vom 15. April 2015 VIII R 1/13, a. a. O., Rdnr. 42).

    Ob die richterliche Anordnung schon deshalb rechtswidrig ist, weil auch der Richter im Vorfeld z. B durch eine Abfrage bei den Meldebehörden hätte ermitteln können, dass die zu durchsuchende Wohnung auch von der Klägerin bewohnt wurde, kann offenbleiben, weil im Besteuerungsverfahren ein nicht angefochtener Beschuss des Amtsgerichts Tatbestandwirkung entfaltet und es den Steuergerichten verwehrt ist, diesen zu überprüfen (BFH, Urteil vom 15. April 2015 VIII R 1/13, wistra 2015, 479 = Juris Rdnr. 46 f.; Beschluss vom 17. Juli 2003, BFH/NV 2003, 1594 = Juris Rdnr. 8).

  • FG Berlin-Brandenburg, 20.04.2016 - 14 K 14207/15

    Rechtfertigen Formfehler Schätzungen durch das Finanzamt?

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 15.04.2015 VIII R 1/13) bestehe kein Beweisverwertungsverbot.
  • FG Köln, 22.09.2016 - 13 K 66/13

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Herausgabeverlangens im Hinblick auf

    (4.) Der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anwesenheit der Bediensteten des Beklagten im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahme der Kriminalpolizei sowie eventuell im Rahmen eines eigenen steuerstrafrechtlichen Ermittlungsvorgangs steht im Streitfall auch nicht die Tatbestandswirkung des Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses des Amtsgerichtes (vgl. zur Tatbestandswirkung z.B. BFH-Beschluss vom 27. Juni 2008 II B 19/07, BFH/NV 2008, 1519 m.w.N.; BFH-Urteil vom 15. April 2015 VIII R 1/13, wistra 2015, 479 Rdnr. 47 m.w.N.; Urteil des erkennenden Senats vom 10. September 2008 13 K 1915/08, EFG 2009, 82; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 24. September 2009 6 K 1747/08, juris Rdnr. 88) entgegen.

    Auch der BFH geht davon aus, ein Beweisverwertungsverbot, das auch nicht durch zulässige, erneute Ermittlungsmaßnahmen geheilt werden könne, komme als Folge einer fehlerhaften Maßnahme in Betracht, wenn die zur Fehlerhaftigkeit der Ermittlungsmaßnahme führenden Verfahrensverstöße schwerwiegend gewesen oder bewusst oder willkürlich begangen worden seien (vgl. BFH-Urteile vom 4. Dezember 2012 VIII R 5/10, BStBl II 2014, 220; vom 15. April 2015 VIII R 1/13, wistra 2015, 479; die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde 1 BvR 3062/15 wurde nicht zur Entscheidung angenommen).

  • BFH, 19.12.2019 - III R 39/17

    Das Sortenschutzrecht ist ein Recht i.S. des § 8 Nr. 1 Buchst. f Satz 1 GewStG

    Der Senat ist im Rahmen des Revisionsverfahrens für die Berichtigung zuständig geworden (vgl. BFH-Urteil vom 15.04.2015 - VIII R 1/13, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht 2015, 479, Rz 35, m.w.N.) und berichtigt, wie im Tenor erkannt.
  • FG Hamburg, 11.04.2018 - 6 K 44/17

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Anforderungen an die

    Dies ergebe sich in einem Umkehrschluss aus der Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg vom 17. Januar 2012 (2 V 43/12, juris), welche durch das Urteil des BFH vom 15. April 2015 (VIII R 1/13, juris) bestätigt worden sei.
  • VG Berlin, 07.04.2022 - 1 K 391.20

    Übermittlung von Daten der Finanzämter an die Kirchensteuerstelle;

    Unter diesen Umständen kann auch eine potentielle Datenübertragung des Finanzamts an die Kirchensteuerstelle keinen derart schwerwiegenden Verstoß begründen, so dass - das genannte datenschutzrechtliche Ergebnis des Gutachtens zugrunde gelegt - bei der gebotenen Abwägung zwischen den Individualinteressen der potentiell steuerpflichtigen Kinder der Kläger, nicht aufgrund (vermeintlich) verfahrensfehlerhafter Datenübertragungen mit einer materiell-rechtlich an sich zutreffenden Steuer belastet zu werden, und der Pflicht des Staates, eine gesetzmäßige und gleichmäßige Steuerfestsetzung zu gewährleisten, das staatliche Interesse überwiegt und eine Fernwirkung eines Verwertungsverbotes auf spätere, rechtmäßig erlangte Ermittlungsergebnisse abzulehnen ist (vgl. VG Berlin, Urteil vom 20 April 2021 - VG 16 K 3/21, S. 13, n.v.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Juli 2020 - OVG 12 N 48/20, S. 9 BA unter Verweis auf BFH, Urteil vom 15. April 2015 - VIII R 1/13, juris Rn. 42).
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