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   BGH, 15.03.2017 - 4 StR 472/16   

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https://dejure.org/2017,15499
BGH, 15.03.2017 - 4 StR 472/16 (https://dejure.org/2017,15499)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2017 - 4 StR 472/16 (https://dejure.org/2017,15499)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2017 - 4 StR 472/16 (https://dejure.org/2017,15499)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 StGB
    Betrug: Vermögensschaden bei abredewidriger Mittelverwendung

  • IWW

    § 263 Abs. 1 StGB, § 266 StGB, § 263 StGB, § 51 Abs. 2, 4 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Übergabe der zurückzuzahlenden Gelder durch den Geschädigten an den Täter zum Kauf von Aktien hinsichtlich Vermögensschadens

  • rewis.io

    Betrug: Vermögensschaden bei abredewidriger Mittelverwendung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergabe der zurückzuzahlenden Gelder durch den Geschädigten an den Täter zum Kauf von Aktien hinsichtlich Vermögensschadens

  • datenbank.nwb.de

    Betrug: Vermögensschaden bei abredewidriger Mittelverwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 469
  • wistra 2017, 317
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.07.1952 - 5 StR 358/52
    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 4 StR 472/16
    Diese haben nur noch für die Strafzumessung Bedeutung (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 21. April 2016 - 1 StR 456/15, NStZ 2016, 674, 675; Urteil vom 10. Juli 1952 - 5 StR 358/52, BGHSt 3, 99, 102; Beschluss vom 14. Juli 2016 - 4 StR 362/15, WM 2016, 1785, 1786).
  • BGH, 23.11.1983 - 3 StR 300/83

    Fortgesetzter Betrug durch Warentermingeschäfte; Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 4 StR 472/16
    Übergibt der Getäuschte dem Täter später zurückzuzahlende Gelder, damit dieser davon Aktien kauft und Spekulationsgeschäfte vornimmt, an deren Ertrag der Getäuschte teilhaben soll, liegt ein Vermögensschaden in voller Höhe vor, wenn der Täter von Anfang an keine Anlage tätigen und das Geld nicht zurückzahlen will (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1983 - 3 StR 300/83; Satzger in SSW-StGB, 3. Aufl., § 263 Rn. 271).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 4 StR 472/16
    Ein eventueller Minderwert ist dabei nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu beurteilen und der Vermögensschaden unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsansätze konkret festzustellen und zu beziffern (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 229 zu § 266 StGB; Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 47 zu § 263 StGB).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 4 StR 472/16
    Ein eventueller Minderwert ist dabei nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu beurteilen und der Vermögensschaden unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsansätze konkret festzustellen und zu beziffern (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 229 zu § 266 StGB; Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 47 zu § 263 StGB).
  • BGH, 17.11.2015 - 4 StR 378/15

    Gesamtstrafenbildung: Anrechnung von Zahlungen auf einbezogene Geldstrafe

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 4 StR 472/16
    Die Berechnung erfolgt im Rahmen der Strafvollstreckung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - 4 StR 378/15, StV 2016, 562 (Ls) mwN).
  • BGH, 12.01.2016 - 3 StR 478/15

    Unterscheidung von Abgabe und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; keine Nennung

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 4 StR 472/16
    Die Kompensationsentscheidung, die keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweist, wird hierdurch nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 StR 128/16, insofern nicht abgedruckt in NStZ 2016, 675; Beschluss vom 12. Januar 2016 - 3 StR 478/15, juris Rn. 2).
  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 247/15

    Vermögensschaden der Bank bei Kreditvergabe an nicht kreditwürdige Personen

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 4 StR 472/16
    Da aufgrund der getroffenen Feststellungen sicher davon auszugehen ist, dass ein tatbestandlicher Vermögensschaden entstanden ist, hat der Rechtsfehler keine Auswirkungen auf den Bestand des Schuldspruchs (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 36/15, NStZ-RR 2016, 205, 207; Urteil vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, NStZ 2016, 343, 344 mwN).
  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 36/15

    Betrug (Vermögenschaden; Schädigungsvorsatz: Gefährdungsschaden; Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 4 StR 472/16
    Da aufgrund der getroffenen Feststellungen sicher davon auszugehen ist, dass ein tatbestandlicher Vermögensschaden entstanden ist, hat der Rechtsfehler keine Auswirkungen auf den Bestand des Schuldspruchs (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 36/15, NStZ-RR 2016, 205, 207; Urteil vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, NStZ 2016, 343, 344 mwN).
  • BGH, 21.04.2016 - 1 StR 456/15

    Betrug (Vermögensschaden): für die Berechnung relevanter Zeitpunkt der

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 4 StR 472/16
    Diese haben nur noch für die Strafzumessung Bedeutung (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 21. April 2016 - 1 StR 456/15, NStZ 2016, 674, 675; Urteil vom 10. Juli 1952 - 5 StR 358/52, BGHSt 3, 99, 102; Beschluss vom 14. Juli 2016 - 4 StR 362/15, WM 2016, 1785, 1786).
  • BGH, 14.06.2016 - 3 StR 128/16

    Mittelbare Falschbeurkundung bei Eintragung einer Kapitalerhöhung

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 4 StR 472/16
    Die Kompensationsentscheidung, die keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweist, wird hierdurch nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 StR 128/16, insofern nicht abgedruckt in NStZ 2016, 675; Beschluss vom 12. Januar 2016 - 3 StR 478/15, juris Rn. 2).
  • BGH, 14.07.2016 - 4 StR 362/15

    Betrug (Täuschung: Adressat von Geboten im Zwangsvollstreckungsverfahren: keine

  • BGH, 23.05.2017 - 4 StR 141/17

    Gegenstand des Urteils (Identität der Tat); Verwerfung der Revision als

    Entgegen der Annahme der Strafkammer liegt ein Eingehungsbetrug vor, so dass der Betrug bereits durch die Überlassung des Hotelzimmers vollendet war; die spätere Zahlung der Hotelrechnung durch die Eltern seiner damaligen Partnerin bleibt bei der Ermittlung des tatbestandlichen Vermögensschadens unberücksichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 2016 - 1 StR 456/15, NStZ 2016, 674, 675; Beschlüsse vom 14. März 2017 - 4 StR 472/16; vom 14. Juli 2016 - 4 StR 362/15, WM 2016, 1785, 1786).
  • OLG Dresden, 28.06.2018 - 8 U 1802/17

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess

    Soweit ein Vermögensschaden beim Kapitalanlagebetrug anzunehmen ist, wenn die Kapitalanlage bei Eingehung wertlos oder minderwertig ist (vgl. BGH, wistra 2017, 317; Fischer, StGB, 65. Auflage, § 263 Rn. 124), entspricht es höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass Feststellungen dazu erforderlich sind, dass der Rückzahlungsanspruch bezogen auf den Zeitpunkt der Vermögensverfügung nicht wirtschaftlich gleichwertig war und das notwendige Wissenselement sich auf diejenigen tatsächlichen Umstände erstrecken muss, welche die betreffende Vermögensgefährdung begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 26.08.2003 - 5 StR 145/03, Rn. 45 ff., NStZ 2004, 218; Beschluss vom 08.11.2017 - 1 StR 387/17, Rn. 14 ff., NStZ-RR 2018, 78; Fischer, StGB, 65. Auflage, § 263 Rn. 182; siehe auch BGH, Beschluss vom 15.03.2017 - 4 StR 472/16, Rn. 5, wistra 2017, 317; BGH, Urteil vom 26.11.2015 - 3 StR 247/15, Rn. 8 ff., NStZ 2016, 343).
  • BGH, 08.11.2017 - 1 StR 387/17

    Betrug (Bestimmung des Vermögensschadens bei Anlagegeschäften); tatrichterliche

    Dabei ist das Landgericht im Ansatz rechtlich zutreffend davon ausgegangen, dass mit der Übergabe später zurückzuzahlender Gelder zum Zwecke der Vermögensanlage ein Vermögensschaden - im maßgeblichen Zeitpunkt der Vermögensverfügung - in voller Höhe vorliegt, wenn der Täter von Anfang an keine Anlage tätigen und das Geld nicht zurückzahlen will (BGH, Beschluss vom 15. März 2017 - 4 StR 472/16, Rn. 5, wistra 2017, 317; Urteile vom 23. November 1983 - 3 StR 300/83 und vom 3. Juni 1960 - 4 StR 121/60, BGHSt 15, 24, 26 f.).

    Aufgrund der getroffenen Feststellungen ist auch nicht sicher davon auszugehen, dass ein tatbestandlicher Vermögensschaden in jedem Fall - gegebenenfalls auch in Höhe eines Teilbetrages des überlassenen Geldes - entstanden ist und ein dementsprechender Vorsatz beim Angeklagten gegeben war, mit der Folge, dass der Schuldspruch wegen Betrugs bestehen bleiben könnte (BGH, Beschlüsse vom 15. März 2017 - 4 StR 472/16, Rn. 7, wistra 2017, 317, 318 und vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, NStZ 2016, 343, 344 mwN).

    Ein eventueller Minderwert ist dabei nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu beurteilen und der Vermögensschaden unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsansätze konkret festzustellen und zu beziffern (BGH, Beschlüsse vom 15. März 2017 - 4 StR 472/16, Rn. 5, wistra 2017, 317 und vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, Rn. 8, NStZ 2016, 343 f.; BVerfG, Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 229 zu § 266 StGB und vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 47 zu § 263 StGB).

  • BGH, 25.07.2018 - 2 StR 353/16

    Betrug (Vermögensschaden; Ermittlung des Vermögensschadens bei Betrug durch

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Vermögensverfügung, also der Vergleich des Vermögenswerts unmittelbar vor und nach der Verfügung (Prinzip der Gesamtsaldierung, st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 10. Juli 1952 - 5 StR 358/52, BGHSt 3, 99, 102; Beschluss vom 18. Februar 2008 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199, 201; Senat, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 616/10, NJW 2011, 2675 f.; BGH, Beschluss vom 15. März 2017 - 4 StR 472/16, wistra 2017, 317).

    In diesen Fällen ist ein eventueller Minderwert des von dem getäuschten Anleger im Synallagma Erlangten, der darin liegt, dass die von dem Anleger eingegangene Zahlungsverpflichtung wertmäßig höher ist als die ihm dafür gewährte Gegenleistung unter Berücksichtigung aller mit ihr verbundenen, zur Zeit der Vermögensverfügung gegebenen Gewinnmöglichkeiten (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 1982 - 5 StR 685/81, BGHSt 30, 388, 390; Senat, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 616/10, NJW 2011, 2675, 2676), konkret zu ermitteln und festzustellen sowie - ggf. unter Hinzuziehung eines Sachverständigen - in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu beziffern (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199, 203; Beschluss vom 15. März 2017 - 4 StR 472/16, wistra 2017, 317; Wagenpfeil in Müller-Gugenberger, Wirtschaftsstrafrecht, 6. Aufl., § 28 Rn. 88; Schröder, aaO, Rn. 634a; vgl. zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen bei der Feststellung eines Vermögensschadens im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot aus Art. 103 Abs. 2 GG BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08, BVerfGE 126, 170, 229; Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09, BVerfGE 130, 1, 47).

  • BGH, 28.06.2017 - 4 StR 186/16

    Betrug (Vermögensschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung; Eingehungsbetrug im Falle

    Die Gefahr eines Totalverlusts ist vielmehr einer der Umstände, welche in die nach wirtschaftlichen Maßstäben vorzunehmende Bewertung der Werthaltigkeit der aus der Anlage resultierenden Ansprüche einzustellen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2014 - 5 StR 510/13, aaO; vom 15. März 2017 - 4 StR 472/16, StraFo 2017, 250 f.).
  • BGH, 19.12.2019 - 1 StR 182/19

    Untreue (Vermögensnachteil: keine Gesamtsaldierung bei einseitigen Geschäften;

    Der Angeklagte hatte auch nicht den unbedingten Willen, die Beträge zurückzuzahlen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 15. März 2017 - 4 StR 472/16 Rn. 5 mwN), sondern stand einem Totalverlust gleichgültig gegenüber und handelte nur in der vagen Hoffnung, dass sich Gewinne einstellen würden, mit denen er die Beträge würde zurückzahlen können.
  • BGH, 09.10.2019 - 1 StR 395/19

    Betrug (Vermögensschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Berücksichtigung anderer

    Da aufgrund der getroffenen Feststellungen sicher davon auszugehen ist, dass jeweils ein tatbestandlicher Vermögensschaden entstanden ist, hat der Rechtsfehler keine Auswirkungen auf den Bestand der Schuldsprüche (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2017 - 4 StR 472/16 Rn. 7 mwN).
  • LG Darmstadt, 16.04.2021 - 28 O 243/20
    Spätere Entwicklungen, wie Schadensvertiefung oder Schadensausgleich bzw. -wiedergutmachung, berühren den tatbestandlichen Schaden nicht (BGH, Urteil vom 21.04.2016, Az.: 1 StR 456/15; BGH, Beschluss vom 15.03.2017, Az.: 4 StR 472/16).
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