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   BGH, 04.07.2018 - 1 StR 244/18   

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BGH, 04.07.2018 - 1 StR 244/18 (https://dejure.org/2018,23737)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2018 - 1 StR 244/18 (https://dejure.org/2018,23737)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2018 - 1 StR 244/18 (https://dejure.org/2018,23737)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 73a StGB, § 349 Abs. 4 StPO, § 23 Abs. 1 TabStG, § 154 Abs. 2 StPO, § 374 Abs. 2 AO, § 73 Abs. 1 StGB, § 73 StGB, § 374 AO, § 71 AO, § 23 Abs. 1 Satz 2 TabStG, § 23 Abs. 1 Satz 3 TabStG, § 73d StGB

  • Wolters Kluwer

    Erweiterung der Einziehung von Taterträgen i.R.d. gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Steuerhehlerei

  • rewis.io

    Steuerhehlerei: Erweiterte Einziehung von Taterträgen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 Abs. 1 ; StGB § 73a; AO § 374 Abs. 2
    Erweiterung der Einziehung von Taterträgen i.R.d. gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Steuerhehlerei

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhehlerei mit unversteuerten Zigaretten - und die Einziehung

Papierfundstellen

  • StV 2019, 19 (Ls.)
  • wistra 2018, 471
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.05.2001 - 3 StR 541/00

    Voraussetzungen des erweiterten Verfalls; Verfassungskonforme Auslegung

    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 1 StR 244/18
    Gegenstände sind individualisierte Sachen und Rechte (vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Mai 2001 - 3 StR 541/00, NStZ 2001, 531), aber nicht ersparte Aufwendungen (Heuchemer in BeckOK, StGB, 38. Edition, § 73a Rn. 7; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 73a Rn. 13).
  • BGH, 28.06.2011 - 1 StR 37/11

    Steuerhehlerei (Vortat der Hinterziehung von Tabaksteuer; rechtsfehlerhafte

    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 1 StR 244/18
    Infolgedessen kann bei einer Steuerhinterziehung auch ein Betrag in Höhe nicht gezahlter Steuern in Gestalt ersparter Aufwendungen der Einziehung unterliegen (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 1 StR 37/11, wistra 2011, 394, 395 Rn. 11 mwN, zu § 73 StGB aF).
  • Drs-Bund, 09.03.1990 - BT-Drs 11/6623
    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 1 StR 244/18
    Diese engere Fassung wurde vom Gesetzgeber aufgrund der höheren Eingriffsintensität der erweiterten Einziehung bewusst gewählt (Heuchemer in BeckOK, StGB, 38. Edition, § 73a Rn. 7; BT-Drucks. 11/6623, S. 5 zum erweiterten Verfall nach § 73d StGB aF).
  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 518/19

    Urteil wegen Einziehung des durch die Ausfuhr von Waffen nach Kolumbien Erlangten

    Daher führt der Umstand, dass das erlangte Etwas in ersparten Aufwendungen bestehen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18, BGHR StGB § 73 Abs. 1 Anwendungsbereich 1 Rn. 7), nicht automatisch dazu, dass dies auch für einen Gegenstand im Sinne des § 73b Abs. 2 StGB gilt.

    Dagegen spricht vielmehr, dass das Gesetz das Merkmal des ?Gegenstands? bei der erweiterten Einziehung nach § 73a StGB ebenfalls verwendet und ersparte Aufwendungen dort nicht als Gegenstände erfasst werden (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18, BGHR StGB § 73 Abs. 1 Anwendungsbereich 1 Rn. 10; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 73a Rn. 13; MüKoStGB/Joecks/Meißner, 4. Aufl., § 73a Rn. 19; Schönke/Schröder/ Eser/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 73a Rn. 8).

  • BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung; Einziehung gegen den

    Bei dieser Bestimmung des "erlangten Etwas' ist der tatsächliche Vorgang maßgeblich (BT-Drucks. 18/9525, S. 62; BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18 Rn. 11; Beschluss vom 19. November 2019 - 1 StR 525/19 Rn. 4; vgl. zur Steuerhehlerei: BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18 Rn. 28 f.; Beschluss vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18, BGHR StGB § 73 Abs. 1 Anwendungsbereich 1 Rn. 7 f.).
  • BGH, 18.12.2018 - 1 StR 36/17

    Verfall (Erlangtes bei durch Steuerhinterziehung ersparten Aufwendungen in Höhe

    Dies ist hier nicht der Fall, denn das aus den Taten Erlangte bestand in ersparten Aufwendungen, die nicht gegenständlich, sondern nur in Gestalt einer betragsmäßigen Vermögensmehrung erfassbar sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18, wistra 2018, 471, 472; Heuchemer in BeckOK, StGB, 38. Edition, § 73a Rn. 7; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73a Rn. 13).
  • BGH, 24.01.2024 - 3 StR 354/23

    Erweiterte Einziehung - und die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts

    Zwar fallen unter den Begriff des Gegenstandes nur individualisierte Sachen und Rechte (s. BGH, Urteil vom 1. Juli 2021 - 3 StR 518/19, BGHSt 66, 147 Rn. 155; Beschluss vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18, BGHR StGB § 73 Abs. 1 Anwendungsbereich 1 Rn. 10 mwN; BT-Drucks. 18/9525 S. 62).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 634/18

    Steuerhehlerei (Anstiftung zur Steuerhinterziehung als mitbestrafte Vortat einer

    Infolgedessen kann bei einer Steuerhinterziehung grundsätzlich auch ein Betrag in Höhe nicht gezahlter Steuern in Gestalt ersparter Aufwendungen der Einziehung unterliegen (BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18 Rn. 7, BGHR StGB § 73 Abs. 1 Anwendungsbereich 1 zu §§ 73 ff. StGB nF und vom 28. Juni 2011 - 1 StR 37/11 Rn. 11 mwN zu § 73 StGB aF).

    b) Vielmehr erlangt der Steuerhehler, indem er die Zigaretten ankauft oder sich sonst verschafft, zunächst die Zigaretten und durch den anschließenden Weiterverkauf den hieraus erzielten Erlös (BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2019 - 1 StR 127/19 Rn. 20 und vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18 Rn. 8, BGHR StGB § 73 Abs. 1 Anwendungsbereich 1).

  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 620/18

    Steuerhinterziehung (Einziehung: Erlangung wirtschaftlicher Vorteile durch

    Beim Delikt der Steuerhinterziehung kann die verkürzte Steuer "erlangtes Etwas' i.S.v. § 73 Abs. 1 StGB sein, weil sich der Täter die Aufwendungen für diese Steuern erspart (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 36/17 Rn. 18 mwN; Beschlüsse vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18 Rn. 7; vom 11. Mai 2016 - 1 StR 118/16 Rn. 8; vom 13. Juli 2010 - 1 StR 239/10, wistra 2010, 406 und vom 28. November 2000 - 5 StR 371/00 Rn. 16 ff.; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73 Rn. 20; Köhler, NStZ 2017, 497, 503 f.; Reh, wistra 2018, 414, 415).
  • BGH, 24.04.2019 - 1 StR 81/18

    Hinterziehung von Tabaksteuer (keine Strafbarkeit wegen Hinterziehung von

    c) Nachdem sich die drei Angeklagten nicht wegen Steuerhinterziehung strafbar gemacht haben, kommt auch eine Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB in Höhe der ersparten Aufwendungen, nämlich der zunächst nicht festgesetzten Tabaksteuer, von vornherein nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18 Rn. 8).
  • BGH, 21.08.2019 - 1 StR 225/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei der Steuerhinterziehung; hier: Hinterziehung von

    bb) Beim Delikt der Steuerhinterziehung kann die verkürzte Steuer "erlangtes Etwas' im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB sein, weil sich der Täter Aufwendungen für diese Steuern erspart (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18 mwN und vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 36/17 Rn. 18 mwN; Beschlüsse vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18 Rn. 7; vom 11. Mai 2016 - 1 StR 118/16 Rn. 8; vom 13. Juli 2010 - 1 StR 239/10, wistra 2010, 406 und vom 28. November 2000 - 5 StR 371/00 Rn. 16 ff.; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73 Rn. 20; Köhler, NStZ 2017, 497, 503 f.; Reh, wistra 2018, 414, 415).
  • BGH, 05.06.2019 - 1 StR 208/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung im Rahmen von

    Beim Delikt der Steuerhinterziehung kann die verkürzte Steuer "erlangtes Etwas' i.S.v. § 73 Abs. 1 StGB sein, weil sich der Täter die Aufwendungen für diese Steuern erspart (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 36/17 Rn. 18 mwN; Beschlüsse vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18 Rn. 7; vom 11. Mai 2016 - 1 StR 118/16 Rn. 8; vom 13. Juli 2010 - 1 StR 239/10, wistra 2010, 406 und vom 28. November 2000 - 5 StR 371/00 Rn. 16 ff.; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73 Rn. 20; Köhler, NStZ 2017, 497, 503 f.; Reh, wistra 2018, 414, 415).
  • OLG Hamm, 22.04.2020 - 5 Ws 59/20

    Beschlagnahme; Grundstück; Verschiebungsfall; Einziehung von Taterträgen bei

    Mit Blick auf das Vorbringen des Verfahrensbevollmächtigten der Einziehungsbeteiligten ist insoweit hervorzuheben, dass das Erlangte i.S.v. § 73 Abs. 1 StGB im Fall der Steuerhinterziehung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der verkürzten Steuer besteht, weil sich der Täter die Aufwendungen für diese Steuern erspart (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 18.12.2018 - 1 StR 36/17 Rn. 18 mwN; Beschlüsse vom 04.07.2018 - 1 StR 244/18 Rn. 7; vom 11.05.2016 - 1 StR 118/16 Rn. 8; vom 13.07.2010 - 1 StR 239/10, wistra 2010, 406 und vom 28.11.2000 - 5 StR 371/00 Rn. 16 ff.; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73 Rn. 20; Köhler, NStZ 2017, 497, 503 f.; Reh, wistra 2018, 414, 415).
  • BGH, 25.04.2019 - 1 StR 54/19

    Einziehung (Einziehung nach Verfahrenseinstellung nur noch im Wege des

  • BGH, 05.05.2021 - 1 StR 502/20

    Steuerhehlerei (Einziehung: kein Erlangen der hinterzogenen Steuern durch den

  • BGH, 08.08.2019 - 1 StR 679/18

    Steuerhinterziehung (Einziehung: Erlangung wirtschaftlicher Vorteile durch

  • BGH, 25.03.2021 - 1 StR 28/21

    Einziehung (Einziehung des Werts hinterzogener Steuern als ersparte Aufwendungen:

  • BGH, 16.12.2021 - 1 StR 312/21

    Einziehung (Erlangen durch die Tat bei mittelbarem Erlangen über einen anderen

  • BGH, 23.05.2019 - 1 StR 479/18

    Einziehung (Erlangtes Etwas bei der Hinterziehung von Tabaksteuer: erforderliches

  • BGH, 18.05.2022 - 1 StR 19/22

    Steuerhehlerei durch Veräußerung unversteuerter unverzollter Zigaretten:

  • BGH, 22.10.2019 - 1 StR 271/19

    Einziehung (ersparte Steuer als erlangtes Etwas bei der Hinterziehung von

  • LG Münster, 21.10.2022 - 7 KLs 4/22
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Rechtsprechung
   BGH, 14.08.2018 - 2 StR 251/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,27315
BGH, 14.08.2018 - 2 StR 251/18 (https://dejure.org/2018,27315)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2018 - 2 StR 251/18 (https://dejure.org/2018,27315)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2018 - 2 StR 251/18 (https://dejure.org/2018,27315)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Berechnung des Wertes der eingezogenen Taterträge i.R.d. Computerbetrugs

  • rewis.io

    Einziehung: Erlangtes Etwas bei Computerbetrug

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2018, 471
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 5 Ss 52/99
    Auszug aus BGH, 14.08.2018 - 2 StR 251/18
    Er hat damit aus dem inkriminierten Geschäft neben dem erlangten Bargeld den Vorteil gezogen, die Auszahlungskosten erspart zu haben (vgl. zu den ersparten Kosten eines Genehmigungsverfahrens BGH, Urteil vom 19. Januar 2012 - 3 StR 343/11, juris Rn. 16 f.; zu eingesparten Deponiekosten OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. Juni 1999 - 5 Ss 52/99 - 36/99 I, wistra 1999, 477, 478, Köhler, NStZ 2017, 497, 504).
  • BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11

    Verfall (Vorsatz; Fahrlässigkeit; "aus der Tat erlangt"; "für die Tat erlangt";

    Auszug aus BGH, 14.08.2018 - 2 StR 251/18
    Er hat damit aus dem inkriminierten Geschäft neben dem erlangten Bargeld den Vorteil gezogen, die Auszahlungskosten erspart zu haben (vgl. zu den ersparten Kosten eines Genehmigungsverfahrens BGH, Urteil vom 19. Januar 2012 - 3 StR 343/11, juris Rn. 16 f.; zu eingesparten Deponiekosten OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. Juni 1999 - 5 Ss 52/99 - 36/99 I, wistra 1999, 477, 478, Köhler, NStZ 2017, 497, 504).
  • BGH, 22.07.2014 - 1 StR 53/14

    Feststellung des Absehens von der Verfallsanordnung wegen Ansprüchen Dritter

    Auszug aus BGH, 14.08.2018 - 2 StR 251/18
    Die ersparten Aufwendungen sind dem Vermögen des Angeklagten zugeflossen und insofern Erlangtes "etwas' im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 1 StR 53/14, juris Rn. 6; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 73 Rn. 20; BeckOK StGB/Heuchemer, 38. Ed., § 73 Rn. 10, LK-StGB/Schmidt, 12. Aufl., § 73 Rn. 22).
  • BGH, 30.03.2022 - 2 StR 151/21

    Strafverfolgungsverjährung (Verjährungsbeginn: Betrug; Unterbrechung: Ermittlung

    Dabei dürfen weder Darlehenszinsen noch Verzugsschäden und auch keine - nicht näher festgestellten ? Kosten berücksichtigt werden, da diese dem Angeklagten nicht zugeflossen sind (vgl. LK-StGB/Lohse, 13. Aufl., § 73 Rn. 22; Schönke/Schröder/Eser/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 73 Rn. 8; Reh, wistra 2018, 414, 415 ff.; vgl. auch Senat, Beschluss vom 14. August 2018 - 2 StR 251/18).
  • BGH, 24.03.2020 - 4 StR 417/19

    Verwerfung der Revisionen als unbegründet mit Anm. des Senats zur

    Die Versandkosten sind dem Vermögen der Angeklagten unter dem Gesichtspunkt ersparter Aufwendungen zugeflossen und insofern erlangtes "Etwas' im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2018 - 2 StR 251/18, wistra 2018, 471).
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