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   BGH, 15.03.2018 - 4 StR 425/17   

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https://dejure.org/2018,10773
BGH, 15.03.2018 - 4 StR 425/17 (https://dejure.org/2018,10773)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2018 - 4 StR 425/17 (https://dejure.org/2018,10773)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2018 - 4 StR 425/17 (https://dejure.org/2018,10773)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Täuschung über die tatsächliche Höhe des Kaufpreises für die vier Grundstücke und das Vorhandensein von Eigenkapital i.R.d. Vermögensverfügung durch Auszahlung der Darlehensvaluta als Schaden

  • rewis.io

    Betrug: Einschränkende Auslegung des objektiven Tatbestandes und der die Tatbestandsmerkmale verbindenden Kausalbeziehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1
    Täuschung über die tatsächliche Höhe des Kaufpreises für die vier Grundstücke und das Vorhandensein von Eigenkapital i.R.d. Vermögensverfügung durch Auszahlung der Darlehensvaluta als Schaden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Täuschungshandlung gegenüber darlehnsgewährender Bank als Betrugsdelikt

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 263 StGB
    Betrug durch Täuschung über nicht vorhandenes Eigenkapital bei Abschluss eines Immobiliendarlehens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 26 (Ls.)
  • wistra 2018, 477
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.01.2013 - 2 StR 422/12

    Feststellung des Vermögensschadens beim Betrug (Gefährdungsschaden;

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 425/17
    Bei einem solchen Sachverhalt besteht die Schadensfeststellung in einer - naheliegend mit sachverständiger Hilfe - vorzunehmenden bilanziellen Bewertung aller maßgebenden Umstände (BGH aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, wistra 2013, 268).

    Das Gegenteil ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielfach belegt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, wistra 2013, 268; Beschluss vom 13. März 2013 - 2 StR 474/12, NStZ 2013, 472) und für den vorliegenden Fall - ohne Rücksicht auf die jeweilige Herkunft solcher Finanzmittel - in den Urteilsgründen ausdrücklich festgestellt.

  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 247/15

    Vermögensschaden der Bank bei Kreditvergabe an nicht kreditwürdige Personen

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 425/17
    Da es sich bei der Gewährung eines Darlehens um ein Risikogeschäft handelt, hätte sie die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für derartige Fälle entwickelten Grundsätze zur Schadensberechnung zugrunde legen müssen (vgl. dazu i.E. BGH, Beschluss vom 13. April 2012 - 5 StR 442/11, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 76 mwN; Urteil vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, NStZ 2016, 343).
  • BGH, 28.09.2016 - 2 StR 401/14

    Betrug (Kausalität der Täuschung für den Irrtum: unrichtiger Verwendungszweck bei

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 425/17
    Sollte sich der neue Tatrichter von der Vereinbarung einer "Kick-Back"-Zahlung überzeugen, wird auch diese gegebenenfalls als ein das Ausfallrisiko mitbestimmender Faktor bei der Schadensbestimmung zu berücksichtigen sein (vgl. nur BGH, Urteil vom 28. September 2016 - 2 StR 401/14, NStZ 2017, 170).
  • BGH, 13.03.2013 - 2 StR 474/12

    Betrug (kausaler Irrtum; Schadensberechnung bei betrügerisch erlangtem Darlehen);

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 425/17
    Das Gegenteil ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielfach belegt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, wistra 2013, 268; Beschluss vom 13. März 2013 - 2 StR 474/12, NStZ 2013, 472) und für den vorliegenden Fall - ohne Rücksicht auf die jeweilige Herkunft solcher Finanzmittel - in den Urteilsgründen ausdrücklich festgestellt.
  • BGH, 26.07.1972 - 2 StR 62/72

    EC-Karte I - § 266 StGB, Mißbrauchstatbestand, Vermögensfürsorgepflicht verneint

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 425/17
    Für den objektiven Tatbestand erforderlich, aber auch ausreichend sind eine Täuschung über Tatsachen, die auf Opferseite eine irrtumsbedingte Vermögensverfügung auslöst, die ihrerseits zu einem Vermögensschaden führt, sowie ein Kausalzusammenhang zwischen Täuschung und Irrtum und zwischen Irrtum und Vermögensverfügung bzw. Vermögensschaden (vgl. nur BGH, Urteil vom 24. Februar 1959 - 5 StR 618/58, BGHSt 13, 13, 14; Urteil vom 26. Juli 1972 - 2 StR 62/72, BGHSt 24, 386, 389; Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NStZ 2003, 313, 314; SSW-StGB/Satzger, 3. Aufl., § 263 Rn. 137, 200; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 263 Rn. 5).
  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 425/17
    Für den objektiven Tatbestand erforderlich, aber auch ausreichend sind eine Täuschung über Tatsachen, die auf Opferseite eine irrtumsbedingte Vermögensverfügung auslöst, die ihrerseits zu einem Vermögensschaden führt, sowie ein Kausalzusammenhang zwischen Täuschung und Irrtum und zwischen Irrtum und Vermögensverfügung bzw. Vermögensschaden (vgl. nur BGH, Urteil vom 24. Februar 1959 - 5 StR 618/58, BGHSt 13, 13, 14; Urteil vom 26. Juli 1972 - 2 StR 62/72, BGHSt 24, 386, 389; Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NStZ 2003, 313, 314; SSW-StGB/Satzger, 3. Aufl., § 263 Rn. 137, 200; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 263 Rn. 5).
  • BGH, 24.02.1959 - 5 StR 618/58

    Strafbarkeit wegen vollendeten Betruges, wegen versuchten Betruges und wegen

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 425/17
    Für den objektiven Tatbestand erforderlich, aber auch ausreichend sind eine Täuschung über Tatsachen, die auf Opferseite eine irrtumsbedingte Vermögensverfügung auslöst, die ihrerseits zu einem Vermögensschaden führt, sowie ein Kausalzusammenhang zwischen Täuschung und Irrtum und zwischen Irrtum und Vermögensverfügung bzw. Vermögensschaden (vgl. nur BGH, Urteil vom 24. Februar 1959 - 5 StR 618/58, BGHSt 13, 13, 14; Urteil vom 26. Juli 1972 - 2 StR 62/72, BGHSt 24, 386, 389; Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NStZ 2003, 313, 314; SSW-StGB/Satzger, 3. Aufl., § 263 Rn. 137, 200; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 263 Rn. 5).
  • BGH, 12.01.2012 - 4 StR 499/11

    Anforderungen an die Darstellung eines Freispruchs (Beweiswürdigung; überspannte

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 425/17
    Darüber hinaus begegnet die Beweiswürdigung des Landgerichts zur subjektiven Tatseite im Übrigen - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2012 - 4 StR 499/11, NStZ 2012, 648 mwN) - durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 13.04.2012 - 5 StR 442/11

    Schadensberechnung beim täuschungsbedingt gewährtem Kreditbetrug und

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 425/17
    Da es sich bei der Gewährung eines Darlehens um ein Risikogeschäft handelt, hätte sie die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für derartige Fälle entwickelten Grundsätze zur Schadensberechnung zugrunde legen müssen (vgl. dazu i.E. BGH, Beschluss vom 13. April 2012 - 5 StR 442/11, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 76 mwN; Urteil vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, NStZ 2016, 343).
  • BGH, 14.03.2019 - 4 StR 426/18

    Betrug (Täuschung über Tatsachen: Tatsachenbegriff, konkludente Täuschung durch

    a) Sollte der neue Tatrichter eine betrugsrelevante Täuschung in der anwaltlichen Versicherung ordnungsgemäßer Bevollmächtigung erblicken, wird hinsichtlich der die einzelnen Tatbestandsmerkmale des Betrugs miteinander verbindenden Kausalität die Senatsentscheidung vom 15. März 2018 (4 StR 425/17, wistra 2018, 477) zu beachten sein.
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