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   OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95   

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OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95 (https://dejure.org/1995,1514)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95 (https://dejure.org/1995,1514)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Oktober 1995 - 2 Ss OWi 1222/95 (https://dejure.org/1995,1514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist bei der Überprüfung eines verhängten Fahrverbots bis zur Grenze des Vertretbaren an die Beurteilung des Tatrichters gebunden

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Es unterliegt der tatrichterlichen Würdigung bis zur Grenze des Vertretbaren, ob ein Fahrverbot wegen vieler Einzelumstände entbehrlich ist

Papierfundstellen

  • zfs 1996, 35
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95
    Darüber hinaus ist von der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, daß ausnahmsweise von der Verhängung eines (Regel-)Fahrverbots auch dann abgesehen werden kann, wenn der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen wesentliche Besonderheiten aufweist, wobei schon eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände ausreicht, wenn der Tatrichter aufgrund dessen die Überzeugung gewinnt, daß es der Warn- und Denkzettelfunktion eines Fahrverbots im Einzelfall nicht bedarf, da der an sich mit der Verhängung eines Fahrverbots erstrebte erzieherische Zweck ausnahmsweise auch mit einer erhöhten Geldbuße erreicht werden könne (vgl. BGH NJW 1992 446, 448; BGH NJW, 1397, 1398; BayObLG NZV 1994, 487 ).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95
    Diese unterliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung (vgl. Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 25 StVG Rn. 15 b; BGH NJW 1992, 1397, 1398), die, wie auch in den vergleichbaren Fällen der Annahme besonderer Umstände nach § 56 Abs. 2 StGB und § 69 a Abs. 2 StGB , vom Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen und im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren" zu respektieren ist (vgl. Dreher, StGB , 47. Aufl., § 69 a Rn. 9 i; OLG Hamm VRS 62, 445 zur Frage der Grenzen der revisionsrechtlichen Überprüfung einer tatrichterlichen Entscheidung, durch die Lastkraftwagen gem. § 69 a Abs. 2 StGB von der Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ausgenommen worden sind).
  • OLG Hamm, 15.03.1982 - 3 Ss 51/82
    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95
    Diese unterliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung (vgl. Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 25 StVG Rn. 15 b; BGH NJW 1992, 1397, 1398), die, wie auch in den vergleichbaren Fällen der Annahme besonderer Umstände nach § 56 Abs. 2 StGB und § 69 a Abs. 2 StGB , vom Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen und im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren" zu respektieren ist (vgl. Dreher, StGB , 47. Aufl., § 69 a Rn. 9 i; OLG Hamm VRS 62, 445 zur Frage der Grenzen der revisionsrechtlichen Überprüfung einer tatrichterlichen Entscheidung, durch die Lastkraftwagen gem. § 69 a Abs. 2 StGB von der Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ausgenommen worden sind).
  • OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 817/04

    Anforderungen an die Begründung der Verhängung eines Fahrverbots; Verweisung des

    Zwar ist die Entscheidung des Tatrichters vom Rechtsbeschwerdegericht im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (vgl. u.a. Senat in zfs 1996, 35 = DAR 1996, 68 = VRS 91, 138 sowie in VRS 92, 40, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 02.07.2001 - 2 Ss OWi 543/01

    Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des

    An die vom Tatrichter getroffene Entscheidung ist das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich bis zur Grenze des Vertretbaren gebunden (vgl. dazu Senat ZAP EN-Nr. 1013/95 = zfs 1996, 35 = DAR 1996, 68 = VRS 91, 138), es sei denn es liegen Ermessensfehler vor (OLG Hamm VRS 92, 40).
  • OLG Hamm, 24.01.2007 - 4 Ss OWi 891/06

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Feststellungen

    Zwar ist die Entscheidung des Tatrichters vom Rechtsbeschwerdegericht im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (OLG Hamm, DAR 1996, 68; VRS 92, 40, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.11.1996 - 3 Ss OWi 1178/96

    Qualifizierter Rotlichtverstoß bei Anhalten vor LZA, Beweiswürdigung, Gefährdung

    Dabei billigen die Obergerichte ihm nur einen "tatrichterlichen Beurteilungsspielraum" zu (so BayObLG NZV 1994, 327 ) oder machen zum Maßstab, daß die tatrichterliche Würdigung im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren" zu respektieren sei (so OLG Hamm - 2 Ss 0Wi 1222/95 - in DAR 1996, 68 ; OLG Köln NZV 1994, 161 ).
  • OLG Hamm, 09.02.2009 - 4 Ss OWi 6/09

    faires Verfahren; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Terminierung ohne Rücksicht

    Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und demgemäß von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter, dessen Entscheidung vom Rechtsbeschwerdegericht im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren" hinzunehmen ist (zu vgl. OLG Hamm, DAR 1996, 68; VRS 92, 40, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.02.2008 - 2 Ss OWi 29/08

    Fahrverbot; Entscheidung des Tatrichters; Überprüfung durch das

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 30. August 2007 darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des Tatrichters, vom Fahrverbot abzusehen oder nicht abzusehen, vom Rechtsbeschwerdegericht in Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen ist (vgl. OLG Hamm DAR 1996, 68; VRS 92, 40; VRR 2007, 350, jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 26.01.1999 - 2 Ss OWi 1/99
    Wenn es dennoch nicht von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen hat, hat das Rechtsbeschwerdegericht diese tatrichterliche Würdigung grundsätzlich hinzunehmen (vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 26. Oktober 1995 - 2 Ss OWi 1222/95, ZAP EN-Nr. 1ß13/95 = zfs 96, 35 = DAR 1996, 68 = VRS 91, 138, vom 24. Mai 1996 - 2 Ss OWi 509/96, VRS 92, 40, und vom 27. August 1996 - 2 Ss OWi 926/96, NZV 1997, 240 = VRS 92, 369).
  • OLG Naumburg, 13.06.2017 - 2 Ws 132/17

    Verkehrsordnungwidrigkeitensache: Urteilsfeststellungen hinsichtlich des Absehens

    Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und demgemäß von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter, dessen Entscheidung vom Rechtsbeschwerdegericht im Zweifel "bis zur Grenze des vertretbaren" hinzunehmen ist (vgl., OLG Hamm, DAR 1996, S. 68).
  • OLG Hamm, 01.07.2011 - 1 RBs 99/11

    Fahrverbot, Urteilsgründe, Anforderungen, Absehen, Geldbuße

    Es ist insoweit auch darauf zu verweisen, dass anerkanntermaßen die Entscheidung des Tatrichters, vom Fahrverbot abzusehen oder nicht abzusehen, vom Rechtsbeschwerdegericht in Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen ist (vgl. OLG Hamm DAR 1996, 68; VRS 92, 40; VRR 2007, 350, jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 01.10.1997 - 2 Ss OWi 1102/96
    Eine derartige Ausnahme ist in Einzelfällen nur dann gerechtfertigt, wenn erhebliche Härten vorliegen, oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher oder durchschnittlicher Umstände vorliegen, die das Fehlverhalten aus dem Rahmen typischer Begehungsweise herausheben und in einem milderen Licht erscheinen lassen (vgl. BGH a.a.O.; ständige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, vgl. u.a. Beschl. des Senats vom 26. Oktober 1995 - 2 Ss OWi 1222/95 - in DAR 1996, 68 und zuletzt vom 29. Februar 1996 2 Ss OWi 121/96 - in ZAP, EN-Nr. 301/96).

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Umstandes, daß das Rechtsbeschwerdegericht die tatrichterliche Würdigung im Zweifel - bis zur Grenze des Vertretbaren - zu respektieren (vgl. Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1995 a.a.O.) hat.

  • OLG Hamm, 10.11.2006 - 2 Ss OWi 656/06

    Absehen vom Fahrverbot; Begründung der Absehensentscheidung; Warnfunktion

  • OLG Hamm, 30.08.2007 - 2 Ss OWi 527/07

    Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung; Anforderungen

  • OLG Hamm, 01.03.2007 - 2 Ss OWi 82/07

    Absehen vom Fahrverbot; Begründung der Absehensentscheidung; berufliche Gründe

  • BayObLG, 23.01.2002 - 1 ObOWi 671/01

    Sinnverfehlung des Fahrverbots

  • OLG Hamm, 19.04.1999 - 2 Ss OWi 37/99

    Angabe des Ordnungswidrigkeitentatbestands im Urteil; Verhängung eines

  • OLG Hamm, 29.01.1998 - 2 Ss OWi 1527/97

    Absehen vom Fahrverbot, Entscheidungsgrundlage, erforderliche Feststellungen

  • OLG Hamm, 07.03.1996 - 3 Ss OWi 1304/95

    Zum Umfang der Ermessens-Überprüfung bei Regelverstößen

  • OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99

    Absehen vom Regelfahrverbot, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Arztbesuche,

  • OLG Hamm, 11.12.2006 - 2 Ss OWi 656/06

    Fahrverbot - Absehen bei Wiederholungstäter

  • OLG Hamm, 31.01.1997 - 2 Ss OWi 1565/96

    Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei einer durch Nachfahren zur

  • OLG Bamberg, 14.12.2005 - 3 Ss OWi 1396/05
  • OLG Hamm, 26.09.1996 - 2 Ss OWi 1075/96
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.09.1995 - 1 Ss (OWi) 181/95   

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https://dejure.org/1995,3965
OLG Celle, 29.09.1995 - 1 Ss (OWi) 181/95 (https://dejure.org/1995,3965)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.09.1995 - 1 Ss (OWi) 181/95 (https://dejure.org/1995,3965)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nur Geldbuße für Raser - Gericht erspart einem Berufsfahrer ausnahmsweise das Fahrverbot, um seinen Job nicht zu gefährden

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2173 (Ls.)
  • NStZ-RR 1996, 182
  • NZV 1996, 291
  • zfs 1996, 35
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 30.09.1996 - 3 Ss OWi 972/96

    Absehen von Fahrverbot aufgrund persönlicher Umstände,

    Das Amtsgericht hat festgestellt, daß er im Falle der Verhängung eines Fahrverbotes mit der Kündigung durch seinen Arbeitgeber zu rechnen hat (vgl. hierzu OLG Celle, NZV 1996, 291 ), was ihn als Familienvater mit vier Kindern, von denen zudem zwei Kinder noch offenbar schwerwiegender erkrankt sind, besonders hart treffen wird.
  • KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19

    Erforderliches Rügevorbringen bei durch Fahrverbot drohendem Arbeitsplatzverlust

    Zwar ist anerkannt, dass die Verhängung eines Fahrverbots unter Anwendung der Regelbeispielstechnik des Bußgeldkataloges nach Maßgabe von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG dann unangemessen sein kann, wenn der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erheblich abweicht, dass er als Ausnahme zu werten ist, insbesondere wenn dem Betroffenen infolge des Fahrverbots der Verlust seines Arbeitsplatzes oder seiner sonstigen wirtschaftlichen Existenz droht und dies nicht durch zumutbare Vorkehrungen vermieden werden kann (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. Mai 2017 - 3 Ws (B) 102/17 - und 17. April 2002 - 3 Ws (B) 118/02 - OLG Düsseldorf VRS 96, 228; OLG Celle NStZ-RR 1996, 182).
  • OLG Bamberg, 22.01.2009 - 2 Ss OWi 5/09

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe beim

    Dabei ist dem Betroffenen auch das Risiko, die Rechtmäßigkeit einer solchen Kündigung einer Klärung durch die Arbeitsgerichte zuzuführen, grundsätzlich nicht zuzumuten (OLG Bamberg, Beschluss vom 29.09.2008 - 3 Ss OWi 1105/2008; OLG Celle NStZ-RR 1996, 182; OLG Brandenburg NStZ-RR 2004, 93; Burhoff/Deutscher Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren 2. Aufl. 2008 Rn. 877; Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. StVG § 25 Rn. 25).
  • OLG Brandenburg, 13.03.2003 - 2 Ss OWi 126 B/02

    Kündigung(sdrohung) und Absehen vom Fahrverbot

    Es reicht danach bereits die Gefahr des Arbeitsplatzverlustes, um ein Fahrverbot als unverhältnismäßige Härte bewerten zu können (vgl. OLG Celle NStZ-RR 1996, 182).
  • OLG Hamm, 29.11.1996 - 2 Ss OWi 1314/96

    Fahrverbot, Absehen, Ansprechen der Möglichkeit, Gesamtzusammenhang

    Etwas anderes folgt nicht aus der von der Rechtsbeschwerde zitierten Entscheidung des OLG Celle in NZV 1996, 291.
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