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   OLG Köln, 04.05.1999 - 9 U 178/98   

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https://dejure.org/1999,5776
OLG Köln, 04.05.1999 - 9 U 178/98 (https://dejure.org/1999,5776)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.05.1999 - 9 U 178/98 (https://dejure.org/1999,5776)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Mai 1999 - 9 U 178/98 (https://dejure.org/1999,5776)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Versicherung Diebstahlversicherung Anzeige Stehlgutliste Obliegenheit Rechtzeitigkeit Relevanz Vertragsgefahr

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VVG § 6 Abs. 3
    Versicherung Diebstahlversicherung Anzeige Stehlgutliste Obliegenheit Rechtzeitigkeit Relevanz Vertragsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzung der unverzüglichen förmlichen Anzeige bei der Polizei durch eine bloße telefonische Meldung eines Diebstahls; Rechtzeitigkeit der Vorlage einer Stehlgutliste knapp einen Monat nach dem Diebstahl

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 6 Abs. 3
    Rechtzeitige Diebstahlsanzeige und Vorlage der Stehlgutliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • zfs 2000, 161
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.1999 - 9 U 178/98
    Der Verstoß der Klägerin gegen die Versicherungsbedingungen war generell geeignet, die Interessen der Beklagten ernsthaft zu gefährden und der Klägerin fällt ein erhebliches Verschulden zur Last, BGH VersR 1984, 228; 1993, 830.
  • BGH, 26.10.1988 - IVa ZR 243/87

    Anscheinsbeweis und Beweiserleichterung; Verschweigen eines Vorschadens

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.1999 - 9 U 178/98
    Ihr Fehlverhalten war kein Verhalten, das nach den Umständen auch einem ordentlichen VN leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (vgl. zu dieser Definition z.B. BGH r+s 1989, 5f).
  • LG Duisburg, 28.04.2004 - 11 S 23/04

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    dadurch entschuldigt ist, dass dem Kläger nach Rückkehr aus dem Urlaub der Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen nicht mehr vorlagen und er deshalb bei der Beklagten hinsichtlich der erforderlichen Formalitäten nachgefragt hat, was in Anbetracht der bestehenden Spontanpflicht zur Anzeige (vgl. OLG Köln ZfS 2000, 161) zweifelhaft ist.

    Eine um zwei Monate verspätete Anzeige bei der Polizei bzw. eine vollständig unterlassene Anzeige gegenüber dem Luftfrachtführer ist kein Fehlverhalten, das nach den Umständen auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (vgl. OLG Köln ZfS 2000, 161).

    Daneben kommt es hierauf allein auch nicht an, weil die Verpflichtung zur unverzüglichen Anzeige nicht nur der Fahndung und möglichen Rückerlangung des Diebesgutes dient, sondern auch dem Schutz vor der Vertragsgefahr einer unberechtigten Inanspruchnahme durch den Versicherer dient (vgl. OLG Köln ZfS 2000, 161; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 30).

  • OLG Köln, 19.09.2000 - 9 U 41/00

    Unverzügliche Einreichung einer Stehlgutliste; Versicherung; Hausratversicherung;

    Er soll sich zum Schadenumfang frühzeitig festlegen müssen, um zu verhindern, dass er den Schaden nachträglich zu Unrecht aufbauscht (vgl. OLG Köln, Senat, r+s 2000, 248; OLGR 2000, 249, 250; r+s 1995, 147; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl. § 21 VHB 84, Rn 5).
  • OLG Köln, 12.11.2002 - 9 U 33/02

    Anspruch eines Versicherten auf Entschädigung gegenüber einem Hausratversicherer

    Er soll sich zum Schadenumfang frühzeitig festlegen müssen, um zu verhindern, dass er den Schaden nachträglich zu Unrecht aufbauscht (vgl. Senat, NVersZ 2001, 29; NVersZ 2000, 287; OLGR 2000, 249, 250; r+s 1995, 147; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl. § 21 VHB 84, Rn 5).
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