Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 26.08.2002 - 1 Ss 132/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verjährung einer Ordnungswidrigkeit; Festsetzung einer Geldbuße wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
- Judicialis
OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 1; ; OWiG § 46; ; StVG § 26 Abs. 3; ; StVG § 24; ; StPO § 473
- RA Kotz
Verfolgungsverjährung: Unterbrechung bei Ordnungswidrigkeiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterbrechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Papierfundstellen
- zfs 2002, 596
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.03.1972 - 4 StR 55/72
Anhörungsbogen - Ordnungswidrigkeit - Bußgeld - Hemmung der Verjährung - …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.08.2002 - 1 Ss 132/02
Daraus folgt, dass eine Unterbrechung nur durch eine solche Untersuchungshandlung zu bewirken ist, die sich gegen eine bestimmte Person richtet (vgl. OLG Hamm, NZV 1998, 340; DAR 2000, 81; OLG Hamburg NStZ-RR 1999, 20 ff.; BGHSt 24, 321 ff). - OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ss OWi 1105/99
Unterbrechung der Verjährung durch Anordnung der Übersendung eines …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.08.2002 - 1 Ss 132/02
Daraus folgt, dass eine Unterbrechung nur durch eine solche Untersuchungshandlung zu bewirken ist, die sich gegen eine bestimmte Person richtet (vgl. OLG Hamm, NZV 1998, 340; DAR 2000, 81; OLG Hamburg NStZ-RR 1999, 20 ff.; BGHSt 24, 321 ff). - OLG Hamm, 07.04.1998 - 4 Ss OWi 365/98
Ordnungswidrigkeitenrecht; keine Verjährungsunterbrechung durch …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.08.2002 - 1 Ss 132/02
Daraus folgt, dass eine Unterbrechung nur durch eine solche Untersuchungshandlung zu bewirken ist, die sich gegen eine bestimmte Person richtet (vgl. OLG Hamm, NZV 1998, 340; DAR 2000, 81; OLG Hamburg NStZ-RR 1999, 20 ff.; BGHSt 24, 321 ff).
- OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 322/05
Rechtsbeschwerde; Zulassung; Verjährung; Unterbrechung; Zusendung eines …
Klärungsbedürftige Fragen der Verjährung ergeben sich jedoch - worauf die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend hinweist - aus dem Antragsvorbringen nicht, In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist nämlich hinreichend geklärt, wann bei so genannten Kennzeichenanzeigen durch die Versendung eines Anhörungsbogens die Verjährung unterbrochen wird (vgl. dazu aus der ständigen Rechtsprechung des Senats DAR 1999, 85 = VRS 96, 225 = NZV 1999, 261= zfs 1999, 265; DAR 2000, 81 = NZV 2000, 179 = VM 2000, 60 (Nr. 69) = VRS 98, 443; DAR 2000, 83 = VRS 98, 209; DAR 2000, 83 = VRS 98, 209 = DAR 2000, 83 = VRS 98, 209; siehe auch OLG Zweibrücken DAR 2003, 193 = VRS 104, 307 = zfs 2002, 596; OLG Dresden DAR 2004, 535, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung).Das Schreiben vom 07. September 2004 ist zudem auch nur mit "Anhörungsbogen" überschrieben (anders im Fall OLG Hamm NZV 1998, 340 und bei OLG Zweibrücken DAR 2003, 184) und enthält auch den Hinweis auf § 55 OWiG mit der Belehrung über die Rechte des Betroffenen im Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Soweit der Betroffene auf die Entscheidung des OLG Zweibücken in DAR 2003, 184 = VRS 104, 307 und auf die des OLG Dresden in DAR 2004, 535 verweist, ergibt sich darauf für den vorliegenden Fall keine andere Entscheidung.
- OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 312/05
Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch die Übersendung eines sog. …
Klärungsbedürftige Fragen der Verjährung ergeben sich jedoch - worauf die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend hinweist - aus dem Antragsvorbringen nicht, In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist nämlich hinreichend geklärt, wann bei so genannten Kennzeichenanzeigen durch die Versendung eines Anhörungsbogens die Verjährung unterbrochen wird (vgl. dazu aus der ständigen Rechtsprechung des Senats DAR 1999, 85 = VRS 96, 225 = NZV 1999, 261= zfs 1999, 265; DAR 2000, 81 = NZV 2000, 179 = VM 2000, 60 (Nr. 69) = VRS 98, 443; DAR 2000, 83 = VRS 98, 209; DAR 2000, 83 = VRS 98, 209 = DAR 2000, 83 = VRS 98, 209; siehe auch OLG Zweibrücken DAR 2003, 193 = VRS 104, 307 = zfs 2002, 596; OLG Dresden DAR 2004, 535, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung).Das Schreiben vom 07. September 2004 ist zudem auch nur mit "Anhörungsbogen" überschrieben (anders im Fall OLG Hamm NZV 1998, 340 und bei OLG Zweibrücken DAR 2003, 184) und enthält auch den Hinweis auf § 55 OWiG mit der Belehrung über die Rechte des Betroffenen im Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Soweit der Betroffene auf die Entscheidung des OLG Zweibücken in DAR 2003, 184 = VRS 104, 307 und auf die des OLG Dresden in DAR 2004, 535 verweist, ergibt sich darauf für den vorliegenden Fall keine andere Entscheidung.
- OLG Zweibrücken, 12.07.2004 - 1 Ss 102/04
Verkehrsordnungswidrigkeit: Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch …
Zwar ist zu fordern, dass die Bekanntgabe im Sinne von § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG für den Adressaten inhaltlich unmissverständlich erkennen lassen muss, dass die Ermittlungen gegen ihn als Tatverdächtigen geführt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 26. August 2002 - 1 Ss 132/02).
- OLG Dresden, 26.05.2004 - Ss OWi 77/04
Einem Anhörungsbogen kommt nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung zu, wenn …
befindet (…BGH a.a.O.), vielmehr muss sich aus der Bekanntgabe i.S.d. § 33 Abs. 1 Ziff. 1 OWiG für den Adressaten unmissverständlich ergeben, dass die Ermittlungen gegen ihn als Tatverdächtigen geführt werden (OLG Hamm VRS 95, 273 ff.; VRS 98, 441; OLG Zweibrücken VRS 104, 307 f.;… Göhler, OWiG, 13. Aufl., zu § 33 Rdn. 14 m.w.N.). - LG Stralsund, 30.06.2003 - II Qs 301/03
Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch Übersendung eines Anhörungsbogens; …
Das Schreiben vom 01.10.2002 ist von seinem Inhalt her formularmäßig gehalten und bewusst offen formuliert, um sowohl die eine als auch die andere Möglichkeit abdecken zu können (vgl. hierzu OLG Zweibrücken DAR 2003, 184, 185) [OLG Zweibrücken 26.08.2002 - 1 Ss 132/02] . - AG Grünstadt, 02.10.2003 - 5189 Js 14264/03
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid; Verjährung einer Ordnungswidrigkeit
Handlungen, die demgegenüber zum Ziel haben, die noch unbekannten Tatverdächtigen zu ermitteln, erfüllen diese Voraussetzungen nicht, so lang nicht bereits Merkmale bekannt und aktenkundig sind, die den Täter individuell bestimmen (vgl. Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 26.08.2002, 1 SS 132/02) Diesen Anforderungen genügt das Anforderungsschreiben vom 12.12.2002 nicht, denn aus diesem geht nicht eindeutig hervor, ob der Angeschriebene als Betroffener oder als Zeuge angehört werden soll.