Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 29.01.2004 - 19 U 175/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Feuerversicherung für eine Gewerbehalle: Eintrittspflicht nach Hallenbrand trotz Obliegenheitsverletzung wegen Durchführung eines Sachverständigenverfahrens; Zeitwertentschädigung statt Neuwertentschädigung bei Neubau unter Verdoppelung des umbauten Raumes; unzulässige ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintrittspflicht einer Feuerversicherung für eine Gewerbehalle nach einem Hallenbrand trotz Obliegenheitsverletzung wegen der Durchführung eines Sachverständigenverfahrens; Zeitwertentschädigung statt Neuwertentschädigung durch Errichtung eines Neubaus unter Verdoppelung ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 6 Abs. 3; AGGF § 18 Nr. 1; AGGF § 18 Nr. 10; AGGF § 20 Nr. 2
Treuwidriges Berufen auf Leistungsfreiheit bei Sachverständigenverfahren trotz Kenntnis der Obliegenheitsverletzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 2 (Kurzinformation)
Treuwidrigkeit der Berufung auf Leistungsfreiheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VVG § 6 Abs. 3; AGGF § 20 Nr. 2
Berufung des Versicherers auf Leistungsfreiheit bei Einlassung auf ein Sachverständigenverfahren trotz Kenntnis der Obliegenheitsverletzung; Begriff der unwesentlichen Verbesserung des versicherten Gebäudes in der Gebäudeversicherung; Berufung auf die Beschränkung der ...
Verfahrensgang
- LG Waldshut-Tiengen, 26.07.2001 - 1 O 33/00
- OLG Karlsruhe, 29.01.2004 - 19 U 175/01
Papierfundstellen
- VersR 2005, 353
- zfs 2004, 468
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.02.1990 - IV ZR 328/88
Neuwertentschädigung bei Wiederherstellung eines abgebrannten Gebäudes
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2004 - 19 U 175/01
Nicht Sinn des Bereicherungsverbots ist es indessen, bei der Wiederherstellung eines gewerblich genutzten Anwesens eine Berücksichtigung der Bedürfnisse moderner Wirtschaftsführung zu verhindern (BGH v. 21.2.1990 - IV ZR 328/88, MDR 1990, 804 = VersR 1990, 486 [487; 488, 489];… Kollhosser, a.a.O. § 97 VVG Rz. 8).Eine Wiederherstellung kann deshalb nur angenommen werden, wenn das neu errichtete Gebäude etwa dieselbe Größe aufweist wie das zerstörte und gleichartigen Zwecken dient (BGH v. 21.2.1990 - IV ZR 328/88, MDR 1990, 804 = VersR 1990, 486 [489]).
- BGH, 21.02.1990 - IV ZR 298/88
Gebäudeversicherung: Wann besteht Anspruch auf Neuwertentschädigung?
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2004 - 19 U 175/01
Aufwendungen, die durch wesentliche Verbesserungen des Gebäudes bei seiner Wiedererrichtung verursacht werden, soll die Neuwertversicherung grundsätzlich nicht abdecken; vielmehr ist eine derartige Bereicherung des Versicherungsnehmers zu vermeiden, auch um das Interesse am Abbrennen des versicherten Gebäudes nicht zu fördern (BGH v. 21.2.1990 - IV ZR 298/88, BGH v. 21.2.1990 - IV ZR 298/88, VersR 1990, 488 zu § 7 VGB; vgl. auch v. 17.12.1997 - IV ZR 136/96, MDR 1998, 652 = VersR 1998, 305 zu § 55 VVG). - BGH, 17.12.1997 - IV ZR 136/96
Einschränkung der Neuwertversicherung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2004 - 19 U 175/01
Aufwendungen, die durch wesentliche Verbesserungen des Gebäudes bei seiner Wiedererrichtung verursacht werden, soll die Neuwertversicherung grundsätzlich nicht abdecken; vielmehr ist eine derartige Bereicherung des Versicherungsnehmers zu vermeiden, auch um das Interesse am Abbrennen des versicherten Gebäudes nicht zu fördern (BGH v. 21.2.1990 - IV ZR 298/88, BGH v. 21.2.1990 - IV ZR 298/88, VersR 1990, 488 zu § 7 VGB; vgl. auch v. 17.12.1997 - IV ZR 136/96, MDR 1998, 652 = VersR 1998, 305 zu § 55 VVG).
- OLG Köln, 28.10.2005 - 9 U 146/04
Obliegenheiten des Insolvenzverwalters in der Haftpflichtversicherung
Dementsprechend befasst sich auch die von dem Streithelfer zu 1) angeführte Entscheidung des OLG Karlsruhe, veröffentlicht in VersR 2005, 353, mit einem Sachverhalt, in dem der Versicherer trotz längst vorhandener Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung ein Sachverständigenverfahren durchführen ließ und sich mit den Vorstellungen des Versicherungsnehmers zur Höhe der Entschädigung auseinandersetzte. - OLG Köln, 31.10.2008 - 19 W 17/08
Erfüllung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges; Voraussetzungen einer …
Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Landgericht erkannt, dass der von der Schuldnerin erteilte Buchauszug mit Ausnahme der sich aus dem Tenor zu Ziffer 1 der angefochtenen Entscheidung ergebenen Einschränkungen als Erfüllung der ihr durch das rechtskräftige Urteil des Senats vom 28.05.2004 -19 U 143/01, 19 U 175/01- auferlegten Verpflichtung zur Erteilung eines Buchauszuges über die seit dem 01.01.1998 bis zum 08.11.2000 vermittelten Geschäfte anzusehen ist. - OLG Celle, 10.11.2005 - 22 Ss 72/05
Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei Besitz einer gültigen …
Dies bedeutet, dass verwaltungsbehördliche Entziehungen gemäß § 46 FeV grundsätzlich eine Anerkennung später erteilter europäischer Führerscheine nicht in Frage stellen können, weil sie einerseits zeitliche Befristungen nicht kennen und andererseits einer Neuerteilung (nach den Regeln einer Ersterteilung) nicht entgegenstehen (anderer Ansicht Geiger, DAR 2004, 340, 341; Haus zfs 2004, 468, deren Auffassung aber der vom Europäischen Gerichtshof betonten Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung gerade nicht gerecht wird).