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   OLG Karlsruhe, 06.04.2006 - 12 U 266/05   

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https://dejure.org/2006,2659
OLG Karlsruhe, 06.04.2006 - 12 U 266/05 (https://dejure.org/2006,2659)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.04.2006 - 12 U 266/05 (https://dejure.org/2006,2659)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. April 2006 - 12 U 266/05 (https://dejure.org/2006,2659)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Haftpflichtversicherung: Verletzung der Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit durch Vereitelung des Postzugangs seitens des Versicherungsnehmers

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Auskunftsobliegenheit und Aufklärungsobliegenheit gegenüber einer Versicherung durch Nichtangabe einer Adressänderung während der Abwicklung eines Versicherungsfalles; Eintritt der Leistungsfreiheit der Versicherung wegen der Verletzung einer Obliegenheit ...

  • Judicialis

    AHB § 5 Nr. 3; ; VVG § 34

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6; VVG § 34; AHB § 6; AHB § 5 Nr. 3
    Grob fahrlässige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit des VN bei Vereitelung des Zugangs rechtserheblicher Korrespondenz durch nicht mitgeteilte Anschriftsänderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AHB § 5 Nr. 3; VVG § 34
    Verletzung der Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers einer Haftpflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1350
  • VersR 2006, 1206
  • zfs 2006, 464
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.10.1952 - II ZR 24/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.2006 - 12 U 266/05
    Enttäuscht der Versicherungsnehmer dieses Vertrauen, indem er jede Mitwirkung an der Aufklärung des Schadensfalls unterlässt, so kann er sich hinterher nicht darauf berufen, dass der Versicherer den maßgeblichen Sachverhalt von dritter Seite erfahren habe oder sich die erforderlichen Informationen anderweitig hätte beschaffen können (BGH VersR 1952, 428; 1965, 451).
  • BGH, 11.03.1965 - II ZR 25/63

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen unrichtiger Auskunft über die Menge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.2006 - 12 U 266/05
    Enttäuscht der Versicherungsnehmer dieses Vertrauen, indem er jede Mitwirkung an der Aufklärung des Schadensfalls unterlässt, so kann er sich hinterher nicht darauf berufen, dass der Versicherer den maßgeblichen Sachverhalt von dritter Seite erfahren habe oder sich die erforderlichen Informationen anderweitig hätte beschaffen können (BGH VersR 1952, 428; 1965, 451).
  • BGH, 15.11.2000 - IV ZR 223/99

    Feststellungsinteresse des Geschädigten im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.2006 - 12 U 266/05
    Auch wenn zwischen der Klägerin und der Beklagten selbst keine vertraglichen Beziehungen bestehen, folgt die Zulässigkeit der Feststellungsklage für diesen Fall aus dem Rechtsgedanken der §§ 156, 157 VVG, die den Gläubiger des Schadensersatzanspruchs - nach dem gesetzlichen Forderungsübergang gem. § 426 Abs. 2 S. 1 BGB die Klägerin - gegenüber anderen Gläubigern des Versicherungsnehmers privilegieren und sicherstellen wollen, dass ihm die Entschädigungsleistung des Versicherers auch tatsächlich zugute kommt (vgl. BGH VersR 2001, 90-91, VersR 1991, 414f; Römer/Langheid VVG (2. Aufl.) 2003 § 156 Rdnr. 1).
  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 133/80

    Bestehen einer Leistungspflicht aus einem Unfallversicherungsvertrag -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.2006 - 12 U 266/05
    Diese Vorschrift ist jedoch auf die Aufklärungspflicht nach § 34 VVG sowie die entsprechenden Klauseln in den Versicherungsbedingungen (hier § 5 Nr. 3 AHB) nicht entsprechend anwendbar (vgl. BGH VersR 1982, 182-184; 1965, 1190, 1191; Prölss/Martin aaO § 34 Rdnr. 11).
  • BGH, 09.01.1991 - IV ZR 264/89

    Anspruch auf abgesonderte Befriedigung aus einer bestehenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.2006 - 12 U 266/05
    Auch wenn zwischen der Klägerin und der Beklagten selbst keine vertraglichen Beziehungen bestehen, folgt die Zulässigkeit der Feststellungsklage für diesen Fall aus dem Rechtsgedanken der §§ 156, 157 VVG, die den Gläubiger des Schadensersatzanspruchs - nach dem gesetzlichen Forderungsübergang gem. § 426 Abs. 2 S. 1 BGB die Klägerin - gegenüber anderen Gläubigern des Versicherungsnehmers privilegieren und sicherstellen wollen, dass ihm die Entschädigungsleistung des Versicherers auch tatsächlich zugute kommt (vgl. BGH VersR 2001, 90-91, VersR 1991, 414f; Römer/Langheid VVG (2. Aufl.) 2003 § 156 Rdnr. 1).
  • BGH, 15.11.1965 - II ZR 164/63

    Klage gegen eine Kfz-Haftpflichtversicherung auf Versicherungsschutz - Ausschluss

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.2006 - 12 U 266/05
    Diese Vorschrift ist jedoch auf die Aufklärungspflicht nach § 34 VVG sowie die entsprechenden Klauseln in den Versicherungsbedingungen (hier § 5 Nr. 3 AHB) nicht entsprechend anwendbar (vgl. BGH VersR 1982, 182-184; 1965, 1190, 1191; Prölss/Martin aaO § 34 Rdnr. 11).
  • OLG Karlsruhe, 05.06.1997 - 12 U 308/96

    Voraussetzungen eines Leistungsanspruchs gegenüber einer Hausratsversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.2006 - 12 U 266/05
    Im vorliegenden Fall hat die Versicherungsnehmerin den Zugang eines solchen Auskunftsverlangens vereitelt, was eine Verletzung der Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit begründet (vgl. hierzu Senat RuS 1997, 381; RG JW 1939, 494; Prölss/Martin aaO § 34 Rdn. 4).
  • BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 2/07 R

    Krankenversicherung - nichtärztlicher Leistungserbringer - Geltung der

    Die Grundsätze der Haftung aus vorvertraglichem Verschulden waren daher in der Rechtsprechung der Zivilgerichte und der Verwaltungsgerichte schon immer auch auf vorvertragliche Rechtsbeziehungen des öffentlichen Rechts übertragen worden (BGHZ 71, 386 = MDR 1978, 1002; BGHZ 76, 343, 349; BGH VersR 1990, 269, 271 und OLG Karlsruhe VersR 2006, 1206, 1207; BVerwG DÖV 1974, 133; BVerwG NJW 2002, 2894; Palandt/Heinrichs, aaO, § 311 RdNr 12; Engelmann in von Wulffen, SGB X, 5. Aufl 2005, § 61 RdNr 4c).
  • OLG Köln, 01.02.2011 - 9 U 125/10

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes einer bedingungsgemäßen

    Wenn ein Schlüssel einmal ein richtiger ist, so wird er nicht dadurch falsch, dass seine Verwendung nunmehr, etwa infolge Mieter- oder Eigentümerwechsels, nicht mehr berechtigt ist (vgl. Senat r+s 2005, 335; Rixecker ZfS 2006, 464 ).
  • AG Duisburg, 24.06.2008 - 62 IN 496/06

    Umfang der Auskunftspflichten und Mitwirkungspflichten des Schuldners im

    Er hat deshalb insbesondere dafür zu sorgen, dass er für den Verwalter - ebenso wie für das in gleicher Weise auskunftsberechtigte Insolvenzgericht - jederzeit ohne Schwierigkeiten tatsächlich und postalisch zweifelsfrei erreichbar ist (AG Duisburg NZI 2007, 596 f.; MünchKomm-InsO/Passauer, 2. Aufl. 2007, § 97 RdNr. 37; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl. 2003, § 97 RdNr. 17; vgl. auch OLG Karlsruhe MDR 2006, 1350 f.; AG Dresden ZIP 2002, 862 f.).
  • LG Dortmund, 05.02.2007 - 2 O 35/07

    Hausratversicherung - Wohnungsdiebstahl durch Ersatzschlüssel

    Der VN hat auch dazu vorzutragen, wie der Vermieter/Hausverwalter/Vormieter mit den Schlüsseln verfahren ist (OLG Köln VersR 2005, 1077/8=NJW-RR 2006, 41 mit Anm. Rixecker in zfs 2006, 464), um auszuschließen dass ein echter Schlüssel verwendet worden ist.
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