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   KG, 06.06.2006 - 12 U 138/05   

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https://dejure.org/2006,4203
KG, 06.06.2006 - 12 U 138/05 (https://dejure.org/2006,4203)
KG, Entscheidung vom 06.06.2006 - 12 U 138/05 (https://dejure.org/2006,4203)
KG, Entscheidung vom 06. Juni 2006 - 12 U 138/05 (https://dejure.org/2006,4203)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusammenstoß eines querenden Fußgängers mit einem Kraftfahrzeug außerhalb von Fußgängerüberwegen oder Lichtzeichen als Indiz für die unzureichende Beobachtung der Verkehrslage durch den Fußgänger; Präklusion von Einwendungen gegen die Richtigkeit eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; StVG § 7; StVO § 25 Abs. 3
    Haftungsabwägung bei Kollision eines Motorradfahrers mit Fußgänger auf Fahrbahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fußgängerunfälle - Fahrbahnüberquerung außerhalb von Überwegen und Furten

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Auch Fußgänger müssen aufpassen

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Auch Fußgänger müssen aufpassen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grobes Verschulden eines Fußgängers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 48
  • NZV 2007, 80
  • zfs 2007, 20
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 21.10.2004 - 12 U 22/04

    Haushaltsführungsschaden bei Kfz-Unfall: Beeinträchtigung von 20%; Zeitaufwand

    Auszug aus KG, 06.06.2006 - 12 U 138/05
    Damit ist er gehindert, dies erstmals in der Berufungsbegründung zu tun (vgl. Senat, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 12 U 22/04 - KGR 2005, 123 = VRS 108, 9 = VM 2005, 51 Nr. 44; Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 531 Rn. 22 m. w. N.).
  • KG, 29.03.2004 - 12 U 281/02

    Haftung beim Verkehrsunfall: Nachweis der Unabwendbarkeit des Unfalls;

    Auszug aus KG, 06.06.2006 - 12 U 138/05
    Der leichtfertige Verstoß hiergegen rechtfertigt seine Alleinhaftung (vgl. zu der Abwägung zwischen grobem Verschulden des Fußgängers und der Betriebsgefahr des KFZ auch Senat, KGR 2004, 459 = VRS 107, 23 = VM 2004, 76 Nr. 73 L = NZV 2004, 579 = VersR 2006, 91 L).
  • OLG Stuttgart, 16.02.2016 - 12 U 63/15

    Auslobung: Rechtsbindungswille bei einer negativen Auslobung; Auslegung eines

    Der Beklagte ist mit Beanstandungen gegen das Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen nach § 531 Abs. 2 ZPO ausgeschlossen, wenn er sie erstinstanzlich hätte geltend machen können, denn Beanstandungen eines Sachverständigengutachtens zählen zu den neuen Angriffs- oder Verteidigungsmitteln (vgl. KG Berlin, MDR 2007, 48 m.w.N. u. Zöller/Heßler, a.a.O., § 531 ZPO, Rn. 31, m.w.N.).
  • OLG München, 08.05.2015 - 10 U 4543/13

    Schadensersatzansprüche nach der Kollision eines die Fahrbahn überquerenden

    Auch bei erheblich verkehrswidrigem Verhalten des Fußgängers ist im Regelfall nicht jeglicher Schadensersatz zu versagen (BGH VersR 1969, 373; OLG Oldenburg, VRS 69, 101 = S. 252; BGH VersR 1989, 491; OLG Köln r+s 1987, 67; OLG Düsseldorf, r+s 1987, 66; OLG Hamm r+s 1989, 396; OLG Stuttgart VersR 1980, 243: "25% trotz Rotlichtverstoß des Fußgängers"), sondern lediglich in Fällen der Unvermeidbarkeit für den Fahrzeugführer oder bei besonderen Umständen (BGH VersR 1964, 947 = VRS 27, 107: Aussteigen aus dem haltenden Fahrzeug; VersR 1966, 877: Hervortreten aus einer Lücke zwischen abgestellten Fahrzeugen; OLG Hamm, r+s 1988, 102; KG VersR 1993, 201; OLG Dresden NZV 2001, 378; KG NZV 2007, 80: Betreten der Fahrbahn von rechts).
  • OLG München, 05.05.2017 - 10 U 1750/15

    Haftungsverteilung nach einer Kollision zwischen einem die Fahrbahn überquerenden

    Dagegen bestätigt das genannte Urteil des Kammergerichts (NZV 2007, 80) nichts anderes als den vom Senat angenommenen Verschuldensgrad (s. o. cc, 1. Spiegelstrich) - wobei im Übrigen dort eine Sichtentfernung von 40 Metern vorlag -, und eine Haftung des Kraftfahrers (auch) für Verschulden gerade nicht erweislich war.
  • OLG Brandenburg, 12.01.2012 - 5 U 7/11

    Erbbaurecht: Entschädigungsanspruch des Erbbauberechtigten wegen Ausübung des

    Zu den neuen Angriffs- und Verteidigungsmitteln im Sinne dieser Vorschrift zählt auch die vorinstanzlich versäumte Beanstandung eines Sachverständigengutachtens (KG, MDR 2007, 48; Zöller-Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 531 Rn 21).
  • LG Berlin, 02.07.2015 - 41 O 174/14

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision mit einem Fußgänger außerhalb eines Überwegs;

    Ein derartiger Anscheinsbeweis ist zu bejahen, wenn der Fußgänger die Fahrbahn unter Verstoß gegen § 25 Abs. 3 StVO betritt (vgl. Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage, § 25 StVO Rn. 54; vgl. auch KG NZV 2007, 80).
  • OLG Dresden, 23.05.2017 - 4 U 1524/16

    Sittenwidrigkeit eines Abfindungsvergleichs mit einem Haftpflichtversicherer

    In solchen Konstellationen reichen die Haftungsquoten in aller Regel von 50% zu Lasten des Fußgängers (BGHU.v.1802.1969, VI ZR 279/64) bis zu 100 % zu Lasten des Fußgängers bei grober Fahrlässigkeit, die eine Betriebsgefahr sogar zurücktreten lässt (BGH, VersR 66, 877; Kammergericht,U.v.06.06.2006, 12 U 138/05; Kammergericht, Urteil vom 29.09.2003, 12 U 315/01; BGH, Urteil vom 14.06.1966, VI ZR 279/64, juris Rz. 29; OLG Dresden, Urteil vom 09.05.2017, 4 U 1596/16).
  • KG, 26.02.2009 - 12 U 143/08

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Zusammenstoß eines Kraftfahrzeugs mit einem

    Eine Haftung des Beklagten aus Betriebsgefahr tritt aber gegenüber dem grob fahrlässigen Verhalten der Klägerin im Rahmen der gemäß § 9 StVG, § 254 Abs. 1 BGB gebotenen Abwägung vollständig zurück (vgl. KG NZV 2007, 80).
  • OLG Dresden, 10.01.2024 - 13 U 765/23

    Zusammenbruch nach Triathlon: Streit um Schadensersatz

    Im Übrigen hätte der Kläger die auf ergänzende Erläuterungen des Sachverständigen gerichteten Einwände bereits im ersten Rechtszug erheben können, sodass sie in Ermangelung eines Zulassungsgrundes nach § 531 Abs. 2 ZPO im Berufungsverfahren nicht mehr zu berücksichtigen sind (vgl. KG, Beschluss vom 06.06.2006 - 12 U 138/05, Rn. 8, zitiert nach juris; Zöller/Heßler, ZPO, 35. Aufl., § 531 Rn. 21).
  • OLG Köln, 23.06.2021 - 16 U 10/19

    Öffentliche Auftraggeber verhandeln nicht!

    Die Beanstandung eines Sachverständigengutachtens durch das Vorbringen inhaltlicher Einwendungen gegen dessen Richtigkeit zählt zudem zu den neuen Angriffs- und Verteidigungsmitteln (s. KG, Beschl. v. 06.06.2006 - 12 U 138/05 = MDR 2007, 48 Rz. 8).
  • KG, 18.09.2010 - 12 W 24/10

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Pkw mit einem von der

    Kommt es zu einem Zusammenstoß des querenden Fußgängers mit einem Kfz, indiziert dies ein Verschulden des Fußgängers, insbesondere die unzureichende Beobachtung der Verkehrslage (Senat, NZV 2007, 80).
  • KG, 19.02.2009 - 12 W 2/09

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für eine Schadensersatzklage nach

  • KG, 20.08.2007 - 12 U 11/07

    Haftung bei Kfz-Unfall: Ausschluss einer durch normales Fahrverhalten bedingten

  • AG Heinsberg, 23.04.2007 - 16 C 301/05

    Anforderungen an das Zurücktreten der Betriebsgefahr eines Fahrzeuges hinter ein

  • LG Wuppertal, 18.04.2019 - 4 O 347/17

    Verkehrsunfall - Haftungsverteilung bei Kollision mit Fußgänger

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