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   KG, 02.07.2007 - 22 U 198/06   

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https://dejure.org/2007,14968
KG, 02.07.2007 - 22 U 198/06 (https://dejure.org/2007,14968)
KG, Entscheidung vom 02.07.2007 - 22 U 198/06 (https://dejure.org/2007,14968)
KG, Entscheidung vom 02. Juli 2007 - 22 U 198/06 (https://dejure.org/2007,14968)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung bei einem bei Kfz-Unfall in einer Engstelle

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung bei einem Verkehrsunfall durch Vorbeifahren an einer Engstelle unter Benutzung der Gegenfahrbahn; Höhe der "Nutzungsausfallentschädigung" während der Reparatur des Fahrzeugs nach dem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO §
    Haftungsverteilung bei Kollision entgegen kommender Fahrzeuge an einer Engstelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • zfs 2008, 12
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 09.12.1988 - 10 U 144/88

    Haftungsverteilung bei Kollision eines einem rechts am Fahrbahnrand haltenden

    Auszug aus KG, 02.07.2007 - 22 U 198/06
    Es ist also der Wartepflichtige, der im besonderen Maße zur Vorsicht verpflichtet ist; dazu gehört, dass er bei Annäherung an die Engstelle, die eigene Geschwindigkeit herabsetzt und beobachtet, ob nicht Gegenverkehr naht, vgl. OLG Karlsruhe, DAR 1989, 106.
  • OLG Saarbrücken, 09.01.2014 - 4 U 405/12

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einer Kollision mit dem Gegenverkehr nach

    Vor einer unübersichtlichen Engstelle muss der Wartepflichtige besonders vorsichtig prüfen, ob Vorbeifahren den Gegenverkehr behindern würde (vgl. BayObLG VRS 45, 63; OLG Karlsruhe, DAR 1989, 106; KG zfs 2008, 12; Hentschel-König, aaO., § 6 StVO, Rdn. 6).
  • LG Berlin, 05.11.2013 - 42 S 48/13

    Zu den wechselseitigen Sorgfaltspflichten im Bereich einer Fahrbahnverengung und

    Dazu gehört, dass er bei der Annäherung an die Engstelle die eigene Geschwindigkeit in ausreichendem Maße herabsetzt und beobachtet, ob nicht Gegenverkehr herannaht (KG, Urteil vom 02.07.2007 - 22 U 198/06 - ZfS 2008, 12).
  • OLG Celle, 13.12.2023 - 14 U 32/23

    Anscheinsbeweis; berührungsloser Unfall; Auffahrunfall; Haftungsverteilung bei

    Die Vorschrift ist aber auch nicht erst dann einschlägig, wenn der am Hindernis Vorbeifahrende den Gegenverkehr wahrgenommen hat (vgl. KG Berlin, Urteil vom 2. Juli 2007 - 22 U 198/06 , Rn. 5, juris).

    Vor einer unübersichtlichen Engstelle muss der Wartepflichtige jedoch besonders vorsichtig prüfen, ob ein Vorbeifahren den Gegenverkehr behindern würde (vgl. KG Berlin, Urteil vom 2. Juli 2007 - aaO; Hentschel-König-Dauer, 45. Auflage, Straßenverkehrsrecht, § 6 StVO, Rn. 6; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Heß, 27. Aufl., StVO, § 6 Rn. 3, mwN.).

  • LG Duisburg, 03.02.2023 - 10 O 85/20

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision an Engstelle

    Ist an einer unübersichtlichen Engstelle Gegenverkehr nicht erkennbar, so darf nur mit größter Vorsicht an einem Hindernis unter Benutzung der Gegenfahrbahn vorbeigefahren werden, unter Umständen ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten, so dass bei Auftauchen eines entgegenkommenden Fahrzeuges sofort angehalten werden kann, d.h. wenn beim Vorbeifahren am Hindernis an unübersichtlicher Stelle jederzeit Gegenverkehr auftauchen kann, so muss der Vorbeifahrende sofort anhalten oder die Gegenfahrbahn räumen können (KG Berlin, Urteil vom 02.07.2007 - 22 U 198/06, juris).
  • LG Hamburg, 12.02.2018 - 331 S 25/17

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Ausweichmanöver eines bevorrechtigten

    Dazu gehört, dass er bei der Annäherung an die Engstelle die eigene Geschwindigkeit im ausreichenden Maße herabsetzt und beobachtet, ob nicht Gegenverkehr herannaht (KG Urteil vom 02.07.2017, ZFS 2008, 12).
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