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   OLG Dresden, 11.03.2010 - 4 U 846/09   

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OLG Dresden, 11.03.2010 - 4 U 846/09 (https://dejure.org/2010,2006)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.03.2010 - 4 U 846/09 (https://dejure.org/2010,2006)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. März 2010 - 4 U 846/09 (https://dejure.org/2010,2006)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    § 287 ZPO; §§ 11, 12 Abs. 1 VVG

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Frist für die Geltendmachung weiterer Ansprüche in der Gebäudeversicherung nach Regulierung eines Versicherungsfalls; Berücksichtigung von Vorschäden bei der Berechnung der Entschädigung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 12 Abs. 1
    Für nach Abschluss der Regulierung auftretende Schäden beginnt die Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 VVG a. F. neu zu laufen

  • RA Kotz

    Wohngebäudeversicherung - Leistung bei Folgeschäden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 12 Abs. 1 a.F.
    Beginn der Frist für die Geltendmachung weiterer Ansprüche in der Gebäudeversicherung nach Regulierung eines Versicherungsfalls; Berücksichtigung von Vorschäden bei der Berechnung der Entschädigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebäudeversicherung: Verjährungsfrist bei Folgeschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherungsrecht: Gilt für Folgeschäden eine gesonderte Verjährung? (IBR 2010, 424)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1336
  • NZM 2011, 93
  • VersR 2010, 1212
  • BauR 2010, 1114
  • zfs 2010, 390
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 03.12.1999 - 20 U 93/99

    Darlegungslast und Verjährungshemmung bei Geltendmachung von Ansprüchen gegen den

    Auszug aus OLG Dresden, 11.03.2010 - 4 U 846/09
    Zwar wird die Verjährung eines mit Zugang der Leistungsablehnung fällig gewordenen Versicherungsanspruchs gehemmt, wenn der Versicherer später zu erkennen gibt, dass er die Frage seiner Leistungspflicht wieder als offen betrachtet und daher erneut abschließend entscheiden will (OLG Hamm RuS 2000, 118).
  • OLG Köln, 29.10.2002 - 9 U 49/02

    Leistungsfreiheit der Wohngebäude-Sturmversicherung bei Feuchtigkeitsschäden an

    Auszug aus OLG Dresden, 11.03.2010 - 4 U 846/09
    Dies reicht für die Annahme einer haftungsbegründenden Kausalität aus, weil nach den von der Beklagten verwandten VGB 88 jede nicht völlig untergeordnete Mitursächlichkeit genügt (vgl. OLG Köln, RuS 2003, 65; Rus 1995, 390; OLG Düsseldorf VersR 1984, 1035; Prölss / Martin, aaO. VGB 62, § 5 Rn 2).
  • BGH, 13.04.1983 - IVa ZR 163/81

    Klage des Versicherungsnehmers auf Leistung aus einer Hausratsversicherung für

    Auszug aus OLG Dresden, 11.03.2010 - 4 U 846/09
    Soweit die Leistungen, die ein Versicherer aus Anlass eines bestimmten Versicherungsfalles schuldet, zu unterschiedlichen Zeiten fällig werden, laufen für die einzelnen Teilleistungen auch unterschiedliche Verjährungsfristen (BGH VersR 2002, 698; 1983, 674; RGZ 156, 113; Prölss/Martin, aaO. § 12 Rn 13).
  • OLG Jena, 17.09.2008 - 4 U 978/06

    Vertragliche Obliegenheiten im Gebäudeversicherungsvertrag

    Auszug aus OLG Dresden, 11.03.2010 - 4 U 846/09
    Ist ein Gebäude im Zeitpunkt eines Versicherungsfalles bereits erheblich vorgeschädigt, ist der Versicherungsnehmer insoweit an den Schadenbeseitigungskosten zu beteiligen, als es an einem in das versicherte Risiko fallenden Schadensbild fehlt (OLG Jena NJW-RR 2009, 965).
  • BGH, 13.03.2002 - IV ZR 40/01

    Verjährung von Ansprüchen auf Invaliditätsleistungen aus einer Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Dresden, 11.03.2010 - 4 U 846/09
    Soweit die Leistungen, die ein Versicherer aus Anlass eines bestimmten Versicherungsfalles schuldet, zu unterschiedlichen Zeiten fällig werden, laufen für die einzelnen Teilleistungen auch unterschiedliche Verjährungsfristen (BGH VersR 2002, 698; 1983, 674; RGZ 156, 113; Prölss/Martin, aaO. § 12 Rn 13).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.1984 - 4 U 191/83

    Sturmschäden; Schadenseintritt; Schadensursache

    Auszug aus OLG Dresden, 11.03.2010 - 4 U 846/09
    Dies reicht für die Annahme einer haftungsbegründenden Kausalität aus, weil nach den von der Beklagten verwandten VGB 88 jede nicht völlig untergeordnete Mitursächlichkeit genügt (vgl. OLG Köln, RuS 2003, 65; Rus 1995, 390; OLG Düsseldorf VersR 1984, 1035; Prölss / Martin, aaO. VGB 62, § 5 Rn 2).
  • OLG Hamm, 14.10.1992 - 20 U 73/92

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bei Geltendmachung weiterer Schäden nach

    Auszug aus OLG Dresden, 11.03.2010 - 4 U 846/09
    Rechtzeitig ist die Mitteilung des Schadens jedenfalls dann nicht mehr, wenn sie erst nach dessen Beseitigung erfolgt (OLG Hamm VersR 1993, 1268).
  • RG, 12.11.1937 - VII 22/37

    1. Ist es bei der Unfallversicherung für den Umfang des Versicherungsschutzes von

    Auszug aus OLG Dresden, 11.03.2010 - 4 U 846/09
    Soweit die Leistungen, die ein Versicherer aus Anlass eines bestimmten Versicherungsfalles schuldet, zu unterschiedlichen Zeiten fällig werden, laufen für die einzelnen Teilleistungen auch unterschiedliche Verjährungsfristen (BGH VersR 2002, 698; 1983, 674; RGZ 156, 113; Prölss/Martin, aaO. § 12 Rn 13).
  • OLG Saarbrücken, 19.09.2012 - 5 U 68/12

    Eintrittspflicht der Wohngebäudeversicherung bei Veränderung der Schadensstelle

    Danach ist für die Annahme haftungsbegründender Kausalität nicht erforderlich, dass der Schneedruck die alleinige oder wesentliche Ursache des Schadens gewesen ist; vielmehr genügt Mitursächlichkeit (vgl. OLG Dresden, zfs 2010, 390: zur Berücksichtigung von Vorschäden bei Feststellung der Schadenshöhe; OLG Koblenz, VersR 2009, 1619; Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Aufl., C VI, S. 492).

    Schließlich entfiele die (Mit-) Ursächlichkeit des Schneedrucks auch nicht wieder nachträglich dadurch, dass derselbe Schaden später aufgrund einer anderen, nicht versicherten Ursache - insbesondere der ebenfalls von dem Sachverständigen N. aufgezeigten Möglichkeit einer Verstopfung der Regenrinne durch Schnee und Eis, mit der Folge des Eindringens aufgestauten Schmelzwassers über konstruktionsbedingte Fugen in das Gebäudeinnere - ebenso eingetreten wäre (vgl. OLG Dresden, zfs 2010, 390; KG, VersR 2008, 393 zur Relevanz theoretisch denkbarer Alternativursachen; Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 49 Rdn. 29).

  • OLG Dresden, 04.02.2020 - 4 U 1942/18

    Leistungen aus einer landwirtschaftlichen Gebäudeversicherung aufgrund eines

    Für die Annahme des erforderlichen Ursachenzusammenhangs zwischen dem Sturm als versicherter Gefahr und dem Schadenseintritt genügt vielmehr schon eine Mitursächlichkeit (vgl. zu Vorstehendem OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.04.2006, Az. 5U 496/05 - juris; OLG Koblenz, Urteil vom 15.05.2009, Az.: 10 U 1018/08 - juris; Senat, Urteil vom 11.03.2010, Az.: 4 U 846/09 - juris).

    Denn der Versicherer kann die Erfüllung des Versicherungsanspruchs grundsätzlich nicht mit der Begründung verweigern, der Schaden an dem Gebäude wäre auch aufgrund einer "Reserve-Ursache" entstanden (vgl. Senat, Urteil vom 11.03.2010, Az.: 4 U 846/09 - juris; Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 1 VVG Rz. 184, 185).

  • OLG Celle, 10.10.2016 - 8 U 94/16

    Wohngebäudeversicherung - Wasserschaden - Beweislast für Vorschädigungen

    "Ist ein Gebäude bei Eintritt des Versicherungsfalls schon erheblich vorgeschädigt, so ist der Versicherungsnehmer insoweit an den Schadenbeseitigungskosten zu beteiligen, als es an einem in das versicherte Risiko fallenden Schadensbild fehlt (vgl. OLG Koblenz, ZfSch 2010, 390; OLG Jena, ZfSch 2009, 28).
  • OLG Saarbrücken, 03.05.2017 - 5 U 44/16

    Verjährung von Ansprüchen gegen eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Auch die Entscheidung des OLG Dresden, VersR 2010, 1212, die der Kläger zitiert, besagt nichts hinsichtlich der Hemmung der Verjährung des Stammrechtes durch Erhebung einer Teilklage.
  • OLG Hamm, 24.05.2017 - 20 U 36/17

    VGB; Gebäudeversicherung; Feststellung eines Überschwemmungsschadens

    Zwar reicht Mitursächlichkeit der unmittelbaren Einwirkung einer Überschwemmung als zeitlich letzte Ursache des Sachschadens zur Begründung der Eintrittspflicht der Beklagten gemäß § 6 Abs. 1 lit. a, § 8 BEW 2008 (Anl. K1, GA28 f.) i. V. m. § 27 Abs. 1 lit. c VGB 2008 (GA 87) aus (vgl. Senat, Urt. v. 13.11.2015, 20 U 11/15, juris, Rn. 17; OLG Saarbrücken, Urt. v. 19.09.2012, 5 U 68/12, juris, Rn. 29, VersR 2013, 180; OLG Dresden, Urt. v. 11.03.2010, 4 U 0846/09, juris, Rn. 8, VersR 2010, 1212; OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.04.2006, 5 U 496/05, juris, Rn. 19-21, VersR 2006, 1635; OLG Köln, Urt. v. 29.10.2002, 9 U 49/02, juris, Rn. 33, RuS 2003, 65; OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.05.1984, 4 U 191/83, VersR 1984, 1035; Armbrüster, in: Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. 2015, § 4 VGB Rn. 1) .
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