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   OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1992 - 4 L 238/91   

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OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1992 - 4 L 238/91 (https://dejure.org/1992,4811)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.04.1992 - 4 L 238/91 (https://dejure.org/1992,4811)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. April 1992 - 4 L 238/91 (https://dejure.org/1992,4811)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Führen; Kraftfahrzeug; Eignung; Alkohol; Abstinenz; Erteilung; Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 2 Abs. 2 Satz 2; StVZO § 15c Abs. 2

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 3 A 168/91
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1992 - 4 L 238/91

Papierfundstellen

  • zfs 1992, 286
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 87.84

    Eignung zur Führung eines Fahrzeugs - Trunkenheitsdelikte - Kraftfahrer -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1992 - 4 L 238/91
    Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers zu beurteilen, und zwar nach dem Maßstab seiner Gefährlichkeit für den öffentlichen Straßenverkehr (BVerwG, Urteil vom 02. Dezember 1960 - VII C 53.59 - BVerwGE 11, 276 (278); Urteil vom 18.03.1982 - 7 C 69.81 - BVerwGE 65, 157 (159 f.); Urteil vom 20.02.1987 - 7 C 87.84 - NJW 1987, 2246 mwN).

    Diese Prognose ist aufgrund einer umfassenden Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des einzelnen Betroffenen unter Berücksichtigung seiner individuellen Verhältnisse zu erstellen, was nicht ausschließt, bei der Eignungsbeurteilung eine in Prozentzahlen wiedergegebene individuelle Rückfallwahrscheinlichkeit zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 20.02.1987, aaO, 2247).

    Bei aller eventueller Unsicherheit im Bereich des verkehrspsychologischen Wissens (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 20.02.1987, aaO, 2247 mwN; Himmelreich/Hentschel, Fahrverbot - Führerscheinentzug, 6. Aufl., Rnr. 544 b mwN) steht jedenfalls fest, daß die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls von Kraftfahrern, die bereits einmal oder mehrmals wegen eines Trunkenheitsdelikts aufgefallen sind, gegenüber noch nicht einschlägig in Erscheinung getretenen Kraftfahrern wesentlich erhöht ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1983 - 19 A 1110/82

    Alkohol; Trunkenheit im Verkehr; Fahrerlaubnis; Führerschein

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1992 - 4 L 238/91
    Der Senat vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, daß angesichts der Gefährlichkeit der Teilnahme alkoholbedingt fahruntüchtiger Kraftfahrer am öffentlichen Straßenverkehr von fehlender Eignung jedenfalls dann ausgegangen werden muß, wenn die individuelle Rückfallwahrscheinlichkeit des Betroffenen deutlich höher liegt als die eines Kraftfahrers, der bisher noch nicht mit einer Trunkenheitsfahrt aufgefallen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.12.1983 - 19 A 1110/82 - VRS 66, 389 (390)).

    Bei dieser Personengruppe beträgt die Wahrscheinlichkeit des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluß 5 % bis 6 % (Stephan, DAR 1989, 125 (127 f.) mwN; so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.12.1983, aaO, 390)).

  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1992 - 4 L 238/91
    Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers zu beurteilen, und zwar nach dem Maßstab seiner Gefährlichkeit für den öffentlichen Straßenverkehr (BVerwG, Urteil vom 02. Dezember 1960 - VII C 53.59 - BVerwGE 11, 276 (278); Urteil vom 18.03.1982 - 7 C 69.81 - BVerwGE 65, 157 (159 f.); Urteil vom 20.02.1987 - 7 C 87.84 - NJW 1987, 2246 mwN).
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 69.74

    Voraussetzungen der Erteilung der Fahrerlaubnis - Anwendung des § 50 Abs. 2

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1992 - 4 L 238/91
    Mit Blick auf die Gefährlichkeit der unter Alkoholeinfluß begangenen Verkehrsdelikte gilt dies in besonderem Maße für das Rückfallrisiko bei einem wegen Trunkenheitsdelikten bereits vorbestraften Kraftfahrer (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1976 - 7 C 69.74 - BVerwGE 52, 1 (6); Urteil vom 20. Februar 1987, aaO, 2246).
  • BVerwG, 02.12.1960 - VII C 53.59
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1992 - 4 L 238/91
    Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers zu beurteilen, und zwar nach dem Maßstab seiner Gefährlichkeit für den öffentlichen Straßenverkehr (BVerwG, Urteil vom 02. Dezember 1960 - VII C 53.59 - BVerwGE 11, 276 (278); Urteil vom 18.03.1982 - 7 C 69.81 - BVerwGE 65, 157 (159 f.); Urteil vom 20.02.1987 - 7 C 87.84 - NJW 1987, 2246 mwN).
  • BVerwG, 17.03.2021 - 3 C 3.20

    MPU auch nach einmaliger Trunkenheitsfahrt mit hoher Blutalkoholkonzentration und

    Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht habe entschieden, dass es die dem Urteil vom 7. April 1992 - 4 L 238/91 - zugrundeliegenden grundsätzlichen Ausführungen eines Gutachtens in diesem Sinne künftig in anhängigen Verfahren berücksichtigen werde.
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LB 76/14

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage erst geraume Zeit nach dem Verkehrsverstoß

    Zwar ist denkbar, dass für die Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage der zwischen der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit und der Anordnung der Fahrtenbuchauflage verstrichene Zeitraum relevant sein kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 -, zfs 1992, 286) und eine Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr nach Ablauf eines erheblichen Zeitraums als unverhältnismäßig anzusehen ist.

    Dabei sind etwa die Dauer der notwendigen Ermittlungen, die Geschäftsbelastung der betroffenen Behörde und das Verhalten des Fahrzeughalters zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 -, zfs 1992, 286, juris Rdn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 12 LB 19/13

    Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage bei Verhängen erst geraume Zeit nach

    Zwar ist denkbar, dass für die Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage der zwischen der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit und der Anordnung der Fahrtenbuchauflage verstrichene Zeitraum relevant sein kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 -, zfs 1992, 286) und eine Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr nach Ablauf eines erheblichen Zeitraums als unverhältnismäßig anzusehen ist.

    Dabei sind etwa die Dauer der notwendigen Ermittlungen, die Geschäftsbelastung der betroffenen Behörde und das Verhalten des Fahrzeughalters zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 -, zfs 1992, 286, juris Rdn. 3).

  • VGH Hessen, 22.10.2019 - 2 A 641/19

    Einmalige Alkoholfahrt mit BAK 1,3 Promille

    Man bezog sich dabei auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein (Urteil vom 7. April 1992 - 4 L 238/91 -, juris) und die Ausführungen in einem Sachverständigengutachten, das dieser Entscheidung zugrunde lag.

    In der grundlegenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein vom 7. April 1992 - 4 L 238/91 - (juris), auf die sich die Begründung des Bundesrates zu dieser Regelung (a.a.O.) bezieht, ist unter Bezugnahme auf ein Sachverständigengutachten von Stephan ausgeführt, dass diejenigen Personen, die im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr auffällig würden, beim Trinken nicht mehr realisierten, wann sie die kritische Grenze der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit überschritten.

  • OVG Niedersachsen, 23.08.2013 - 12 LA 156/12

    Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage als Mittel der

    Dagegen ist denkbar, dass für die Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage der zwischen der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit/Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens und der Anordnung der Fahrtenbuchauflage verstrichene Zeitraum relevant sein kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 -, zfs 1992, 286) und eine Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr nach Vergehen eines erheblichen Zeitraums als unverhältnismäßig anzusehen ist.

    Zudem wäre die denkbare Frage der Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage, die erst geraume Zeit nach dem zugrundeliegenden Verkehrsverstoß verfügt wird, auch einer allgemein-abstrakten Klärung nicht zugänglich, sondern nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls (notwendige Dauer der Ermittlungen, Geschäftsbelastung der betroffenen Behörde, Verhalten des Fahrzeughalters etc., vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 -, zfs 1992, 286) zu beantworten.

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.04.1996 - 4 L 180/95

    Fahrerlaubnis; Wiedererteilungsverfahren; Klageverfahren; Beweisaufnahme

    Wie die Widerspruchsbehörde und das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt haben, ist nach der Rechtsprechung des Senats davon auszugehen, daß von alkoholauffälligen Kraftfahrern, die mit Blutalkoholwerten über 1, 6 Promille am Straßenverkehr teilgenommen haben, eine dauerhafte Abstinenz erwartet werden muß, damit sie wieder als charakterlich geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erachtet werden können (vgl. Urteil des Senats vom 07.04.1992 - 4 L 238/91 -, NVwZ 1992 S. 379).
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