Weitere Entscheidung unten: KG, 16.10.1995

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.10.1995 - 18 U 209/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9317
OLG Düsseldorf, 12.10.1995 - 18 U 209/94 (https://dejure.org/1995,9317)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.10.1995 - 18 U 209/94 (https://dejure.org/1995,9317)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Oktober 1995 - 18 U 209/94 (https://dejure.org/1995,9317)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; StrWG NW § 9 a; StVO § 32
    Betonpoller auf der Fahrbahn sind kein Hindernis i. S. v. § 32 StVO L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 32
    Haftung bei Aufstellung von Betonpollern auf Fahrbahnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Amtshaftung; Betonpoller; Hindernis; Gemeinde; Überwachung; Verschiebungen

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 5 O 446/94
  • OLG Düsseldorf, 12.10.1995 - 18 U 209/94

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 1388
  • zfs 1996, 129
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 12.10.1995 - 18 U 38/95

    Verkehrssicherungspflicht bei Aufstellung von Blumenkübeln zur Verkehrsberuhigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.10.1995 - 18 U 209/94
    Betonpoller sind kein Hindernis i.S. von § 32 StVO (vgl. auch Senat, Urteil vom 12.10.1995 - 18 U 38/95).

    Dabei kann dahinstehen, ob das Aufstellen von Betonpollern auf Fahrbahnen unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten zu Zwecken der Verkehrsberuhigung generell zulässig ist, insbesondere derartige Betonpoller oder Blumenkübel generell kein Hindernis im Sinne von § 32 StVO darstellen (so der Senat, Urteil vom 12. Oktober 1995, 18 U 38/95; so auch OLG Hamm, NZV 94, 400; a.A. OLG Frankfurt, NJW 1992, 319; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 32 StVO Rdnr. 8 und § 45 StVO Rdnr. 36 und 37).

  • OLG Hamm, 31.05.1994 - 9 U 39/94

    Verkehrsberuhigung; Betonkübel; Behinderung des Verkehrs;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.10.1995 - 18 U 209/94
    Dabei kann dahinstehen, ob das Aufstellen von Betonpollern auf Fahrbahnen unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten zu Zwecken der Verkehrsberuhigung generell zulässig ist, insbesondere derartige Betonpoller oder Blumenkübel generell kein Hindernis im Sinne von § 32 StVO darstellen (so der Senat, Urteil vom 12. Oktober 1995, 18 U 38/95; so auch OLG Hamm, NZV 94, 400; a.A. OLG Frankfurt, NJW 1992, 319; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 32 StVO Rdnr. 8 und § 45 StVO Rdnr. 36 und 37).
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Rechtsprechung
   KG, 16.10.1995 - 12 U 1541/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3334
KG, 16.10.1995 - 12 U 1541/94 (https://dejure.org/1995,3334)
KG, Entscheidung vom 16.10.1995 - 12 U 1541/94 (https://dejure.org/1995,3334)
KG, Entscheidung vom 16. Oktober 1995 - 12 U 1541/94 (https://dejure.org/1995,3334)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für die Gewährung eines Schmerzensgeldes

  • rechtsportal.de

    StVO § 3 Abs. 1 Satz 1, 2, 4
    Haftungsverteilung bei Überfahren einer auf der Fahrbahn liegenden oder hockenden Person

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2041 (Ls.)
  • NZV 1996, 235
  • zfs 1996, 129
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.02.1976 - VI ZR 61/75

    Ursachenzusammenhang - Erster Anschein - Trunkenheit - Fußgänger - Beteiligung an

    Auszug aus KG, 16.10.1995 - 12 U 1541/94
    Dies gilt auch für eine mäßig befahrene Verbindungsstraße zwischen kleineren Ortschaften (BGH VersR 1976, 729).

    Keineswegs ist die zuletzt zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VersR 1976, 729) nur auf Fälle ausgerichtet, in denen eine Person quer zur Fahrbahn liegt.

    Aus diesem Grunde vermögen die Beklagten keine Argumente für eine andere Haftungsquote aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VersR 1976, 729, 730) herzuleiten.

  • OLG München, 18.10.1985 - 10 U 4337/84
    Auszug aus KG, 16.10.1995 - 12 U 1541/94
    Schließlich berufen sich die Beklagten erfolglos auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 18. Oktober 1985 (VersR 1987, 317, 318).

    Auch auf die Entscheidung des OLG München (VersR 1987, 317, 318) greifen die Beklagten unzutreffend für eine andere Haftungsverteilung zurück, da dort - wie bereits erwähnt - nicht auszuschließen war, daß der Verletzte plötzlich und nicht voraussehbar seine Gehrichtung geändert hatte.

  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus KG, 16.10.1995 - 12 U 1541/94
    Es ist nicht zu beanstanden, daß das Landgericht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Pflichten der Verkehrsteilnehmer auf Autobahnen bei Dunkelheit (VersR 1965, 88; NJW 1984, 2412 ; NJW-RR 1987, 1235) verweist, um herauszustellen, daß es sich um eine selbstverständliche Verpflichtung eines Kraftfahrers handelt, auf Sicht zu fahren.
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus KG, 16.10.1995 - 12 U 1541/94
    Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes ist von seiner Doppelfunktion auszugehen (vgl. BGHZ 18, 149 ; KG DAR 1987, 151).
  • BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82

    Pflichten des Kraftfahrers auf Autobahnen bei Dunkelheit

    Auszug aus KG, 16.10.1995 - 12 U 1541/94
    Es ist nicht zu beanstanden, daß das Landgericht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Pflichten der Verkehrsteilnehmer auf Autobahnen bei Dunkelheit (VersR 1965, 88; NJW 1984, 2412 ; NJW-RR 1987, 1235) verweist, um herauszustellen, daß es sich um eine selbstverständliche Verpflichtung eines Kraftfahrers handelt, auf Sicht zu fahren.
  • OLG Karlsruhe, 14.10.1988 - 10 U 68/88

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem alkoholisierten Fußgänger

    Auszug aus KG, 16.10.1995 - 12 U 1541/94
    Mit einem vergleichbaren Fall hatte sich das OLG Karlsruhe (VersR 1989, 302 ) zu befassen, so daß die Beklagte auf diese Entscheidung gleichfalls erfolglos verweisen.
  • OLG München, 12.06.2015 - 10 U 3981/14

    Kollision eines erheblich alkoholisierten Fußgängers mit einem Kfz bei Dunkelheit

    Ein Kraftfahrer darf gemäß § 3 I 4 StVO zunächst auch bei Dunkelheit nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überschaubaren, hier durch das Abblendlicht und die sonstige Beleuchtung ausgeleuchteten Strecke halten kann (BGH NJW 2000, 1949 = VersR 2000, 736; KG NZV 1996, 235; Senat, Urt. v. 04.03.2011 - 10 U 4408/10; allg. M.).
  • OLG Koblenz, 24.02.2003 - 12 U 1726/01

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Fahrzeugführers mit einer

    Die Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1984, 2412 u. NJW-RR 1987, 1235; KG Berlin, NJWE-VHR 1996, 9 u. OLG Hamm NJWE-VHR 1996, 10) hat stets betont, dass es sich um eine selbstverständliche Verpflichtung eines Kraftfahrers handelt, auf Sicht zu fahren.
  • OLG Köln, 01.07.1996 - 16 U 12/96

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger zur Nachtzeit

    Im Hinblick auf die zur Unfallzeit bereits angebrochene Dunkelheit mußte er seine Fahrweise so einrichten, daß er sein Fahrzeug auch vor einem unbeleuchteten Hindernis, insbesondere einem Fußgänger auf der Fahrbahn noch rechtzeitig anhalten konnte (vgl. z.B. BGH VRS 25, 51; OLG Koblenz NZV 1991, 471; KG NZV 1996, 235 ).
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