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   LG Hagen, 22.11.2002 - 1 S 152/02   

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https://dejure.org/2002,27910
LG Hagen, 22.11.2002 - 1 S 152/02 (https://dejure.org/2002,27910)
LG Hagen, Entscheidung vom 22.11.2002 - 1 S 152/02 (https://dejure.org/2002,27910)
LG Hagen, Entscheidung vom 22. November 2002 - 1 S 152/02 (https://dejure.org/2002,27910)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Verursachungsbeiträge im Rahmen eines Verkehrsunfalls; Anforderungen an ein angepasstes Fahrverhalten im Bereich von unübersichtlichen und für den Gegenverkehr nicht einsehbaren Stellen; Verkehrsgerechtes Passieren eines Hindernisses unter Benutzung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 1 Abs. 2 § 3
    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Ausweichen an einem Hindernis

Papierfundstellen

  • zfs 2003, 121
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 09.06.1994 - 12 U 347/93

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts abbiegenden mit einem mit

    Auszug aus LG Hagen, 22.11.2002 - 1 S 152/02
    Danach darf an einer unübersichtlichen Stelle, an der Gegenverkehr nicht erkennbar ist, nur mit größter Vorsicht an einem Hindernis unter Benutzung der Gegenfahrbahn vorbei gefahren werden, wobei grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten ist; kann Gegenverkehr auftauchen, muss der Vorbeifahrende sofort anhalten können (OLG Hamm, NZV 1995, S. 27; OLG Karlsruhe, OLGR 1998, S 80; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl, § 6 StVO Rz. 4).
  • OLG Saarbrücken, 09.01.2014 - 4 U 405/12

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einer Kollision mit dem Gegenverkehr nach

    Ist dort Gegenverkehr nicht erkennbar, so darf er mit größter Vorsicht unter Benutzung der Gegenfahrbahn an dem Hindernis vorbeifahren (vgl. BayObLG, VRS 58, 450; LG Hagen, zfs 2003, 121; Hentschel-König, aaO., § 6 StVO, Rdn. 6).
  • OLG Celle, 13.12.2023 - 14 U 32/23

    Anscheinsbeweis; berührungsloser Unfall; Auffahrunfall; Haftungsverteilung bei

    Ist dort Gegenverkehr nicht erkennbar, so darf er mit größter Vorsicht unter Benutzung der Gegenfahrbahn an dem Hindernis vorbeifahren (OLG Saarbrücken Urteil vom 09. januar 2014 - 4 U 405/12, juris; LG Hagen, zfs 2003, 121; Hentschel-König-Dauer, aaO., § 6 StVO, Rn. 6).
  • LG Rottweil, 20.02.2017 - 1 O 104/16

    Haftungsverteilung bei einem Unfall im Begegnungsverkehr und Verwertung voin

    Die Anforderungen des § 3 Abs. 1 S. 5 StVO greifen auch dann Platz, wenn eine Engstelle durch mehrere parkende Fahrzeuge hervor gerufen wird (LG Hagen ZfSch 2003, 121).
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