Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 09.12.2002

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01   

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https://dejure.org/2002,293
BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01 (https://dejure.org/2002,293)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.2002 - 5 C 2.01 (https://dejure.org/2002,293)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 2002 - 5 C 2.01 (https://dejure.org/2002,293)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit; deutsche Sprache als Bestätigungsmerkmal für deutsche Volkszugehörigkeit; Gesetzesänderung, rückwirkende - in Bezug auf die Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit; Rückwirkung einer ...

  • Wolters Kluwer

    Revision - Bestätigungsmerkmal - Deutsche Volkszugehörigkeit - Deutsche Sprache - Rückwirkende Gesetzesänderung - Spätaussiedlerbescheinigung - Aufnahmeverfahren - Bescheinigungsverfahren - Einreise in das Bundesgebiet - Gesetzliche Vermutung

  • Judicialis

    BVFG (F. 1993) § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; BVFG (F. 2001) § 6 Abs. 2; ; BVFG (F. 2001) § 15 Abs. 1; ; BVFG (F. 2001) § 100 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit; deutsche Sprache als Bestätigungsmerkmal für deutsche Volkszugehörigkeit; Gesetzesänderung, rückwirkende - in Bezug auf die Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit; Rückwirkung einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 116, 114
  • NVwZ 2002, 1387 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2002, 697
  • DVBl 2003, 83 (Ls.)
  • DÖV 2002, 909
  • zfs 2003, 209
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01
    Zwar bedarf es stets einer besonderen Rechtfertigung, wenn eine nachträgliche belastende Änderung der bereits eingetretenen Rechtsfolgen eines der Vergangenheit angehörigen Verhaltens ausnahmsweise zulässig sein soll (vgl. BVerfGE 72, 200 ).

    Als eine solche Rechtfertigung verfassungsgerichtlich anerkannt ist jedoch das Fehlen schutzbedürftigen Vertrauens in den Fortbestand der begünstigenden Rechtslage (vgl. BVerfGE 30, 367 ; 72, 200 ; 88, 384 ; 95, 64 ).

  • BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 44.99

    Bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur; Sprache als bestätigendes

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01
    Die bisherige Rechtslage war bis zum Ergehen der Senatsurteile vom 19. Oktober 2000 - u.a. BVerwG 5 C 44.99 - (BVerwGE 112, 112) dahin verstanden worden, dass maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Bestätigungsmerkmale des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG der Zeitpunkt der Aussiedlung sei.

    Ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass insoweit stattdessen der Zeitpunkt des Selbständigwerdens maßgeblich sei, insbesondere also Deutsch nicht auch noch im Erwachsenenalter als die dem Betreffenden entsprechend der Herkunft und dem Bildungsstand eigentümliche Sprache umfassend beherrscht werden muss, wie dies das Bundesverwaltungsgericht unter der Geltung früheren Rechts verlangt hatte (vgl. dazu die genannten Urteile des erkennenden Senats vom 19. Oktober 2000, a.a.O. S. 119 f.), konnte sich deshalb vor dem 19. Oktober 2000 nicht bilden.

  • BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 8.96

    Vertriebenenrecht - Verhältnis der Bestätigungsmerkmale Sprache, Erziehung,

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01
    Ob dasselbe für die Streichung der weiteren Bestätigungsmerkmale "Erziehung, Kultur" angenommen werden kann, weil eine Vermittlung dieser Bestätigungsmerkmale ohne die gleichzeitige Vermittlung der deutschen Sprache zwar nicht rechtlich, wohl aber praktisch ausgeschlossen war (vgl. BVerwGE 102, 214 ), kann im vorliegenden Fall unentschieden bleiben, weil die Klägerin im Revisionsverfahren das Vorliegen dieser Bestätigungsmerkmale nicht mehr für sich in Anspruch genommen hat.
  • BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 26.00

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedler; Aussiedlungsgebiete; Bindungswirkung;

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01
    Diese haben die notwendigen Feststellungen eigenständig und auf Behördenebene letztverantwortlich zu treffen, so dass die im Aufnahmeverfahren erfolgte Prüfung der Voraussetzungen der deutschen Volkszugehörigkeit nur eine vorläufige sein kann (vgl. BVerwGE 95, 311 und Urteil vom 19. Juni 2001 - BVerwG 1 C 26.00 - ).
  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93

    Vertriebene - Volkszugehörigkeit - Ausreise - Aufnahme - Spätgeborene - Zweite

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01
    Diese haben die notwendigen Feststellungen eigenständig und auf Behördenebene letztverantwortlich zu treffen, so dass die im Aufnahmeverfahren erfolgte Prüfung der Voraussetzungen der deutschen Volkszugehörigkeit nur eine vorläufige sein kann (vgl. BVerwGE 95, 311 und Urteil vom 19. Juni 2001 - BVerwG 1 C 26.00 - ).
  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 48.88

    Datenschutzgesetz Auskunftsanspruch - Ermessen der Behörde -

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01
    Zwischenzeitlich eingetretene Rechtsänderungen sind für das Revisionsgericht demgemäß in dem Umfang beachtlich, in dem sie das Berufungsgericht zu berücksichtigen hätte (BVerwGE 1, 291 ; 89, 14 ; 89, 296 ; 96, 86 ; 97, 79 ; Urteile vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 30.86 - , vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 41.94 - und vom 12. Juli 2001 - BVerwG 3 C 14.01 - ).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01
    Als eine solche Rechtfertigung verfassungsgerichtlich anerkannt ist jedoch das Fehlen schutzbedürftigen Vertrauens in den Fortbestand der begünstigenden Rechtslage (vgl. BVerfGE 30, 367 ; 72, 200 ; 88, 384 ; 95, 64 ).
  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung -

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01
    Zwischenzeitlich eingetretene Rechtsänderungen sind für das Revisionsgericht demgemäß in dem Umfang beachtlich, in dem sie das Berufungsgericht zu berücksichtigen hätte (BVerwGE 1, 291 ; 89, 14 ; 89, 296 ; 96, 86 ; 97, 79 ; Urteile vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 30.86 - , vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 41.94 - und vom 12. Juli 2001 - BVerwG 3 C 14.01 - ).
  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01
    Ob § 100 a BVFG n.F. mit Rücksicht darauf, dass die Bescheinigung nach § 15 BVFG keine konstitutive, sondern nur bestätigende Wirkung hat, der zu bestätigende Status als Spätaussiedler aber bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 4, 6 BVFG mit der Aufnahme in das Bundesgebiet entsteht (vgl. BVerwGE 99, 133 ), für Bescheinigungsbewerber, die bereits Jahre vor In-Kraft-Treten des Spätaussiedlerstatusgesetzes im Wege des Aufnahmeverfahrens - wenn auch nur (wie im Falle der Klägerin) einbezogen in den Aufnahmebescheid eines volksdeutschen Angehörigen - in das Bundesgebiet eingereist sind, Wirkungen entfaltet, die eine verfassungsrechtlich unzulässige echte Rückwirkung bedeuten könnten, erscheint schon in Anbetracht der Rechtsfolgen, zu denen die Anwendung des neuen Rechts im jeweiligen Einzelfall führt, fraglich.
  • BVerwG, 12.07.2001 - 3 C 14.01

    Zeitpunkt, maßgeblicher - in Revisionsverfahren auf Erteilung der Fahrerlaubnis;

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01
    Zwischenzeitlich eingetretene Rechtsänderungen sind für das Revisionsgericht demgemäß in dem Umfang beachtlich, in dem sie das Berufungsgericht zu berücksichtigen hätte (BVerwGE 1, 291 ; 89, 14 ; 89, 296 ; 96, 86 ; 97, 79 ; Urteile vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 30.86 - , vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 41.94 - und vom 12. Juli 2001 - BVerwG 3 C 14.01 - ).
  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 41.94

    Pflanzenschutzrecht: Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zur Begasung von

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86

    Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Unterlagen - Personenbezogene Hinweise -

  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87

    Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises

  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als

  • BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 30.00

    Abkömmling, Anspruch des - eines Spätaussiedlers auf Erteilung einer

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

  • BVerwG, 13.09.2007 - 5 C 38.06

    Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft nach § 15 Abs. 1 BVFG, keine

    Das Begehren der Klägerin, den Beklagten zur Ausstellung einer Bescheinigung nach § 15 BVFG zu verpflichten, ist nach der im Entscheidungszeitpunkt geltenden Rechtslage zu beurteilen (Urteile vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - BVerwGE 116, 114 und - BVerwG 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 ).

    Zur Frage, ob § 6 Abs. 2 BVFG hier in seiner zur Zeit der ständigen Aufenthaltnahme der Klägerin 1998 geltenden Fassung oder in seiner seit dem 7. September 2001 geltenden Fassung anzuwenden ist, hat das Berufungsgericht zu Recht darauf hingewiesen, dass der erkennende Senat die Übergangsregelung des § 100a BVFG F. 2001, wonach auch Anträge nach § 15 Abs. 1 BVFG nach dem Recht zu bescheiden sind, das nach dem 7. September 2001 gilt, dahin ausgelegt hat, dass die Merkmale der deutschen Volkszugehörigkeit nach § 6 Abs. 2 BVFG F. 2001 auch für noch nicht abgeschlossene Bescheinigungsverfahren nach § 15 BVFG Geltung beanspruchen, selbst wenn die Antragsteller bereits Jahre vor Inkrafttreten des neuen Rechts im Aufnahmeverfahren nach §§ 26 ff. BVFG in das Bundesgebiet eingereist sind (Urteile vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - BVerwGE 116, 114 und - BVerwG 5 C 28.01 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 98 zum Spracherfordernis).

    Denn die Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG begründet die Spätaussiedlereigenschaft nicht erst, sondern dient ihrem Nachweis, setzt sie also voraus und hat lediglich feststellende Wirkung (Urteile vom 19. Juni 2001 - BVerwG 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 ; vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - BVerwGE 116, 114 und - BVerwG 5 C 28.01 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 98 = juris Rn. 9 sowie - BVerwG 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 ).

  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 35.02

    Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit;

    Nach § 100 a BVFG, der die Anwendung des nach dem 7. September 2001 geltenden Rechts auch auf Anträge nach § 15 Abs. 1 BVFG bestimmt und sich erkennbar auf die Änderung des § 6 Abs. 2 BVFG durch das Spätaussiedlerstatusgesetz bezieht, ist - jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der gesetzlichen Anforderungen an die deutschen Sprachkenntnisse - für die Prüfung der Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausstellung der Bescheinigung vorliegen, von § 6 Abs. 2 BVFG n.F. auszugehen (Bestätigung von BVerwGE 116, 114).

    Entgegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 116, 114) sei § 6 Abs. 2 BVFG (F. 2001) auch nicht nach § 100 a BVFG (F. 2001) anzuwenden.

    Nach § 100 a BVFG, der die Anwendung des nach dem 7. September 2001 geltenden Rechts auch auf Anträge nach § 15 Abs. 1 BVFG bestimmt und sich dabei erkennbar auf die Änderung des § 6 Abs. 2 BVFG durch das Spätaussiedlerstatusgesetz bezieht, ist aber - jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der gesetzlichen Anforderungen an die deutschen Sprachkenntnisse - für die Prüfung der Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausstellung der Bescheinigung vorliegen, von § 6 Abs. 2 BVFG n.F. auszugehen (BVerwGE 116, 114 ).

    Ob verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit auch für die rückwirkende Streichung der weiteren Bestätigungsmerkmale "Erziehung, Kultur", die der Kläger im Berufungsverfahren sinngemäß für sich in Anspruch genommen hat, angenommen werden kann, weil eine Vermittlung dieser Bestätigungsmerkmale ohne die gleichzeitige Vermittlung der deutschen Sprache zwar nicht rechtlich, wohl aber praktisch ausgeschlossen war (vgl. BVerwGE 102, 214 ), bedarf auch im vorliegenden Revisionsverfahren keiner Entscheidung (offen gelassen bereits in BVerwGE 116, 114 ).

  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 33.02

    Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache; deutsche Sprache, familiäre

    Das Berufungsgericht ist zwar zu Recht davon ausgegangen, dass das Verpflichtungsbegehren der Klägerin auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nach aktueller Rechtslage und damit unter Anwendung des § 6 Abs. 2 BVFG in seiner Fassung durch das Spätaussiedlerstatusgesetz vom 30. August 2001 (BGBl I S. 2266) zu beurteilen ist: (vgl. Urteil des Senats vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - sowie Urteil vom 4. September 2003 - BVerwG 5 C 35.02 - für das Bescheinigungsverfahren nach § 15 BVFG).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.12.2002 - 2 Ss OWi 1018/02   

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OLG Hamm, 09.12.2002 - 2 Ss OWi 1018/02 (https://dejure.org/2002,4427)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.12.2002 - 2 Ss OWi 1018/02 (https://dejure.org/2002,4427)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Dezember 2002 - 2 Ss OWi 1018/02 (https://dejure.org/2002,4427)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt; Notwendige Feststellungen; Darlegung der Messmethode im Urteil; Bauartzugelassenes Messgerät ; Gültige Eichung; Wahrung der Bedingungen für das Messverfahren

  • blutalkohol PDF, S. 271
  • Judicialis

    StVG § 24 a; ; StPO § 267

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StVG § 24a; StPO § 267
    Atemalkoholmessung, erforderlicher Umfang der Feststellungen, Sicherheitsabschlag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Atemalkoholmessung - Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 538
  • zfs 2003, 209
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 03.06.2002 - 2 Ss OWi 316/02

    Atemalkoholmessung, erforderlicher Umfang der Feststellungen, standardisiertes

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2002 - 2 Ss OWi 1018/02
    Er geht vielmehr davon aus, dass bei einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen § 24 a StVG dem tatrichterlichen Urteil nicht nur die Messmethode zu entnehmen sein muss, sondern auch, mit welchem bauartzugelassenen Messgerät die Messergebnisse gewonnen sind, dass dieses Messgerät gültig geeicht war und dass die Bedingungen für das Messverfahren gewahrt sind (vgl. OLG Hamm VA 2001, 112 = VRS 101, 53 = DAR 2001, 416 = zfs 2001, 428 = BA 2001, 373; siehe auch Beschluss des erkennenden Senats vom 6. Februar 2002 in VA 2002, 122 = ZAP EN-Nr. 474/2002 = VD 2002, 255 Ls. = zfs 2002, 401 = NJW 2002, 2485 = NZV 2002, 414 = VRS 103, 204; offen gelassen von OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Juni 2002, 2a Ss (OWi) 92/02 - (OWi) 33/02 III).
  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2002 - 2 Ss OWi 1018/02
    Der Leitsatz der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3. April 2001 (4 StR 507/00 - NZV 2001, 267) zwingt nach Auffassung des Senats zu den zusätzlichen Anforderungen an die Feststellungen.
  • OLG Hamm, 02.10.2001 - 3 Ss OWi 989/01

    Atemalkoholmessung; standardisiertes Messverfahren, erforderlicher Umfang der

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2002 - 2 Ss OWi 1018/02
    Dabei hat sie jedoch offensichtlich übersehen, dass es sich dabei um die Entscheidung des 3. Senats für Bußgeldsachen vom 2. Oktober 2001 (3 Ss OWi 989/01, veröffentlicht außerdem noch in VA 2002, 18 = VRS 102, 115 = NZV 2002, 1989) handelt, in der der hiesige 3. Senat für Bußgeldsachen von der Rechtsprechung des erkennenden Senats abgewichen ist.
  • OLG Hamm, 18.06.2001 - 2 Ss OWi 455/01

    Atemalkolmessung, Anforderungen an das tatrichterliche Urteil, Eichung,

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2002 - 2 Ss OWi 1018/02
    Er geht vielmehr davon aus, dass bei einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen § 24 a StVG dem tatrichterlichen Urteil nicht nur die Messmethode zu entnehmen sein muss, sondern auch, mit welchem bauartzugelassenen Messgerät die Messergebnisse gewonnen sind, dass dieses Messgerät gültig geeicht war und dass die Bedingungen für das Messverfahren gewahrt sind (vgl. OLG Hamm VA 2001, 112 = VRS 101, 53 = DAR 2001, 416 = zfs 2001, 428 = BA 2001, 373; siehe auch Beschluss des erkennenden Senats vom 6. Februar 2002 in VA 2002, 122 = ZAP EN-Nr. 474/2002 = VD 2002, 255 Ls. = zfs 2002, 401 = NJW 2002, 2485 = NZV 2002, 414 = VRS 103, 204; offen gelassen von OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Juni 2002, 2a Ss (OWi) 92/02 - (OWi) 33/02 III).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2002 - 10 S 2699/01

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Kokainkonsums für Berufskraftfahrer

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2002 - 2 Ss OWi 1018/02
    Er geht vielmehr davon aus, dass bei einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen § 24 a StVG dem tatrichterlichen Urteil nicht nur die Messmethode zu entnehmen sein muss, sondern auch, mit welchem bauartzugelassenen Messgerät die Messergebnisse gewonnen sind, dass dieses Messgerät gültig geeicht war und dass die Bedingungen für das Messverfahren gewahrt sind (vgl. OLG Hamm VA 2001, 112 = VRS 101, 53 = DAR 2001, 416 = zfs 2001, 428 = BA 2001, 373; siehe auch Beschluss des erkennenden Senats vom 6. Februar 2002 in VA 2002, 122 = ZAP EN-Nr. 474/2002 = VD 2002, 255 Ls. = zfs 2002, 401 = NJW 2002, 2485 = NZV 2002, 414 = VRS 103, 204; offen gelassen von OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Juni 2002, 2a Ss (OWi) 92/02 - (OWi) 33/02 III).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2002 - 2a Ss OWi 92/02

    Atemalkoholmessung - Erforderlicher Umfang der Feststellungen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2002 - 2 Ss OWi 1018/02
    Er geht vielmehr davon aus, dass bei einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen § 24 a StVG dem tatrichterlichen Urteil nicht nur die Messmethode zu entnehmen sein muss, sondern auch, mit welchem bauartzugelassenen Messgerät die Messergebnisse gewonnen sind, dass dieses Messgerät gültig geeicht war und dass die Bedingungen für das Messverfahren gewahrt sind (vgl. OLG Hamm VA 2001, 112 = VRS 101, 53 = DAR 2001, 416 = zfs 2001, 428 = BA 2001, 373; siehe auch Beschluss des erkennenden Senats vom 6. Februar 2002 in VA 2002, 122 = ZAP EN-Nr. 474/2002 = VD 2002, 255 Ls. = zfs 2002, 401 = NJW 2002, 2485 = NZV 2002, 414 = VRS 103, 204; offen gelassen von OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Juni 2002, 2a Ss (OWi) 92/02 - (OWi) 33/02 III).
  • OLG Hamm, 29.04.2004 - 4 Ss OWi 256/04

    Feststellungen; Umfang; Trunkenheitsfahrt; Fahrverbot; berufliche Gründe; Absehen

    Weitergehende Ausführungen, wie sie u. a. der hiesige 2. Senat für Bußgeldsachen fordert (vgl. Beschluss vom 09. Dezember 2002 - 2 Ss OWi 1018/02 - in NZV 2003, 538) sind, sofern die Richtigkeit der Messung nicht in Zweifel gezogen wird, entbehrlich.
  • OLG Hamm, 13.09.2004 - 2 Ss 462/04

    Atemalkoholmessung - notwendige Feststellungen im Urteil

    b) Der Senat hat allerdings in der Vergangenheit im Fall einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen § 24 a StVG weitere tatsächliche Feststellungen für erforderlich gehalten (vgl. aus der ständigen Rechtsprechung des Senats VA 2001, 112 = VRS 101, 53 = DAR 2001, 416 = zfs 2001, 428 = BA 2001, 373; Senat in NJW 2002, 2485 = NZV 2002, 414 = VRS 103, 204 = BA 2002, 489 = StraFo 2002, 400; Senat in VRS 104, 310= NZV 2003, 538; offen gelassen von OLG Düsseldorf NZV 2002, 523 sowie KG NZV 2001, 388).
  • OLG Hamm, 23.08.2004 - 2 Ss OWi 357/04
    Die auf die Sachrüge hin zu erfolgende materiellrechtliche Überprüfung des Urteils hat keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen ergeben: Unabhängig davon, ob weiterhin an den vom Senat bislang geforderten Darlegungserfordernissen festzuhalten ist (vgl. u. a. Senatsbeschlüsse vom 03. Juni 2002 in 2 Ss OWi 316/02 = NJW 2002, 2485 = NZV 2002, 414 = VRS 103, 204 = BA 2002, 489 sowie vom 09. Dezember 2002 in 2 Ss OWi 1018/02 = NZV 2003, 538 = VRS 104, 310 = BA 2003, 239), oder ob mit der wohl überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung auch anderer Oberlandesgerichte insoweit geringere Anforderungen zu stellen sind (vgl. u. a. Beschlüsse des hiesigen 3. Senats für Bußgeldsachen vom 02. Oktober 2001 in 3 Ss OWi 989/00 = NZV 2002, 198 und vom 01.Dezember 2003 in 3 Ss OWi 658/03 [BA 2004, 268] sowie des hiesigen 4. Senats für Bußgeldsachen vom 29. April 2004 in 4 Ss OWi 456/04 [BA2005, 167] m.w.N.), genügen die getroffenen Feststellungen weitgehend auch den vom Senat verlangten Anforderungen.
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