Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 27.10.2004

Rechtsprechung
   OLG Jena, 06.09.2004 - 1 Ss 138/04   

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https://dejure.org/2004,2176
OLG Jena, 06.09.2004 - 1 Ss 138/04 (https://dejure.org/2004,2176)
OLG Jena, Entscheidung vom 06.09.2004 - 1 Ss 138/04 (https://dejure.org/2004,2176)
OLG Jena, Entscheidung vom 06. September 2004 - 1 Ss 138/04 (https://dejure.org/2004,2176)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verdopplung einer Regelgeldbuße wegen vorsätzlicher Begehung einer Ordnungswidrigkeit; Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt; Möglichkeit des fahrlässigen in der Hand Haltens und Telefonierens mit einem Mobiltelefon

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Nötigung; Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags; Zurückweisung eines Antrags als Beweisermittlungsantrag; Darlegung von Beweisziel und Beweistatsache bei unter Beweisstellen einer Negativtatsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung der Geldbuße bei Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 9.8.2006)

    § 23 StVO
    Handy am Steuer // Verbotswidriges Telefonieren während der Autofahrt - § 23 Ia StVO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 23
  • NZV 2005, 108
  • StV 2005, 11
  • zfs 2005, 101
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 25.11.2002 - 2 Ss OWi 1005/02

    Autotelefon, Mobiltelefon, Begriff der Benutzung, Organisator

    Auszug aus OLG Jena, 06.09.2004 - 1 Ss 138/04
    Es erscheint nahezu unmöglich, fahrlässig ein Telefon in der Hand zu halten und damit zu telefonieren bzw. es anderweitig zu nutzen (vgl. zur Pflichtwidrigkeit insoweit OLG Hamm, NZV 2003, 98).
  • OLG Köln, 23.08.2005 - 83 Ss OWi 19/05

    Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons

    Es bedarf vielmehr weitergehender Beweiserhebung zur Klärung der Frage, ob die entsprechende Einlassung des Betroffenen zu widerlegen und der Vorwurf des Bußgeldbescheids zu beweisen ist (vgl. zu Schuldform u. Bußgeldbemessung: OLG Jena NStZ-RR 2005, 23 = NZV 2005, 108 = zfs 2005, 207 = DAR 2005, 228 = VRS 107, 472).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2014 - 2 RBs 37/14

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei fehlender konkreter Erinnerung des

    Zwar liegt das regelmäßig auf der Hand, weil eine fahrlässige Benutzung eines Mobiltelefons praktisch kaum vorstellbar ist (OLG Jena NZV 2005, 108; OLG Hamm NZV 2008, 583).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2006 - 2 Ss OWi 134/06

    Funktelefon - Begriff der Benutzung

    Ferner weist der Senat darauf hin, dass bei der verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt regelmäßig nur vorsätzliches Handeln in Betracht kommen dürfte (vgl. OLG Jena NStZ-RR 2005, 23).
  • OLG Hamm, 12.07.2006 - 2 Ss OWi 402/06

    Handy, Benutzung; Begriff; Auslesen von Telefonnummer

    Schließlich wirft auch der Umstand, dass das angefochtene Urteil weder in der Urteilsformel noch in den Gründen die Schuldform erkennen lässt, keine klärungsbedürftige Rechtsfrage auf, die zur Fortbildung des materiellen Rechts die Zulassung der Rechtsbeschwerde erforderlich macht (vgl. zur - regelmäßigen - Schuldform des Vorsatzes bei Verstößen der vorliegenden Art den zuvor genannten Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2005 und den Beschuss des 4. Senats für Bußgeldsachen vom 10. November 2005, ferner OLG Jena, NZV 2005, 108 = NStZ-RR 2005, 23 = DAR 2005, 228 = VRS 107, 472).
  • OLG Jena, 31.05.2006 - 1 Ss 82/06

    Handyverbot im Straßenverkehr - Begriff der Benutzung (hier: als Diktiergerät)

    Ein verbotswidriges Benutzen eines Mobiltelefons während der Fahrt kann regelmäßig nur vorsätzlich begangen werden (siehe Senatsbeschluss vom 06.09.2004, 1 Ss 138/04, NStZ-RR 2005, 23).
  • OLG Hamm, 20.04.2007 - 2 Ss OWi 227/07

    Mobiltelefon; Nutzung; Begriff; Straßenverkehr; Feststellungen; Anforderungen

    Daher wäre es rechtsfehlerhaft, die Geldbuße wegen der vorsätzlichen Begehungsweise zu erhöhen (KG NZV 2006, 609; siehe auch OLG Jena NStZ-RR 2005, 23).
  • OLG Hamm, 20.04.2007 - 2 Ss OWi 228/07

    Benutzung eines Mobiltelefons

    Daher wäre es rechtsfehlerhaft, die Geldbuße wegen der vorsätzlichen Begehungsweise zu erhöhen (KG NZV 2006, 609; siehe auch OLG Jena NStZ-RR 2005, 23 ).

    Daher wäre es rechtsfehlerhaft, die Geldbuße wegen der vorsätzlichen Begehungsweise zu erhöhen (KG NZV 2006, 609; siehe auch OLG Jena NStZ-RR 2005, 23 ).

    Daher wäre es rechtsfehlerhaft, die Geldbuße wegen der vorsätzlichen Begehungsweise zu erhöhen (KG NZV 2006, 609; siehe auch OLG Jena NStZ-RR 2005, 23 ).

  • OLG Düsseldorf, 07.06.2022 - 2 RBs 73/22

    Vorsätzliches Führen eines Kraftfahrzeugs mit verdecktem Gesicht; Unzulässige

    Die Vorsatzform ist hier bereits bei der Regelgeldbuße berücksichtigt und rechtfertigt keine Erhöhung (vgl. zur verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer: OLG Jena NZV 2005, 108; KG NJW 2006, 3080; OLG Hamm NZV 2008, 583).
  • OLG Hamm, 31.07.2008 - 2 Ss OWi 580/08

    Mobiltelefon; Vorsatz; Eröhung; Geldbuße

    Nach allgemeiner Meinung wird das verbotswidrige Benutzen eines Mobiltelefons während der Fahrt regelmäßig nur vorsätzlich begangen werden können (vgl. u.a. OLG Hamm StRR 2007, 76; VRR 2007, 317 = NZV 2007, 483 = VRS 2007, 75; siehe auch noch Beschluss des Senats vom 4. Januar 2008 in 2 Ss OWi 865/07 OLG Hamm und wird daher eine Erhöhung der Regelgeldbuße wegen vorsätzlicher Begehungsweise nicht in Betracht kommen (KG NJW 2006, 3018; OLG Jena VRS 107, 472 = NZV 2005, 108; OLG Hamm im Beschluss vom 4. Januar 2008, a.a.O.).
  • KG, 30.11.2005 - 3 Ws (B) 600/05

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Fehlerhafte Erhöhung der Regelgeldbuße

    Da der Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO regelmäßig vorsätzlich verwirklicht wird, hat dies, nachdem die Nr. 109 bis 109.2 des Bußgeldkataloges weggefallen waren, bereits in der Regelbuße von 40, 00 Euro entsprechende Berücksichtigung gefunden [vgl. OLG Jena VRS 107, 472 ff.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht 38. Aufl., § 23 Rdn. 39].
  • OLG Braunschweig, 08.09.2021 - 1 Ss 126/21

    Unzulässige Erhöhung der Regelgeldbuße bei vorsätzlichem Benutzen eines

  • KG, 03.03.2016 - 3 Ws (B) 108/16

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei irrig inhäsivem Tatgericht

  • VG Stuttgart, 22.03.2007 - 1 K 4220/04

    Nichtzulassung eines Fernsehprogramms u.a. wegen Missachtung der Auflage zur

  • OLG Hamm, 19.11.2008 - 2 Ss OWi 547/08

    Mobiltelefon; Benutzung; Straßenverkehr; Urteil; Anforderungen

  • OLG Zweibrücken, 04.01.2012 - 1 SsRs 48/11

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und Handy-Benutzung eines

  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 2 Ss OWi 547/08

    Mobiltelefon; Benutzung; Vorsatz; Fahrlässigkeit

  • OLG Braunschweig, 08.09.2021 - 1 Ss OWi 126/21

    Sicherungsbedürfnis für Zulassung der Rechtsbeschwerde auch bei unbewusster

  • OLG Hamm, 13.07.2006 - 2 Ss OWi 415/06

    Zulassung; Rechtsbeschwerde; Handy; Telefonieren im Straßenverkehr

  • OLG Jena, 06.04.2006 - 1 Ss 347/05

    Verkehr

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2755
OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04 (https://dejure.org/2004,2755)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.10.2004 - 1 Ss 178/04 (https://dejure.org/2004,2755)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - 1 Ss 178/04 (https://dejure.org/2004,2755)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Prüfungspflicht des Tatrichters bezüglich der Voraussetzungen einer beruflichen Härte im Rahmen der Verhängung eines Fahrverbotes

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 25 Abs. 2a; BKatV § 4; FeV § 6
    Absehen von Fahrverbot wegen außergewöhnlicher Härte

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Absehen vom Fahrverbot - Absehen vom Fahrverbot wegen beruflicher Härte

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 653
  • zfs 2005, 101
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Düsseldorf, 06.06.1994 - 5 Ss OWi 187/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04
    Auch hat sich das Amtsgericht - worauf die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe zutreffend hingewiesen hat - nicht mit der Frage befasst, ob es vorliegend ausreichen würde, das Fahrverbot auf eine bestimmte Kraftfahrzeugart zu beschränken (Pkw) und hiervon etwa bestimmte Fahrerlaubnisklassen (§ 6 FeV; vgl. hierzu die Tabelle bei Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, FeV, § 6 Rn. 2) oder Fahrzeugarten (vgl. hierzu Hentschel, a.a.O., StVG, § 25 Rn. 11; OLG Düsseldorf ZfS 1996 356 f.; dass. NZV 1994, 407; Brandenburgisches OLG VRS 96, 233 ff.; zweifelhaft: OLG des Landes Sachsen-Anhalt DAR 2003, 573 f.: Leichenwagen) auszunehmen.

    Dies wäre hier - anders als bei einem Verstoß gegen § 24 a StvG und einem aus dem Alkoholkonsum begründeten Charaktermangel - durchaus in Betracht zu ziehen, zumal die Geschwindigkeitsüberschreitung beim Führen eines Personenkraftfahrzeuges und nicht eines Lastkraftwagens begangen wurde (OLG Düsseldorf NZV 1994, 407; OLG Celle Nds. Rpfl.

  • OLG Naumburg, 07.05.2003 - 1 Ss (B) 149/03

    Fahrverbot - (Keine) Ausnahme für ein bestimmtes Kfz?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04
    Auch hat sich das Amtsgericht - worauf die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe zutreffend hingewiesen hat - nicht mit der Frage befasst, ob es vorliegend ausreichen würde, das Fahrverbot auf eine bestimmte Kraftfahrzeugart zu beschränken (Pkw) und hiervon etwa bestimmte Fahrerlaubnisklassen (§ 6 FeV; vgl. hierzu die Tabelle bei Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, FeV, § 6 Rn. 2) oder Fahrzeugarten (vgl. hierzu Hentschel, a.a.O., StVG, § 25 Rn. 11; OLG Düsseldorf ZfS 1996 356 f.; dass. NZV 1994, 407; Brandenburgisches OLG VRS 96, 233 ff.; zweifelhaft: OLG des Landes Sachsen-Anhalt DAR 2003, 573 f.: Leichenwagen) auszunehmen.
  • OLG Karlsruhe, 12.02.1996 - 2 Ss 4/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04
    Das Rechtsmittel hat - zumindest vorläufigen - Erfolg, weil die Anordnung eines Fahrverbots sachlich-rechtlicher Prüfung nicht standhält und hiervon auch der weitere Rechtsfolgenausspruch betroffen ist (OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 f.; VRS 97, 198 f.).
  • OLG Karlsruhe, 22.02.1993 - 2 Ss 12/93

    Fahrverbot; Ersttäter; Wiederholungstäter; Verlust; Arbeitsplatz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04
    1992, 290 f.) und der Betroffenen bislang noch nicht straßenverkehrsrechtlich in Erscheinung getreten ist (OLG Karlsruhe VRS 85, 127 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 25.01.1996 - 5 Ss OWi 2/96

    Herausnahme des Führens von Lkw aus einem Fahrverbot

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04
    Auch hat sich das Amtsgericht - worauf die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe zutreffend hingewiesen hat - nicht mit der Frage befasst, ob es vorliegend ausreichen würde, das Fahrverbot auf eine bestimmte Kraftfahrzeugart zu beschränken (Pkw) und hiervon etwa bestimmte Fahrerlaubnisklassen (§ 6 FeV; vgl. hierzu die Tabelle bei Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, FeV, § 6 Rn. 2) oder Fahrzeugarten (vgl. hierzu Hentschel, a.a.O., StVG, § 25 Rn. 11; OLG Düsseldorf ZfS 1996 356 f.; dass. NZV 1994, 407; Brandenburgisches OLG VRS 96, 233 ff.; zweifelhaft: OLG des Landes Sachsen-Anhalt DAR 2003, 573 f.: Leichenwagen) auszunehmen.
  • OLG Hamm, 26.11.1976 - 5 Ss OWi 1540/76

    Zulässigkeit der Verhängung eines unbeschränkten Fahrverbots gegenüber einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04
    Es solche nach § 25 StVG durchaus statthafte Möglichkeit wird insbesondere dann zu erwägen sein, wenn ansonsten eine außergewöhnliche und nicht mehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Einklang zu bringende Härte eintreten würde (vgl. BayObLG DAR 1991, 110 f.; OLG Hamm VRS 53, 205 f.) und eine solche Sanktion als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme für den Betroffenen als ausreichend anzusehen ist (BayObLG MDR 1999, 1504).
  • BayObLG, 06.12.1990 - 2 ObOWi 383/90

    Fahrverbot; Entlassung; Tatgericht; Erörterung; Einwirkung; Täter; Fahrzeugart;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04
    Es solche nach § 25 StVG durchaus statthafte Möglichkeit wird insbesondere dann zu erwägen sein, wenn ansonsten eine außergewöhnliche und nicht mehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Einklang zu bringende Härte eintreten würde (vgl. BayObLG DAR 1991, 110 f.; OLG Hamm VRS 53, 205 f.) und eine solche Sanktion als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme für den Betroffenen als ausreichend anzusehen ist (BayObLG MDR 1999, 1504).
  • OLG Brandenburg, 19.11.1998 - 1 Ss OWi 66 B/98

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb einer geschlossenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04
    Auch hat sich das Amtsgericht - worauf die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe zutreffend hingewiesen hat - nicht mit der Frage befasst, ob es vorliegend ausreichen würde, das Fahrverbot auf eine bestimmte Kraftfahrzeugart zu beschränken (Pkw) und hiervon etwa bestimmte Fahrerlaubnisklassen (§ 6 FeV; vgl. hierzu die Tabelle bei Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, FeV, § 6 Rn. 2) oder Fahrzeugarten (vgl. hierzu Hentschel, a.a.O., StVG, § 25 Rn. 11; OLG Düsseldorf ZfS 1996 356 f.; dass. NZV 1994, 407; Brandenburgisches OLG VRS 96, 233 ff.; zweifelhaft: OLG des Landes Sachsen-Anhalt DAR 2003, 573 f.: Leichenwagen) auszunehmen.
  • OLG Köln, 11.04.2000 - 2 Ws 166/00

    Heranwachsende Angeklagte; Erwachsene Angkelagte; Jugendkammer;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04
    Das Amtsgericht geht zwar im Ansatz zu Recht davon aus, dass von der Verhängung eines Fahrverbots wegen beruflicher Härte nur in Ausnahmefällen abgesehen werden kann, wenn dieses zu einer beruflichen Härte ganz außergewöhnlicher Art, wie dem Existenzverlust bei einem Selbständigen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes bei einem Arbeitnehmer, führen würde (Senat NZV 2004, 211 ff. = VRS 104, 454 ff. = NStZ-RR 2003, 279; VRS 106, 393 f = NZV 2004, 316 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 313 f.; vgl. auch BVerfG NJW 1995, 1541).
  • BayObLG, 26.08.1999 - 1 ObOWi 395/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04
    Es solche nach § 25 StVG durchaus statthafte Möglichkeit wird insbesondere dann zu erwägen sein, wenn ansonsten eine außergewöhnliche und nicht mehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Einklang zu bringende Härte eintreten würde (vgl. BayObLG DAR 1991, 110 f.; OLG Hamm VRS 53, 205 f.) und eine solche Sanktion als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme für den Betroffenen als ausreichend anzusehen ist (BayObLG MDR 1999, 1504).
  • BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/02

    Verstoß gegen Pflichten als Kraftfahrzeugführer; Voraussetzungen für die Annahme

  • OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04

    Anordnung eines Fahrverbots bei Vorliegen einer außerordentlichen Härte

  • OLG Karlsruhe, 25.05.1999 - 2 Ss 79/99
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei beharrlicher Pflichtverletzung;

  • BVerfG, 10.02.1995 - 2 BvR 2139/94

    Auswirkungen der Verhängung eines Fahrverbots auf die Existenz eines Unternehmens

  • OLG Karlsruhe, 03.03.2004 - 1 Ss 18/04

    Anordnung eines Fahrverbots bei außerordentlicher Härte

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 1 Ss 120/05

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots: Augenblicksversagen bei

    Auch kann im Einzelfall Anlass zur Prüfung bestehen, ob ein Fahrverbot auf eine bestimmte Kraftfahrzeugart beschränkt werden kann (Pkw) und hiervon bestimmte Fahrerlaubnisklassen ausgenommen werden können (Senat NZV 2004, 653 f.).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2007 - 2 Ss OWi 118/07

    Fahrverbot kann auf eine bestimmte Kraftfahrzeugart beschränkt werden

    Da der Betroffene als Feuerwehrbeamter tätig ist und als solcher Einsatzfahrzeuge und Krankenkraftwagen führen muss, hätte aus Gründen der Verhältnismäßigkeit Anlass zu der Prüfung bestanden, ob zur Einwirkung auf den Betroffenen ein auf bestimmte Fahrzeugarten beschränktes Fahrverbot als "Denkzettel" ausreicht (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1994, 407; BayObLG NZV 1991, 161; OLG Karlsruhe NZV 2004, 653).
  • OLG Hamm, 20.04.2010 - 2 RBs 31/10

    Fahrverbot, Beschränkung, Zulässigkeit; Umfang

    Dabei ist eine nach § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG grundsätzlich statthafte Beschränkung des Fahrverbotes auf bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen insbesondere dann zu erwägen, wenn ansonsten eine außergewöhnliche und nicht mehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Einklang zu bringende Härte eintreten würde (vgl. OLG Karlsruhe, VRS 108, 37 f.; OLG Hamm, VRS 53, 205 f.; BayObLG DAR 1991, 110 f. = NZV 1991, 120 f.) und eine solche Sanktion als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme für den Betroffenen als ausreichend anzusehen ist (OLG Düsseldorf, VRS 113, 442 f.; OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Hamm, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss des 3. Strafsenates vom 15. September 2005 - 3 Ss OWi 591/05 - m.w.N.).
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