Rechtsprechung
   LG Köln, 07.10.2004 - 18 O 285/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9101
LG Köln, 07.10.2004 - 18 O 285/04 (https://dejure.org/2004,9101)
LG Köln, Entscheidung vom 07.10.2004 - 18 O 285/04 (https://dejure.org/2004,9101)
LG Köln, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - 18 O 285/04 (https://dejure.org/2004,9101)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls; Umfang der Verpflichtung zur Geringhaltung des Schadens; Spannungsverhältnis zwischen dem Gebot beschleunigter Realisierung des Restwertes einerseits und dem Interesse an einer bestmöglichen Verwertung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249 § 254 Abs. 2
    Verwertung des Restwerts eines unfallgeschädigten Kraftfahrzeugs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • zfs 2005, 240
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Aachen, 29.08.2002 - 6 S 5/02

    Restwert-Abrechnung bei Totalschaden - maßgebender Schätzwert

    Auszug aus LG Köln, 07.10.2004 - 18 O 285/04
    Allerdings ist dem Kläger vom Grundsatz her darin zuzustimmen, daß der im Gutachten eines Sachverständigen ausgewiesene Wert in der Regel eine geeignete Grundlage für die Bemessung auch desjenigen Betrages bietet, in dessen Höhe dem Geschädigten durch den Unfall - wegen verbleibenden Restwerts - kein Vermögensnachteil entstanden ist (BGH, NJW 2000, 800, 801; OLG Frankfurt/M., VersR 1992, 620 f.; LG Aachen, VersR 2002, 1387 f.).

    Das schließt allerdings nicht aus, daß besondere Umstände dem Geschädigten Veranlassung geben können, günstigere Verwertungsmöglichkeiten wahrzunehmen, um seiner sich aus § 254 Abs. 2 BGB ergebenden Verpflichtung zur Geringhaltung des Schadens zu genügen (BGH, NJW 2000, 800, 801; OLG Frankfurt/M., VersR 1992, 620 f.; LG Aachen, VersR 2002, 1387 f.).

    Indessen müssen derartige Ausnahmen in engen Grenzen gehalten werden, weil ansonsten die dem Geschädigten nach § 249 S. 2 BGB zustehende Ersetzungsbefugnis unterlaufen würde (BGH, NJW 2000, 800, 801; LG Aachen, VersR 2002, 1387 f.).

    Denn nach dem gesetzlichen Bild des Schadensersatzes ist der Geschädigte Herr des Restitutionsgeschehens; diese Stellung darf ihm durch eine zu weite Ausnahmehandhabung nicht genommen werden (BGH, NJW 2000, 800, 802; LG Aachen, VersR 2002, 1387 f.).

    Denn dem Geschädigten dürfen bei der Schadensbehebung die von der Versicherung gewünschten Verwertungsmodalitäten nicht aufgezwungen werden (BGH, NJW 2000, 800, 802; LG Aachen, VersR 2002, 1387 f.).

    Die Abrechnung auf der Grundlage eines vom Haftpflichtversicherer des Unfallgegners beigebrachten höheren Restwertangebots setzt danach voraus, daß es sich um ein seriöses und bindendes Angebot handelt (OLG Düsseldorf, VersR 1998, 518 f.; LG Aachen, VersR 2002, 1387 f.).

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus LG Köln, 07.10.2004 - 18 O 285/04
    Allerdings ist dem Kläger vom Grundsatz her darin zuzustimmen, daß der im Gutachten eines Sachverständigen ausgewiesene Wert in der Regel eine geeignete Grundlage für die Bemessung auch desjenigen Betrages bietet, in dessen Höhe dem Geschädigten durch den Unfall - wegen verbleibenden Restwerts - kein Vermögensnachteil entstanden ist (BGH, NJW 2000, 800, 801; OLG Frankfurt/M., VersR 1992, 620 f.; LG Aachen, VersR 2002, 1387 f.).

    Das schließt allerdings nicht aus, daß besondere Umstände dem Geschädigten Veranlassung geben können, günstigere Verwertungsmöglichkeiten wahrzunehmen, um seiner sich aus § 254 Abs. 2 BGB ergebenden Verpflichtung zur Geringhaltung des Schadens zu genügen (BGH, NJW 2000, 800, 801; OLG Frankfurt/M., VersR 1992, 620 f.; LG Aachen, VersR 2002, 1387 f.).

    Indessen müssen derartige Ausnahmen in engen Grenzen gehalten werden, weil ansonsten die dem Geschädigten nach § 249 S. 2 BGB zustehende Ersetzungsbefugnis unterlaufen würde (BGH, NJW 2000, 800, 801; LG Aachen, VersR 2002, 1387 f.).

    Denn nach dem gesetzlichen Bild des Schadensersatzes ist der Geschädigte Herr des Restitutionsgeschehens; diese Stellung darf ihm durch eine zu weite Ausnahmehandhabung nicht genommen werden (BGH, NJW 2000, 800, 802; LG Aachen, VersR 2002, 1387 f.).

    Denn dem Geschädigten dürfen bei der Schadensbehebung die von der Versicherung gewünschten Verwertungsmodalitäten nicht aufgezwungen werden (BGH, NJW 2000, 800, 802; LG Aachen, VersR 2002, 1387 f.).

  • OLG Frankfurt, 06.11.1991 - 17 U 185/89

    Schadensminderungspflicht bei Anmietung eines Ersatzwagens

    Auszug aus LG Köln, 07.10.2004 - 18 O 285/04
    Allerdings ist dem Kläger vom Grundsatz her darin zuzustimmen, daß der im Gutachten eines Sachverständigen ausgewiesene Wert in der Regel eine geeignete Grundlage für die Bemessung auch desjenigen Betrages bietet, in dessen Höhe dem Geschädigten durch den Unfall - wegen verbleibenden Restwerts - kein Vermögensnachteil entstanden ist (BGH, NJW 2000, 800, 801; OLG Frankfurt/M., VersR 1992, 620 f.; LG Aachen, VersR 2002, 1387 f.).

    Das schließt allerdings nicht aus, daß besondere Umstände dem Geschädigten Veranlassung geben können, günstigere Verwertungsmöglichkeiten wahrzunehmen, um seiner sich aus § 254 Abs. 2 BGB ergebenden Verpflichtung zur Geringhaltung des Schadens zu genügen (BGH, NJW 2000, 800, 801; OLG Frankfurt/M., VersR 1992, 620 f.; LG Aachen, VersR 2002, 1387 f.).

    Im Spannungsverhältnis zwischen dem Gebot beschleunigter Realisierung des Restwertes einerseits und dem Interesse an einer bestmöglichen Verwertung andererseits ist der Geschädigte zumindest gehalten, dem Ersatzpflichtigen vor einer Veräußerung des Unfallfahrzeugs Gelegenheit zu eigenen Bemühungen um eine günstige Verwertung zu geben (OLG Frankfurt/M., VersR 1992, 620 f.; LG Aachen, VersR 1992, 712 f.).

    Denn das Verlangen an den Geschädigten, mit der Veräußerung der Beschädigten Sache zumindest so lange zu warten, bis der Schädiger oder dessen Versicherer von einem Gutachten, auf dessen Grundlage der Geschädigte abrechnen will, Kenntnis genommen und entschieden hat, ob er die Schadensangaben überprüfen will, entspricht den auch bei der Abwicklung eines Unfallgeschehens zu beachtendem Gebot von Treu und Glauben, wie es insbesondere in § 254 Abs. 2 BGB ausgeprägt ist (OLG Frankfurt/M., VersR 1992, 620 f.).

  • LG Aachen, 12.04.1991 - 5 S 30/91

    Pflichten des Geschädigten bei Veräußerung eines total beschädigten Kfz

    Auszug aus LG Köln, 07.10.2004 - 18 O 285/04
    Im Spannungsverhältnis zwischen dem Gebot beschleunigter Realisierung des Restwertes einerseits und dem Interesse an einer bestmöglichen Verwertung andererseits ist der Geschädigte zumindest gehalten, dem Ersatzpflichtigen vor einer Veräußerung des Unfallfahrzeugs Gelegenheit zu eigenen Bemühungen um eine günstige Verwertung zu geben (OLG Frankfurt/M., VersR 1992, 620 f.; LG Aachen, VersR 1992, 712 f.).

    Dieser Obliegenheit kommt der Geschädigte dann nicht nach, wenn er das Fahrzeug bereits veräußert bzw. in Zahlung gibt, bevor er den Schädiger bzw. die hinter diesem stehende Haftpflichtversicherung erstmals unter Vorlage des Gutachtens über den Umfang des Schadens informiert (LG Aachen, VersR 1992, 712 f.).

  • OLG Düsseldorf, 22.12.1997 - 1 U 53/97

    Restwertansatz eines beschädigten Kfz bei (höherem) Kaufangebot des Versicherers

    Auszug aus LG Köln, 07.10.2004 - 18 O 285/04
    Die Abrechnung auf der Grundlage eines vom Haftpflichtversicherer des Unfallgegners beigebrachten höheren Restwertangebots setzt danach voraus, daß es sich um ein seriöses und bindendes Angebot handelt (OLG Düsseldorf, VersR 1998, 518 f.; LG Aachen, VersR 2002, 1387 f.).
  • AG Mannheim, 29.12.2006 - 3 C 469/06

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Pflicht zur Berücksichtigung des

    So kann der Geschädigte unter besonderen Umständen gehalten sein, von einer zulässigen Verwertung Abstand zu nehmen und andere sich ihm darbietende Möglichkeiten der Verwertung im Interesse der Geringhaltung des Schadens im Rahmen des Zumutbaren zu ergreifen (BGH, Urteil vom 30. November 1999, VI ZR 219/98 und mit dem ausdrücklichen Hinweis als Ausnahmefall LG Köln, Urteil vom 7. Oktober 2004 - 18 O 285/04) - aufwendige eigene Verwertungsmaßnahmen können ihm jedoch nicht zugemutet werden (Lemcke, Anmerkung zu LG Saarbrücken, Urteil vom 4. April 1997 - 13 AS 108/96, in: r+s 1997, 334).

    Davon ausgehend ist der Geschädigte zu einer angemessenen und zumutbaren Wartezeit verpflichtet (so auch OLG Köln, Beschluss vom 14. Februar 2005 - 15 U 191/04; LG Köln, Urteil vom 7. Oktober 2004 - 18 O 285/04 mit weiteren Nachweisen; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 6. November 1991 - 17 U 185/89; LG Aachen, Urteil vom 12. April 1991 - 5 S 30/91 mit weiteren Nachweisen; Huber, DAR 2002, 385 ff).

    Das Verlangen an den Geschädigten, mit der Veräußerung des Fahrzeuges zumindest so lange zu warten, bis der Schädiger oder dessen Versicherung von einem Gutachten, auf dessen Grundlage der Geschädigte abrechnen will, Kenntnis genommen und entschieden hat, ob er die Schadensangaben überprüfen will, entspricht jedoch dem auch bei der Abwicklung eines Unfallgeschehens zu beachtenden Gebot von Treu und Glauben (LG Köln, Urteil vom 7. Oktober 2004 - 18 O 285/04).

    Anzumerken ist, dass der Geschädigte nicht verpflichtet ist, wochenlang zu warten (so auch LG Köln, Urteil vom 7. Oktober 2004 - 18 O 285/04).

  • LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 26/15

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden:

    Nach anderer Auffassung obliegt es dem Geschädigten, der Gegenseite durch Übersendung des Schadensgutachtens vor der Verwertung Gelegenheit zum Nachweis einer günstigeren Verwertungsmöglichkeit zu geben (so OLG Köln NJW-RR 2013, 224; OLG Köln, Urteil vom 14. Februar 2005 - 15 U 191/04, juris; OLG Oldenburg zfs 1991, 86; LG Köln zfs 2005, 240; LG Erfurt Schaden-Praxis 2004, 194; AG Gotha Schaden-Praxis 2003, 424; AG Dieburg Schaden-Praxis 2002, 169; Jahnke in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl. 2014, § 249 BGB Rdn. 127; Lemcke Recht und Schaden 2013, 102, 103; mit Einschränkungen auch Biela in: Böhme/Biela, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 25. Aufl. 2013, Teil 1, Kap. 4, Rdn. 50).
  • OLG Köln, 14.02.2005 - 15 U 191/04

    Unfallschadensregulierung - Versicherung hat Anspruch auf Übermittlung des

    Die Berufung des Klägers vom 08.11.2004 gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 07.10.2004 - 18 O 285/04 - wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückgewiesen.
  • AG Gummersbach, 07.06.2016 - 15 C 396/15

    Verkehrsunfall: Verkauf des Unfallfahrzeugs ohne Sachverständigengutachten

    Der Geschädigte ist gehalten, dem Ersatzpflichtigen vor einer Veräußerung des Unfallfahrzeuges Gelegenheit zu einer günstigeren Verwertung zu geben.", OLG Köln, Beschl. v. 14.2.2015 - 15 U 191/04; OLG Köln, Beschl. v. 16.7.2012 -13 U 80/12; OLG Hamm, Urt. v. 16.03.1992 - 13 U 228/91; LG Köln - Urt. v. 7.10.2004 - 18 O 285/04; LG Aachen, Urt. v. 7.3.2012 - 8 O 385/11; a.A. LG Düsseldorf, Beschl. v. 30.01.2016 - 22 S 470/15.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht