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   OLG Koblenz, 28.09.2006 - 1 Ss 247/06   

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OLG Koblenz, 28.09.2006 - 1 Ss 247/06 (https://dejure.org/2006,11207)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.09.2006 - 1 Ss 247/06 (https://dejure.org/2006,11207)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. September 2006 - 1 Ss 247/06 (https://dejure.org/2006,11207)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zulässigkeit einer selbständigen Verfallsanordnung bei Überladung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    § 29a Abs. 2 und § 29a Abs. 4 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) als Rechtsgrundlage der selbstständigen Verfallanordnung gegen eine juristische Person; Bedeutung eines selbstständigen Verfallbescheides nach zulässigem Einspruch für das anschließende gerichtliche Verfahren

  • caspers-mock.de

    Selbständiges Verfallverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 29; StVG § 24; StVZO § 31 § 32
    Entscheidung über den Verfall im Bußgeldverfahren; Voraussetzungen einer Verfallanordnung; Ermittlung des Wertes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 82
  • zfs 2007, 108
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.09.2006 - 1 Ss 247/06
    Adressaten des Verfalls als Drittbegünstigte sind auch juristische Personen oder Personenvereinigungen (BGH NJW 2002, 3339; Göhler a.a.O. § 29a Rn. 20).

    21 aa) Maßgeblich ist der nach dem Bruttoprinzip ermittelte wirtschaftliche Vorteil, den der Drittbegünstigte durch die Tat des für ihn Handelnden erzielt hat (BGHR StGB § 73 Abs. 3 Bruttoprinzip 1).

  • OLG Düsseldorf, 22.02.1990 - 5 Ss OWi 36/90

    Normadressat des Bußgeldtatbestandes nach §§ 29 Abs. 3, 49 Abs. 2 Nr. 7 StVO

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.09.2006 - 1 Ss 247/06
    Die Beteiligung setzt vorsätzliches Handeln voraus und ist nur an einer von einem anderen vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit möglich (OLG Koblenz VRS 76, 395; OLG Düsseldorf VRS 79, 141; BayObLG NStZ-RR 1997, 123).

    Da es auch insoweit um die Halterverantwortlichkeit geht, könnten nur §§ 69a Abs. 5 Nr. 3, 31 Abs. 2 StVZO, §§ 18 Abs. 1 Satz 2, 22 Abs. 2 Satz 1 StVO, 24 StVG (s. dazu Hentschel a.a.O. § 31 StVZO Rn. 18) bzw. § 49 Abs. 4 Nr. 4, 46 Abs. 3 StVO, § 24 StVG (s. dazu OLG Düsseldorf VRS 79, 141) einschlägig sein.

  • OLG Köln, 05.03.2004 - Ss 60/04

    Kein selbständiges Verfallsverfahren gegen Unternehmen bei rechtskräftiger

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.09.2006 - 1 Ss 247/06
    Täter in diesem Sinne ist hier der Geschäftsführer der Verfallbeteiligten, dem die Bußgeldbehörde eine gegenüber der vom Fahrer möglicherweise begangenen Ordnungswidrigkeit eigenständige mit Geldbuße bedrohte Handlung anlastet (zum Fall derselben mit Geldbuße bedrohten Handlung s. OLG Köln NJW 2004, 3057; OLG Hamburg MDR 1997, 89).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.09.2006 - 1 Ss 247/06
    Dies setzt eine unmittelbare Kausalbeziehung zwischen Tat und Vorteil voraus (BGHSt 47, 260, 268 m.w.N.).
  • BayObLG, 24.10.1996 - 2 ObOWi 689/96

    Normadressat des Bußgeldtatbestandes nach §§ 29 Abs. 3, 49 Abs. 2 Nr. 7 StVO

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.09.2006 - 1 Ss 247/06
    Die Beteiligung setzt vorsätzliches Handeln voraus und ist nur an einer von einem anderen vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit möglich (OLG Koblenz VRS 76, 395; OLG Düsseldorf VRS 79, 141; BayObLG NStZ-RR 1997, 123).
  • OLG Koblenz, 13.06.2002 - 1 Ss 69/02

    Berufungsbeschränkung, Unwirksamkeit, Darstellungsmangel, doppelrelevante

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.09.2006 - 1 Ss 247/06
    Notwendig ist eine in sich geschlossene Darstellung des Tatgeschehens, die nicht durch in den Urteilsgründen verstreute tatsächliche Feststellungen ersetzt werden kann (stg. Senatsrechtsprechung, z.B. Beschluss 1 Ss 69/02 v. 13.06.2002).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.1996 - 5 Ss OWi 373/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 28.09.2006 - 1 Ss 247/06
    Da der Verfallbescheid gemäß § 87 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Abs. 6 OWiG einem Bußgeldbescheid gleichgestellt ist, überprüft ihn das Gericht nicht als eine vorausgegangene Entscheidung, sondern entscheidet selbständig über die Anordnung des Verfalls und trifft dabei eine eigene Ermessensentscheidung (BayObLG NStZ 1998, 454; OLG Düsseldorf NVwZ 1996, 934; beide zum selbständigen Einziehungsbescheid).
  • OLG Koblenz, 13.12.1988 - 1 Ss 552/88
    Auszug aus OLG Koblenz, 28.09.2006 - 1 Ss 247/06
    Die Beteiligung setzt vorsätzliches Handeln voraus und ist nur an einer von einem anderen vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit möglich (OLG Koblenz VRS 76, 395; OLG Düsseldorf VRS 79, 141; BayObLG NStZ-RR 1997, 123).
  • OLG Hamburg, 27.09.1996 - II-459/96

    Schadensersatz für Transportschäden an Tiefkühlwaren i.R.e. Kfz-Beförderung im

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.09.2006 - 1 Ss 247/06
    Täter in diesem Sinne ist hier der Geschäftsführer der Verfallbeteiligten, dem die Bußgeldbehörde eine gegenüber der vom Fahrer möglicherweise begangenen Ordnungswidrigkeit eigenständige mit Geldbuße bedrohte Handlung anlastet (zum Fall derselben mit Geldbuße bedrohten Handlung s. OLG Köln NJW 2004, 3057; OLG Hamburg MDR 1997, 89).
  • OLG Celle, 30.08.2011 - 322 SsBs 175/11

    Verfall eines Geldbetrages bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Diese stellen nach der Änderung des Wortlautes der genannten Vorschrift durch das 5. AWStGBÄndG (BGBl. 1992 I, S. 372) auf das durch oder für die Tat erlangte "Etwas" ab und legen damit für die Bestimmung der Höhe des Erlangten das sog. Bruttoprinzip zugrunde (BayObLG wistra 2000, 395, 397; BayObLG NStZ-RR 1997, 339, 340; Senat vom 16.5.1997 - 2 Ss (OWi) 385/96, NStZ 1997, 554, 556; OLG Koblenz ZfSch 2007, 108 ff.; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2010, 256 f.; Drathjer, Die Abschöpfung rechtswidrig erlangter Vorteile im Ordnungswidrigkeitenrecht, 1997, S.36 ff.; Rönnau, Vermögensabschöpfung im Strafrecht, 2003, Rn. 30; Mitsch, in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl., 2006, § 29a Rn. 27; Gürtler, in: Göhler, OWiG, 15. Aufl., 2009, § 29a Rn. 6; siehe auch Franzheim, FS für Gaul, 1992, S. 133 ff.).

    Aus dem Erfordernis der unmittelbaren Kausalbeziehung zwischen der Ordnungswidrigkeit und dem Erlangten folgt, dass das über die Verfallsanordnung Abgeschöpfte spiegelbildlich dem erzielten Vermögensvorteil entsprechen muss (OLG Koblenz ZfSch 2007, 108, 111; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2010, 256, 257; Gürtner, in: Göhler, OWiG, § 29a Rn. 10; siehe auch Rönnau, Vermögensabschöpfung, Rn. 176-181).

    Zwar hat das Oberlandesgericht Koblenz für eine Anwendung des Bruttoprinzips bei § 29 a OWiG die Auffassung vertreten, bei der Durchführung eines unter Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften über die Gesamtbreite erfolgten Lkw-Transports könne der dafür erzielte Erlös lediglich dann der dem Verfall unterliegende Vorteil sein, wenn der fragliche Transport "schlechterdings nicht genehmigungs- bzw. erlaubnisfähig gewesen wäre." Ansonsten könnten lediglich ersparte Aufwendungen, die etwa für die Einholung einer Genehmigung angefallen wären, abgeschöpft werden (OLG Koblenz ZfSch 2007, 108, 111).

    Das tatrichterliche Urteil muss ergeben, dass sich das Gericht der Notwendigkeit seiner eigenen Ermessensentscheidung bewusst war und sich nicht ausschließlich auf eine Überprüfung der Ermessensentscheidung der Verwaltungsbehörde beschränkt hat (OLG Koblenz ZfSch 2007, 108, 109; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2010, 256 f.; OLG Zweibrücken SVR 2011, 73 f.; Gürtler, in: Göhler, OWiG, § 29a Rn. 19 i.V.m. Rn. 26; Fromm/Schmuck SVR 2007, 405, 407; Podolsky/Brenner, Vermögensabschöpfung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, 4. Aufl., 2010, S. 198).

  • OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 2 Rb 9 Ss 852/18

    Berücksichtigung des Abzugsverbots bei strafrechtlicher Einziehungsentscheidung

    Eine mit Geldbuße bedrohte Handlung liegt insoweit nach der Begriffsbestimmung des § 1 Abs. 2 OWiG vor, wenn die konkrete Handlung tatbestandsmäßig und rechtswidrig ist, vorwerfbar braucht sie nicht zu sein (OLG Koblenz, Beschluss vom 28.09.2006 - 1 Ss 247/06, ZfS 2007, 108; BeckOK OWiG/Meyberg, 21. Ed. 01.01.2019, OWiG § 29a Rn. 18 ff.).
  • BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11

    Verfall (Vorsatz; Fahrlässigkeit; "aus der Tat erlangt"; "für die Tat erlangt";

    b) Die Frage, nach welchen Kriterien die Bestimmung des Erlangten im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB bei Straftaten vorzunehmen ist, die wie hier wesentlich dadurch geprägt werden, dass ein formeller Verstoß gegen einen Genehmigungsvorbehalt sanktioniert wird, die erforderliche Genehmigung indessen bei entsprechender Antragstellung hätte erteilt werden müssen, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bisher nicht entschieden (zur uneinheitlichen Rechtsprechung der Instanzgerichte vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 30. August 2011 - 322 SsBs 175/11, DAR 2011, 642; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. September 2006 - 1 Ss 247/06, ZfSch 2007, 108).
  • OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsRs 13/09

    Verfahrenshindernis für selbständiges Verfallsverfahren bei möglicher

    Kommt für einen Verkehrsverstoß (hier: Überladung) die Verantwortlichkeit von sowohl Fahrer wie auch Halter in Betracht, so besteht ein Verfahrenshindernis für das selbständige Verfallsverfahren nicht bereits dann, wenn allein das Bußgeldverfahren gegen den Fahrer mit einer Sachentscheidung rechtskräftig abgeschlossen worden ist (im Anschluss an OLG Koblenz zfs 2007, 108).

    Das Oberlandesgericht Koblenz, das einen insoweit gleichgelagerten Sachverhalt zu entscheiden hatte, hat dazu die Auffassung vertreten, die selbständige Anordnung des Verfalls sei weiterhin möglich; Täter im Sinne des § 29a Abs. 4 OWiG sei hier der Geschäftsführer der Halterin, dem die Bußgeldbehörde eine gegenüber der vom Fahrer möglicherweise begangenen Ordnungswidrigkeit eigene, mit Geldbuße bedrohte Handlung anlaste (OLG Koblenz zfs 2007, 108 f.; zustimmend Göhler a.a.O., § 29a Rn. 29).

    Allerdings räumt § 29a Abs. 2 OWiG ein Ermessen darüber ein, ob Verfall angeordnet werden soll; das tatrichterliche Urteil muss ergeben, dass das Gericht sich dessen bewusst war und sich nicht nur auf die Überprüfung der Ermessensentscheidung der Verwaltung beschränkt hat (OLG Koblenz zfs 2007, 108, 109; Göhler a.a.O., § 29a Rn. 19, 24).

    Die Abschöpfung soll danach spiegelbildlich dem Vermögensvorteil entsprechen, den der Täter oder Drittbegünstigte aus der Tat gezogen hat; gewinnmindernde Kosten sind nicht abzuziehen (OLG Koblenz zfs 2007, 108, 111; Göhler a.a.O., § 29a Rn. 6).

  • OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsBs 13/09

    Bußgeldverfahren: Verhängung eines Bußgeldes gegen einen der für einen

    Das Oberlandesgericht Koblenz, das einen insoweit gleichgelagerten Sachverhalt zu entscheiden hatte, hat dazu die Auffassung vertreten, die selbständige Anordnung des Verfalls sei weiterhin möglich; Täter im Sinne des § 29a Abs. 4 OWiG sei hier der Geschäftsführer der Halterin, dem die Bußgeldbehörde eine gegenüber der vom Fahrer möglicherweise begangenen Ordnungswidrigkeit eigene, mit Geldbuße bedrohte Handlung anlaste (OLG Koblenz zfs 2007, 108 f.; zustimmend Göhler a.a.O., § 29a Rn. 29).

    Allerdings räumt § 29a Abs. 2 OWiG ein Ermessen darüber ein, ob Verfall angeordnet werden soll; das tatrichterliche Urteil muss ergeben, dass das Gericht sich dessen bewusst war und sich nicht nur auf die Überprüfung der Ermessensentscheidung der Verwaltung beschränkt hat (OLG Koblenz zfs 2007, 108, 109; Göhler a.a.O., § 29a Rn. 19, 24).

    Die Abschöpfung soll danach spiegelbildlich dem Vermögensvorteil entsprechen, den der Täter oder Drittbegünstigte aus der Tat gezogen hat; gewinnmindernde Kosten sind nicht abzuziehen (OLG Koblenz zfs 2007, 108, 111; Göhler a.a.O., § 29a Rn. 6).

  • OLG Braunschweig, 21.12.2015 - 1 Ss OWi 165/15

    Berechnung des Verfallsbetrags bezogen auf den inländischen Streckenanteil

    § 29 a Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 OWiG stellt nach der Änderung des Wortlautes dieser Vorschrift durch das 5. AWStGBÄndG ( BGBl. 1992 I, S. 372 ) auf das durch oder für mit Geldbuße bewehrten Handlung (Tat) erlangte "Etwas" ab und legt damit für die Bestimmung der Höhe des Erlangten das sog. Bruttoprinzip zugrunde ( vgl. OLG Celle wistra 2011, 476; BayObLG wistra 2000, 395, 397; BayObLG NStZ-RR 1997, 339, 340; OLG Koblenz ZfSch 2007, 108 ff.; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2010, 256 f.; Gürtler in: Göhler, OWiG, 15. Aufl., 2009, § 29a Rn. 6 ).

    Das Abgeschöpfte muss spiegelbildlich dem erzielten Vermögensvorteil entsprechen ( vgl. OLG Celle a.a.O.; OLG Koblenz ZfSch 2007, 108, 111; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2010, 256, 257 ).

  • OLG Saarbrücken, 14.03.2016 - Ss (BS) 45/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen für die Anordnung des Verfalls eines

    Täter im Sinne des § 29 a Abs. 4 OWiG ist dabei im vorliegenden Fall des Anordnens bzw. Zulassens der Inbetriebnahme eines Fahrzeuges mit vorschriftswidriger Ladung entgegen der Auffassung des Amtsgerichts allein der Geschäftsführer der Verfallsbeteiligten als Halterin der Kraftfahrzeuge (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 28. September 2006 - 1 Ss 247/06 -, juris), der als vertretungsberechtigtes Organ für die juristische Person gehandelt hat (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 OWiG).

    Soweit der Verteidiger in seinem Schriftsatz vom 03.06.2015 unbelegt behauptet, dass zwischenzeitlich in Rheinland-Pfalz mehrere Verfahren gegen verantwortliche Fahrer rechtskräftig abgeschlossen seien, kann dahinstehen, ob dies den Tatsachen entspricht, denn Täter im Sinne des § 29 a Abs. 4 OWiG ist hier (nur) der Geschäftsführer der Verfallsbeteiligten (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 28.09.2006 - 1 Ss 247/06 - m.w.N., zitiert nach juris).".

  • OLG Zweibrücken, 14.09.2010 - 1 SsRs 21/10

    Überschreitung der zulässigen Gesamtlänge eines Sattelzuges; Anordnung des

    Beide haben dabei auch, wie es der § 29a OWiG voraussetzt (OLG Koblenz, zfs 2007, 108, 109; Göhler a.a.O., § 29a Rn. 1) zumindest objektiv pflichtwidrig gehandelt.

    Dies kann aber dahinstehen, weil es auf das gegen den Fahrzeuglenker geführte Verfahren in derartigen Fällen der Fahrer- und Halterverantwortlichkeit nicht ankommt; Täter im Sinne des § 29a Abs. 4 OWiG ist hier allein der Halter oder die für ihn gemäß § 9 OWiG handelnde Person (Senat VRS 118 - 2010, 21; OLG Koblenz zfs 2007, 108 f.; Göhler a.a.O., § 29a Rn. 29).

    § 29a Abs. 2 OWiG räumt ein Ermessen darüber ein, ob Verfall angeordnet werden soll; das tatrichterliche Urteil muss ergeben, dass das Gericht sich dessen bewusst war und sich nicht nur auf die Überprüfung der Ermessensentscheidung der Verwaltung beschränkt hat (OLG Koblenz zfs 2007, 108, 109; Göhler a.a.O., § 29a Rn. 19, 24).

  • OLG Celle, 15.05.2013 - 322 SsBs 108/13

    Berechnung des Erlangten zur Verfallsanordnung bei präventivem Verbot mit

    Dabei kann dahin gestellt bleiben, ob diese Ersparnis bereits grundsätzlich nicht kausal auf die Tat zurückgeht, weil vielmehr die Tat auf der zuvor unterlassenen Einholung einer Genehmigung beruht (zuletzt z.B. AG Kassel, Urteil vom 18. Juni 2012 - 390 OWi 7624 Js 33677/11 -, juris, bestätigt durch OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 Ss-OWi 724/12 -, juris; so auch Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 29a Rn. 5; anders OLG Koblenz, zfs 2007, 108).
  • BGH, 18.06.2020 - 1 StR 95/20

    Vorlageverfahren; statthafter Rechtsbehelf gegen einen amtsgerichtlichen

    Folglich ist gegen ein ergangenes Urteil die Rechtsbeschwerde statthaft (vgl. BayObLG, NStZ-RR 1998, 23; OLG Koblenz, ZfSch 2007, 108; OLG Düsseldorf, NVwZ 1996, 934, 935; KK-Schmidt, StPO, 8. Aufl., § 434 Rn. 12; Ganter in BeckOK OWiG, 26. Ed., § 87 Rn. 62).
  • OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 1 Ss 730/11

    Verfallsanordnung im Bußgeldverfahren: Wirkungen des Einspruchs gegen den

  • OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 1 Ss 679/08

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verfallsanordnung wegen Inbetriebnahme eines nicht

  • OLG Karlsruhe, 28.07.2021 - 2 Rb 35 Ss 414/21

    Bestimmung des Erlangten für einen unter Verletzung bußgeldbewehrter Vorschriften

  • BayObLG, 11.09.2020 - 201 ObOWi 1065/20

    Statthaftes Rechtsmittel im selbständigen Einziehungsverfahren nach § 29a OWiG

  • AG Kassel, 18.06.2012 - 390 OWi 7624 Js 33677/11

    Keine Begrenzung des Verfallsbetrages auf die Genehmigungskosten bei

  • OLG Karlsruhe, 15.08.2018 - 2 Rb 5 Ss 443/18

    Verfolgungsverjährung im Einziehungsverfahren

  • OLG Karlsruhe, 19.10.2012 - 2 (6) SsBs 457/11

    Zu den Voraussetzungen einer Verfallsanordnung bei einer

  • OLG Stuttgart, 16.12.2011 - 6 Ss 793/11

    Überschreitung der zulässigen Gesamtlänge und Höhe eines Lkw-Gespanns auf

  • AG Kassel, 18.06.2012 - 390 OWi

    Keine Begrenzung des Verfallsbetrages auf die Genehmigungskosten bei

  • OLG Stuttgart, 20.05.2011 - 1 Ss 193/11

    Selbstständiges Verfallsverfahren wegen ordnungswidriger Überladung von

  • LG Münster, 17.03.2011 - 9 Qs 44 FSH 94/10 Js 450/10

    Bestimmung der Höhe des Verfallsbetrags im Zusammenhang mit einer Straftat wegen

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