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   OLG Hamm, 07.08.2008 - 2 Ss OWi 505/08   

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https://dejure.org/2008,27384
OLG Hamm, 07.08.2008 - 2 Ss OWi 505/08 (https://dejure.org/2008,27384)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.08.2008 - 2 Ss OWi 505/08 (https://dejure.org/2008,27384)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. August 2008 - 2 Ss OWi 505/08 (https://dejure.org/2008,27384)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    StVG § 25
    Fahrverbot; Absehen; Urlaub; Feststellungen; Umfang

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absehen vom Fahrverbot bei Abwehr des Arbeitsplatzverlustes mit zumutbaren Mitteln; Feststellung des Urlaubsanspruches vor einer Entscheidung über die Abwicklung eines Fahrverbots

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Fahrverbot - Vollstreckung des Fahrverbots im Urlaub

Papierfundstellen

  • zfs 2008, 645
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 817/04

    Anforderungen an die Begründung der Verhängung eines Fahrverbots; Verweisung des

    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2008 - 2 Ss OWi 505/08
    Damit sind, wenn - wie hier - keine Besonderheiten vorliegen, die vom Amtsgericht gemachten Angaben ausreichend (vgl. VRS 108, 444 = NZV 2005, 495 = VRR 2005, 155 = VA 2005, 86).

    Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und demgemäß von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. Senat in VRS 108, 444 u.a.) Dem Tatrichter ist jedoch insoweit kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt, das nur auf Vorliegen von Ermessensfehlern hin vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbar ist, sondern der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist durch gesetzlich niedergelegte und von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolgen in gewissen Grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbotes nach der Bußgeldkatalogverordnung zu zählen ist (vgl. Senat, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 14.01.1999 - 2 Ss OWi 1377/98

    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2008 - 2 Ss OWi 505/08
    Die Betroffene hat zudem auch weder die Geschwindigkeitsüberschreitung an sich noch deren Höhe bestritten (vgl. insoweit Senat VRS 96, 458 = NZV 1999, 391).
  • OLG Hamm, 26.04.2004 - 2 Ss OWi 203/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung; tatsächliche Feststellungen; Umfang;

    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2008 - 2 Ss OWi 505/08
    Der Senat hat bereits früher darauf hingewiesen, dass bei einer Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung die Angabe des Toleranzabzugs jedenfalls dann entbehrlich ist, wenn sich aus sonstigen Gründen ergibt, dass es sich bei der vom Amtsgericht der Verurteilung zugrunde gelegten Geschwindigkeit bereits um die um einen Toleranzabzug verminderte Geschwindigkeit handelt (vgl. Senat in DAR 2004, 464).
  • OLG Hamm, 28.04.2017 - 1 RBs 35/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit; Regelfahrverbot; Verhandlung in Abwesenheit;

    Der Tatrichter muss jedoch für seine Entscheidung eine eingehende, auf Tatsachen gestützte Begründung geben (zu vgl. OLG Hamm, a.a.O.; Beschluss vom 29.11.2007 - 3 Ss OWi 784/07 -, zitiert nach beck-online; Beschluss vom 30.08.2007 - 2 Ss OWi 527/07 - und Beschluss vom 07.08.2008 - 2 Ss OWi 505/08 -, jeweils zitiert nach Burhoff online).
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