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   BGH, 16.04.2012 - 4 StR 45/12   

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https://dejure.org/2012,9894
BGH, 16.04.2012 - 4 StR 45/12 (https://dejure.org/2012,9894)
BGH, Entscheidung vom 16.04.2012 - 4 StR 45/12 (https://dejure.org/2012,9894)
BGH, Entscheidung vom 16. April 2012 - 4 StR 45/12 (https://dejure.org/2012,9894)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 315c Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 Nr. 2 StGB; § 26 StGB; § 11 Abs. 2 StGB
    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefahr: Beinahe-Unfall); Anstiftung zu einer Vorsatz-Fahrlässigkeitskombination

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315c Abs 1 Nr 1 Buchst a StGB, § 315c Abs 3 Nr 2 StGB
    Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung: Annahme einer konkreten Gefahr für andere Personen oder Sachen bzw. den Mitfahrer

  • verkehrslexikon.de

    Zur konkreten Gefährdung von Mitfahrern bei fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine strafgerichtliche Begründung der konkreten Gefährdung eines Beifahrers im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs

  • blutalkohol PDF, S. 423
  • rewis.io

    Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung: Annahme einer konkreten Gefahr für andere Personen oder Sachen bzw. den Mitfahrer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine strafgerichtliche Begründung der konkreten Gefährdung eines Beifahrers im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Gefährdung des Fahrzeug(mit)insassen im Rahmen des § 315c StGB

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Und noch mal § 315c StGB - es klappt einfach nicht mit der "konkreten Gefahr”

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Die Gefährdung des Tatbeteiligten erfüllt nicht § 315 c StGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 701
  • NStZ-RR 2012, 252
  • NZV 2012, 448
  • zfs 2013, 48
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76

    Unfall mit gestohlenem Wagen - § 315c StGB, Tatfahrzeug, Schutzzweck

    Auszug aus BGH, 16.04.2012 - 4 StR 45/12
    Da für den Eintritt des danach erforderlichen konkreten Gefahrerfolgs das vom Angeklagten geführte fremde Fahrzeug nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40; Beschluss vom 19. Januar 1999 - 4 StR 663/98, NStZ 1999, 350, 351), auch nicht erkennbar ist, ob der - allein maßgebliche - Gefährdungsschaden an Laterne und Baum die tatbestandsspezifische Wertgrenze erreicht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215; SSW-Ernemann, StGB, § 315c Rn. 25), kommt es auf die Gefährdung der Beifahrerin an.

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies für an einer solchen Straftat beteiligte Insassen des Fahrzeugs zu verneinen (BGH, Urteile vom 23. Februar 1954 - 1 StR 671/53, BGHSt 6, 100, 102, vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40, 43, und vom 20. November 2008 - 4 StR 328/08, NJW 2009, 1155, 1157; vgl. SSW-Ernemann, StGB, § 315c Rn. 24 m.w.N.).

  • BGH, 23.02.1954 - 1 StR 671/53
    Auszug aus BGH, 16.04.2012 - 4 StR 45/12
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies für an einer solchen Straftat beteiligte Insassen des Fahrzeugs zu verneinen (BGH, Urteile vom 23. Februar 1954 - 1 StR 671/53, BGHSt 6, 100, 102, vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40, 43, und vom 20. November 2008 - 4 StR 328/08, NJW 2009, 1155, 1157; vgl. SSW-Ernemann, StGB, § 315c Rn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Auszug aus BGH, 16.04.2012 - 4 StR 45/12
    Nach gefestigter Rechtsprechung muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH, Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131 f., zu § 315c StGB; Beschluss vom 4. September 1995 - 4 StR 471/95, NJW 1996, 329 f., zu § 315b StGB; vgl. weiter SSW-Ernemann, StGB, § 315c Rn. 22 ff.).
  • BGH, 04.09.1995 - 4 StR 471/95

    durchschnittener Bremsschlauch - § 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB, abstrakte - konkrete

    Auszug aus BGH, 16.04.2012 - 4 StR 45/12
    Nach gefestigter Rechtsprechung muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH, Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131 f., zu § 315c StGB; Beschluss vom 4. September 1995 - 4 StR 471/95, NJW 1996, 329 f., zu § 315b StGB; vgl. weiter SSW-Ernemann, StGB, § 315c Rn. 22 ff.).
  • BGH, 19.01.1999 - 4 StR 663/98

    Abgrenzung Räuberische Erpressung und Raub; Tateinheit

    Auszug aus BGH, 16.04.2012 - 4 StR 45/12
    Da für den Eintritt des danach erforderlichen konkreten Gefahrerfolgs das vom Angeklagten geführte fremde Fahrzeug nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40; Beschluss vom 19. Januar 1999 - 4 StR 663/98, NStZ 1999, 350, 351), auch nicht erkennbar ist, ob der - allein maßgebliche - Gefährdungsschaden an Laterne und Baum die tatbestandsspezifische Wertgrenze erreicht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215; SSW-Ernemann, StGB, § 315c Rn. 25), kommt es auf die Gefährdung der Beifahrerin an.
  • BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08

    Verurteilung wegen tödlich verlaufenem Autorennen auf einer Bundesstraße im

    Auszug aus BGH, 16.04.2012 - 4 StR 45/12
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies für an einer solchen Straftat beteiligte Insassen des Fahrzeugs zu verneinen (BGH, Urteile vom 23. Februar 1954 - 1 StR 671/53, BGHSt 6, 100, 102, vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40, 43, und vom 20. November 2008 - 4 StR 328/08, NJW 2009, 1155, 1157; vgl. SSW-Ernemann, StGB, § 315c Rn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 28.09.2010 - 4 StR 245/10

    Gefährdung für fremde Sachen von bedeutendem Wert (drohender Schaden bedeutenden

    Auszug aus BGH, 16.04.2012 - 4 StR 45/12
    Da für den Eintritt des danach erforderlichen konkreten Gefahrerfolgs das vom Angeklagten geführte fremde Fahrzeug nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40; Beschluss vom 19. Januar 1999 - 4 StR 663/98, NStZ 1999, 350, 351), auch nicht erkennbar ist, ob der - allein maßgebliche - Gefährdungsschaden an Laterne und Baum die tatbestandsspezifische Wertgrenze erreicht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215; SSW-Ernemann, StGB, § 315c Rn. 25), kommt es auf die Gefährdung der Beifahrerin an.
  • BGH, 26.07.2011 - 4 StR 340/11

    Anstiftung zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefahr:

    Auszug aus BGH, 16.04.2012 - 4 StR 45/12
    Einen Vorgang, bei dem es beinahe zu einer Verletzung der Mitfahrerin gekommen wäre - also ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen" (Senat, Urteil vom 30. März 1995 und Beschluss vom 4. September 1995 - jew. aaO; Beschluss vom 26. Juli 2011 - 4 StR 340/11, StV 2012, 217) - hat die Strafkammer auch nach dem Gesamtzusammenhang ihrer auf das Unfallgeschehen bezogenen Feststellungen nicht hinreichend mit Tatsachen belegt.
  • BGH, 06.07.2021 - 4 StR 155/21

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Feststellung eines "Beinahe-Unfalls"

    Erforderlich ist die Feststellung eines "Beinahe-Unfalls", also eines Geschehens, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen" (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2017 - 4 StR 61/17 und vom 16. April 2012 - 4 StR 45/12, NStZ-RR 2012, 252).
  • AG Brandenburg, 21.04.2017 - 31 C 37/17

    Wer Flaschen vom Balkon wirft, muss (sofort) ausziehen!

    Eine Gefahr ist in diesem Sinne unter Heranziehung der Rechtsprechung zur konkreten Gefahr nach den §§ 315b, 315c StGB nämlich erst dann konkret, wenn "...das Gefährdungsobjekt so in den Wirkbereich der schadensträchtigen Tathandlung gelangt ..., dass der Eintritt eines Schadens nicht mehr gezielt abgewendet werden kann und sein Ausbleiben folglich nur noch von bloßen Zufälligkeiten abhängt" ( BGH , Beschluss vom 16.04.2012, Az.: 4 StR 45/12, u.a. in: NStZ-RR 2012, Seiten 252 f.; BGH , Urteil vom 25.10.1984, Az.: 4 StR 567/84, u.a. in: NJW 1985, Seiten 1036 f.; BGH , Beschluss vom 05.03.1969, Az.: 4 StR 375/68, u.a. in: NJW 1969, Seite 939; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 27.03.2015, Az.: 4 UF 362/14, u.a. in: FamRZ 2015, Seiten 1898 ff. ).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 177/17

    Adhäsionsverfahren (Umfang: prozessuale Tat, keine Beschränkung durch Schutzgüter

    a) Zwar ist das vom Täter geführte Fahrzeug auch dann nicht als fremde Sache in den Schutzbereich des § 315c StGB einbezogen, wenn es - wie hier - ihm nicht gehört (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40, 41 f.; Beschlüsse vom 18. Dezember 1957 - 4 StR 554/57, BGHSt 11, 148, 150; vom 13. Januar 2000 - 4 StR 598/99, NZV 2000, 213; vom 16. April 2012 - 4 StR 45/12, NStZ-RR 2012, 252; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 315c Rn. 15).
  • BGH, 20.12.2022 - 4 StR 377/22

    Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefährdung von Leib und Leben eines

    Erforderlich ist die Feststellung eines "Beinahe-Unfalls", also eines Geschehens, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen" (BGH, Beschluss vom 22. November 2022 - 4 StR 112/22 Rn. 7; Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 61/17; Beschluss vom 16. April 2012 - 4 StR 45/12, NStZ-RR 2012, 252).
  • OLG Köln, 10.12.2015 - 1 RVs 225/15

    Fahren entgegen der Fahrtrichtung stellt keinen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot

    Eine konkrete Gefährdung ist anzunehmen, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung aufgrund objektiv nachträglicher Prognose die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache von bedeutendem Wert durch das Verhalten des Täters so stark beeinträchtigt ist, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob die Rechtsgutverletzung eintritt oder nicht (BGH DAR 2013, 709; BGH zfs 2013, 48; SenE v. 22.01.2002 - Ss 1/02 - = DAR 2002, 278; SenE v. 10.10.2008 - 81 Ss 48/08 -;OLG Koblenz DAR 2000, 371 [372] = NStZ 2001, 359 [H/L]; OLG Hamm zfs 2006, 49; vgl. auch Hentschel/König/Dauer- König , a.a.O., § 315c Rz. 30 f.).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2015 - 4 UF 362/14

    Unterlassung beleidigender Äußerungen zwischen getrennt lebenden Eheleuten

    Eine Gefahr ist in diesem Sinne unter Heranziehung der Rechtsprechung zur konkreten Gefahr nach den §§ 315b, 315c StGB dann konkret, wenn "... das Gefährdungsobjekt (hier der Verfügungskläger, Anmerkung des Senats) so in den Wirkbereich der schadensträchtigen Tathandlung gelangt..., dass der Eintritt eines Schadens nicht mehr gezielt abgewendet werden kann und sein Ausbleiben folglich nur noch von bloßen Zufälligkeiten abhängt (vgl. auch BGHSt 22, 341, 344 = NJW 199, 939; BGH NJW 1985, 1036 [BGH 25.10.1984 - 4 StR 567/84] ; NStZ 2012, 701 [BGH 16.04.2012 - 4 StR 45/12] ) ..." (BeckOK-Kudlich, § 315c StGB, Rz. 55).
  • VG München, 07.02.2018 - M 7 S 17.4490

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Verurteilung in Form einer

    Die vorliegend gewählte Verurteilung in Form der sog. "Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination" des § 315c Abs. 3 Nr. 1 StGB ist nach § 11 Abs. 2 StGB als vorsätzliche Tat zu behandeln (vgl. dazu auch BGH, B.v. 16.4.2012 - 4 StR 45/12 - juris Rn. 4), so dass der Tatbestand des § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a WaffG erfüllt ist.
  • AG Oberhausen, 13.03.2019 - 23 Cs 620/18

    Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr

    Es konnte nicht festgestellt werden, dass der Angeklagte zu einem oder mehreren Zeitpunkten während seines Fahrvorgangs so in den Wirkbereich der schadensträchtigen Tathandlung gelangt ist, dass der Eintritt eines Schadens nicht mehr gezielt abgewendet werden konnte und sein Ausbleiben folglich nur noch von bloßen Zufälligkeiten abhing (vgl. BGH, Beschluss vom 16.4. 2012 - 4 StR 45/12).
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