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   BVerfG, 07.01.2004 - 2 BvR 1704/01   

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BVerfG, 07.01.2004 - 2 BvR 1704/01 (https://dejure.org/2004,1411)
BVerfG, Entscheidung vom 07.01.2004 - 2 BvR 1704/01 (https://dejure.org/2004,1411)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Januar 2004 - 2 BvR 1704/01 (https://dejure.org/2004,1411)
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Strafzumessungsentscheidung des Revisionsgerichts

§ 354 StPO, die bisherige Praxis des BGH, Einzelstrafen aufzuheben, wegen des Strafausspruchs jedoch nicht an die Tatsacheninstanz zurückzuverweisen, weil eine mildere Entscheidung durch die Tatsacheninstanz aus seiner Sicht "auszuschließen sei", stellt eine offensichtlich unhaltbare und damit willkürliche, d.h. gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßende Rechtsanwendung dar (Anm. der Redaktion: Die wiedergegebene Rechtsauffassung der 3. Kammer des 2. Senats war in dieser Weite nicht entscheidungstragend, da nach ihrer Meinung vorliegend auch im Einzelfall "jedenfalls" ein klarer Fall der Kompetenzüberschreitung vorlag - die Kammern des BVerfG hatten bislang die Praxis des BGH ausdrücklich als verfassungsrechtlich zulässig bezeichnet, vgl. etwa «Tötung eines DDR-Grenzsoldaten [BVerfG]», worauf die Kammer allerdings vorliegend nicht eingegangen ist -- erste Reaktion des BGH: Beschluß vom 6.2.04, 2 StR 366/03;

die vorliegende Kammerentscheidung dürfte überholt sein aufgrund der gesetzlichen Neuregelung in § 354 Abs. 1a StPO zum 1.9.04)

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; analog § 354 StPO
    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Erwägungen; Auslegung einer Zuständigkeitsnorm); Revision (Strafzumessung; Zurückverweisung; grundsätzlich nur Rechtsprüfung keine eigene Ermessenserwägung des Revisionsgerichts); Kompetenz des Revisionsgerichts bei einer ...

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Grundrechts des gesetzlichen Richters wegen Kompetenzüberschreitung des Revisionsgerichts durch Aufrechterhaltung der Gesamtstrafe trotz Wegfalls zweier Einzelstrafen

  • Wolters Kluwer

    Kompetenz des Revisionsgerichts zu eigener Rechtsfolgenentscheidung bei Veränderung des Schuldspruchs - Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter - Begriff der Willkür

  • Judicialis

    StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 354; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzen der Strafzumessung durch das Revisionsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 2, 207
  • NJW 2004, 1790
  • NStZ 2004, 273
  • StV 2004, 189
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1380/90

    Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Entscheidungen des

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2004 - 2 BvR 1704/01
    Ob die Entscheidung des Revisionsgerichts, die Strafe selbst festzusetzen, auf willkürlichen Erwägungen beruht, ist nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, veröffentlicht in NStZ 1991, S. 499).

    Diese Konstruktion ist ein Beispiel für die vom Gesetzgeber verfolgte strikte Trennung zwischen den Aufgaben von Revisions- und Tatgericht (vgl. Foth, NStZ 1992, S. 444 ).

  • BGH, 25.07.2001 - 2 StR 290/01

    Aufrechterhaltung einer Gesamtfreiheitsstrafe trotz Fortfall von Einzelstrafen

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2004 - 2 BvR 1704/01
    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. Juli 2001 - 2 StR 290/01 - verletzt, soweit es in ihm bei der vom Landgericht verhängten Gesamtstrafe geblieben ist, das grundrechtsgleiche Recht des Beschwerdeführers aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.
  • BGH, 16.01.1989 - 3 StR 537/88

    Teilweise Einstellung des Verfahrens

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2004 - 2 BvR 1704/01
    Ohne die Frage der Gewährleistung des gesetzlichen Richters jeweils zu vertiefen, hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs außerhalb der unmittelbar von § 354 Abs. 1 StPO geregelten Fälle jeweils für den Einzelfall entschieden, ob eine Zurückverweisung bei Wegfall einer Einzelstrafe erforderlich sei (so: BGH, Beschluss vom 24. August 1988 - 2 StR 324/88 - in BGHSt 35, 325, nicht vollständig veröffentlicht; BGH, Beschluss vom 9. November 1989 - 4 StR 491/89 - BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2001 - 1 StR 429/01 - veröffentlicht, in: BGH-Nack; BGHR StPO § 354 Abs. 1 Sachentscheidung 4; BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 2 und 7; BGHR StGB § 178 Strafzumessung 1) oder ob ausgeschlossen werden könne, dass der Tatrichter eine andere als die vom Revisionsgericht ins Auge gefasste Rechtsfolge verhängt hätte und daher das Revisionsgericht selbst diese Rechtsfolge festsetzen könne (BGH, NStZ-RR 2002, S. 103; BGH, wistra 1999, S. 28; BGH, Beschluss vom 8. August 2002 - 4 StR 250/02 - BGH, Beschluss vom 13. September 2002 - 1 StR 316/02 -).
  • BVerfG, 30.09.2022 - 2 BvR 2222/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend den NSU-Prozess erfolglos

    aa) Zwar kann Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG auch verletzt sein, wenn ein an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebundenes Revisionsgericht eine nach dem Stand des Verfahrens gebotene Zurückverweisung unterlässt (vgl. BVerfGE 3, 255 ; 3, 359 ; 31, 145 ; 54, 100 ; BVerfGK 2, 207 ).

    Die Entscheidung des Revisionsgerichts verstößt aber nur dann gegen das Recht auf die Entscheidung durch den gesetzlichen Richter, wenn sie von willkürlichen Erwägungen bestimmt ist (vgl. BVerfGE 54, 100 ; BVerfGK 2, 207 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2006 - 2 BvR 1603/06 -, Rn. 11).

  • BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1603/06

    Willkürverbot; gesetzlicher Richter (Aufrechterhaltung der Gesamtstrafe als

    Zwar kann ein Angeklagter seinem gesetzlichen Richter dadurch entzogen werden, dass ein an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebundenes Revisionsgericht eine nach dem Stand des Verfahrens gebotene Zurückverweisung an das Tatsachengericht unterlässt (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 54, 100 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, NJW 1991, S. 2893; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99 -, juris; BVerfGK 2, 207 ).
  • BVerfG, 30.09.2005 - 2 BvR 1656/03

    Anwendung des Straftatbestandes der Störung öffentlicher Betriebe auf eine

    Ob die Entscheidung des Revisionsgerichts auf willkürlichen Erwägungen beruht, ist jeweils nach den konkreten Umständen des Einzelfalles zu entscheiden (vgl. BVerfGK 2, 207 ).
  • BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 906/06

    Überprüfung einer Gesamtstrafenbildung und der Nichtberücksichtigung von

    Zwar kann ein Angeklagter seinem gesetzlichen Richter dadurch entzogen werden, dass ein an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebundenes Revisionsgericht eine nach dem Stand des Verfahrens gebotene Zurückverweisung an das Tatsachengericht unterlässt (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 54, 100 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, veröffentlicht NJW 1991, S. 2893; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99 -, juris; BVerfGK 2, 207 ).

    Mit der Aufrechterhaltung der Gesamtstrafe trotz Wegfalls zweier für ihre Bildung vom Tatrichter für wesentlich erachteter Einzelstrafen (vgl. BVerfGK 2, 207) ist diese Fallgestaltung nicht vergleichbar.

  • BVerfG, 03.02.2006 - 2 BvR 1765/05

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Auslegung einer Norm; willkürliche

    b) Grundsätzlich ist es denkbar, dass ein Angeklagter seinem gesetzlichen Richter dadurch entzogen wird, dass ein an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebundenes Revisionsgericht den Sachverhalt selbst erforscht oder eine nach dem Stand des Verfahrens gebotene Zurückverweisung an das Tatsachengericht zwecks weiterer Sachaufklärung unterlässt (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 54, 100 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, NJW 1991, S. 2893; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99 -, juris; BVerfGK 2, 207 ).
  • BGH, 11.02.2004 - 2 StR 290/01

    Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe (Zurückverweisung: gesetzlicher Richter; BVerfG

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 7. Januar 2004 - 2 BvR 1704/01 - die Entscheidung des Senats aufgehoben, soweit es bei der vom Landgericht verhängten Gesamtstrafe geblieben ist.
  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 2251/03

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter; Neufestsetzung von Einzelstrafen unter

    Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin ist schließlich die Entscheidung der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 2004 - 2 BvR 1704/01 - für diese Entscheidung im Ergebnis nicht von Bedeutung.
  • BVerfG, 05.05.2005 - 2 BvR 1593/03

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Entscheidung des Revisionsgerichts über

    Ob die Entscheidung des Revisionsgerichts, die Strafe selbst festzusetzen, auf willkürlichen Erwägungen beruht, ist jeweils nach den konkreten Umständen des Einzelfalles zu entscheiden (BVerfGK 2, 207 ).
  • BGH, 29.07.2004 - 3 StR 65/04

    Unterbrechung der Verjährung (Information über laufende Ermittlungen;

    Die festgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe kann daher entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts - auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 2004 (wistra 2004, 137) - bestehen bleiben.
  • BGH, 07.04.2005 - 3 StR 347/04

    Verfahrensverbindung (Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit);

    b) Der Senat kann angesichts der bei der Gesamtstrafenbildung weiterhin zu berücksichtigenden Einzelstrafen (dreimal zwei Jahre und sechs Monate, dreimal zwei Jahre und drei Monate, einmal zwei Jahre, einmal ein Jahr und sechs Monate, einmal sieben Monate) und des damit für die Gesamtstrafenbildung eröffneten Strafrahmens von zwei Jahren und sieben Monaten bis zu 18 Jahren und drei Monaten) mit Sicherheit - unter maßgeblicher Berücksichtigung der Sicht des Tatgerichts (vgl. hierzu BVerfG - Kammer - NStZ 2004, 273) - ausschließen, daß das Landgericht eine noch geringere Gesamtstrafe gebildet hätte, wenn es dabei nur diese Einzelstrafen - und nicht zusätzlich noch die für den Fall II. 2.21 erkannte Einzelstrafe von zwei Jahren - zugrundegelegt hätte.
  • BGH, 30.06.2004 - 1 StR 526/03

    Urteile wegen Umweltdelikten durch Abbruchunternehmen rechtskräftig

  • BGH, 05.02.2004 - 5 StR 580/03

    Vollendete Steuerhinterziehung (Ausschluss durch Einleitung des

  • BGH, 12.01.2005 - 3 StR 422/04

    Strafzumessung (Einzelstrafe; Gesamtstrafe; Entscheidung des Revisionsgerichts;

  • BGH, 07.04.2004 - 2 StR 436/03

    Anwesenheitsrecht des Angeklagten; wesentlicher Teil der Hauptverhandlung

  • BGH, 20.10.2004 - 2 StR 277/04

    Verfahrenshindernis der vorläufigen Einstellung

  • BGH, 06.02.2004 - 2 StR 366/03

    Aufklärungspflicht; Überzeugungsbildung; Gesamtstrafenbildung (teilweise

  • BGH, 04.05.2004 - 5 StR 575/03

    Gesetzlicher Richter (Wegfall von Einzelstrafen; Zählfehler und offensichtliche

  • BGH, 15.09.2004 - 2 StR 288/04

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; Wegfall einer Einzelfreiheitsstrafe

  • VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 61-IV-05
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 4-IV-05
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