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   OLG Frankfurt, 09.10.2014 - 3 U 124/13   

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https://dejure.org/2014,30145
OLG Frankfurt, 09.10.2014 - 3 U 124/13 (https://dejure.org/2014,30145)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.10.2014 - 3 U 124/13 (https://dejure.org/2014,30145)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Oktober 2014 - 3 U 124/13 (https://dejure.org/2014,30145)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Auslegung der Angabe "verwitweter Ehegatte" als bezugsberechtigte Person in Versicherungsvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Bezugsklausel in einer Kapitallebensversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157
    Auslegung der Angabe "verwitweter Ehegatten" als bezugsberechtigte Person in Versicherungsvertrag

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 ; BGB § 157
    Auslegung einer Bezugsklausel in einer Kapitallebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Lebensversicherung nach Erbfall - Gehört die Versicherungssumme der aktuellen Ehefrau oder der Ex?

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Lebensversicherungen: Wer kann sie erhalten?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.02.2007 - IV ZR 150/05

    Bezugsberechtigung des geschiedenen Ehegatten aus der Rentenversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2014 - 3 U 124/13
    Wer in einem solchen Fall bezugsberechtigt ist, wäre nämlich unter Berücksichtigung der Versicherungsbedingungen, bzw. der Erklärung nach den Maßstäben der §§ 133, 157 BGB auszulegen und zwar im Deckungsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer (Senat, Urteil vom 09.06.2015 - 3 U 176/04 - bestätigt durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.02.2007 - IV ZR 150/05 -).
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