Sie sehen hier das BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform).
Bürgerliches Gesetzbuch
4. Buch - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
1. Abschnitt - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
7. Titel - Scheidung der Ehe (§§ 1564 - 1587p) |
III. Versorgungsausgleich (§§ 1587 - 1587p) |
3. Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich (§§ 1587f - 1587n) |
Alte Fassung
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Rechtsprechung zu § 1587n BGB a.F.
8 Entscheidungen zu § 1587n BGB a.F. in unserer Datenbank:
- FG Köln, 16.02.2018 - 11 K 1494/14
Berücksichtigung von aufgrund einer Scheidungsfolgenvereinbarung an den ...
- OLG Hamburg, 30.08.2019 - 2 UF 74/18
Teilhabe an einer betrieblichen Altersversorgung des verstorbenen geschiedenen ...
- OLG Nürnberg, 27.04.2020 - 9 UF 177/18
Versorgungsausgleich - verlängerter schuldrechtlicher Ausgleich eines zu Unrecht ...
- BFH, 23.11.2016 - X R 41/14
Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs
- BFH, 23.11.2016 - X R 60/14
Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs
- OLG Frankfurt, 24.05.2017 - 3 UF 87/16
Verlängerter schuldrechtlicher Versorgungsausgleich
- BFH, 23.11.2016 - X R 48/14
Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs
- BFH, 22.08.2012 - X R 36/09
Abzug von Leistungen im Rahmen eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs ...