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§ 18 - Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)

Artikel 5 G. v. 27.12.1993 BGBl. I S. 2378, 2396, 1994 I S. 2439; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Geltung ab 01.01.1994; FNA: 930-9 Allgemeines Eisenbahnrecht
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§ 18 Erfordernis der Planfeststellung und vorläufige Anordnung



(1) 1Betriebsanlagen einer Eisenbahn einschließlich der Bahnfernstromleitungen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. 2Bei der Planfeststellung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. 3Für das Planfeststellungsverfahren gelten die §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Maßgabe dieses Gesetzes. 4Wird eine bestehende Betriebsanlage einer Eisenbahn erneuert, liegt nur dann eine Änderung im Sinne von Satz 1 vor, wenn der Grundriss oder der Aufriss der Betriebsanlage oder beides wesentlich geändert wird. 5Eine wesentliche Änderung des Grundrisses oder Aufrisses einer Betriebsanlage im Sinne von Satz 4 liegt insbesondere nicht vor, wenn sie im Zuge des Wiederaufbaus nach einer Naturkatastrophe erforderlich ist, um diese vor Naturereignissen zu schützen, und in einem räumlich begrenzten Korridor entlang des Trassenverlaufs erfolgt.

(1a) 1Für folgende Einzelmaßnahmen, die den Bau oder die Änderung von Betriebsanlagen einer Eisenbahn vorsehen, bedarf es keiner vorherigen Planfeststellung oder Plangenehmigung, sofern keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht:

1.
die Ausstattung einer bestehenden Bahnstrecke mit einer Oberleitung einschließlich dafür notwendiger räumlich begrenzter baulicher Anpassungen, insbesondere von Tunneln mit geringer Länge oder von Kreuzungsbauwerken,

2.
die im Rahmen der Digitalisierung einer Bahnstrecke erforderlichen Baumaßnahmen, insbesondere die Ausstattung einer Bahnstrecke mit Signal- und Sicherungstechnik des Standards European Rail Traffic Management System (ERTMS),

3.
der barrierefreie Umbau, die Erhöhung oder die Verlängerung von Bahnsteigen,

4.
die Errichtung von Lärmschutzwänden zur Lärmsanierung,

5.
die Herstellung von Überleitstellen für Gleiswechselbetriebe,

6.
die Herstellung von Gleisanschlüssen bis 2.000 Meter und von Zuführungs- und Industriestammgleisen bis 3.000 Meter.

2Für die in Satz 1 Nummer 1 bis 6 genannten Einzelmaßnahmen ist keine weitere baurechtliche Zulassung erforderlich; landesrechtliche Regelungen bleiben unberührt. 3Werden durch das Vorhaben private oder öffentliche Belange einschließlich der Belange der Umwelt berührt, kann der Träger des Vorhabens die Feststellung des Planes nach Absatz 1 Satz 1 beantragen. 4Ungeachtet dessen hat sich der Träger des Vorhabens vor Durchführung einer Einzelmaßnahme im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 und 2 durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vor der Durchführung bestätigen zu lassen, dass keine militärischen Belange entgegenstehen. 5Kann für das Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestehen, hat der Träger des Vorhabens bei der Planfeststellungsbehörde den Antrag nach § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu stellen. 6Satz 1 Nummer 1 und 2 ist nur anzuwenden, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass Vorgaben über die Errichtung und über wesentliche Änderungen von Anlagen eingehalten sind, die in einer elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder betreffenden und auf Grund von § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 in Verbindung mit § 48b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 erlassenen Rechtsverordnung enthalten sind.

(2) 1Ist das Planfeststellungsverfahren eingeleitet, kann die Planfeststellungsbehörde nach Anhörung der betroffenen Gemeinde eine vorläufige Anordnung erlassen, in der vorbereitende Maßnahmen oder Teilmaßnahmen zum Bau oder zur Änderung festgesetzt werden,

1.
soweit es sich um reversible Maßnahmen handelt,

2.
wenn an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse besteht,

3.
wenn mit einer Entscheidung zugunsten des Trägers des Vorhabens gerechnet werden kann und

4.
wenn die nach § 74 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes zu berücksichtigenden Interessen gewahrt werden.

2In der vorläufigen Anordnung sind die Auflagen zur Sicherung dieser Interessen und der Umfang der vorläufig zulässigen Maßnahmen festzulegen. 3Sie ist den anliegenden Gemeinden sowie den Beteiligten zuzustellen oder öffentlich bekannt zu machen. 4Sie ersetzt nicht die Planfeststellung. 5§ 17 bleibt unberührt. 6Soweit die vorbereitenden Maßnahmen oder Teilmaßnahmen zum Bau oder zur Änderung durch die Planfeststellung für unzulässig erklärt sind, ordnet die Planfeststellungsbehörde gegenüber dem Träger des Vorhabens an, den früheren Zustand wiederherzustellen. 7Dies gilt auch, wenn der Antrag auf Planfeststellung zurückgenommen wurde. 8Der Betroffene ist durch den Vorhabenträger zu entschädigen, soweit die Wiederherstellung des früheren Zustands nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden oder ein Schaden eingetreten ist, der durch die Wiederherstellung des früheren Zustandes nicht ausgeglichen wird. 9Rechtsbehelfe gegen die vorläufige Anordnung haben keine aufschiebende Wirkung; ein Vorverfahren findet nicht statt. 10§ 18e gilt entsprechend.

(3) Unterhaltungsmaßnahmen bedürfen keiner vorherigen Planfeststellung oder Plangenehmigung.





 

Frühere Fassungen von § 18 AEG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.12.2023Artikel 3 Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
aktuell vorher 15.09.2021Artikel 10 Aufbauhilfegesetz 2021 (AufbhG 2021)
vom 10.09.2021 BGBl. I S. 4147
aktuell vorher 01.07.2021Artikel 1 Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich
vom 09.06.2021 BGBl. I S. 1730
aktuell vorher 10.12.2020Artikel 2 Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen
vom 03.12.2020 BGBl. I S. 2694
aktuell vorher 13.03.2020Artikel 1 Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
vom 03.03.2020 BGBl. I S. 433
aktuell vorher 07.12.2018Artikel 2 Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
vom 29.11.2018 BGBl. I S. 2237
aktuell vorher 17.12.2006Artikel 1 Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
vom 09.12.2006 BGBl. I S. 2833
aktuellvor 17.12.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 18 AEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 AEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18e AEG Rechtsbehelfe (vom 29.12.2023)
... § 50 Abs. 1 Nr. 6 der Verwaltungsgerichtsordnung gilt für Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 1 Satz 1 , soweit die Vorhaben Schienenwege betreffen, die wegen 1. der Herstellung der Deutschen ...
§ 22 AEG Enteignung (vom 10.12.2020)
... Die Enteignung zu Zwecken des Baus oder Ausbaus muss zur Ausführung eines nach § 18 Absatz 1 festgestellten oder genehmigten Bauvorhabens notwendig sein. Einer weiteren Feststellung ...
§ 22a AEG Entschädigungsverfahren (vom 07.12.2018)
... der Vorhabenträger nach § 18 Absatz 2 oder auf Grund eines Planfeststellungsbeschlusses oder einer Plangenehmigung verpflichtet ist, eine ...
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt (EBABGebV)
Artikel 1 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345
Anlage EBABGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.01.2024)
...  - Bau neuer Betriebsanlagen - Änderung bestehender Betriebsanlagen § 18 Absatz 1 AEG i. V. m. § 75 Absatz 1 VwVfG nach Tafel 1 des Anhangs zu dieser ... des Anhangs zu dieser Anlage 2.2 Plangenehmigung § 18 Absatz 1 AEG i. V. m. § 74 Absatz 6 VwVfG a) 9.000 Euro bei anrechenbaren  ... über das Entfallen der Planfeststellung und Plangenehmigung § 18 Absatz 1 AEG i. V. m. § 74 Absatz 7 VwVfG 2.900 Euro  ... bei der eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzufüh- ren ist § 18 Absatz 1 AEG i. V. m.: - § 73 VwVfG, - § 18b AEG, - §§ 17 bis 27 UVPG ... 2.7 Planänderung durch neues Planfeststellungsverfahren § 18 Absatz 1 AEG i. V. m. § 76 Absatz 1 VwVfG nach Tafel 1 des Anhangs zu dieser ... Planänderung in Fällen unwesentlicher Bedeutung § 18 Absatz 1 AEG i. V. m. § 76 Absatz 2 VwVfG 6.600 Euro 2.10 ... Fällen unwesentlicher Bedeutung durch vereinfachtes Planfeststellungsverfahren § 18 Absatz 1 AEG i. V. m. § 76 Absatz 3 VwVfG a) 9.000 Euro bei anrechenbaren  ... über 2 Mio Euro 2.11 Vorläufige Anordnung § 18 Absatz 2 AEG 14.400 Euro 2.12 Duldungsanordnung für Vorarbeiten ... 17 AEG nach Zeitaufwand 2.13 Scopingverfahren § 18 Absatz 1 AEG i. V. m. § 15 Absatz 1 UVPG nach Zeitaufwand  ... Zeitaufwand 2.14 Auflösung eines Vorbehaltes § 18 Absatz 1 AEG i. V. m. § 74 Absatz 3 erster Halbsatz VwVfG nach Zeitaufwand  ... Vorläufigen Anordnung führen, soweit nichts Beson- deres geregelt ist § 18 Absatz 1 oder 2 AEG , § 17 Absatz 7 Satz 1 BNatschG i. V. m. § 17 Absatz 1 BNatSchG  ... § 17 Absatz 7 Satz 1 BNatschG i. V. m. § 17 Absatz 1 BNatSchG oder § 18 Absatz 1 oder 2 AEG, § 28 Absatz 1 UVPG nach Zeitaufwand  ... Erlass oder Widerruf wasserrechtlicher Entscheidungen § 18 Absatz 1 AEG i. V. m. § 19 Absatz 4 und Absatz 1 WHG nach Zeitaufwand  ... wenn keine fachplanungsrechtliche Zulassung oder Entscheidung nachfolgt § 18 Absatz 1a Satz 5 AEG i. V. m. § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 UVPG nach Zeitaufwand  ...

Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz (BEVVG)
Artikel 3 G. v. 27.12.1993 BGBl. I S. 2378, 2394; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
§ 3 BEVVG Aufgaben des Eisenbahn-Bundesamtes (vom 01.10.2021)
... 2 Nummer 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Verbindung mit § 18 Absatz 1a Satz 5 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes , 8. die Bewilligung von Bundesmitteln zur Förderung des Schienenverkehrs und zur ...

Bundesschienenwegeausbaugesetz
G. v. 15.11.1993 BGBl. I S. 1874; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
§ 1 BSWAG Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes (vom 29.12.2023)
...  (2) Die Feststellung des Bedarfs im Bedarfsplan ist für die Planfeststellung nach § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes verbindlich. (3) Der Bau oder die Änderung eines Bundesschienenweges, ...
§ 8 BSWAG Investitionen (vom 29.12.2016)
... deren Bau oder Änderung grundsätzlich Gegenstand einer Planfeststellung nach § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396) sein können ...

Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV)
Artikel 1 V. v. 26.07.2018 BGBl. I S. 1270; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.06.2020 BGBl. I S. 1298
Anlage 5 EIGV (zu § 9 Absatz 4) Maßnahmen, die für die Teilsysteme Infrastruktur, Energie, streckenseitige Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung sowie für die übrige Eisenbahninfrastruktur als Austausch im Zuge von Instandhaltungsarbeiten einzustufen sind (vom 24.06.2020)
...  Alle Maßnahmen, die keine Planentscheidung nach den §§ 18 ff. des Allgemeinen Eisenbahngesetzes erfordern. 4. Teilsystem ...

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes
V. v. 29.06.2007 BGBl. I S. 1225
Anhang 1 1. BEGebVÄndV zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a
... - Bau neuer Betriebsanlagen - Änderung bestehender Betriebsanlagen § 18 Abs. 1 AEG i.V.m. § 74 Abs. 1 VwVfG nach Tafel 1 des Anhangs ... Tafel 1 des Anhangs 2.2 Plangenehmigung § 18 Abs. 2 AEG i.V.m. § 74 VwVfG 50 % der Gebühr nach Nr. 2.1 ... über das Entfallen der Planfeststellung und Plangenehmigung § 18 Abs. 3i.V.m. Abs. 1 AEG 25 % der Gebühr nach Nr. 2.1 ... Nr. 2.2 2.5 Bautechnische Prüfung der Bauvorlagen § 18 AEG i.V.m. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG 500 Euro bis 1.500.000 Euro ... einschließlich Bauaufsicht und Abnahme für Ingenieurbau § 18 AEG i.V.m. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG nach Tafel 2 des Anhangs ... einschließlich Bauaufsicht und Abnahme für Oberbau § 18 AEG i.V.m. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG nach Tafel 3 des Anhangs ... einschließlich Bauaufsicht und Abnahme für Hochbau § 18 AEG i.V.m. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG nach Tafel 4 des Anhangs ... von mehr als 1/20 der Ur- sprungsplanung im Ingenieur-, Ober- oder Hochbau § 18 AEG i.V.m. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG nach Nr. 2.6, 2.7 oder Nr. 2.8, ... Eingriffen in Konstruk- tionen oder Bestand im Ingenieur-, Ober- oder Hochbau § 18 AEG i.V.m. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG nach Nr. 2.6, 2.7 oder Nr. 2.8, zu- ... Bauauf- sicht und Abnahme im Ingenieur-, Ober- oder Hochbau § 18 AEG i.V.m. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG nach Zeitaufwand ... für Signal-, Tele- kommunikations- und Elektrotechnischen Anlagen § 18 AEG i.V.m. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG nach Zeitaufwand ... Anlage einschließlich Bauaufsicht während der Bauausführung § 18 AEG i.V.m. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG nach Zeitaufwand  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Aufbauhilfegesetz 2021 (AufbhG 2021)
G. v. 10.09.2021 BGBl. I S. 4147
Artikel 10 AufbhG 2021 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
...  § 18 Absatz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), das zuletzt durch Artikel 3 des ...

Erste Verordnung zur Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung
V. v. 11.07.2014 BGBl. I S. 1047, 1599
Artikel 1 1. BEGebVÄndV (vom 24.07.2014)
... durch neues Planfest- stellungsverfahren § 18 AEG i. V. m § 76 Abs. 1 VwVfG nach Tafel 1 des Anhangs ... in Fällen unwesentlicher Bedeutung § 18 AEG i. V. m § 76 Abs. 2 VwVfG 3.600 Euro ... Bedeutung durch vereinfachtes Planfest- stellungsverfahren § 18 AEG i. V. m § 76 Abs. 3 VwVfG 6.000 Euro ".  ...

Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1730
Artikel 1 BahnRVÄndG Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
... Behörden des Bundes." b) Absatz 2 wird aufgehoben. 11. In § 18 Absatz 1a Satz 2 wird die Angabe „4" durch die Angabe „6" ersetzt. 12. § 23 ...

Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Artikel 3 VGenVBG Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
... archäologische Untersuchungen und Bergungen sowie" eingefügt. 4. § 18 Absatz 2 Satz 10 wird wie folgt gefasst: „§ 18e gilt entsprechend." 5. Die ...

Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2694
Artikel 2 InvBeG Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
... der Anpassung an geltendes Recht oder die anerkannten Regeln der Technik." 2. § 18 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 4 wird wie folgt gefasst:  ... zulässig. Die Enteignung zu Zwecken des Baus oder Ausbaus muss zur Ausführung eines nach § 18 Absatz 1 festgestellten oder genehmigten Bauvorhabens notwendig sein. Einer weiteren Feststellung der ...
Artikel 8 InvBeG Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes
... 2 Nummer 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Verbindung mit § 18 Absatz 1a Satz 5 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ...
Artikel 9 InvBeG Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung
...  wenn keine fach- planungsrechtliche Entscheidung nachfolgt § 18 Abs. 1a Satz 5 AEG i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UVPG nach ...

Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
G. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2237
Artikel 2 FStrGuaÄndG Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
... den Planfeststellungsantrag verbleibt bei der zuständigen Behörde." 2. § 18 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 18 Erfordernis der Planfeststellung und vorläufige Anordnung". b) Der Wortlaut ... 5. § 18e wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „ § 18 Satz 1 " durch die Wörter „§ 18 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. b) Absatz ... a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 18 Satz 1" durch die Wörter „ § 18 Absatz 1 Satz 1 " ersetzt. b) Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Der ... überschritten werden." 7. In § 22 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „ § 18 " durch die Angabe „§ 18 Absatz 1" ersetzt. 8. In § 22a Satz 1 ... 7. In § 22 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 18" durch die Angabe „ § 18 Absatz 1 " ersetzt. 8. In § 22a Satz 1 werden nach dem Wort ... 22a Satz 1 werden nach dem Wort „Vorhabenträger" die Wörter „nach § 18 Absatz 2 oder" eingefügt. 9. Die Anlage 1 wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
G. v. 09.12.2006 BGBl. I S. 2833, 2007 I S. 691
Artikel 1 InfraStrPlanVBeschlG Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (vom 17.12.2006)
... die Wörter „und der Baudurchführung" eingefügt. 2. § 18 wird durch folgende §§ 18 bis 18e ersetzt: „§ 18 Erfordernis der ... eingefügt. 2. § 18 wird durch folgende §§ 18 bis 18e ersetzt: „§ 18 Erfordernis der Planfeststellung  ... 2. § 18 wird durch folgende §§ 18 bis 18e ersetzt: „§ 18 Erfordernis der Planfeststellung Betriebsanlagen einer Eisenbahn einschließlich ... § 50 Abs. 1 Nr. 6 der Verwaltungsgerichtsordnung gilt für Vorhaben im Sinne des § 18 Satz 1, soweit die Vorhaben Schienenwege betreffen, die wegen 1. der Herstellung der ...

Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG)
G. v. 31.05.2013 BGBl. I S. 1388; zuletzt geändert durch Artikel 1b G. v. 24.05.2014 BGBl. I S. 538
Artikel 9 PlVereinhG Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 2.2 wird die Angabe „§ 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 6 VwVfG und § 18b AEG" durch die Angabe „§ 18 AEG ... 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 6 VwVfG und § 18b AEG" durch die Angabe „§ 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 6 VwVfG" ersetzt. 2. In Nummer 2.3 wird die Angabe ... m. § 74 Abs. 6 VwVfG" ersetzt. 2. In Nummer 2.3 wird die Angabe „§ 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 7 VwVfG und § 18b Nr. 4 AEG" durch die Angabe „§ ... AEG i. V. m. § 74 Abs. 7 VwVfG und § 18b Nr. 4 AEG" durch die Angabe „§ 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 7 VwVfG" ersetzt. 3. In Nummer 2.4 wird die Angabe ...

Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
G. v. 03.03.2020 BGBl. I S. 433
Artikel 1 AEGuaÄndG Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
... 2019 (BGBl. I S. 1040) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 18 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Wird eine bestehende Betriebsanlage einer ...

Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen
G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1795
Artikel 4 KStrStG Änderung des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes
... Maßnahmengesetz anstelle eines Verwaltungsakts kann der Deutsche Bundestag abweichend von § 18 Absatz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und von § 17 Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes die folgenden ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Bundeseisenbahngebührenverordnung (BEGebV)
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 546; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage 1 BEGebV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 15.07.2021)
... - Bau neuer Betriebsanlagen - Änderung bestehender Betriebsanlagen § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 1 VwVfG nach Tafel 1 des Anhangs ... nach Tafel 1 des Anhangs 2.2 Plangenehmigung § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 6 VwVfG 50 % der Gebühr nach Nr. 2.1 ... über das Entfallen der Planfeststellung und Plangenehmigung § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 7 VwVfG 25 % der Gebühr nach Nr. 2.1 ... 2.1 oder Nr. 2.2 2.5 Bautechnische Prüfung der Bauvorlagen § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG 500 Euro bis 1.500.000 Euro ... einschließlich Bauaufsicht und Abnahme für Ingenieurbau § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG nach Tafel 2 des Anhangs ... einschließlich Bauaufsicht und Abnahme für Oberbau § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG nach Tafel 3 des Anhangs ... einschließlich Bauaufsicht und Abnahme für Hochbau § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG nach Tafel 4 des Anhangs ... Umfang von mehr als 1/20 der Ursprungsplanung im Ingenieur-, Ober- oder Hochbau § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG nach Nr. 2.6, 2.7 oder Nr. 2.8, ver- ... Eingriffen in Kon- struktionen oder Bestand im Ingenieur-, Ober- oder Hochbau § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG nach Nr. 2.6, 2.7 oder Nr. 2.8, zu- ... einschließlich Bauaufsicht und Abnahme im Ingenieur-, Ober- oder Hochbau § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG nach Zeitaufwand ... für Signal-, Telekommunikations- und elektrotechnische Anlagen § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG nach Zeitaufwand ... Anlage ein- schließlich Bauaufsicht während der Bauausführung § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG nach Zeitaufwand ... durch neues Planfest- stellungsverfahren § 18 AEG i. V. m § 76 Abs. 1 VwVfG nach Tafel 1 des Anhangs ... in Fällen unwesentlicher Bedeutung § 18 AEG i. V. m § 76 Abs. 2 VwVfG 3.600 Euro ... unwesentlicher Bedeutung durch vereinfachtes Planfest- stellungsverfahren § 18 AEG i. V. m § 76 Abs. 3 VwVfG 6.000 Euro 2.19 ... wenn keine fach- planungsrechtliche Entscheidung nachfolgt § 18 Abs. 1a Satz 5 AEG i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UVPG nach Zeit- ...
Anlage 2 BEGebV (zu § 2 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 15.08.2013)
... - Bau neuer Betriebsanlagen - Änderung bestehender Betriebsanlagen § 18 Abs. 1 AEG nach Tafel 1 des Anhangs ... Tafel 1 des Anhangs 302 Plangenehmigung § 18 Abs. 2 AEG 50 % der Gebühr nach Nr. 301 ... über das Unterbleiben der Planfest- stellung und Plangenehmigung § 18 Abs. 3 AEG 25 % der Gebühr nach Nr. 301 ... Gebühr nach Nr. 301 bzw. 302 309 Entwidmung § 18 AEG nach Zeitaufwand Abschnitt 4  ... und Abnahme für Ingenieurbauwerke § 3 Abs. 2 Nr. 2 BEVVG; § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 2 VwVfG nach Tafel 2 des Anhangs ... von mehr als 1/20 der Ursprungsplanung § 3 Abs. 2 Nr. 2 BEVVG; § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 3 VwVfG nach Nr. 403, 404 bzw. 405, ... in Konstruktion oder Bestand § 3 Abs. 2 Nr. 2 BEVVG; § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 3 VwVfG nach Nr. 403, 404 bzw. 405, ... der Ausführungsplanung § 3 Abs. 2 Nr. 2 BEVVG; § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 3 VwVfG nach Zeitaufwand ...
Anlage 3 BEGebV (zu § 2 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 2) Gebührenverzeichnis (vom 15.08.2013)
... - Bau neuer Betriebsanlagen - Änderung bestehender Betriebsanlagen § 18 Abs. 1 AEG nach Tafel 1 des Anhangs ... Tafel 1 des Anhangs 302 Plangenehmigung § 18 Abs. 2 AEG 50 % der Gebühr nach Nr. 301 ... über das Unterbleiben der Planfeststellung und Plangenehmigung § 18 Abs. 3 AEG 25 % der Gebühr nach Nr. 301 ... Gebühr nach Nr. 301 bzw. 302 309 Entwidmung § 18 AEG nach Zeitaufwand Abschnitt 4  ... Abnahme für Ingenieurbauwerke § 3 Abs. 2 Nr. 2 BEVVG; § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 2 VwVfG nach Tafel 2 des Anhangs ... von mehr als 1/20 der Ursprungsplanung § 3 Abs. 2 Nr. 2 BEVVG; § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 3 VwVfG nach Nr. 403, 404 bzw. 405, verviel- ... in Konstruktion oder Bestand § 3 Abs. 2 Nr. 2 BEVVG; § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 3 VwVfG nach Nr. 403, 404 bzw. 405, zuzüg- ... der Ausführungsplanung § 3 Abs. 2 Nr. 2 BEVVG; § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 3 VwVfG nach Zeitaufwand ...
Anlage 4 BEGebV (zu § 2 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 3) Gebührenverzeichnis (vom 15.07.2021)
... - Bau neuer Betriebsanlagen - Änderung bestehender Betriebsanlagen § 18 Abs. 1 AEG i. V. m. § 74 Abs. 1 VwVfG nach Tafel 1 des Anhangs ... VwVfG nach Tafel 1 des Anhangs 2.2 Plangenehmigung § 18 Abs. 2 AEG i. V. m. § 74 VwVfG 50 % der Gebühr nach Nr. 2.1 ... über das Entfallen der Planfeststellung und Plangenehmigung § 18 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 AEG 25 % der Gebühr nach Nr. 2.1 ... 2.1 oder Nr. 2.2 2.5 Bautechnische Prüfung der Bauvorlagen § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG 500 Euro bis 1.500.000 Euro ... einschließlich Bauaufsicht und Abnahme für Ingenieurbau § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG nach Tafel 2 des Anhangs ... einschließlich Bauaufsicht und Abnahme für Oberbau § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG nach Tafel 3 des Anhangs ... einschließlich Bauaufsicht und Abnahme für Hochbau § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG nach Tafel 4 des Anhangs ... Umfang von mehr als 1/20 der Ursprungsplanung im Ingenieur-, Ober- oder Hochbau § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG nach Nr. 2.6, 2.7 oder Nr. 2.8, ver- ... Eingriffen in Konstruktionen oder Bestand im Ingenieur-, Ober- oder Hochbau § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG nach Nr. 2.6, 2.7 oder Nr. 2.8, ... einschließlich Bauaufsicht und Abnahme im Ingenieur-, Ober- oder Hochbau § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG nach Zeitaufwand ... für Signal-, Telekommunikations- und elektrotechnische Anlagen § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG nach Zeitaufwand ...
Anlage 5 BEGebV (zu § 2 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 4) Gebührenverzeichnis (vom 15.07.2021)
Anlage 6 BEGebV (zu § 2 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 5) Gebührenverzeichnis (vom 15.07.2021)

Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG)
G. v. 22.03.2020 BGBl. I S. 640; aufgehoben durch Artikel 13 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
§ 2 MgvG Verkehrsinfrastrukturprojekte
§ 2a MgvG Verkehrswegeinfrastrukturprojekte zur Strukturstärkung (vom 14.08.2020)

Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (BEGebV)
V. v. 05.04.2001 BGBl. I S. 562; aufgehoben durch § 8 V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 546
Anlage BEGebV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 22.01.2008)