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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2015 aufgehoben

§ 12a - Arbeitsgenehmigungsverordnung (ArGV)

V. v. 17.09.1998 BGBl. I S. 2899; aufgehoben durch Artikel 9 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2557
Geltung ab 25.09.1998; FNA: 860-3-12 Sozialgesetzbuch
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§ 12a Erweiterung der Europäischen Union



(1) 1Den Staatsangehörigen der Republik Kroatien wird eine Arbeitsberechtigung erteilt, sofern sie für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten im Bundesgebiet zum Arbeitsmarkt zugelassen waren. 2Dies gilt nicht für solche Staatsangehörige nach Satz 1, die von einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland in das Bundesgebiet entsandt sind.

(2) 1Haben Staatsangehörige nach Absatz 1 Familienangehörige, wird diesen eine Arbeitsberechtigung erteilt, wenn sie mit dem Arbeitnehmer einen gemeinsamen Wohnsitz im Bundesgebiet haben. 2Familienangehörige sind der Ehegatte, der Lebenspartner sowie die Verwandten in absteigender Linie, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben oder denen der Staatsangehörige nach Absatz 1 Unterhalt gewährt.

(3) Eine nach den Absätzen 1 und 2 erteilte Arbeitsberechtigung erlischt, wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist oder eine erteilte Aufenthaltserlaubnis-EG erlischt oder aufgehoben wird.



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Frühere Fassungen von § 12a ArGV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2014Artikel 10 Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
vom 17.06.2013 BGBl. I S. 1555
aktuell vorher 01.07.2013Artikel 6 Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
vom 17.06.2013 BGBl. I S. 1555
aktuell vorher 01.05.2011 (27.12.2011)Artikel 42 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
vom 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
aktuell vorher 01.01.2007Artikel 6 Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
vom 07.12.2006 BGBl. I S. 2814
aktuellvor 01.01.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 12a ArGV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12a ArGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ArGV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
G. v. 07.12.2006 BGBl. I S. 2814; 2007 I 764, 2007 II 127
Artikel 6 EUBeitrBGRUBRAnpG Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung
... § 12a der Arbeitsgenehmigungsverordnung vom 17. September 1998 (BGBl. I S. 2899), die zuletzt durch ...

Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
G. v. 17.06.2013 BGBl. I S. 1555, 2013 II 680
Artikel 6 KroatienEUBeitrG Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung
... (BGBl. I S. 1499) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 12a Absatz 1 Satz 1 werden nach der Angabe „(BGBl. 2006 II S. 1146)" die Wörter ...
Artikel 10 KroatienEUBeitrG Weitere Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung
...  12a Absatz 1 Satz 1 der Arbeitsgenehmigungsverordnung vom 17. September 1998 (BGBl. I S. 2899), die ...

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 42 EinglVerbG Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung
... (BGBl. I S. 2691) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 12a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ...

Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverfahrensverordnung und der Arbeitsgenehmigungsverordnung
V. v. 10.11.2008 BGBl. I S. 2210
Artikel 2 BeschVerfVuaÄndV Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung
... § 12a der Arbeitsgenehmigungsverordnung vom 17. September 1998 (BGBl. I S. 2899), die zuletzt durch ...