Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Sie haben gesucht: Paragraph bzw. Artikel 138 im Titel ArbGG

Ein Paragraph bzw. Artikel '138' wurde in diesem Titel 'ArbGG' nicht gefunden! Es wurde zusätzlich eine Volltextsuche durchgeführt:

Treffer im Text:

keine Treffer in der heute geltenden Fassung

Treffer in früheren Fassungen:

§ 2 Zuständigkeit im Urteilsverfahren (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2018
... von Werkstätten für behinderte Menschen und den Trägern der Werkstätten aus den in § 138 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch geregelten arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnissen. (2) Die ...

§ 2 Zuständigkeit im Urteilsverfahren (1 Treffer), Fassung gültig bis 03.05.2011
... von Werkstätten für behinderte Menschen und den Trägern der Werkstätten aus den in § 138 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch geregelten arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnissen. (2) Die ...

§ 2 Zuständigkeit im Urteilsverfahren (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.06.2008
... von Werkstätten für behinderte Menschen und den Trägern der Werkstätten aus den in § 138 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch geregelten arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnissen. (2) Die ...

Titeltreffer:

Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
neugefasst durch B. v. 02.07.1979 BGBl. I S. 853, 1036; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272

- lesen Sie die Beschreibung der Suchfunktionen
- prüfen Sie auf Tippfehler
- teilen Sie lange Begriffe in seine Bestandteile, z.B. 'Einkommen Steuer' statt 'Einkommenssteuer'
- suchen Sie mit weniger Suchbegriffen und schränken Sie dann ggf. die Suche weiter ein
- suchen Sie allgemeiner / suchen sie nach dem Wortstamm